Ich sags mal so: Besser im Knast, als Familie tot. Kommt jemand in mein Heim, um auf orginelle Art und Weise bei diversen Gegenständen eine Besitztumsumkehr zu beabsichtigen, so lasse ich ihn gewähren. Ich bin gut versichert. Hat der "Kollege" gleich ne Machete oder dicken Knüppel/Beil/Messer etc. dabei, werde ich adäquate Gegenwehr leisten, um seinen vermeintlichen Vorteil zu neutralisieren. Sollte er nach dem Empfang gewisser Gegenstände dies mit seinem Ableben quittieren, so ist das zwar äußerst bedauerlich, aber im Sinne des guten Allemeinzustandes meiner Familie durchaus opportun.
PS
Ich gehe mal davon aus, dass der "Besucher" unsere Cane Corso bereit überrumpelt hat und nur noch der schockierte Dackel des Hauses zwischen uns steht.
PPS
Es gibt auch den von mir favorisierten Paragraphen des Notwehrexzesses.
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft. Es handelt sich hier nicht wie bei der Notwehr selbst um einen Rechtfertigungsgrund. Vielmehr entfällt die Schuld des Täters bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 33 StGB.
Passt