Zur Info: Falls eine Beschlagnahmung durchgeführt wird: drauf bestehen, dass der Waffenschrank oder das Behältnis beim öffnen fotografiert wird (im 7,5J Modus hoffentlich) und dann erst mitnehmen lassen. Oder die zweite kartusche deutlich weiter weg sperren.
Wenn die jemanden einen auswischen wollen, dann tun sie es. Da kann man erzählen was man will von der zweiten Kartusche, die man nur in Holland benutzt.
Ich erinnere mich an einem Fall, bei der der Drogendealer eine Waffe (nicht einsatzbereit) hinter der Haustür hatte. Ein Polizist hatte sie dann einsatzbereit gemacht und es für die Beschlagnahmung fotografiert.
Vor Gericht kam der Schwindel glücklicherweise raus (doch kein 'bewaffneter" betäubungsmittelhändler, sondern nur betäubungsmittelhändler). Dadurch war die Strafe deutlich unter 5 Jahre, anstatt mindestens 5 Jahre.