Lagerung einer Armbrust in der Wohnung

    • Offizieller Beitrag

    Mit einem Glaskasten rundum... :thumbup:

    § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

    • (2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:
      1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;
  • Noch mal eine Nachfrage zur Aufbewahrung von Armbrüsten in der eigenen Wohnung:


    Es heißt ja das diese "verschlossen" sein müssen bei Lagerung. Ist das gleichzusetzen mit "abgeschlossen"? Also nicht verschlossen in einem Schrank, sondern z. B. mit einem Abzugsschloss oder Drahtschloss gesichert und dann an der Wand aufgegangen?


    Intuitiv würde ich das verneinen. Ein Abzugsschloß macht die Armbrust zunächst einmal funktionsuntüchtig - aber dies stellt keine "verschlossene Aufbewahrung in einem Behältnis" im Sinne der Definition im WaffG dar, obwohl damit letztlich das geforderte Schutzziel ebenfalls erreicht würde. Am Ende wird einem das wahrscheinlich vor einem Richter aber trotzdem zum Nachteil ausgelegt. Die Vergangenheit hat mehrfach gezeigt, daß Richter oftmals

    1. keine wirkliche Ahnung vom Waffenrecht haben und/oder
    2. im Zweifelsfall IMMER gegen den Waffenbesitzer entscheiden.

    Wir sollten auch nicht vergessen, daß die deutsche Rechtsprechung sich anhand vergangener Urteile nachvollziehbar an der politischen Stimmung im Land orientiert und Richter nicht ganz so unabhängig sind, wie man es uns glauben machen will. Und mit Faeser im Innenministerium (man denke nur an ihre Vorstöße zur Beweislastumkehr - also de facto der Abschaffung der Unschuldvermutung) wird sich wohl kaum noch ein Richter finden, der von der politisch vorgegebenen Richtung abweicht. Jedenfalls nicht, wenn ihm/ihr die Karriere etwas bedeutet.


    Ich denke im Moment übrigens über eine ähnliche Lösung nach: solide in der Wand verdübelte Stahlbügel mit Scharnier zum Öffnen, welche verschließbar ausgeführt sind und eine Entnahme sowie die Benutzung der Armbrust nur nach Öffnen der Halterung ermöglichen. So könnte man seine "Schmuckstücke" dann auch als Wanddekoration einsetzen. Aber ich glaube, auch das könnte einem zum Nachteil ausgelegt werden.

    Also beim Wunsch nach Zurschaustellung doch verschließbare Glasvitrine - oder einen Fenris :/

  • Soweit ich weiß erfüllt z.B. eine in der Wand verschraubte Verankerung die Aufbewahrungsvorschriften für freie Waffen nicht (Abzugsbügelschloss) :


    3.jpeg


    Aber so ein HIgh- Tech- Aufbewahrungssystem wie hier, wird in Kombination mit einem Nagel + einem Hochsicherheitsschloß, zu einer verschließbaren, waffenrechtlich "sauberen" Vitrine:


    1.jpg  2.jpg1514963_22869559.jpg



    Kostet bei Amazon weniger als 10.- in Summe. So viel sollte Euch Eure Sicherheit schon wert sein. Gesetz ist schließlich Gesetz. Der Gesetzgeber weiß schon was richtig ist!

    2 Mal editiert, zuletzt von Andre ()

  • Eine Idee hätte ich da:


    Die Waffenkoffer modden (transparente / farbig getönte Akrylscheiben auf der Deckelseite einbauen) und den ganzen Koffer an die Wand hängen. Am besten gleich mit LED Gedöns.


    Ist sicher eher für Gewehre relevant und geht nicht mit jedem Koffer aber mit einigen ist das absolut machbar.

  • Servus, ein Neuer hier. Ich heiße Henning und bin völlig neu im Thema Armbrust. Was muss ich vor dem Kauf alles beachten. Gesetzestexte und andere Infos habe ich gelesen nur wie sieht das alles im Alltag aus?


    - Würden zur Lagerung zwei Schubladen im IKEA MALM reichen die ich mit 3D Druck Teilen mit einem Vorhängeschloss abschliessbar umrüste? (Bolzen / Armbrust)


    - Transport draussen müsste dann auch in einer abschliessbaren Box erfolgen? Rucksack unmöglich? Dann also eine abschliessbare Eurobox?


    Die Adder ist das Hauptsportgerät um das es geht, aber auch eine 3D gedruckte Slinghammer mit 8mm Stahlkugeln und TheraBand angestrieben, über die ich ins Hobby gekommen bin. Was muss ich bei dieser beachten?


    Vielen Dank schon mal für die Hilfe,


    lg


    Henning

  • Hallo Henning,

    Wenn du die Lagerung zu Haus und den Transport draußen so machst wie beschrieben, bist du meiner Meinung nach auf der sicheren Seite. Im Vorfeld ist zu diesem Thema schon einiges geschrieben. Im Endeffekt ist dieses fast alles eine Auslegungssache und sicherlich bei der jetzigen Diskussion über ein verschärftes Waffengesetz noch dehnbarer geworden.

    Mich persönlich würde interessieren, wie zufrieden du mit der Sling Hammer mit Gummiband und achter Stahlkugeln bist. Diese Zwille gibt es ja auch mit Wurfarm zu verwenden, aber da ist meiner Meinung nach das Gewicht einer 8 mm Stahlkugel viel zu gering um damit auf lange Sicht glücklich zu sein. Interessieren würde mich die Zielgenauigkeit auf circa 20 m. Danke und sportliche Grüße

  • Da wir über eine Cobra Adder altes Magazin, eine Compound Armbrust 175LBS, diverse CO2 t4e und diverses mit Klinge verfügen habe ich mich auch damit beschäftigen müssen.

    Ich habe bisher in einem Bereich gearbeitet, wo ich einen Revolver zwingend tragen musste. Hierzu gibt es erstens natürlich den Nachweis der Waffensachkunde und Sachkunde §34a, welche ich habe. Des weiteren erfolgt alle 3 Jahre die Polizeiliche Überprüfung zur Verlängerung der Trageerlaubnis für diese Waffe.


    Wenn ich eins in den letzten Jahren als Konstrukteur, in der Meisterschule, bei den Sachkundeprüfungen gelernt habe, ist es, wie ein Betroffener das Gesetz liest und wie Recht gesprochen wird, sind völlig verschiedene Welten.

    Wenn ich straffällig werde, verliere ich die Trageerlaubnis, wenn meine Finanzen ungeordnet sind (Schulden beim Finanzamt ohne Rückzahlung) verliere ich die Trageerlaubnis, wenn ich in etwas hineingerate, Schlägerei, ob beabsichtigt oder nicht und werde zusammen mit den anderen Schlägern wegen Irgendwelcher illegalen Substanzen oder was die auch immer finden, in Untersuchungshaft gesteckt, verliere ich die Trageerlaubnis. Alle diese Kleinigkeiten können schnell passieren und die "Zuverlässigkeit" ist auf Dauer weg.


    Ob der Pfeil eingelegt ist, ist bei der Adder doch egal, diese kann schnell geladen werden. Viele Polizisten und Richter sehen diesen wie Munition an, leider. Meine Compound hat eh eine Spannhilfe und ist für den Sport, die würde ich auch nie gespannt lagern, da dieses zur Beschädigung führt.

    Ich habe einen Vitrinenschrank mit einem 15€ Fingerprint-Zahlenkombi Schloß ausgestattet, geht auch schnell auf. Selbst der Baseballschläger liegt darin. Die CO2 dürfen auch nur ohne Munition im Lauf gelagert werden, da die Rubberballs etc als Munition angesehen werden. 7,5J und Rubber sollen gefährlich sein? Die 38 Spezial meiner Arbeitswaffe sind gefährlich.


    Wenn erstmal jemand bei Euch rein kommt, wenn Ihr Kinder habt natürlich noch schlechter, und die "unsachgemäße" Lagerung der Waffe/gleichgestelllt/Waffenteile sieht oder nur vermutet, auch wenn Ihr das Gesetz einhaltet, dann wird wegen so einem "Pillepalle" Euer Zuhause auf den Kopf gestellt. Erstmal alles sicher gestellt und mitgenommen. Ihr seid nicht mehr Vertrauenswürdig.


    Dieses kann soweit gehen, das Euch selbst der Erwerb und Besitz erlaubnisfreier Waffen untersagt wird. Hier einmal eine PDF aus dem Netz angehangen, ist nur ein Beispiel.


    Aus eigenen Erfahrungen kenne ich die verdrehte Welt der Rechtsauslegung und Rechtsprechung leider zu gut. Es wird teuer und Ihr bleibt trotzdem der Täter. Ihr gewinnt nicht gegen eine Behörde oder Beamte. Lagert lieber so, wie es zB. eurem Vater/Opa oder wem auch immer, der Waffen duldet, als sicher genug gilt. Ich finde es auch bekloppt mit der Vitrine, im Ernstfall schlage ich die Scheibe kaputt aber meine Sportgeräte brauchen für gewöhnlich keinen 3 Sekundenzugriff, glaubt Dir auch kein Richter. Und wenn man diese für eine Zeit ohne Funktionierendem Rechts und Staatssystem, zB. bei vollem Kriegsrecht hat, dann ist bis zum Bedarf genug Zeit.


    Einfach Gedanken zu Schnelllader machen. Meine Adder mit altem Magazin hat auch 3D gedruckte Schnellladermagazine. die Co2 füllt man mit Rundkugel in wenigen Handgriffen. Ist also nicht das Argument. Ich hätte gerne ein Pfeilgewehr gekauft, aber leider kam mir das Gesetz zuvor. Ist auch unlogisch gewesen diese zu Waffen zu erklären, aber hat den Altbesitzern auch nichts geholfen.

    Katana sind sehr schöne und Elegante Handwerkskunst, trotzdem ist die Lagerung offen auf Ständer im Härtefall ein Problem. Ich schließe sowas lieber hinter Glas/Kunststoffscheibe.

  • Eine Armbrust ist der Schusswaffe gleichgestellt (da eine Speicherung potentieller Energie stattfindet, die schlagartig gelöst wird/werden kann), so dass grundsätzlich die hierfür geltenden Regeln des WaffG für Aufbewahrung und Transport 1:1 gelten, also die Aufbewahrung in einem (nicht näher qualifizierten) verschlossenen Behältnis in ungeladenem Zustand (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung – „……….Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren………. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist …………..“). Geladen ist eine Waffe, wenn sich Munition oder Geschosse in der Waffe befinden, unabhängig ob die Waffe gespannt ist oder nicht.


    Bei der Armbrust ist die „Munition bzw. das Geschoss“ der Bolzen/Pfeil, der (im rechtlichen Sinne jedoch nicht) „verschossen“ wird. Die Aufbewahrung einer Armbrust in „schussbereitem“ Zustand stellt m.E. eine Verletzung der Aufbewahrungsvorschriften dar. Alles andere würde auch dem Ansinnen des Gesetzgebers, Armbrüste den Schusswaffen gleichzustellen, widersprechen.


    Auch die fehlerhafte Aufbewahrung an sich erlaubnisfreier Waffen kann die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit (§ 5 WaffG) zur Folge haben und damit den Verlust von WBK und Jagdschein.

  • Ein Wurfarm ohne Armbrust ist ein Bogen und ein Bogen ist ein Sportgerät, das keinen Einschränkungen unterliegt.

    Eine Armbrust ohne Wurfarm ist rechtlich gar nichts, da keine Energie gespeichert werden kann auch keine Waffe.


    Bei Armbrüsten, die per Pin einen schnellen Ausbau/Wechsel des Wurfarmes ermöglichen, wie die Cobra Serie/Vlad usw. sollte die Armbrust daher mit ausgebautem Wurfarm keinerlei rechtlichen Einschränkungen unterliegen. Man könnte diese vollbeladen auf dem Nachttisch liegen haben und müsste im Fall der Fälle nur irgendwie den Wurfarm hineinfummeln. Korrekt?

    • Offizieller Beitrag

    Ein Wurfarm ist ein wesentlicher Teil, siehe oben:

  • Man kann den Wurfarm ja auch tatsächlich als Bogen einsetzen. Zugegeben das ist nicht besonders elegant den als Bogen zu schießen und man wird auch nichts treffen, schon allein weil eine Zielvorrichtung fehlt, aber das müsste egal sein, denn es ist nicht Bedingung, dass ein Bogen irgendwie gut sein muss, um als Bogen durchzugehen. Wenn ich mir einen Bogen aus einem Ast schnitze, ist da auch keine Zielvorrichtung dran und es ist rechtlich trotzdem ein Bogen.


    Der kritische Punkt wäre dann wohl den Richter zu überzeugen, dass man auch tatsächlich mit dem Wurfarm Bogenschießen betreibt, aber ein halbwegs guter Anwalt könnte das wohl.

  • Ein wesentlicher Teil nach welcher Definition?


    Wesentliche Schusswaffenteile sind im Waffenrecht erwähnt und da wird kein Wurfarm aufgeführt.

    Wenn im Gesetzestext keine direkte Erwähnung im Sinne einer Auflistung o.ä. besteht,

    dann ist die Einordnung im Falle des Falles Rechtsprechung, also Auslegungssache des Richters.


    Der darf dann entscheiden, ob ein Wurfarm ein wesentlicher Bestandteil einer Armbrust ist.


    Was schätzt Du, was dabei rauskommt?

    Wenn Du jetzt so aus dem Bauch heraus aufzählen müsstest, aus welchen wesentlichen Bestandteilen eine Armbrust besteht, wär der Wurfarm dabei?

    Wenn nicht, warum?


    Das Ding ist ein wesentlicher Bestandteil, das ist nicht weg zu diskutieren.

    Ausnahmsweise in dem Zusammenhang mal gesunder Menschenverstand. ^^

  • Das ist es ja, es gibt bei Armbrüsten keine wesentlichen Teile laut Gesetz.

    Die wesentlichen Waffenteile beziehen sich ausschließlich auf Schusswaffen.


    Und auch wenn die Armbrust in einigen Bereichen einer Schusswaffe gleichgestellt ist, so ist sie es in anderen Bereichen wieder nicht.

    Siehe Führen einer Armbrust.


    Und da es keinen gesonderten Passus mit wesentlichen Teilen einer Armbrust gibt, fällt auch deren rechtliche Definition weg.


    Spinnt man das mal weiter, wäre es dann ja auch nicht erlaubt sich selber eine Armbrust zu bauen.

    Die Herstellung von wesentlichen Waffenteilen ist ja ohne Herstellererlaubnis verboten.

    • Offizieller Beitrag

    Survivalist - die Definition finde ich eigentlich recht eindeutig, weil diese alles umfasst - was irgendwie irgendwas antreibt. Und das ist bei der Armbrust ja nun eindeutig der Wurfarm.

    • Die Armbrust ist den Schusswaffen gleichgestellt.
    • Bei Schusswaffen "mit anderem Antrieb" (als im Gesetz vorher genannt) gelten sämtliche Antriebe als wesentliche Teile.

    Abschnitt 1: Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen

    Unterabschnitt 1: Schusswaffen 1. Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1


    1.2 Gleichgestellte Gegenstände

    • Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
      • 1.2.3 bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft oder eine andere Energiequelle eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert oder gehalten werden kann (zum Beispiel Armbrüste, Pfeilabschussgeräte). Dies gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (zum Beispiel Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm2 nicht überschritten wird;

    Wesentliche Teile sind:

    • 1.3.1.5 bei Schusswaffen mit anderem Antrieb die Antriebsvorrichtung, sofern diese fest mit der Schusswaffe verbunden ist
  • Da ergeben sich, wie schon angesprochen, einige Fragen.


    Was bedeutet "fest verbunden"? Ein Armbrustbogen ist normalerweise abnehmbar.


    Sollte irgendein Teil einer Armbrust tatsächlich als wesentliches Waffenteil definiert sein, hätte Jörg schon sehr oft gegen eben dieses Gesetz verstoßen.

    Ohne Herstellungserlaubnis ist es nämlich nicht erlaubt wesentliche Waffenteile herzustellen oder zu bearbeiten.


    Um auf den Bogen zurückzukommen, es wäre dann auf keinen Fall erlaubt, einen Bogen für eine Armbrust herzustellen da wesentliches Waffenteil und den wesentlichen Waffenteilen einer Schusswaffe gleichgestellt.


    Ich teile diese Ansicht absolut nicht, weil recht weit hergeholt.

    • Offizieller Beitrag

    "Vielleicht" gilt der Punkt 1.3.1.5 ja auch nicht für "gleichgestellte Gegenstände" - wenn ein Richter das so sehen möchte. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wenn sich ein Gericht damit beschäftigen muss, wird hier gegebenenfalls Spielraum für die Interpretation vorhanden sein. In der heutigen Zeit würde ich solche Passagen eher konservativ auslegen, als Stress zu riskieren.

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  • Was bedeutet "fest verbunden"? Ein Armbrustbogen ist normalerweise abnehmbar.

    ja das ist wirklich eine seltsam unglücklich gewählte Formulierung.

    Vermutung:

    Sowas kommt halt dabei raus, wenn ein Jurist versucht, technische Sachverhalte unmissverständlich zu umschreiben ^^

    Argumentativ rauswinden kann man sich dadurch aber wohl trotzdem nicht.


    Trotzdem würd mich interessieren, was mit diesem Nebensatz dann ausgeklammert werden soll (HA! geklammert...was ein Wortspiel :S )

    Irgendwas muss man sich ja dabei gedacht haben, daß man da nicht einfach einen Punkt gesetzt hat, sondern ...sofern fest verbunden...


    Ich würd "fest verbunden" jetzt auslegen im Sinne "nicht werkzeuglos voneinander trennbar".

    Zumindest ist das in vielen technischen Standards als Merkmal so aufgeführt, sei es in der Elektrotechnik als Sicherheitsaspekt bei Verbindungen, oder auch bei Mechanik/Mechatronik.

    Kennt jeder, der schonmal die Batterie beim heimischen Multimeter oder ähnlichen Geräten wechseln wollte.

    Geht nicht wie bei einer TV-Fernbedienung, einfach eine Kunststoff-Abdeckung zu verschieben, sondern da ist immer so eine kleine Schraube, die den Batteriefachdeckel zuhält.

    Warum ist das so? Siehe oben, Vorgaben aus technischen Standards, die sich u.a. auch aus z.B. dem Produktsicherheitsgesetz ableiten.


    Zur Armbrust:

    Der Wurfarm ist festgeschraubt?

    Schraubverbindungen sind, auch wenn sie als "lösbare Verbindungen" definiert sind,

    natürlich in erster Linie feste (kraft- und formschlüssige) Verbindungen.


    Daraus ergäbe sich, daß eine Armbrust, bei der der Wurfarm "nur" gesteckt (oder eben geklammert :) ) ist, tatsächlich nicht unbedingt unter diese Definition fallen würde.

    Mechanisch sicher bauen ließe sich so eine "Steck-Verbindung" relativ problemlos...oder gibt's das sogar so?

    Insofern umso verwunderlicher, was dieser Nebensatz im Gesetzestext soll. :/


    P.S.: total irrwitzig, im Falle des Falles beschäftigen sich dann jahrelang die Rechtsgelehrten über den Unterschied zwischen "fest" und "lose" =O

    Daß da eigentlich nie was bei rauskommen kann, merkt man ja schon beim morgendlichen Schuhe zubinden. :D:D

  • Das mit dem "fest verbunden" ist ja eigentlich die unwichtigere Frage.


    Wichtiger ist es, deine Theorie zu klären, daß es (rechtlich definierte und einer Schusswaffe gleichgestellte) wesentliche Teile an einer Armbrust gibt.


    Wie gesagt, daraus würde sich ein Herstellungs und Bearbeitungsverbot ergeben und jeder der an einem wesentlichen Teil einer Armbrust herumbastelt oder es gar selber herstellt, würde sich strafbar machen.

    Jörg hätte also schon sehr oft gegen das Waffenrecht verstoßen.


    Und so wie die Justiz ihn vermutlich beobachtet, wäre da schon längst was gekommen wenn es denn so wäre.


    Ich bleib dabei, es gibt keine rechtlich definierten wesentlichen Teile an einer Armbrust

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