Ein kleiner Aufsatz zum Thema "Aufbewahrung von Waffen"
Zunächst mal: Ich bin Verfechter einer "100% legal" Strategie, auch in diesem Umfeld. Auch wenn das Risiko "erwischt" zu werden gering ist, und auch wenn wir nur von Ordnungswidrigkeiten reden - das Gesetz zu brechen kommt für mich nicht in Frage, allein schon wegen meiner waffenrechtlichen Erlaubnisse und der dafür nötigen Unbescholtenheit.
Ihr kennt ja die Regeln:
- Alles, was dem Gesetz nach eine Waffe ist, muss in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden.
- Erlaubnispflichtige Waffen (also etwa scharfe Feuerwaffen) müssen in einen zertifizierten Waffenschrank, bei erlaubnisfreien Waffen genügt ein abgeschlossener Kleiderschrank (Schlüssel abgezogen).
Das gilt für viele Waffen, die in Deutschland gern zur Heimverteidigung griffbereit gehalten werden, auch nachts. Also Schreckschusswaffen, Elektroschocker, Kampfmesser, Armbrüste, Luftdruckwaffen (auch die "T4E" Gummikugelwaffen) und so weiter. Auch freie Vorderlader (einschüssige Perkussionswaffen oder mehrschüssige Steinschlosswaffen) gehören "hinter Schloss und Riegel".
Das ist natürlich nicht optimal. Im Falle eines Falles steht man bis zur Halskrause unter Adrenalin, und da soll man dann einen Schlüssel finden bzw. sich an einen 7stelligen Code erinnern? Schwierig.
Wer solche Waffen zur Heimverteidigung nutzen will, dem empfehle ich deshalb ein Fingerabdruckschloss. Am besten finde ich die Modelle zum Einbau in normale Schubladen. Die gibt's ab 15 € aus China oder ab 30 € mit Mini Fingerabdruck Schloss Schubladenschrank Diebstahlsicherung Fingerabdruck Türschloss USB Aufladung (Affiliate-Link). Natürlich genügt ein einziger Ruck mit der Brechstange und das Ding gibt auf. Das ist aber juristisch gesehen irrelevant - verschlossen ist verschlossen.
Kleines Problem: Die Waffen müssen UNGELADEN gelagert werden.
- SSWs müssen also leer sein, wobei ein volles Magazin neben der Waffe im verschlossenen Schrank OK ist.
- Repetierarmbrüste müssen ebenfalls mit leerem Magazin gelagert werden.
- Modelle mit Schnell-Ladern sind hier im Vorteil.
Sehen wir mal wie es ist: Eigentlich sind erlaubnisfreie Waffen für gesetzestreue Bürger somit rechtschaffen ungeeignet für die Heimverteidigung. Im Zweifelsfall stehen sie mir nicht einsatzbereit und sofort zur Verfügung. Für erlaubnispflichtige Waffen gilt das umso mehr - hier kann man Fingerabdruck-Schlösser vergessen, die werden nicht zertifiziert.
Alternativ bleiben einem die "zweckentfremdeten" Waffen. Da ist vom Baseballschläger über die Küchenmesser und Tierabwehrgeräte bis hin zu Harpunengeräten alles dabei. Solche Gegenstände darf man ohne weiteres einfach neben das Bett stellen oder an die Schlafzimmerwand hängen.
Ein geladener PIEXON Pfefferspraypistole Schuss Speedloader Genehmigung (Affiliate-Link) (Tierabwehrpistole mit vier Schuss) oder ein geladener "Scuba Ringer" (Harpunen-Pfeilpistole mit zwei Schuss) in der Nachtisch-Schublade ist daher in meinen Augen die beste Wahl.
Wobei man natürlich daran denken sollte, Kindern nicht auf diese Weise Zugang zu gefährlichen Gegenständen zu ermöglichen - nicht auszudenken wenn etwas passieren würde.
- 36.2.2 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von Munition (unabhängig, ob erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig) ist ebenfalls ein festes verschlossenes Behältnis anzusehen (gleichwertiges Behältnis). Geschosse, z.B. Diabolos für Druckluftwaffen, sind keine Munition.