Big Bore Luftgewehre legal offen schießen - in D?

  • Zu der Diskussion hätte ich noch 2 Fragen, die noch nicht angesprochen wurde:


    -nach dem "öffnen" würde es selbst auf dem Schießstand keine "F" Waffe wäre und müsste dann doch eigentlich ins Nationale Waffenregister aufgenommen werden

    (So war es zumindest erklärt worden, bei dem Video vom Herr Sprave und Airghandi mit der FX DL und Huben Umbau auf 100m)


    Und meine 2te Frage bezieht sich darauf


    -8.2.1
    sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können (Umbau),


    Hier heißt es "andere Munition" und die .50 und .68 sind für Rubberball zugelassen und das würde 600 oder 1600 Joul mit Gummi heißen?


    Und nebenbei, die Schallis müsste man nach dem "öffnen" auch zu Hause lassen, da sie nur eine Zulassung für "F" haben


    Grüße

  • Du kannst ein neues Waffenrecht nur Fordern oder Fördern vom stillen Kampf wird sich nichts ändern.

    Ob der VDB schon stark genug ist wird sich zeigen. Die Briefaktion im letzten Jahr hat schon eine gewisse "Firepower" bewiesen.

    Aber wenn der VDB "noch nicht stark genug" ist liegt das ja vielleicht auch daran das er bis jetzt noch zu wenig unterstützer hat.

    Im Gegensatz zu den anderen "Schützenverbänden" sind alle Unterstützer vom VDB FREIWILLIG dabei!

    Die meisten Schützen müssen ja auch noch die unnützen Funktionäre beim DSB etc. durchfüttern...


    Was hat man denn zu verlieren wenn sich herraus stellt das der VDB doch nichts erreichen kann (was ich nicht glaube)? 36€... wer sich ein Luftgewehr für >1000€ leisten kann sollte die auch über haben. (oder man gründet eine eigene Intressen Vertretung)



    ps:Bitte nicht persönlich nehmen, ich bin vielleicht etwas angefressen weil ich heute die selbe Diskusison im Schützenverein (DSB) hatte ....

    pps: Der Tag an dem der VDB einen eigenen Schützenverband gründet ist der letzte Tag an dem der DSB 1 Cent von mir gesehen hat.

  • Das ist ein bisschen wie mit der Leinenpflicht bei Hunden. Neulich beim Gassi habe ich eine völlig eingeschüchterte Hundebesitzerin (von außerhalb) getroffen, die mich fragte, warum auf dieser Wiese hier alle Hunde frei und fröhlich rumlaufen können. Bei ihr im Ort würde sie deswegen sofort angezeigt werden.

    Solche Drecksäcke gibt es bei uns natürlich auch, der Unterschied ist, dass sich die Hundebesitzer bei uns immer gewehrt haben. Wenn so ein überheblicher Neubewohner anfing zu stänkern, hat er von den Hundebesitzern derart viel Gegenwind bekommen, dass ihm sofort jede Lust vergangen ist.

    Ergebnis: wir haben Leinenpflicht auf dem Papier, aber weder das Ordnungsamt noch die Polizei traut sich, es durchzusetzen.

    Nettes Gimmick am Rande: es haben sich keine Raubrudel gebildet, die Menschen verfolgen und reissen. Ich kenne keinen einzigen Beissvorfall.


    Wehren lohnt sich. Zeigt Kante, am besten gut organisiert, sachlich, zielgerichtet.

  • Beitrag von OPERIBUS CREDITE ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().

  • Die Resonanz ist LEIDER, selbst bei Leuten die es direkt betrifft, schwach!

    Ich hoffe auch das ändert sich!


    Da gehe ich vollkommen mit. Leider haben viele Betroffende noch nicht erkannt das sie betroffen sind.

    Dann kommt noch der Mann im Fernseher dazu der ALLES als rechts framet und schon trauen sich die Leute gar nicht mehr für sich selber einzustehen sondern ziehen lieber den Schwanz ein... Beim Sportschießen darf doch schon heute der Spaß nicht mehr im Vordergrund stehen da muss man man doch immer mit der Technik etc. argumentieren.


    Aber ich reg mich schon wieder zuviel auf, ich hör besser auf sonst kram ich noch Aussagen wie: IPSC ist Munitionsverschwendung raus...

  • Du hast nicht verstanden, wer hier wen versucht, einzuschüchtern und wer sich nicht einschüchtern lässt.


    Und ja: alle Hunde sind Beisser und alle Waffenfreunde amoklaufende Irre.

  • Und nebenbei, die Schallis müsste man nach dem "öffnen" auch zu Hause lassen, da sie nur eine Zulassung für "F" haben

    Die haben keine Zulassung sondern eine Zweckbestimmung. Mit oder ohne Aufschrift. Meinst Du in AT oder NL interessiert sich irgendwer für den Aufdruck "nur für "F" Druckluftwaffen"?

  • wieder so viel Aufregung,um ungelegte Eier.

    Die meisten Menschen in Dulliland sind dermaßen konditioniert, daß sie gar nicht mitbekommen wie unfrei sie wirklich sind.

    Dieser vorauseilende Gehorsam ist der beste Beweis dafür.

    Absolut richtig. Die Konditionierung beginnt spätestens mit der Schulpflicht.

    Einst sagte mir einer: Der Tag, an dem er wahre Freiheit verspürt habe, war nach seiner Hausdurchsuchung.

  • harrymoto Ich würde nicht konditioniert, sondern sozialisiert sagen. Viele von uns (Jüngeren) kennen nichts anderes als einen tollwütig gewordenen Mama-Staat oder Helikopter-Staat.

    Das Toben der Elemente ist für ihre Opfer der Herold ewiger Ruhe, und Die welche mich schreiten hören, schaudern thörichter Weise über das Nahen des Friedens.

  • Und meine 2te Frage bezieht sich darauf

    -8.2.1
    sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können (Umbau),


    Hier heißt es "andere Munition" und die .50 und .68 sind für Rubberball zugelassen und das würde 600 oder 1600 Joul mit Gummi heißen?

    Zur Ergänzung meines letzten Beitrages:


    Lt. Legaldefintion (Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 3, Nr.1 WaffG) für Munition sind weder Rubberballs noch Pellets "Munition" i.S.d. WaffG


    Und das Kaliber ändert sich ja auch nicht.

  • PlumBum


    Ohne das weiter auszuführen, mir gefällt wie du denkst (bist du Anwalt?). Sowohl waffenrechtlich als auch das unnötige und anmaßende Anleinen von Hunden, die offenkundig erzogen, besonnen und freiheitsliebend sind (welches Tier ist das nicht?!). Ich könnte gleich 3 Anekdoten von heute im Tierpark loswerden, aber das hier ist Berlin, ich hüte mich, nachts um 2 über diese jämmerliche Kategorie Mensch aufzuregen, die sich einzig zur Aufgabe macht, völlig bewusstlos Regeln herunterzubeten, ohne sich auch nur einen, mit Verlaub, versch****en Gedanken um die Sinnhaftigkeit und Realitätstreue davon zu machen. (und überhaupt einmal einfach nur die Situation wahrzunehmen, ohne bei jeder Gelegenheit das eigene überhöhende Ego zu streicheln...)


    Was Jörg hier investiert, finde ich mutig. Und Mut ist das, was es meiner Meinung nach braucht, mehr denje. Ich als Laie des Genres hab einfach nur ein ungutes Gefühl, da derlei Themen derzeit heiß diskutiert werden und hart polarisieren. In einer Zeit, in der sich Menschen nicht einmal mehr 5 Sekunden lang zuhören, geschweige denn einen vollständigen Satz in all seiner Plausibilität zu erfassen können oder/und wollen, habe ich meine Zweifel, wie fundiert gerade beim Thema Waffenrecht in DE damit umgegangen wird. Was spielt es denn für eine Rolle, was gesetzlich umzudeuteln ist, wenn keine Woche später irgendein Youtube-Clown und selbsternannter Heilsbringer die Nummer durch den Dreck zieht, Millionen Kasper hinterher jubeln und die ganze Sache medial zerlegt wird?


    Gefallen tut mir, das es hier thematisiert wird. Auch wenn ich noch nicht ganz durch bin, da ich bei fast jedem 3. Beitrag recherchiere. Etwas, das Nancy sicherlich noch nie selbst ausprobiert hat. Aber ich schweife ab...

    • Neu
    • Hilfreichste Antwort

    Nein, Du musst die auf dem Schießstand "geöffnete" Waffe NICHT im NWR registrieren. Schauen wir in das Waffengesetz. Es geht hier um die "Anzeigepflicht". Geregelt im §37. Anzeigepflichtig sind dort ersteinmal nur die gewerblichen Hersteller oder Händler. Hersteller (Büchsenmacher) müssen die Eintragung erst dann vornehmen, wenn die Waffe "zum Inverkehrbringen bereitgehalten wird". Denn erst dann ist sie "fertiggestellt", wie die Anlage 1 WaffG klarstellt. "Normalos" müssen hier noch weniger tun, denn es gilt § 37e Abs. 4 WaffG):


    Zitat

    "(4) Die Pflicht zur Anzeige eines Erwerbs gemäß § 37a Satz 1 Nummer 2 besteht nicht

    1.

    in den Fällen des § 12 Absatz 1 Nummer 1 bis 3, 4 Buchstabe a oder Nummer 5, "


    Was besagt der § 12 Absatz 1 Nummer 5?

    Zitat

    "(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

    5.

    auf einer Schießstätte (§ 27) lediglich vorübergehend zum Schießen auf dieser Schießstätte erwirbt;"

    Nun werden die Unkenrufer sagen: Ich habe die Waffe je eben nicht von jemandem "gekauft" oder "geliehen" auf dem Stand, sondern lediglich meine eigene Waffe umgebaut. Aber das ist kein Problem, denn der Gesetzgeber hat mitgedacht und auch den Begriff des "Erwerbs" in der Anlage 1 legaldefiniert.

    Zitat

    Abschnitt 2: Waffenrechtliche Begriffe Im Sinne dieses Gesetzes 1. erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt,

    Klar ist: Durch die Umkonfigurierung wird die "F" Waffe zu einer erlaubnispflichtigen Waffe und man benötigt AUSSERHALB DER SCHIESSSTÄTTE eine WBK. Durch den Umbau habe die Waffe also "erworben". Dazu braucht es KEINEN "Überlasser", denn JEDE Form des "Gewalt erlangens" bedeutet rechtlich gesehen "Erwerb". Finden, Stehlen, Herstellen etc. etc. - alles "Erwerb" im Sinne des Gesetzes. Wer seine Waffe also auf dem Schießstand umbaut und sie nachher wieder zurückbaut, der hat sie eben nur "vorübergehend" in dieser Konfiguration erworben.

    Wenn man aber eine Waffe "für immer" auf "erlaubnispflichtig" umbaut, wie der BüMa das im Video mit AirGhandi gemacht hat, dann muss die Waffe NATÜRLICH registriert werden - was damals selbstverständlich auch geschehen ist.


    Zum Thema "Waffenherstellungserlaubnis":


    Bleibatzen, Gummikugeln, Diabolos etc. sind gemäß Anlage 1 WaffG (Begriffsbestimmungen) KEINE Munition, sondern es handelt sich lediglich um Geschosse. Nun könnte man sagen: Wenn ich aus der "Zeus" in offen nun auch Bleibatzen verschießen kann, dann ist das ja ein "anderes Geschoss". Aber das ist rechtlich egal, da ja eben NICHT das Kaliber verändert wird.

    Also: Einen anderen Lauf mit einem anderen Kaliber darf man auch auf dem Schießstand nicht einbauen. Das ist den Inhabern einer Herstellungserlaubnis vorbehalten. Wie gut, dass man dies bei den GoGun "Big Bores" auch nicht muss. Denn wir liefern die Waffen ja bereits mit den richtigen Läufen aus.


    Der Unterschied zwischen "Geschoss" und "Munition" ist dennoch an anderer Stelle entscheidend, zum Beispiel beim Umbau der Stoßbodendüse der Zeus. Es könnte sich nämlich um den "wesentlichen Teil" einer Schusswaffe handeln, deren Tausch eine Herstellungserlaubnis erfordert.

    Zitat

    Wesentliche Teile sind

    1.3.1.2

    der Verschluss; der Verschluss ist die Baugruppe einer Schusswaffe, welche das Patronen- oder Kartuschenlager nach hinten abschließt; bei teilbaren Verschlüssen sind Verschlusskopf und Verschlussträger jeweils wesentliche Teile; der Verschlusskopf ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;

    Hat eine Druckluftwaffe ein "Patronen- oder Kartuschenlager"?

    Nein. Wir sind wieder bei den Begriffsbestimmungen.

    Zitat

    Patronenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss enthalten, und Geschosse mit Eigenantrieb),

    1.2

    Kartuschenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss nicht enthalten),

    Aha. Es geht also um Hülsen mit Ladungen (Schießpulver). Druckluftwaffen haben keine "Ladungen" und von daher haben Druckluftwaffen auch keinen "Verschluss" im Sinne des Gesetzes.


    Zum Thema "Schalli":

    Ein Schalldämpfer teilt juristisch das "Schicksal" der Waffe, für die er bestimmt ist. Die Schallis, die wir verkaufen, sind für "F" Waffen bestimmt. Die Tatsache, dass sie AUCH offene Waffen dämpfen, tut juristisch nichts zur Sache. Nun kann man darüber streiten, ob eine "F" Schalli an einer "offenen" Waffe nun erlaubnispflichtig ist oder nicht. Aber selbst wenn - das tut rein gar nichts zur Sache, denn auf dem Stand sind ja nun auch die normalerweise erlaubnispflichtige Waffen erlaubnisfrei.

    Schallis werden nicht "zugelassen", die PTB prüft sie nicht und es ist auch sonst keine Behörde dafür verantwortlich. Hier sind die gewerblichen Anbieter "Hüter des Gesetzes", weshalb ja auch umfangreiche behördliche Erlaubnisse erforderlich sind.

  • Ich mache doch andauernd und massiv Werbung für den VDB.

    Jetzt schon paar Beiträge im Nachhinein noch Entdeckt aber kann nicht Oft genug erwähnt werden und auch mal von Mitgliedern sonst heißt es bei einigen noch,der Jörg will damit nur seinen Absatz steigern was für mich sogar OK. wäre! Nur dürfen wir unser Eigeninterresse dabei nicht Vergessen denn wer will schon irgendwann unser doch sehr kostenintensives Equipment an den Staat abtreten Nee Nee soviel Gegenwehr wie möglich ‼️🙋‍♂️

  • Danke für die Info und schönen Sonntag 😊


    @Joerg Sprave

    Vielen vielen Dank für die ausführliche Erklärung. 😁

    Einmal editiert, zuletzt von Forum Moderation () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von GammelHorst mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Beitrag von OPERIBUS CREDITE ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • Ich "glaube" da ist man als Besitzer noch recht sicher!? Man hat ja einen Bestandsschutz, Enteignungsschutz, etc

    Ich kenn mich mit den Gesetzen leider nicht so gut aus aber ist das mit dem Bestandsschutz von vorne herein sicher? Und selbst wenn,auch das kann man abschaffen (aus fadenscheinigen Gründen) mittels Gesetzgebung! Und je weniger man da Gegenwehr erwarten muss umso eher wagen sich unsere SPITZENPOLITIKER da ran um mal wieder von den richtigen Prolemen und ihren Fähigkeiten diese zu lösen abzulenken! Der Mensch geht immer den Weg des geringsten Wiederstandes‼️ deshalb ist es wichtig einen schlagfertigen Verbündeten zu haben der unsere Interressen professionell vertritt und schon allein durch das Vorhanden sein von schwachsinnigen Vorschlägen oder Beschlüssen abhält☝️

    Schuss frei!

    Opa

  • Ich "glaube" da ist man als Besitzer noch recht sicher!? Man hat ja einen Bestandsschutz, Enteignungsschutz, etc

    Ich kenn mich mit den Gesetzen leider nicht so gut aus aber ist das mit dem Bestandsschutz von vorne herein sicher? Und selbst wenn,auch das kann man abschaffen (aus fadenscheinigen Gründen) mittels Gesetzgebung! Und je weniger man da Gegenwehr erwarten muss umso eher wagen sich unsere SPITZENPOLITIKER da ran um mal wieder von den richtigen Prolemen und ihren Fähigkeiten diese zu lösen abzulenken! Der Mensch geht immer den Weg des geringsten Wiederstandes‼️ deshalb ist es wichtig einen schlagfertigen Verbündeten zu haben der unsere Interressen professionell vertritt und schon allein durch das Vorhanden sein von schwachsinnigen Vorschlägen oder Beschlüssen abhält☝️

    Schuss frei!

    Opa

    Beispiel unsere Führerscheine, wir werden beim Umtausch im Traktorbereich enteignet,. 7,49 T schnellläufer nur wenn Bedarf nachgewiesen werden kann.

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