Die grundsätzliche Berechnung ist ganz einfach:
Wirft man eine ungeladene HP Max mit ca. 2,6 kg auf einen Gegner und erreicht dabei eine Wurfhöhe von ca. 2 Metern dann trifft diese lt. ChatGPT mit circa 50 Joule auf.
Sollte ein Richter dann einen Beschusstest der Waffe anordnen können die reinstecken was die wollen. Mir wäre kein Gesetzestext oder Verordnung bekannt die sich darauf beziehen würde nur die Geschosse zu verwenden welche bei der PTB zum Zeitpunkt der Zertifizierung verwendet wurde. Aber man kann davon ausgehen dass zumindest dort immer das gleiche Zeugs verwendet wird.
Bei Druckluftwaffen wird man häufig - aber nicht immer - Schusstests durchführen. Bleiben die Waffen innerhalb der 7,5 J Grenze und sind sie äußerlich OK, dann ist die Untersuchung beendet. Überschreiten sie die 7,5 J Grenze (deutlich, erst ab 8 Joule gilt die Waffe als illegal), dann wird sie zum Beweismittel in einem Strafverfahren.
Daher predigt GG ja auch immer wieder:
Wir stellen die Waffen so ein, dass sie mit den JSB-DIabolos so zwischen 5 und 6 Joule erreichen. Bei den harten "General" Pellets sind das so 3 bis 4 Joule. Das machen wir, damit auch bei "günstigen" Wetterbedingungen KEIN RIsiko besteht, dass die Waffe 7,5 Joule übersteigt.
Am besten im Falle einer Waffenabnahme die lokalen Wetterbedingungen notieren. Wird man nicht gerade beim Schießen selbst unterbrochen kann man dann immer noch argumentieren dass die Waffe nicht auf die Temperatur justiert war. Das dürfte man ja im Zuge von Wartungsarbeiten jederzeit durchführen sofern man als Beweis noch einen Chrony zum Messen vorlegen kann. Auf Null Joule runterregeln und dann langsam hochjustieren sollte jeder als Wartungsarbeit dürfen. Sonst möge man mich korrigieren.