...generell muss ich in der F - Version (auch als Beamter) den Kauf der Waffe/Regulator/Schalldämpfer nicht melden weil der Regulator ja nur für Holland geplant ist?
Für Beamte gilt, wenn sie privat handeln, genau das selbe Recht, wie für Otto-Normalbürger.
... Du musst nichts anmelden.auch keine gegenstände die deine Leitung erhöhen würden. Der besitzt von doesen Teilen ist erlaubt.
Mit der Einschränkung, dass Du leistungserhöhende, oder auch nicht leistungserhöhende Teile nicht genehmigungsfrei einführen oder besitzen darfst, wenn diese zugleich als "wesentliches" Teil gelten. Also keine längeren Läufe oder von vorne herein offene Systemkästen u.s.w. (letztere hätten dann auch kein "F").
Ventile und Regulatoren sind keine wesentlichen Teile, also unproblematisch. Die Wiedereinfuhr einer "F" Waffe, bei der beispielsweise die Verstellsicherung (z.B. Leistungsregulator Huben) entfernt wurde, die aber dennoch nur 7.5J liefert, ist eine Frage die später mal Dein Anwalt mit der StA klären wird. Mindestens fragwürdig.