Es handelt sich um ein kaskadiertes System, das Du beschreibst. Das ist möglich. Das machen die 2 Zylinder Kompressoren ab Werk so.
"Si tacuisses, philosophus mansisses"
– Boethius
Es handelt sich um ein kaskadiertes System, das Du beschreibst. Das ist möglich. Das machen die 2 Zylinder Kompressoren ab Werk so.
"Si tacuisses, philosophus mansisses"
– Boethius
Wie dumm ist die Idee das man den 480bar Kompressor mit bereits getrockneter 10 bar Kompressorluft speist
Darauf antworte ich jetzt mal ausnahmsweise nicht direkt.....
Nur ein paar Eckpunkte: Eingang mit Normaldruck (ca. 1bar) wird durch ein festes Kompressionsverhältnis vervielfacht.
Ausgangsdruck = Eingangsdruck 1 x 480 = 480 bar. Jetzt ersetze mal den Eingangsdruck durch 10.
Den Ort solcher Experimente bezeichnet man traditionsgemäß bei Militär als "Ground Zero": Big Bang, Trinity Site, Hiroshima, Nagasaki, Eniwetok-Atoll, Nowaja Semlja, World Trade Center, Gonk's blast test facility,... ![]()
Korrosionsschutz würde ich noch hinzufügen.
Ja, hast recht. Hab' ich vergessen
... einfach Brita gefiltertes Wasser genommen
Ja, bei geschlossenen, nicht siedenden Kreisläufen tut's das vermutlich (zusammen mit Kühlerfrostschutz) auch recht gut. An sowas naheliegendes habe ich noch gar nicht gedacht. ![]()
Also ich pers. würde inzwischen das günstigste bzw. am leichtesten verfügbare Ready- Mix nehmen, das ich in die Hände bekomme. Es geht um einen Kompressor mit sehr begrenzter Lebensdauer, nicht um einen Motor der 15+ Jahre halten wird.
M.E. erfüllt vorgemixter Kühlerfrostschutz in einem Kompressor genau 4 Aufgaben:
1) Man muß kein Leitungswasser (mit Kalk), oder teures entmineralisiertes Wasser, zum Mischen kaufen.
2) Durch die Färbung sieht man den Kühlmittelstand durch das Schauglas besser
3) Der Kompressor darf auch mal bei <0°C gelagert werden.
4) Korrosionsschutz*
* Nachtrag
G48 (von BASF) und G11 (von VW) sollen chemisch nahezu identisch sein. G11 ist leichter erhältlich, auch über Amazon.
Na dann haben wir ja theoretisch einen Nachfolger. Aktuelles G11 hat halt einen höheren ph Wert von "<9" (= etwas alkalischer), Idealwert sollte der PH Wert, lt. GX, neutral (also "7") sein. Für Alumotoren in Verbrennern eher stark am Limit, weil PH <7 Alu zerfrisst. Und der Kauf klappt vielleicht noch in China, weil G48 dort noch erlaubt ist, aber halt nicht mehr bei uns. Bei uns ist möglicherweise G11 dann die Wahl.
Also ich habe ihn aufgeschraubt, einen Schlauch von der Pumpe? abgezogen und in einen Wassereimer gesteckt, dann normales Leitungswasser unter laufender Pumpe nachgefüllt, bis nur noch klares Wasser kam. Dann vorgemischtes G48 (vermutlich geht jede Art von Kühlerfrostschutz für Alumotoren), ebenfalls unter laufender Pumpe nachgefüllt. Sobald der gefärbte Kühlerfrostschutz in den Eimer gelaufen ist, Pumpe abgestellt und Schlauch wieder befestigt. Bis zum Sollstand aufgefüllt.
Warum vorgemischtes: Weil es am günstigsten ist. Weder Leitungswasser (zumindest nicht das harte, Süd-Deutsche) noch pures entmineralisiertes Wasser ist optimal. Beiden auf seine eigene Art zu "korrosiv". Erst mir Kühlerfrostschutz wird es brauchbar. Wenn man ein Konzentrat kauft, braucht man halt noch demineralisiertes Wasser dazu.
G48: Inzwischen ist die Abgabe an Privat verboten. Vermutlich hat man Angst, dass wieder jemand Wein daraus panscht. Das gibts also nur noch direkt von der Werkstatt, oder dem Winzer ihres Vertrauens.
Eigentlich dachte ich das geht nicht wegen dem kurzen Verschluss Fenster. Aber es geht weil die Nadeln biegsam sind.
Pass auf dass Du das Projektillager bzw. das Rohr, direkt nach dem Lager, nicht beim Einführen der langen Nadel verkratzt. Sonst geht Dir ggf. etwas Präzision und Energie verloren - bei Nutzung normaler Bleiprojektile.
.... war aber bei mir aber nicht der Fall.
Wer eine voll ausgerüstete Profiwerkstatt sein Eigen nennt, mit Profiwerkzeug, Hartmetallbohrern, eine dicke Werkzeugbank zum Einspannen, ggf. eine Fräse, hat andere Möglichkeiten in einen gehärteten Stift einzufräsen, als Otto- Normal- Hobbywerker mit einem Werkzeugkasten, Bohrmaschine, Dremel und Baumarktbohrern.
Ich würde immer den Weg über einen kompletten Umrüstsatz gehen, sodaß man jederzeit wieder auf das echte PtB Original zurückkommt, ohne optische Hinweise dass man jemals in NL war. Das ist das wohl einzig wirklich (zumindest noch ein paar Jahre lang) rechtssichere Verfahren, um im Falle einer Kontrolle nicht ins Stottern zu kommen. Bei einer Waffe dieses Preises, sollte die paar Tauschteile den Kohl nicht mehr fett machen. Und eine absolut PtB- konforme Waffe, die zu 100% dem Muster entspricht zu besitzen, beruhigt m.E. doch ungemein das Gemüt.
[...] Das Bild oben sagt ja alles, nur hab ich dies leider nirgends gefunden [...]
Wenn ich mich nich täusche kannst Du das auch nirgends finden. Ich denke ich habe das damals selbst gemacht.
Kann aber jeder (incl. GG) gerne frei verwenden.
Also die Senkkopfschraube (rechts im Bild), mag 3.5mm haben. Das ist die, die man nie anfassen sollte.
Die innere Madenschraube (im Bild Mitte Unten) sollte eine 3mm sein. Die darauf aufgesetzte Schraube ist natürlich vom selben Durchmesser wie die darunterliegende. Es gibt aber für die obere Schraube (Bild Mite oben), die die Öffnung verschließt, wohl mehrere Ausführungen:
1) PTB-Muster- Version Rundkopf
2) Madenschraube, genau wie die innere Bypass- Schraube
3) Inzwischen möglicherweise auch eine flache 3mm Schraube
Wenn ich mich recht erinnere, wurde der PtB die Rundkopfschraube bei der Musterzulassung vorgelegt. Und so erfolgte die Zulassung auch.
AEA hat aber richtigerweise erkannt, dass mit dieser Schraubenform die Visierung nicht weiter nutzbar ist. Daaraufhin hat AEA bei derr ersten GG 7.5J Serie, diese Rundkopfschraube gegen eine Madenschrauber ersetzt. Die dachten sich: "Ändert ja nichts an der Mündungsenergie", Einfaches Problem, einfache Lösung.
Nur entspricht die Madenschraube nicht dem PtB Muster. Daher hat GoGun, als das bemerkt wurde, an alle Käufer nachträglich die Rundkopfschraube verschickt.
Und möglicherweise liegt halt heute eine Schraube mit flachem Kopf bei, die der Nutzer selbst gegen die Rundkopfschraube ersetzen kann, und die die Visierlinie nicht beeinträchtigt.
An der Energie ändert sich ja durch die Schraubenform nichts.
Und wie JJ bereits schrieb, haben die beiden Schrauben für die Bypassbohrung (also Bild Mitte) keinen Bezug zum Trigger. Was unter der "gefährlichen" Senkkopfschraube liegt, weiß ich nicht.
ich hab 24 gewartet aber so richtig trocken wirkte das noch nicht...
Die meisten derartigen Dichtmittel werden nur unter Luftabschluß fest. Sie reagieren mit den Metallionen. Ggf. herausgepresstes, flüssiges Dichtmittel an der Oberfläche, wird nie richtig hart.
Ich meinte die Kupplung vom AEA- Schlauch. Die Originale. Wenn am Kompressor Luft rauskommt, an der Kupplung aber nicht, kann es nicht so viel sein.
Ich würde es mal mit dem Tausch der Schnellkupplung auf dem Schlauch versuchen. Bzw. diesen mal abnehmen, ob da dann Luft rauskommt. Der scheint ja, wenn ich das richtig interpretiere, eine Art Druckstop zu haben, wenn nichts eingesteckt ist. Sowas kann auch gut mal verkleben.
Gerade die heute 60jährigen und älter sind die Leidtragenden von Bleiemissionen gewesen. Sie durften 20+ Jahre lang die Abgase von verbleitem Sprit einatmen. Diese Menge an Blei bekommst Du durch Diabolos niemals in Deinen Leber, nicht mal wenn Du sie verschluckst. Und die heute 80jährigen haben sogar 40 Jahre lang Blei eingeatmet - In einer Menge, die Du mit einem kleinen Schießstand niemals erreichen kannst. Wer die 70er/80er in Großstädten erlebt hat, weiß wovon ich rede. Damals hatte Luft tatsächlich noch einen Geschmack. Es war nur schwer zuzuordnen, ob es von Blei, Ruß, Diesel, Benzin, unverbranntes 2Takt- Öl oder von einer verbrannten Kupplung kam.
Sollte die Verwendung von Bleidiabolos in den Rubberball- Waffen, wegen Überschreitung der 7.5J illegal sein, dann müsste m.E. auch die Verwendung von Nadelprojektilen, im erwähnten Knicklauf- Luftgewehr, verboten sein.
Und es stellt sich die Frage, ob ein Normalbürger überhaupt wissen kann oder muß, wieviel Energie seine "F" Waffe, nun tatsächlich hat. Zumindest wenn nicht an der Waffe rumgepfuscht wurde, kann ich keine Pflicht zum Erwerb eines Chronys + Leistungsmessung erkennen.
War es nicht so, dass bei der Original AEA Kupplung (auf dem Schlauch), zusammen mit der Huben Füllsonde, die Huben nicht befüllbar war? Weil der AEA Adapter zu massiv gebaut ist, und man so die Füllsonde nicht tief genug einstecken kann? Deswegen wurden von GG doch andere Kupplungen für den Schlauch beigelegt. Oder verwechsle ich da jetzt was? Ich habe keinen AEA.
Hat die Schnellkupplung einen "Luftstop" wenn nichts eingsteckt ist? (wie z.B. der weibl.-weibl. Doppelnippeladapter)?
Also ich halte den nach hinten überstehenden Teil für eine Justagemöglichkeit, um die Armlänge einzustellen.
Selbst wenn der Metallbügel irgendwie geeignet sein könnte, daran eine Armstützt anzubringen, so ist das doch nicht der Zweck des Bügels. Möglicherweise gibt es nicht einmal eine geeignete Armstütze. Wurde je mit einer Stütze geworben? Hattest Du eine in Deinem Besitz?
Ich pers. halte es somit für eine freie Steinschleuder, deren "Überstand" zwei Zwecke verfolgen kann. Justierung für die Armlänge und ggf. Anflanschen einer Schuterstütze. Tyoisches Dual use good. Solange nirgendwo die EIgenschaft "umbaubar zur verbotenen Prozissionsschleuder" vom Importeur/Hersteller beworben wird, sehr ich es nach wie vor als freie Zwille. Analog zum Dual- Use Urteil bei Lasern- & Aufnamen hierfür) Denn mit ein paar Holzstücken, und ein paar Schrauben kann man wohl jede Steinschleuder mit einer Armlehne versehen.
Zu RA Winkler: Du kannst nur hoffen, dass es es genauso einfach sieht, und bereit ist im Rahmen der RAG Gebührenordnung zu bleiben. Wenn er überhaupt Zeit hat. Bei komplexeren Fällen, ist es eher üblich über Honorarvereinbarungen abzurechnen. Und dann wird es teuer- für den Beschuldigten. Egal wie es ausgeht.
Den Beamten kostet sowas niemals etwas.
Wünsche Dir jedenfalls viel Glück, das wirst Du brauchen. Sonst bleibst Du, sogar in dem Fall, dass Du gewinnst, auf einem nennenswerten Teil der Kosten sitzen. Und der Beamten haben sich mal wieder im Kampf gegen Waffen profiliert.
Illegale Durchsuchung: Die meisten Durchsuchungen in DE sind heutzutage "Ausforschungsdurchsuchungen". Man hält jemanden für nicht ganz "Sauber", hat aber keine konkreten Beweise. Also wird durchsucht, irgendwas wird sich immer finden. Beifänge sind da meist nicht Zufall sondern Ziel. Beweismittelverwertungsverbote, wie in Rechtsstaaten, sind bei uns die absolute Ausnahme. Beispiel: Man wirft DIr vor vor 10 Minuten einen Elefanten aus dem Zoo gestohlen zu haben, und in Dein Baumhaus gebracht zu haben. Dieses wird darauufhin auf den Kopf gestellt, kleine Safes werden durchsucht, Zigarettenschachtel u..s.w. - solche Durchsuchungen sind in den meisten Ländern unzulässig, auch wenn man Beifang im Safe findet. Es ist ja klar, dass der Elefant nicht im Safe stecken konnte. Verwertungsverbot in DE: Nada.
Mit "Falschbezichtigung" meinest Du vermutlich eher "falsche Verdächtigung" als "Verfolgung unschuldiger". Da kann u.U.ein ganz anderer Anwalt nötig werden, als ein reiner Waffenrechtsspezialist.
[...} glatten Lauf auf 25 m bei ca. 40 cm [...}
[...} Lauf der HPMax bei ca. 12 cm [...}
Danke für die Info. Das ist ja doch ganz ordentlich. Hätte ich nicht vermutet.