Du darfst die Waffe auch in der Wandhalterung abschießen. Ob das allerdings sinnvoll ist?
Beiträge von Joerg Sprave
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Seitdem dies in der WaffVwV klargestellt wurde.
kennst du eine Wandhalterung, die für diesen Zweck geeignet wäre? Also, wo man auch schnell, legal und direkt an die Waffe kommt?
Die Kombi aus diesen drei Produkten kann ich empfehlen:
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mal eine blöde frage: seit wann sind abschließbare (wie auch immer) wandhalterungen zur aufbewahrung bei 7,5j keine Ordnungswidrigkeit mehr?
Seitdem dies in der WaffVwV klargestellt wurde.
„36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z.B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen.“
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Auch ein volles Magazin darf drin sein. Aber die Waffe muss ungeladen sein.
Das ist hoch interessant, da rattert es gleich wieder bei mir.
Mit einer Arretierung des Verschlusses in offener Stellung wäre das ja schnell realisiert.
Muss der Verschluss geschlossen sein, stellt es sich mir als wesentlich komplizierter dar.
Nicht desto trotz macht dieser Umstand ein weiterer Frage, die sich mir in Bezug auf eine Wandhalterung stellte, obsolet.
Ich danke dir!
Mit „drin“ ist der Schrank gemeint. Nicht die Waffe. In der Waffe sollte entweder kein Magazin sein oder ein leeres.
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Ein kurzer Seitenblick reicht.
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Daneben darf die 8er Karte ruhig liegen. Aber eingebaut sein sollte die 0,9er.
Auch ein volles Magazin darf drin sein. Aber die Waffe muss ungeladen sein.
Ein Verstoß wäre eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
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Aber gerne doch.
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In der Tat sind das Änderungen, die für den "Defender" (in D nicht erhältlich) gedacht sind. Hier bestand das Problem, dass durch den gezogenen Lauf viel mehr Druck nach hinten entweichen konnte als bei Scuba Ringer (für den die Kartuschen eigentlich entwickelt worden sind). Dieser Druck konnte dann dazu führen, dass sich der Hammer leicht von allein spannte und die zweite Kartusche perforierte. Zum Zünden hat es nicht gereicht, die Luft ist rausgezischt. Die Rillen in den "Deckeln" führen diesen Druck nach außen ab.
Was die Splitter betrifft: Mit einem Scuba RInger sollte man umgehen wie mit einem Revolver. Auch da ist der Trommelspalt unbedingt frei zu lassen, weil kleine Bleifragmente und Pulverschmauch austreten. Also beim Schießen die Hände am Griff lassen und nicht an den Läufen halten.
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Das passiert wenn man den Füllstutzen nicht GANZ einschraubt. Dann knallt es den O-Ring aus dem Spalt und der verklemmt das Gewinde. Einfach mit der Zange abdrehen, aber vorher ein Stück Leder o.ä. als Polster nehmen.
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Ja, das Kaliber ist zu groß und eine dicke Laufwandung wird benötigt.
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Dann habe ich das wohl falsch verstanden.
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Naja, ich habe die Frage so verstanden: "Hat die Megalodon ein ähnlich großes Plenum wie die Mk2"?
Die Antwort darauf lautet "Es ist NOCH größer". -
Ich warte noch auf Teile für das Muster. Leider hat mir AEA im ersten Anlauf die falschen geschickt.
Ich mache mir aber nicht viele Hoffnungen. Das BKA urteilt in letzter Zeit extrem restriktiv, anders als früher. Ich bin sicher - es gibt entsprechende Weisung aus dem Innenministerium.
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Frage: hat die Megalodon im Lauf ein Plenum, genau wie die HP Max2 ?
Die Megalodon hat ein riesiges Plenum, genannt vordere Kartusche. Die hintere Kartusche (die auch als Hinterschaft dient) hat nämlich den Regulator eingebaut. Die vordere Flasche steht also unter reguliertem Druck und macht exakt dasselbe wie der Laufmantel der HPMax. Nur größer.
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Ja, in D 179 € und in den USA etwas teurer. Zölle, Steuern, Transport. Andersherum ist es genauso - die Ware, die wir aus den USA importieren ist hier teurer.
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Bitte nicht frech werden, sonst lasse ich alle Mk2 von nun an mit der Deutschen Bahn versenden
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Ja genau. Wobei die Siege dann natürlich nochmal deutlich sperriger und schwerer ist.
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Im übrigen gebe ich weiter zu bedenken: Wenn ich eine handelsübliche Schere auseinandernehme, dann kann ich die Klingen problemlos als Faustmesser verwenden. Besser als die lose Klinge der Hellebarde übrigens. Wird die Schere dadurch zum verbotenen Gegenstand?
Die Schere selbst nicht aber unter Umständen das Endprodukt vom "Umbau" wenn gleichzeitig der Griff und/oder das Scherenblatt umgearbeitet wird - a
Also, wenn man die ausgebaute Klinge der Hellebarde nimmt und sie mit einem fetten Griff versieht, feststehend, DANN hat man in der Tat einen verbotenen Gegenstand hergestellt. Das leugne ich nicht. Das macht die Hellebarde aber nicht zu einem verbotenen Gegenstand.
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Die Interceptor ist bei 120 Pfund auf dem Niveau der Adder mit 130 Pfund. NICHT auf dem Niveau der Adder mit dem 190 Pfund Venom Extreme Wurfarm.
Von der Präzision ist die Adder ähnlich wie die Interceptor. 30 Meter reicht für einen Körpertreffer.
Die Adder hat voll aufgerüstet mehr Power, ist aber auch SEHR deutlich größer als die Interceptor und die Revo7. Eine Klasse darüber.