Beiträge von fetty

    Für den Fall der "unvorbereiteten" SV, würde ich vielleicht tatsächlich den ashinger empfehlen. Ringer fällt aufgrund des abzugsgewichts wahrscheinlich für die meisten aus. Für einen Mann sollte das kein Thema sein, aber wenn da nicht ein bisschen dampf in der griffkraft ist, werden 2 gezielte Treffer wohl nix.

    Der ashinger (ich habe ihn noch nicht) ist führig und wohl auch einhändig ganz passabel. Mit ein bisschen Übung wird das wohl auch eine püppi hinbekommen 😉.

    Hier trumpft dann allerdings der ringer wieder, weil der eben auch ganz fix wieder nachgeladen ist. Ansonsten pb mit leichten wurfarmen und magazin. Ich halte da aufgrund von ggf. Ungünstigen Räumlichkeiten weniger von, ist aber einzelfallabhängig.

    Ansonsten ist pfefferschaum oder gel in geschlossenen Räumen auch eine gute Wahl.

    Dazu kommt die Hemmschwelle, die durchschnittlich Frauen wesentlich höher liegt als bei Männern.

    Eine Frau mit einer potenziell tödlichen Waffe wird zögern. Hört sich komisch an, ist aber auch bei 98% der männern so. Man stellt sich das leicht vor: knall ich den halt weg, mir doch egal.

    Es gibt tatsächlich nicht viele Menschen, die diese hemmschwelle im Reflex überspringen können (zum glück).

    Regel Nr.1: wer eine Waffe zieht, muss sie auch benutzen

    Wer nur damit droht und rumfuchtelt, hat ganz schnell verloren.

    Versucht das mal euren Frauen beizubringen......Viel spass 😉.

    phu... ich weiß ja nicht ob ich sowas bei Aliexpress bestellen würde
    Auch wenn irgend ein Supportfall eintritt hat man ein Problem

    Ich habe mein laserschweissgerät bei ali express gekauft. Preisunterschied zu deutschland fast 7k. Für das gesparte kaufe ich mir noch 2,5 Dinger davon und habe wahrscheinlich ein ersatzteillager bis ins jahr 2578. Die Dinger hier in Deutschland kommen aus der gleichen fabrik. Klar, Support etc. Keine Diskussion wert.

    Natürlich ist es auch die gewährleistungsfrage aber da sind die Chinesen im Support besser als hier bei uns. Och schreibe denen ne Mail und habe innerhalb von minuten bis max. 1 Stunde eine Antwort!!

    Als kompletten blödsinn würde ich das nicht abtun. Wir haben ein schönes Hobby, mit dem wir im Ernstfall unsere Überlebenschancen exorbitant erhöhen können. Vom "plündernden horden"-Szenario vielleicht mal abgesehen. Aber auch hier kommt man je nach Vorbereitung vielleicht doch ganz gut bei weg und meine Haut gibt es nicht umsonst.

    Wenn man während eines solchen Szenarios tatsächlich so schwer erkrankt, sinken je nach grad die Überlebenschancen auch im normalen Leben enorm.

    Klar kann dir jetzt ein offener bruch relativ egal sein, 20minuten und du bist im Krankenhaus. Im Ernstfall vielleicht nach 3 Tagen schon an einer Sepsis verreckt. Aber auf das nötigste vorbereitet sein, ist besser als gar nicht!

    Waffengesetz (WaffG)

    § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.



    Der Rest bezieht sich auf erlaubnispflichtige Waffen. (2) ist entfallen und da stand glaube ich, was von erlaubnisfreien waffen.


    Ergo: unbefugte wegnahme muss verhindert werden. Da macht eine verschlossene Wandhalterung mehr Sinn als ein müllsack mit kabelbinder 🤣

    mal ganz ehrlich? Was seit ihr für Mädchen? Meine 11jährige Tochter schafft es den Abzug durchzuziehen. Trocken, ungeladen selbstverständlich. Ob die berstscheibe ordnungsgemäß perforiert worden wäre, lasse ich dahin gestellt. Den Abzug muss man schon mit schmackes durchziehen.

    Wer jetzt denkt: "die Tochter ist so ein fetter klops", irrt hier etwas 🤣🤣

    Da sich ja nun der vdb eingeklinkt hat, wird das, so hoffe ich, im Zweifel bis in die letzte Instanz gezogen. Das Gesetz ist in dieser Form nicht zu beugen, da hier ausnahmslos ohne jegliche Zweifel alles schwarz auf weiss steht.

    Selbst wenn der mk1 Bescheid bestand hätte, reden wir vom mk2.

    Wenn der Stralsunder sr nicht zufällig schwarz gefärbt wurde, kommen die nicht mal mit ner anscheinswaffe durch

    ich bin echt am überlegen mir doch noch ne ashinger zuzulegen. Die ins Auto und den ringer dann ortsungebunden........

    Aber erstmal bin ich pleite, och musste mir unbedingt ein laserschweissgerät kaufen. Das wären soviele schöne Spielzeuge von Jörg gewesen......🤣

    Ich weiss nicht wie man auf die Idee kommt pfefferspray sei wirkungslos. Ich habe einige Dosen von dem Zeug leer gemacht und das in richtige gesichtskirmesfratzen. Das hat keiner weggeatmet. Früher bei cs gas gab es wohl tatsächlich Ausnahmen das ein paar wenige Menschen dieses Zeug atmen können wie Luft. Aber auch das ist nur Hörensagen.

    Ziemlich schwer nachweisbar. Aus reiner Ignoranz oder selbst zum Himmel schreiender Dummheit kann man eine solche Tat nicht begehen, dafür ist Vorsatz nötig und die innere Überzeugung dass der "Verfolgte" tatsächlich unschuldig ist. Nicht einmal bei grober Fahrlässigkeit oder Nichteinhaltung dienstlicher Vorschrften wird es zu einer Verurteilung führen. Allerhöchstens lässt sich disziplinarrechtlich was machen. Mit großem "Vielleicht"


    Wird wohl in der Praxis fast genauso häufig vorkommen wie Verurteilungen wegen Rechtsbeugung bei StAen und Richtern.


    Wo kämen wir denn da hin, wenn die Exekutive / Judikative für ihre Taten geradestehen müssten. Da müsste man ja dann Anordnung gegen Gesetzeslage abwägen, ganz individuell, und das je involviertem PvB. Das hat schon früher die Karriere von so manch Beamten zuerstört, der es (ausnahmsweise) gut meinte.

    .......Dem Polizisten schien es so unangenehm gewesen zu sein, dass er mich danach knapp 2 Jahre lang jedesmal anhielt wenn er mich im Auto sah. Zu Spitzenzeiten waren das 4 bis 5 mal die Woche. Bis ich mich dann irgendwann beim Polizeidirektor beschwert habe.......


    Jede Abfrage im InPol und KBA Anfrage wird geloggt. Bei der Häufigkeit von immer einem Beamten, bei immer der gleichen Person, müsste die interne eigentlich schon fast von alleine drüber stolpern.

    Die Beschlagnahme zur gefahrenabwehr ist ein durchaus gängiges Verfahren. Hat aber keinerlei rechtliche Konsequenzen. Hier hat der herr polizist seinen job einfach nicht gemacht. Ob nun durch Unwissenheit oder Ignoranz lassen wir mal dahin gestellt. Normalerweise kann man mit denen auf einem vernünftigen Niveau diskutieren (Ausnahmen gibt es natürlich).

    Ansonsten helfen bei sowas auch vorgesetzte weiter, die man anfordern könnte. Es gibt sogar bei der polizei waffengesetzkundige beamte. Nicht viele, aber es gibt sie 🤣.

    Ich werde mir dann doch mal


    Anlage 2 WaffG - Einzelnorm


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