Das Waffenrecht ist Bestandteil eines größeren "Pakets" und in diesem Gesamtpaket wird das Verhältnis Staat<>Bürger definiert. Es bringt wenig es als Solitär zu betrachten und zu erwarten, dass sich dort grundlegende Änderungen erwarten ließen, weil es eben gerade nicht primär um eine vernunftorientierte, dem Kriminalitätsmix stetig angepasste Zuordnung von bürgerlichen Abwehrrechten geht, das spielt nur eine sekundäre Rolle. Es ist gebunden an das strenge staatliche Gewaltmonopol für welches zwar Ausnahmen in Form von Notrechten (Notwehr) eingeräumt werden, die für sich genommen aber kein hinreichendes Argument darstellen, eine dezidiert letale Ausrüstung für diesen Fall vorhalten zu dürfen. Die wenigen Ausnahmen, die der GG für den Erwerb letaler Waffen, zumindest Schusswaffen, vorsieht, werden ja auch nicht mit dem Notwehr-Argument begründet, sondern ausschließlich mit Jagt oder Sport und das wohl auch nur, weil weder den Schützenvereinen, noch den Jagtvereinigungen logistisch/finanziell zugemutet werden kann, die Waffen für ihre Mitglieder sicher und diebstahlfest zu verwahren (könnten die das logistisch stemmen, wäre Privatbesitz komplett verboten). Ich weiß das nicht, aber ich kann mir vorstellen, dass es zu einer Ablehnung des Jagt- oder Sportschützenantrags führen kann, wenn man auch "Heimverteidigung" angibt.
Würde man nun z.B. Waffenbesitz für sittsame Bürger erlauben, wie in den USA, müsste man z.B. auch die Gesetze für Waffenmissbrauch verschärfen. Wie wir wissen, herrscht eine starke Diskrepanz zwischen dem wie der (Schuss)Waffeneinsatz mit oder ohne tödliche Folge gegen Menschen in den USA bestraft wird (idr zweistellig und nicht selten mit einer Zwei beginnend) und in Deutschland (idr einstellig, oft sogar trotz tödlicher Folge). Das liegt schlicht auch daran, dass eine Gesellschaft, die potentiell Sturmgewehre offen verkauft, auch ein deutlich höheres Bedürfnis danach verspürt, dass Kriminelle, die solche Waffen potentiell missbräuchlich einsetzen, auch möglichst lange daran gehindert sind. Das ist ein fundamentaler Widerspruch zu der von Resozialisierung geprägten "Wir machen aus jeder Rosine wieder eine Weintraube" Programmatik hierzulande, die auch dem dreiundzwanzigsten Raubtäter noch eine positive Sozialprognose ausstellt, wenn er als weiterhin therapiefähig eingestuft wird, weil er die letzten drei Raubopfer nicht mehr brutal niedergestochen, sondern nur noch bewusstlos geschlagen hat.
Mit einer Erlaubnis sich zu bewaffnen, würde der Staat (aus seiner Sicht*) einen Kontrollverlust deklarieren, denn das Monopol dafür hat die Polizei und die Polizeibehörden sind in den Ländern so aufgestellt, dass eine Streife in 10-15min am Einsatzort sein soll. Das ist das, was der Staat dir dafür gibt, dass du auf Feuerwaffen verzichtest. Flächendeckend 10-15min bis dich dein "Schutzengel" erreicht (als Richtwert). Mehr Waffen würde weniger Polizeidienststellen bedeuten. Die "cops" sehen in den USA martialischer aus, aber es gibt dort idr weniger Polizisten pro Einwohner, viel weniger. Das ist in Deutschland kaum zu vermitteln, wenn überhaupt, geht es in die Richtung, dass mehr Polizisten eingestellt werden sollen.
Paternalistisches Staatsprinzip
- Gewaltmonopol [aus G.G. Unantastbarkeit] **Diamanthärte
- Straftheorie [aus G.G. u.a. Recht auf Entfaltung] *Goldhärte
- Polizeigesetz [->Preußischer Beamtenapperat bekommt ein hässliches Kind aus 2. und muss damit leben]
- Waffenrecht [->Bürger bekommt ein noch hässlicheres Kind aus 1., 2. und 3. und muss damit leben]
Es bringt daher nicht an der 4. zu sägen, wenn das ein kranker Ast ist, der an einem teilweise faul gewordenen Baum hängt.