Aufbewahrung von Waffen

  • Und wenn die Waffe zerlegt ist (bei Challenger Schaft und Metallzeil getrennt wie im Originalkarton) muss sie auch verschlossen aufbewahrt und transportiert werden?

    So kann man ja nicht schiessen. Was ist in diesem Fall?

    • Offizieller Beitrag

    Der Lauf ist ein "wesentlicher Teil" einer Schusswaffe und damit einer Schusswaffe gleichgestellt :!: Selbst wenn man nur einen wesentlichen Teil für eine Schusswaffe hat und sonst keinen anderen Teil, ist dieser wie eine Schusswaffe zu behandeln und entsprechend aufzubewahren:

    1.3 Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer

    • Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann. Teile von Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, die nicht vom Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen erfasst und nachstehend als wesentliche Teile aufgeführt sind sowie Schalldämpfer zu derartigen Waffen werden von diesem Gesetz erfasst;


    1.3.1 Wesentliche Teile sind

    • 1.3.1.1 der Lauf oder Gaslauf; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient;
    • 1.3.1.2 der Verschluss; der Verschluss ist die Baugruppe einer Schusswaffe, welche das Patronen- oder Kartuschenlager nach hinten abschließt; bei teilbaren Verschlüssen sind Verschlusskopf und Verschlussträger jeweils wesentliche Teile; der Verschlusskopf ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil; der Verschlussträger ist das Bauteil, welches das Verriegeln und Entriegeln des Verschlusskopfs steuert;
    • 1.3.1.3 das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn dieses nicht bereits Bestandteil des Laufes ist; das Patronen- oder Kartuschenlager ist ein Hohlkörper aus einem hinreichend festen Material, dessen Abmaße für die Aufnahme von Patronenmunition, Kartuschenmunition oder Ladungen mit oder ohne Geschoss eingerichtet sind und in dem die Munition oder Ladung gezündet wird;
    • 1.3.1.4 bei Schusswaffen, bei denen zum Antrieb ein entzündbares flüssiges oder gasförmiges Gemisch verwendet wird, die Verbrennungskammer und die Einrichtung zur Erzeugung des Gemisches;
    • 1.3.1.5 bei Schusswaffen mit anderem Antrieb die Antriebsvorrichtung, sofern diese fest mit der Schusswaffe verbunden ist;
    • 1.3.1.6 das Gehäuse; das Gehäuse ist das Bauteil, welches den Lauf, die Abzugsmechanik und den Verschluss aufnimmt; setzt sich das Gehäuse aus einem Gehäuseober- und einem Gehäuseunterteil zusammen, sind beide Teile wesentliche Teile; das Gehäuseoberteil nimmt den Lauf und den Verschluss auf; das Gehäuseunterteil nimmt die Abzugsmechanik auf; bei Kurzwaffen wird das Gehäuseunterteil als Griffstück bezeichnet;
    • 1.3.1.7 vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen sowie Teile und Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können.
    • 1.3.2 Führendes wesentliches Teil ist das Gehäuse; wenn dieses aus Gehäuseober- und Gehäuseunterteil zusammengesetzt ist, das Gehäuseunterteil (Griffstück bei Kurzwaffen); wenn kein Gehäuse vorhanden ist, ist der Verschluss führendes wesentliches Teil; wenn kein Verschluss vorhanden ist, ist der Lauf führendes wesentliches Teil.
    • 1.3.3 Schalldämpfer sind Vorrichtungen, die der wesentlichen Dämpfung des Mündungsknalls dienen und für Schusswaffen bestimmt sind.

    Dem entsprechend gelten die Punkte von hier oben auch für die "wesentlichen Teile" :!:

  • BRD - ein Land, wo theoretisch alles verboten ist. X/

    Anderseits, wenn du niemandem was zuleide tust, kriegst du höchstwahrscheinlich keine Probleme mit Gesetzeshütern.

  • Anderseits, wenn du niemandem was zuleide tust

    Wenn es nur um den Schießsport geht, dafür hat der Gesetzgeber die Bögen als Sportwaffen freigestellt, die keinen Einschränkungen unterliegen. Armbrüste sind aber nunmal nicht als Sportgeräte, sondern als Waffen eingestuft. Das ist in vielen Ländern z.B. in Österreich anders. Man kann durchaus Argumente dafür finden, dass eine Armbrust grundsätzlich das "schlimmere" Instrument ist, weil (im Gegensatz zum Bogen) auch Anfänger in der Lage sind gezielte tödliche Schüsse abzugeben.


    Man muss sich auch mal kurz vor Augen halten, dass es Armbrüste mit 300Joule Mündungsenergie gibt. Zugegeben, die kosten dann auch 4000€, aber es ist schon ein bischen krank, dass ein gerade erst 18jähriger sich eine AB kaufen kann, die auf 150m jede Polizeischutzweste durchschlägt und genügend Energie hätte, um einen Elefanten zu töten.

  • Ich habe Video gesehen, wo ein Mann im Laden ein grosses Küchenmesser gekauft hat und gleich dabach mehrere Menschen damit erstochen.

    Dann sollen auch Küchenmesser als Waffen eingestuft werden. Wer sie zuhause nicht verschlossen aufbewahrt macht sich strafbar.

  • BRD - ein Land, wo theoretisch alles verboten ist. X/

    Anderseits, wenn du niemandem was zuleide tust, kriegst du höchstwahrscheinlich keine Probleme mit Gesetzeshütern.

    Im Gegenteil, in Deutschland ist alles erlaubt - bis auf das was verboten ist. Und das wird immer mehr.


    Und Du bekommst auch Probleme mit den Gesetzeshütern, wenn Du niemandem was zuleide tust, so einfach ist es leider nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Für alle WBK Besitzer mit notwendigen, gesetzlich vorgeschriebenen Waffenschränken: Bitte auch die Schlüssel zum Waffenschrank gut aufbewahren - um Stress zu vermeiden:

    https://www.pirsch.de/news/waf…k-schluessel-urteil-37535 :evil:

  • ohne jetzt den link gelesen zu haben, hab ich so glaube ich den gleichen Sachverhalt gelesen. Leider habe ich jetzt meinen wohnraum auf 2m² reduzieren müssen um den schlüssel für den schlüssel des schlüssels, der wiederum....ach lassen wir das. Ich bin jetzt insolvent weil ich 380 waffenschränke nach anforderung in meiner kleinen bude installiert habe und der witz dabei ist? Ich habe einen schlüssel übrig ;(. Hört echt mal langsam auf mit dem ganzen dreck, das geht doch auf keine kuhhaut mehr!!!!

  • Selbst ein billiges Bankschließfach (fern jeglicher Praxis) oder 24/7 an einer Kette um den Hals gehängt wäre dann für den Schlüssel zu wenig. Und wenn man dann als Alternative ein Zahlenschloss verwendet und dort das Geburtsdatum (oder vermutlich sonstige leicht zu "erratende" Zahlen) einstellt wird man genauso eingesperrt bzw ist eine WBK los. Bei mir kein Thema aber für Betroffene bleibt da nur Fingerprint (oder Iris-Scan wenn Geld keine Rolle spielt). Kleines Urteil = horrende wirtschaftliche Auswirkungen.

  • Das ist zwar lästig, aber schon logisch... Was nützt der tollste Waffenschrank, wenn der Schlüssel oben drauf liegt, oder der Code auf 'nem PostIt steht. Mit 'nem zusammenhangslosen Code (Die Telefonnummer der ersten Freundin aus 1982 rückwärts oder so) sollte man ja safe sein.

  • Wer bitte legt denn den Schlüssel oben auf den Tresor?


    Du legst deinen Autoschlüssel doch auch nicht aufs Autodach.


    Sichere Aufbewahrung kann vieles sein. Die Meisten haben für den Schlüssel ein gutes Versteck und gut ist.

    Haben die Waffentresore mit Zahlenschloss in der unteren Preisklasse nicht einen Revisionsschlüssel falls das Zahlenschloss mal versagt?

    Dann wäre die ganze Mühe ja wieder umsonst ;)


    Übrigens im Fall des Jägers, der uns dieses Urteil beschert hat, war der Waffenbesitzer im Urlaub und der Schlüssel in einem Tresor, der halt einfach nicht der selben Sicherheitsstufe wie der Waffenschrank entsprach.

    Die Diebe haben diesen Tresor aufgebrochen und da sie ja alle Zeit der Welt hatten weil der Jägersmann Cocktailschlürfend am Stand lag. hätten sie sicher auch die Arbeit investiert und den Tresor mit höherer Sicherheitsstufe geknackt.


    Entgegen der Meinung (anscheinend) des Gesetzgebers ist nämlich auch ein 0er Tresor nicht unknackbar, sondern bietet lediglich länger Widerstand, was mit genügend Zeit aber hinfällig ist.

  • um diesem ganzen schwachsinn ein Ende zu bereiten: https://next-guneration.de/


    Eine nette ausführung: tactical-dad auf youtube (ich kriege es nicht verlinkt)


    Es betrifft uns alle, auch wenn wir uns teilweise in einer grauzone befinden was ich dem jörg im übrigen hoch anrechne!!! Ein guter geschäftsmann mit den richtigen Argumenten und auch danach wird es diese grauzonen geben.


    In der jüngsten Vergangenheit ist der feststellungsbescheid des bka für den scuba ringers eine einzige farce.

    Dazu kommt noch das es nicht mal das bka war :D

  • Warum solches Brimborium, Armbruste möglichst schnell zugreifbar aufzubewahren und Sekunden zählen, wie lange es dauert: Finger-Schloss öffnen,

    aus dem an der Wand hängenden Bettkasten nehmen, Schnelllader einsetzen, laden, spannen ... ? Und dann noch möglichst müde, gerade

    aufgewacht, schlaftrunken.

    Wenn es doch einen Whipshot gibt und einen Fenris, die man einfach inkl. Pfeile an den Nagel einer Wand hängen kann und deren Spannen

    und Zielen 1sek dauert? Wenn man so etwas schnell Zugreifbares denn unbedingt glaubt, haben zu müssen.

    Irgend etwas Magisches muß an diesen Armbrusten wohl sein, das sich mir nicht erschließt und das Bögen nicht haben.

    Vielleicht ist es ja die größere Kraft, die man für Bögen haben muß. Und die die meisten offenbar nicht besitzen.

    Schließbare Wandhalterungen für originale Blankwaffen oder Vorderlader sind etwas anderes.

    Das sind schöne Schaustücke, die man auch gerne ansieht.

  • Wenn ich mein Luftgewehr in der Wohnung nicht verschlossen aufbewahre und werde dabei erwischt, ist das gleich eine Straftat ider Ordnungswidrigkeit? Reicht das schon das sie die Waffe beschlagnahmen/können? Könnte daraus schon ein ein allgemeines Waffenverbot resultieren?

  • Wenn ich mein Luftgewehr in der Wohnung nicht verschlossen aufbewahre und werde dabei erwischt, ist das gleich eine Straftat ider Ordnungswidrigkeit? Reicht das schon das sie die Waffe beschlagnahmen/können? Könnte daraus schon ein ein allgemeines Waffenverbot resultieren?

    Dear Warface2k, wenn Du schon bewußt und absichtlich vor hast, gegen das Waffengesetz zu verstoßen, dann finde ich es unangebracht, Dir in diesem Forum Rat zu holen und vielleicht noch Absolution erteilen zu lassen. Das hier ist kein Rechtsberatungsforum. Nebenbei kann man auch mal davon ausgehen, dass hier vielleicht auch mal die ein oder andere Behörde mitliest. Ansonsten kannst Du das Thema selber einfach über Google eingeben: "verstoß aufbewahrung luftgewehr". Gleich der erste Beitrag wird Deine Frage beantworten. Was ist so schwer daran, Dein Luftgewehr in einen Transportkoffer mit Schloss aufzubewahren? Willst Du Dich mit 7,5 Joule verteidigen? Dann gibt es bessere Mittel als Deine "Luftpumpe". Eine Scuba hast Du ja wohl auch, und die darf als Harpune offen liegen. Sorry wenn das für mich unverständlich ist. Geh Deinen Weg so wie Du es für richtig hälst. So long - Tom

  • Wenn ich mein Luftgewehr in der Wohnung nicht verschlossen aufbewahre und werde dabei erwischt, ist das gleich eine Straftat ider Ordnungswidrigkeit? Reicht das schon das sie die Waffe beschlagnahmen/können? Könnte daraus schon ein ein allgemeines Waffenverbot resultieren?

    Dear Warface2k, wenn Du schon bewußt und absichtlich vor hast, gegen das Waffengesetz zu verstoßen, dann finde ich es unangebracht, Dir in diesem Forum Rat zu holen und vielleicht noch Absolution erteilen zu lassen. Das hier ist kein Rechtsberatungsforum. Nebenbei kann man auch mal davon ausgehen, dass hier vielleicht auch mal die ein oder andere Behörde mitliest. Ansonsten kannst Du das Thema selber einfach über Google eingeben: "verstoß aufbewahrung luftgewehr". Gleich der erste Beitrag wird Deine Frage beantworten. Was ist so schwer daran, Dein Luftgewehr in einen Transportkoffer mit Schloss aufzubewahren? Willst Du Dich mit 7,5 Joule verteidigen? Dann gibt es bessere Mittel als Deine "Luftpumpe". Eine Scuba hast Du ja wohl auch, und die darf als Harpune offen liegen. Sorry wenn das für mich unverständlich ist. Geh Deinen Weg so wie Du es für richtig hälst. So long - Tom

    Wer sagt den das ich das vorhabe?????? Du unterstellst mir gleich das ich das vorhätte? Nur weil ich danach frage? Der Gedanke ging mir halt gerade durch den Kopf? "Was ist wäre wenn" und da ich sowieso gerade im Forum aktiv bin, dachte ich mir das kann ich hier auch fragen weil ich mir 100% sicher bin, das eine große Anzahl an Personen darauf die Antwort kennt.

  • Dear Warface2k, wenn Du schon bewußt und absichtlich vor hast, gegen das Waffengesetz zu verstoßen, dann finde ich es unangebracht, Dir in diesem Forum Rat zu holen und vielleicht noch Absolution erteilen zu lassen. Das hier ist kein Rechtsberatungsforum. Nebenbei kann man auch mal davon ausgehen, dass hier vielleicht auch mal die ein oder andere Behörde mitliest. Ansonsten kannst Du das Thema selber einfach über Google eingeben: "verstoß aufbewahrung luftgewehr". Gleich der erste Beitrag wird Deine Frage beantworten. Was ist so schwer daran, Dein Luftgewehr in einen Transportkoffer mit Schloss aufzubewahren? Willst Du Dich mit 7,5 Joule verteidigen? Dann gibt es bessere Mittel als Deine "Luftpumpe". Eine Scuba hast Du ja wohl auch, und die darf als Harpune offen liegen. Sorry wenn das für mich unverständlich ist. Geh Deinen Weg so wie Du es für richtig hälst. So long - Tom

    Wer sagt den das ich das vorhabe?????? Du unterstellst mir gleich das ich das vorhätte? Nur weil ich danach frage? Der Gedanke ging mir halt gerade durch den Kopf? "Was ist wäre wenn" und da ich sowieso gerade im Forum aktiv bin, dachte ich mir das kann ich hier auch fragen weil ich mir 100% sicher bin, das eine große Anzahl an Personen darauf die Antwort kennt.

    Falscher Ort, falsche Frage. Jedenfalls für mich. Mögen andere gerne anders sehen. Frage nicht nach den verbotenen Dingen, sondern nach den legalen. Und wie man legale optimieren kann. Aber jedem das sein. Hoffe, Du nutzt wenigstens VPN. Alles andere findet man in wenigen Sekunden über Google. Und wenn Dir so ein Gedanke schon durch den Kopf geht, oh man......... Lern doch nur mal den ordentlichen Waffenumgang. Dann hat man schon genug zu tun. So geht es mir jedenfalls. Aber Deine Welt, Deine Gedanken, Dein Reich .... viel Glück auf all Deinen Wegen.

  • Einfach mal lesen: Da ist Deine Antwort: "Ansonsten kannst Du das Thema selber einfach über Google eingeben: "verstoß aufbewahrung luftgewehr". Gleich der erste Beitrag wird Deine Frage beantworten."

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