Beiträge von Forum Moderation

    Findet sich da nichts?

    • Auf die Erwähnung hier im Forum gab es binnen 5 Stunden eine Reaktion. Dieser Weg ist hier durchaus in Ordnung und führt in vielen Fällen zum Erfolg. :thumbup:
    • Aber ich interpretiere diese Antwort auch so, dass es vermutlich auf die E-Mail keine Antwort geben wird. Insofern empfehle ich diesen Weg nicht. :thumbdown:
    • Also entweder das Forum verwenden - oder eine E-Mail an die offizielle GoGun Adresse.

    Wobei der Hinweis "von Kunden für Kunden" und, dass die GoGun GmbH hier nicht offiziell mitliest, eher allgemeiner Natur war.

    • Es gibt hier im Forum keinen Anspruch auf eine Antwort der GoGun GmbH.
    • Möchte man eine Antwort sicherstellen, ist die offizielle E-Mail Adresse zu verwenden.

    Ansonsten darf man hier natürlich seine Meinung über GoGun Produkte äußern und darüber diskutieren, solange man sich an die Regeln hält. <3 Bis auf ganz wenige und ganz seltene Ausreißer bei >86.000 Beiträgen in >3.000 Themen, funktioniert die Foren Kultur hier sehr gut - und entweder finden sich Informationen schon oder - sollte die Suche erfolglos gewesen sein - kann man natürlich zu allen GoGun relevanten Themen auch Fragen stellen.


    Die eingangs gestellte Frage von gestern Mittag wurde ja auch gestern Abend noch von Nightwalker mit den bisher zur Verfügung stehenden Informationen beantwortet. :thumbup: Also weiterhin viel Spaß hier! :saint:

    PetAvent - Das Forum ist die hier empfohlene Kommunikationsplattform und wie in meiner Signatur: "von Kunden für Kunden. Die Beiträge werden nicht von Mitarbeitern der GoGun GmbH aktiv gelesen oder beantwortet." Das bedeutet aber nicht, dass xxxx Nutzer dieses Forums Fragen an eine E-Mail Adresse senden sollten, die mit der Firma GoGun nichts zu tun hat - ohne in Einzelfällen explizit dazu aufgefordert worden zu sein.


    Der obigen Antwort entnehme ich entsprechend auch, dass es auf solche E-Mails vermutlich ohnehin keine Antwort geben wird.


    Empfehlenswert und Forum-Vorteil ist auch die Such-Funktion per "Lupe-Symbol", die dann sowas findet:

    werd auch weiter viele, viele Fragen stellen...

    Nach dem, was mir die admin. da zum Lesen geschickt hat, ist es ja schon verboten das Handy mit eingeschaltetem Bildschirm zu dem Ziel zu werfen weil man es dann beleuchtet🤣

    Nur, wenn es auf der Waffe "angebracht" ist. :S Das würde auch für eine Kerze gelten. :facepalm: Handy in der Hand halten ist erlaubnisfrei. <3 8o :saint:

    1. Das hier ist ein Forum, in welchem sich Kunden der GoGun GmbH gegenseitig helfen und natürlich auch darüber schreiben, was gegebenenfalls schiefgelaufen ist. Wer seine Bestellung auspackt und damit Spaß hat, wird hier kaum schreiben. Üblicherweise eher zum Tunen, für den Gemeinschaftssinn oder für irgendwelcher Dritt-Hersteller Produkte reinschauen.
    2. Las man hier zu Beginn der HP Max Auslieferung... fanden sich über den Daumen ~130 Leuten mit Problemen, die in Summe >1.500 Beiträge produzierten..... während die Anderen ~11.870 Spaß hatten und hier nicht in Erscheinung traten. Das haben Foren so an sich und die effektive Ausfallsquote der HP Max lag unter derer diverser Autos, SmartPhones, Festplatten & Co.
    3. Wie oben schon angegeben... wenn ein Mangel auftritt, wird die GoGun GmbH diesen beheben.

    Es wird aber kaum jemand hier im Forum empfehlen,

    1. eine Waffe mit Gummi-Dichtungen für 5, 6, x-Jahre irgendwohin zu legen - in der Hoffnung, dass die nicht (wie jeder Autoreifen nach ~4 Jahren) spröde werden. Etwas Flugrost, der sich entweder noch vom Weg aus China oder in der Zeit zu Hause unweigerlich gebildet haben wird... ist da vermutlich das geringste übel. Egal ob zum "Konservieren" oder weil irgendeine Dichtung mal ersetzt werden muss... ohne "dran schrauben" wird es nicht gehen.
    2. ohne "dran schrauben" eine "Zombieapokalypse" mit 7,5 Joule und Gummikügelchen zu erwarten. Denn die würde dann sehr rasch vorbei sein. Außer die Untoten haben sich noch untoter gelacht.
    3. keine - absolut keine einzige - Waffe irgendwo x-Jahre zu verstauen, in der Hoffnung, diese bei einer eintretenden Notfallsituation auch schnell und richtig zu beherrschen. Geschweige denn, wenn es doch irgendwo haken sollte, ohne gute Kenntnisse (und vermutlich ohne Strom = ohne Forum und YouTube Videos) wieder in "Schuss" zu bekommen.

    Jede Druckluftwaffe, jede moderne Armbrust, Pfeil & Bogen und was es sonst noch an Wassersportgeräten gibt.... ALLES erfordert regelmäßiges üben, sowie regelmäßige Wartung und Pflege :!:

    Warum sollte sie deswegen verboten sein?

    Weil sie so böse aussieht?

    Airringer Pfeilpistole / AEA Defender von GoGun
    Die Airringer Pfeilpistole fiel bisher nicht unter das Waffenrecht und es galten keine rechtlichen Einschränkungen dafür. Da bei ihr keine "Geschosse durch…
    www.tactical-dad.com

    Zitat

    "Pfeilabschussgeräte" sind den Schusswaffen gleichgestellt (wie auch Armbrüste) gem. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.3. (Armbrüste sind trotzdem weiterhin frei verkäuflich).


    Eine Freistellung von der WBK-Pflicht gem. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr.1 gibt es nicht. Damit sind Pfeilwaffen ab dem 01.09.2020 erlaubnispflichtig gem. § 2 Absatz 2 WaffG.

    Wenn ich mich recht erinnere, geisterten ja etliche Bilder mit diversen "Abdrücken" damals durch das Forum...


    Aber es gab jetzt in zwei Jahren noch keine einzige Meldung, wo sowas zu Undichtheit (oder irgendwas anderes) geführt hätte. Und da haben manche schon tausende von Schüssen durch. :saint:

    Die Unterscheidung zwischen Führen und Transport ist im deutschen Waffengesetz sehr genau geregelt. Entscheidend ist dabei die Zugriffsmöglichkeit und der Zweck der Mitnahme.


    Führen einer Waffe (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 WaffG)...

    Wenn man eine geladene oder schnell zugriffsbereite Waffe im Handschuhfach, an der Hüfte oder in Reichweite aufbewahrt, führst man sie im Sinne des Gesetzes. Armbrust also am Beifahrersitz?


    Transport einer Waffe (§ 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG)...

    Transport ist nicht dasselbe wie Führen. Die Bedingungen für einen legalen Transport lauten:


    > „...nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit transportiert wird.“


    Nicht zugriffsbereit = z. B. verschlossen in einem Koffer im Kofferraum, nicht im Fahrerraum


    Beispiel für zulässigen Transport im Auto:

    Die Waffe ist entladen, in einem abgeschlossenen Behältnis (z. B. Waffenkoffer) und dieser ist im Kofferraum. Dann liegt kein Führen, sondern legaler Transport vor.


    Gewisse Ausnahmen gibt es noch für Jäger. Da man aber mit einer Armbrust nicht jagen darf, sind diese nicht relevant.