Beiträge von Survivalist

    Wer bitte legt denn den Schlüssel oben auf den Tresor?


    Du legst deinen Autoschlüssel doch auch nicht aufs Autodach.


    Sichere Aufbewahrung kann vieles sein. Die Meisten haben für den Schlüssel ein gutes Versteck und gut ist.

    Haben die Waffentresore mit Zahlenschloss in der unteren Preisklasse nicht einen Revisionsschlüssel falls das Zahlenschloss mal versagt?

    Dann wäre die ganze Mühe ja wieder umsonst ;)


    Übrigens im Fall des Jägers, der uns dieses Urteil beschert hat, war der Waffenbesitzer im Urlaub und der Schlüssel in einem Tresor, der halt einfach nicht der selben Sicherheitsstufe wie der Waffenschrank entsprach.

    Die Diebe haben diesen Tresor aufgebrochen und da sie ja alle Zeit der Welt hatten weil der Jägersmann Cocktailschlürfend am Stand lag. hätten sie sicher auch die Arbeit investiert und den Tresor mit höherer Sicherheitsstufe geknackt.


    Entgegen der Meinung (anscheinend) des Gesetzgebers ist nämlich auch ein 0er Tresor nicht unknackbar, sondern bietet lediglich länger Widerstand, was mit genügend Zeit aber hinfällig ist.

    Das mit dem "fest verbunden" ist ja eigentlich die unwichtigere Frage.


    Wichtiger ist es, deine Theorie zu klären, daß es (rechtlich definierte und einer Schusswaffe gleichgestellte) wesentliche Teile an einer Armbrust gibt.


    Wie gesagt, daraus würde sich ein Herstellungs und Bearbeitungsverbot ergeben und jeder der an einem wesentlichen Teil einer Armbrust herumbastelt oder es gar selber herstellt, würde sich strafbar machen.

    Jörg hätte also schon sehr oft gegen das Waffenrecht verstoßen.


    Und so wie die Justiz ihn vermutlich beobachtet, wäre da schon längst was gekommen wenn es denn so wäre.


    Ich bleib dabei, es gibt keine rechtlich definierten wesentlichen Teile an einer Armbrust

    Da ergeben sich, wie schon angesprochen, einige Fragen.


    Was bedeutet "fest verbunden"? Ein Armbrustbogen ist normalerweise abnehmbar.


    Sollte irgendein Teil einer Armbrust tatsächlich als wesentliches Waffenteil definiert sein, hätte Jörg schon sehr oft gegen eben dieses Gesetz verstoßen.

    Ohne Herstellungserlaubnis ist es nämlich nicht erlaubt wesentliche Waffenteile herzustellen oder zu bearbeiten.


    Um auf den Bogen zurückzukommen, es wäre dann auf keinen Fall erlaubt, einen Bogen für eine Armbrust herzustellen da wesentliches Waffenteil und den wesentlichen Waffenteilen einer Schusswaffe gleichgestellt.


    Ich teile diese Ansicht absolut nicht, weil recht weit hergeholt.

    Das ist es ja, es gibt bei Armbrüsten keine wesentlichen Teile laut Gesetz.

    Die wesentlichen Waffenteile beziehen sich ausschließlich auf Schusswaffen.


    Und auch wenn die Armbrust in einigen Bereichen einer Schusswaffe gleichgestellt ist, so ist sie es in anderen Bereichen wieder nicht.

    Siehe Führen einer Armbrust.


    Und da es keinen gesonderten Passus mit wesentlichen Teilen einer Armbrust gibt, fällt auch deren rechtliche Definition weg.


    Spinnt man das mal weiter, wäre es dann ja auch nicht erlaubt sich selber eine Armbrust zu bauen.

    Die Herstellung von wesentlichen Waffenteilen ist ja ohne Herstellererlaubnis verboten.

    Daß die Nocken verdreht sind, hat bei mir zur Folge, daß die Federn an der Schiene entlangschleifen beim Abschuss.

    Und da sich in der Schiene diese Durchbrüche befinden, knallen sie dabei an die Kanten der Durchbrüche. Dadurch werden die Federn wellig.

    Und bei größerer Entfernung wirkt sich das natürlich auch aufs Trefferbild aus.


    Solche Pfeile sind auf jeden Fall ein Reklamationsgrund.

    Die Auslegung der Passage "Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen ..... aufzubewahren ...." kann natürlich ein Grund sein, keine Geschosse IN der entsprechenden Waffe zu haben.


    Eine getrennte Aufbewahrung lässt sich daraus trotzdem nicht ableiten, weil dort eben auch noch steht "getrennt von der Munition".

    Und Munition ist eben an anderer Stelle so definiert daß ein Pfeil/Geschoss keine Munition sein kann.


    In der Praxis würde das bei dieser Auslegung bedeuten, daß man einen befüllten Speedloader an der Armbrust montieren und bei Bedarf so schnell laden kann.

    Also in der Passage mit der getrennten Aufbewahrung ist ganz klar und ausschließlich von Munition die Rede.

    Diese wird im Gesetz eindeutig definiert.


    Und nach dieser Definition ist ein Geschoss/Pfeil/Bolzen/Kugel für sich alleine keine Munition.


    Daraus folgt, daß selbst bei einer Gleichstellung mit Schusswaffen (wie bei der Armbrust) im Bereich der Aufbewahrung keine Munition im rechtlichen Sinn vorhanden ist und somit auch nichts getrennt aufbewahrt werden muss.


    Es sei denn es gibt irgendeine Verwaltungsvorschrift oder eben eine andere Stelle im Waffengesetz, die das anders regelt.

    Mir ist aber nichts Derartiges bekannt.

    Damit das nicht untergeht, schreib ich das hier auch nochmal.

    Hab es schon in dem Hinweis zur Aufbewahrung von Armbrust in der Wohnung ausgeführt.


    Rechtlich ist ein Pfeil/Bolzen keine Munition und somit darf meiner Meinung nach eine Armbrust zusammen mit den Bolzen/Pfeilen und sogar mit Pfeilen im Magazin aufbewahrt werden.

    Verschlossen muss sie natürlich trotzdem aufbewahrt werden.


    Sollten irgendwelche belegbaren Zweifel an meiner Annahme bestehen, bitte gern anführen.

    Das kann ich nachvollziehen.

    Als Besitzer legaler Schusswaffen sollte man sich zweimal überlegen was man noch alles im Tresor aufbewahrt.


    Meiner Meinung nach gehören da wirklich ausschließlich die darin aufzubewahrenden Waffen rein.


    Dann werden auch nur diese bei einer Kontrolle vorgefunden, so wie es sich gehört.

    Alles Andere geht nämlich einen Kontrolleur nichts an.

    Servus miteinander.


    Ich hab mich grad hier angemeldet und bin in anderen Waffenforen schon länger unterwegs.


    Ketzerischerweise und aus aktuellem Anlass werfe ich bei diesem Thema mal in den Ring, daß ein Pfeil/Bolzen rein rechtlich keine Munition ist.


    Für mich ergibt sich daraus der eindeutige Umstand, daß eine getrennte Aufbewahrung von Pfeilen (Geschossen im Allgemeinen) in diesem Fall nicht erforderlich ist.


    Daß eine Armbrust in einem anderen Bereich einer Schusswaffe gleichgestellt ist, dürfte daran nichts ändern, da es eben für eine Armbrust keine Munition im rechtlichen Sinn gibt, sondern nur Geschosse, die nirgends erwähnt werden wenns um die Aufbewahrung geht.

    Alles was die Armbrust selber betrifft (Führen, Aufbewahrung, Schießerlaubnis,..) beibt natürlich trotzdem zu beachten.


    Aber die Armbrust darf nach meiner Meinung sehr wohl mit Pfeilen (auch im Magazin) aufbewahrt werden.


    Irgendwelche Einwände oder belegbare Gegenthesen?