Schießstände sind normalerweise an die Art der Munition gebuden (Mantel/Blei/Schwarzpulver- Vorderlader, Geräuschemission) sowie max. Schußenergie. Daraus resultiert dann das was erlaubt ist.
So kann ein 7.62x51 mit Mantelgeschoß (~3500 Joule) unter das Verbot bei diesem Schießstand fallen, eine 7.62 aus eine PCP (200 Joule?) macht dann höchsten wegen Bleistaubemissionen Probleme.
Aber: Der Umbau auf einer Schießstädte ist immer mit einem gewissen RIsiko behaftet etwas falsch zu machen. Ob die Vereinsoberen, die ja mehrheitlich den alten Verbänden (PCP = Pfui) angehören das unterstützen, Gutachten hin oder her?!