Notwehr

  • TT.ransporter

    Es mag zutreffen, dass einen eine WBK dazu berechtigt eine scharfe Waffe zu besitzen und zu nutzen, aber wann und in welcher Weise das legitim ist, ist doch wohl rechtlich stark eingeschränkt. Noch darf man die Waffe als Privatperson, jemals dauerhaft und geladen bei sich tragen, oder zumindest griffbereit in der Nähe lagern. Oder anders ausgedrückt, sie ist vollkommen nutzlos, wenn sie rund um die Uhr sicher und getrennt von der Munition gelagert werden muss. Und was den Schießstand betrifft, so kann ich das nur bestätigen. Hier im Karlsruher Landkreis gibt es so einige Vereine, doch alle die mir bekannt sind bedienen ausschließlich scharfe Waffen, und erlauben meist nur Pistolen was natürlich auch eine WBK erfordert. Wer also lieber Bogen, Armbrust oder Luftgewehr bevorzugt, wird hier systematisch benachteiligt. Da bleibt nur der eigene Keller übrig oder das Ausland, wenn man nicht gerade über ein großes abgelegenes Anwesen verfügt. Leider mangelt es hier auch an großen Plätzen, um dem Bogensport im freien legal nachgehen zu können.

  • Es mag zutreffen, dass einen eine WBK dazu berechtigt eine scharfe Waffe zu besitzen und zu nutzen, aber wann und in welcher Weise das legitim ist, ist doch wohl rechtlich stark eingeschränkt. Noch darf man die Waffe als Privatperson, jemals dauerhaft und geladen bei sich tragen, oder zumindest griffbereit in der Nähe lagern. Oder anders ausgedrückt, sie ist vollkommen nutzlos, wenn sie rund um die Uhr sicher und getrennt von der Munition gelagert werden muss. Und was den Schießstand betrifft, so kann ich das nur bestätigen. Hier im Karlsruher Landkreis gibt es so einige Vereine, doch alle die mir bekannt sind bedienen ausschließlich scharfe Waffen, und erlauben meist nur Pistolen was natürlich auch eine WBK erfordert. Wer also lieber Bogen, Armbrust oder Luftgewehr bevorzugt, wird hier systematisch benachteiligt. Da bleibt nur der eigene Keller übrig oder das Ausland, wenn man nicht gerade über ein großes abgelegenes Anwesen verfügt. Leider mangelt es hier auch an großen Plätzen, um dem Bogensport im freien legal nachgehen zu können

    Mit würde es im Traum nicht einfallen, beim Einbruch zur Waffe zu greifen, in diesem Land wird Notwehr teilweise sehr merkwürdig ausgelegt, ich musste dafür auch schon bezahlen und dass obwohl ich mit einem Messer angegriffen wurde.

    Viele scheinen sich die Dinger nur zu holen, in der falschen Hoffnung, dass sie im Ernstfall eingesetzt werden können, das wird aber in einem funktionierenden Deutschen Staat, Mal richtig Knast geben.

    Glaubt ihr, dass sich ein Ernstfall ankündigt? Es passiert meistens dann, wenn gerade nix zur Hand ist.

    Ich hab einfach Spass daran, weil es endlich Mal interessantes Zeug gibt, welches ich frei erwerben kann, ohne mir im Schützenverein von alten Männern erzählen lassen zu müssen welche Flinte für mich richtig und wichtig ist.


    Mich würde aber Mal interessieren, wie groß ein Grundstück sein muss, damit ich dort legal mit der Armbrust schießen dürfte, meins ist zwar groß, aber wenn ich 45 Grad nach oben schieße verlässt der Pfeil auf jeden Fall unsern Boden.

  • > Mit würde es im Traum nicht einfallen, beim Einbruch zur Waffe zu greifen, in diesem Land wird Notwehr teilweise sehr merkwürdig ausgelegt, ich musste dafür auch schon bezahlen und dass obwohl ich mit einem Messer angegriffen wurde.


    >> Viele scheinen sich die Dinger nur zu holen, in der falschen Hoffnung, dass sie im Ernstfall eingesetzt werden können, das wird aber in einem funktionierenden Deutschen Staat, Mal richtig Knast geben.


    >> Glaubt ihr, dass sich ein Ernstfall ankündigt? Es passiert meistens dann, wenn gerade nix zur Hand ist.

    > Kommt darauf an was/wen Du beschützt. Würde der Einbrecher meine Ex- Frau angreifen: Nu gut, da kann ich wegsehen. Geht er auf den Hauskater los, is' Schluß mit lustig. Dafür hat er mich ja schließlich in sein Heim aufgenommen. Außerdem leidet der Einbrecher so nur kurz. Wenn auch noch noch der Kater sauer wird, wird das ein Massaker. Der kennt keine Gnade. Nie.


    >> Eine Frage des Anwaltes und der "Ebene" auf der die Anklage verhandelt wird. Theoretisch gibt es das Recht auf Notwehr. Das greift auch wenn man Dir "nur" Dein Handy stiehlt. Eine Abwägung der Mittel ist bei Notwehr nicht vorgesehen. Man muß das "mindeste, effektiv wirkende Mittel" wählen, das gerade zur Verfügung ist. Ein Kopfkissen für eine Kissenschlacht wird das nicht sein. Und ihn mit dem Bügelbrett erschlagen, da bin ich nicht sicher ob das als "mindestes Mittel" durchgeht. Normalerweise wird auf Bundesebene eher für den Verteidiger geurteilt, auf unterer Ebene genau andersrum. Die kennen die Wirkung des §32 StGB dort allesamt nicht.


    >>> Um Verteidigung mit legalen Waffen zu verhindern, gibt es diese irren Vorschriften mit der Aufbwahrung im Safe, getrennt von Mun, u.s.w. Bis man den mal auf hat, hat man sich auch das Bügelbrett geschnappt, oder der Kater ist längst fertig mit "Geschnetzeltem".

  • Ich glaube das spielt nicht wirklich eine Rolle ob man den Schrank rechtzeitig öffnet.

    Die kommen immer mit *Verhältnismäßigkeit der Mittel *!

    Nur sind "die" dann schon im falschen § gelandet. Denn genau diese "Verhältnismäßigkeit" gibt bei bei Notwehr/Nothilfe nicht. Die gibt es nur bei Notstand. §34 StGB. So wird es bis heute an UNI's gelehrt. Aber nicht zwangsläufig gelebt. StAe sind an politischen Weisungen gebunden. Da dreht man gerne mal den Gesetzestext ins Gegenteil um.

  • >> Eine Frage des Anwaltes und der "Ebene" auf der die Anklage verhandelt wird. Theoretisch gibt es das Recht auf Notwehr. Das greift auch wenn man Dir "nur" Dein Handy stiehlt. Eine Abwägung der Mittel ist bei Notwehr nicht vorgesehen. Man muß das "mindeste, effektiv wirkende Mittel" wählen, das gerade zur Verfügung ist. Ein Kopfkissen für eine Kissenschlacht wird das nicht sein. Und ihn mit dem Bügelbrett erschlagen, da bin ich nicht sicher ob das als "mindestes Mittel" durchgeht. Normalerweise wird auf Bundesebene eher für den Verteidiger geurteilt, auf unterer ebene genau andersrum. Die kennen die Wirkung des §32 StGB dort allesamt nicht.

    "Notwehr ist die Gegenwehr, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwehren" so oder so ähnlich stets ja im Gesetz, nur wird der Faktor Mensch gerne außer Acht gelassen, ist dein Angreifer auf Droge oder besoffen, geht's dir schnell an den Kragen.

    Bei mir war es jedenfalls so (er hatte 1.3 Promille auf dem Kessel) und damit nicht in der Lage anzugreifen, eigentlich, denn als Alkoholiker bist du damit gerade Mal auf deinem Pegel angekommen und sehr wohl in der Lage was zu tun.

  • Das Grundstück muss gegen fremdes betreten gesichert sein. Quasi umzeunt oder ne dichte Hecke damit nicht einfach einer auf dein Grundstück latschen kann (Befriedetes Grundstück) Und in die Richtung wo geschossen wird darf der Pfeil das Grundstück nicht verlassen können. Wenn Also hinter deinem Ziel eine 2 Meter hohe und breite Pfeilfangmatte ist, dann passt das. Oder halt dein Ziel vor eine Wand stellen. wenn man Schüsse 45° in die Luft mit einbeziehen würde, wäre kein Grundstück sicher... es sei denn, es wäre mehrere hundert Meter lang und breit. Mein Grundstück ist 40 Meter lang und umzeunt mit 3 Meter hohen Hecke und hinter meinem Ziel steht ein 3 Meter hohes Gartenhaus.

    2 Mal editiert, zuletzt von Warface2k ()

  • Die Regelungen zur Notwehr sind im Gesetz sehr einfach. Dazu gibt es das Schlagwort "Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen". Das schliesst jede Art von Abwägung. für die man auch gar keine Zeit hätte in einer Notwehrsituation, eigentlich aus.


    Was so ein Richter daraus macht ist dann wieder ein anderes Blatt. So ist in diesem Land z.B. Notwehr verboten, um sich gegen Schläge seines/r Lebensgefährten/in zu verteidigen. Angriffe durch den Lebenspartner sind hinzunehmen. Wer darunter am meisten leidet, könnt ihr euch denken.


    Bis vor 20 Jahren war ja auch nicht mal die Vergewaltigung in der Ehe strafbar.

  • Vergesst diese Diskussionen. Auf einen Menschen sollte man nur schießen, wenn es einem wirklich sch...egal ist was nachher passiert. Geht einfach davon aus, dass Ihr auf keinen Fall als Held gefeiert werdet, sondern Euch auf der Anklagebank wiederfindet. Wenn es IRGENDEINEN anderen Weg gibt, die unmittelbare Bedrohung zu beenden, dann nehmt diesen Weg. Es muss schon heißen: Er oder ich bzw. meine Familie. Sonst lasst die Waffe besser liegen.

  • Ich sags mal so: Besser im Knast, als Familie tot. Kommt jemand in mein Heim, um auf orginelle Art und Weise bei diversen Gegenständen eine Besitztumsumkehr zu beabsichtigen, so lasse ich ihn gewähren. Ich bin gut versichert. Hat der "Kollege" gleich ne Machete oder dicken Knüppel/Beil/Messer etc. dabei, werde ich adäquate Gegenwehr leisten, um seinen vermeintlichen Vorteil zu neutralisieren. Sollte er nach dem Empfang gewisser Gegenstände dies mit seinem Ableben quittieren, so ist das zwar äußerst bedauerlich, aber im Sinne des guten Allemeinzustandes meiner Familie durchaus opportun.


    PS

    Ich gehe mal davon aus, dass der "Besucher" unsere Cane Corso bereit überrumpelt hat und nur noch der schockierte Dackel des Hauses zwischen uns steht.


    PPS

    Es gibt auch den von mir favorisierten Paragraphen des Notwehrexzesses.


    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft. Es handelt sich hier nicht wie bei der Notwehr selbst um einen Rechtfertigungsgrund. Vielmehr entfällt die Schuld des Täters bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 33 StGB.


    Passt ;)

  • Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft. Es handelt sich hier nicht wie bei der Notwehr selbst um einen Rechtfertigungsgrund. Vielmehr entfällt die Schuld des Täters bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 33 StGB.


    Passt ;)

    "Herr Richter, ich war durch den Angriff völlig verwirrt! Ich weiß im Nachhinein auch nicht, wie ich es in meiner Verwirrung und durch dem Schrecken gelähmt geschafft habe, das abgeschlossene Behältnis, in dem sich meine Waffe befand, hervorzuholen, mit dem Schlüssel das Behältnis zu öffnen, die Waffe zu entnehmen, ein Magazin zu laden und einzulegen, die Waffe zu spannen, auf den Täter anzulegen und dann den Abzug zu betätigen...es ging alles so furchtbar schnell...ich handelte rein instinktiv und aus Reflex"

    8o ^^

  • Der Schuss auf einen Täter mit einer Waffe die dazu im stande ist den Täter zu töten wird in jedem Fall Konsequenzen nach sich ziehen.

    In welcher Form auch immer .

    Es ist jedenfalls anzuraten alles andere als Mittel der wahl zu nutzen wenn man mit straffteiheit durch Notwehr davonkommen möchte.

    Wer einen Täter ich sage einfach mal abknallt

    Sollte das als letzte Konsequenz in Betracht ziehen.


    Und wer schusswaffen besitzt sollte sich auch dringebd bewusst machen was es heißt auf jemanden zu schießen oder gar zu töten.

    Nur das besitzen ist nämlich der kleinste Teil.

  • Das passt jetzt nicht wirklich zum Thema, aber in Ermangelung an alternativen ( nichts passendes im Forum gefunden ) und sich hier die Gesetzeskundigen tummeln, stell ich mal die Frage!


    Sind der Besitz und das führen von Messen, Hieb und Stichwaffen gesetzlich getrennt?

    Oder anders gefragt, ist der Erwerb und Besitz von Macheten, Schwertern und der gleichen legal?

  • Wenn man in einer Lebensbedrohlichen Situation zur Waffe greift und Sie auch benutzt, sollte die Waffe zumindestens Legal sein. Wer den Angreifer mit einem offenen Luftgewehr bearbeitet, kann nicht auf ein mildes Urteil hoffen. Man stelle sich einmal den Besitzer einer HP Max vor, der den Richter erklären will das er die Waffe in Panik in Sekunden umgebaut hat. Das geht in die Hose. Das ist auf alle Fälle unerlaubter Waffenbesitz. Mit einer Armbrust sieht das schon anders aus. In dem Fall hat der Richter zumindestens einen gewissen Spielraum.

  • auch unerlaubter waffenbesitz kann straffrei bei totschlag ausgehen und dann sogar noch wenn es sich um die Tötung eines polizisten handelt.


    Hells Angels: Gericht spricht Rocker nach Polizisten-Tötung frei - WELT
    Der tödliche Schuss gegen einen SEK-Beamten aus der Waffe eines Hells-Angels-Rockers bleibt straflos. Die Gewerkschaft ist entsetzt über das Urteil des…
    www.welt.de


    Ich selber habe über 10 Jahre als türsteher gearbeitet. Keine ahnung wieviele anzeigen gegen mich liefen. Gefühlt war ich 3x im monat zur aussage als beschuldigter. In allen fällen wurde der tatbestand der notwehr, vor der eröffnung des gerichtsverfahrens festgestellt und einige fälle waren echt grenzwertig. Zumindest sehe ich das heute so.


    Also zu verallgemeinern:"notwehr gibt knast"

    Ist mal völlig falsch. Das das gerne von anderen Stellen suggeriert wird, merkt man hier. Zivilcourage gibt es kaum noch und wenn es bei mir eng wird, muss der "störenfried" auch bereit sein die vollen Konsequenzen zu tragen.


    Nur macht euch eins bewusst. Wer die waffe als Verteidigungsmittel nimmt, muss auch dazu bereit sein sie zu benutzen. Und da wird dann das spreu vom weizen getrennt.

    Ich meine damit nicht ausschließlich unsere druckluft waffen. Das küchenmesser reicht schon und kann in den richtigen händen und entfernung, gefährlicher sein als jede megalodon oder max2. Nur sinnloses rum fuchteln kann für einen selber anders enden als man es sich gedacht hat

  • Moin,

    Wenn ich meine Armbrust oder dergleichen benutze, ist es mirnahezu egal, was danach mit mir juristisch passiert! Weil die kommt dann zum Einsatz, wenn sich 4-7 Clanmitglieder vor meiner Tür Eintritt verschaffen wollen und ich bei der Polizei aufgrund Warteschleife nicht durchkomme und nur noch ich und das Ding zwischen meinem Bengel (und Frau) und denen stehe!

    Aber da sind wir in Dtld Gott sei Dank noch nicht. Ein ehemaliger Berufsschullehrer sagte mal treffend:"Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand"..

    Bei einer Armbrust kann schon der Bolzen nachher entscheidend sein.. Nietet man einen Kriminellen mit einem mitgelieferten Standardbolzen um, kann man Glück haben.
    Schiebt sich stattdessen ein Botkin oder Broadhead durch die Rippen, kommt unweigerlich die Frage auf, wozu man diese überhaupt brauch...
    Sehr philosophisches Thema... :/

    Die Welt ist rund, ich komm auch rückwärts ans Ziel!

  • Gewalt ist nie eine Lösung. NIE,und jetzt ist Ende mit dem Thema. ;)


    sonst rappelts im Karton. :D

    mfg.

    der Duke

    :evil:

    Einmal editiert, zuletzt von Forum Moderation () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Duke Nukem mit diesem Beitrag zusammengefügt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!