Nur das in dem Fall "GoGun Rechnung" davon auszugehen ist, das noch keinerlei Anzahlung geleistet wurde. Somit also lediglich Besitz, aber kein Eigentum erworben wurde.
Also nach meinem Verständnis kann man als Käufer nur Eigentum erwerben wenn der Verkäufer auch rechtmäßiger Eigentümer war
§1006 (1) BGB Eigentumsvermutung für Besitzer:
Zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache wird vermutet, dass er Eigentümer der Sache sei. Dies gilt jedoch nicht einem früheren Besitzer gegenüber, dem die Sache gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen ist, es sei denn, dass es sich um Geld oder Inhaberpapiere handelt.
Und wieder: *keine Rechtsberatung*
Für genaueres: Empfehle Anwalt.