Beiträge von Andre

    Die Schallgeschwindigkeit ist eben das Maximum der Ausbreitungsgeschwindigkeit von Luft. Schneller expandiert Druckluft nicht und deshalb kann auch kein PCP-Geschoss schneller werden.

    Und wie erklärst Du dann Überschall- Windkanäle? Oder die Ausbreitung von supersonischen Detonationswellenfronten (in Luft)?

    Beide Aussagen bzw. Vergleiche sind in der Kürze inkorrekt.


    Die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Schall, somit auch von Druckimpulsen, in der Luft, hängt von deren Temperatur ab. Daher sind auch solche Angaben wie "Schallgeschwindigkeit 343 m/s auf Meereshöhe" irreführend. Die Ausbreitungsgeschwindigkeit sinkt zwar mit der Höhe ab, aber nur weil es weiter oben kühler ist.


    Bei einer PCP Waffe wird die Luft beim Schuss dekomprimiert, somit abgekühlt, damit sinkt die Schallgeschwindigkeit. Bei einem Federdruckgewehr wird die Luft im Moment des Schusses komprimiert, damit steigt Temperatur und Schallgeschwindigkeit. Und Feuerwaffen erzeugen beim Schuss über 2.500°C. Bei dieser Temperatur beträgt die Schallgeschwindigkeit von Luft ca. 1050 m/s. (Allerdings bestehen heiße Treibgase nicht aus "Luft" sondern anderen Verbrennungsprodukten.


    Denkbar wäre allenfalls in eine PCP Waffe eine Art "Stempel" einzubauen, der mit vorkomprimierten Gasen eine geschlossene Druckkammer "beaufschlagt", in der dann die Gastemperatur kurzfristig stark ansteigt. Ähnlich dem Prinzip eines Druckboosters.

    Eigentlich völlig egal ob legal oder illegal- zum Betrieb brauch man ja auch auf Batterien gezogenen Strom und dieser dürfte, dank der bundesdeutschen Traumtänzerpolitik, demnächst entweder ausgehen oder unbezahlbar werden

    Für kritische Anwendungen gibt es Batterien aller Größe die 20J - 40J (geladen) haltbar sind, danach noch eingesetzt werden können, und max. 10% Kapazität verloren haben. Auch KfZ Blei Batterien kann man Jahrhunderte (versiegelt) geladen vorhalten. Sie werden in der Fabrik geladen, die Säure entfernt, der Akku versiegelt, und die Säure in Flaschen verfüllt wieder beigefügt (war in den 70ern noch der Standard bei Bleiakkus). Schwieriger wird es bei 12V/24V NiCd KfZ Batterien für extreme Winterfestigkeit. Bei Knopfzellen oder Batterien geringer Größe gibt es auf dem freien Markt spezielle- Lithium- Metall- Batterien. Für stärkere Batterien gibt es ebenfalls Lithium Einweg- Batterien, die allerdings m.W. nicht auf dem Endkundenmarkt verfügbar sind. So wurden z.B. in den 80ern einige recht kleine, aber reichweitenstarke Militär- Funkgeräte mit diesen Batterien (versiegelt) ausgestattet, und "hinterlegt". Diese Geräte kann man noch heute problemlos, ohne nennenswerten Leistungsverlust in Betrieb nehmen. Allerdings.... sind die Wellenformen/Geräte aus heutiger Sicht überholt und lebensgefährlich. Ich rede hier übrigens nicht von Lithium- Akkus, sondern von Lithium- Einwegbatterien mit extrem hoher Lagerfähigkeit und Kältetauglichkeit.


    Laser: Der größte Nachteil ist die (unerwünschte) Warnwirkung auf Mensch und Tier, und dass der Gewarnte weiß von wo aus er genau bedroht wird. IR Laser mindern den Effekt etwas, aber man benötigt halt IR fähige Sichtgeräte, um den Zielpunkt wieder aufzunehmen. Und wenn der Gegner ebenso ein IR Sichtgerät besitzt, sieht er den Ursprungsort des Laserstrahles jetzt noch deutlicher als bei sichtbarem Licht. Da muss er selbst noch gar nicht als Ziel aufgenommen worden sein, der Strahlausgang leuchtet wie ein Halogenstrahler in dunkler Nacht. Und Tiere nehmen den IR Ausgangspunkt, nach meiner Erfahrung, bis mind. 850nm ausreichend gut war, um gewarnt zu sein. Manchmal bin ich mir sogar bei 940nm nicht sicher, ob das Ziel der Beobachtung (Tier) nicht auch hier noch irgendetwas erkennen kann. Vielleicht nicht den Strahl selbst, aber irgendetwas, was im Laser selbst (unterhalb 940nm) leuchtet. Kann jeder mit ganz legalen IR Nachtsichtgeräten selbst überprüfen (Beispiel: ATN Hunting Binoculars Rangefinder Compass (Affiliate-Link))

    Wieso sollten die nicht genau so effizient sein wie Alu? Meinst du damit das man einen Plastik-Schalli mit höherer Wand-Dicke drucken muss und deshalb beim selben äußeren Maßen ein kleineres inneres Volumen hat?

    Weil >seine< 3D Modelle im Internet nicht den Aufbau >seiner< Alumodelle 1:1 wiederspiegelt.


    Und Wanddicke und Material spielt tatsächlich auch eine Rolle, aber ich glaube das meinte er nicht.

    Es gibt bei Gericht / StA etwas, das kaum bekannt ist:


    StA: Weisungsgebunden. Wenn also irgendwo eine GrünlingIn im Justizministerium sitzt, kann im Gesetz stehen was will. Die StAInEn wollen befördert werden. Und das werden sie nur wenn sie im Sinne der Obrigkeit handeln. Auch wenn deren Weisung oder Meinung gegen alles steht, was man im Studium so lernt. Ein Blick nach Berlin reicht. Straßenkleberei ist Nötigung wenn damit jemand blockiert wird. Nötigung eine Straftat. Bei Straftaten darf man Notwehr leisten oder Nothilfe. Die muss nicht "angemessen" sein, nur das mildeste Mittel um den rechtswidrigen Zustand sicher (und schnell) zu beseitigen. Angemessenheit, also Abgleich des geschützten Rechtsgutes, mit dem das bei der Abwehr verletzt wird, gibt es nur beim Notstand. Und mit "Selbstjustiz", wie es die Presse gerne nennt, hat das auch nichts zu tun. Oder dürfen sich Frauen erst nach der Vergewaltigung bei der Polizei beschweren, anstatt dem Täter die Kronjuwelen abzubeißen? Was macht die Berliner StAin daraus (Straßenkleber): Die, die sich wehren, werden härter verfolgt als die, die die Straftat begehen. Man definiert einfach die Nötigung mal schnell um, und sagt "zu spät kommen" löst ja gar kein Notwehrrecht aus, weil es ja völlig wurscht ist wann ich wo auftauche. Muss ich halt früher losfahren. Ohne Beeinträchtigung keine Nötigung. Keine Nötigung = keine Straftat. Keine Straftat = kein Notwehrrecht. Kein Notwehrrecht = Straftat (des Genötigten). Irre, wird aber neuerdings (in Berlin) so gelebt. (Eine Watschn für den Kleber ist aber tatsächlich keine Notwehr (obwohl verständlich), weil diese den rechtswidrigen Zustand nicht beseitigt. Ein beherztes abrupfen von der Straße, auch wenn die Finger kleben bleiben hingegen schon. Das gilt theoretisch auch wenn die Polizei schon da ist, sich aber weigert tätig zu werden, weil es ja gar keine "Nötigung" ist. Das hab ich mir jetzt nicht aus den Fingern gesaugt, das ist der Meinung mehrerer mir bekannter (älterer, aber m.W. noch aktiver) Strafrechtsprofessoren (BY) zu dem Thema.


    Gericht: Hier gilt das "Schweinehundprinzip".

    Wenn ein Fall zur Vorlage kommt, bei der der Richter einen "Schweinehund" erkennt, den man nicht direkt sanktionieren kann (weil das Gesetz fehlt), wird sich schon irgendwas abstruses finden, womit man "dem Schweinehund" einen Denkzettel verpassen kann.


    Das bedeutet hier also konkret: Wenn die Kriminaltechnik rausfindet dass da was verändert wurde, was zu > 7.5 Joule führt, wenn man zusammensetzt, was zusammengehört, geht das so an die StA. Je nachdem in welchem Bundesland das stattfindet, und wer gerade dort das Sagen hat, geht es dann weiter. Vermutliches Ergebnis: Einzug der Waffe und das wars (Nebenfolgen wie Unzuverlässigkeit oder Waffenbesitzverbot lassen wir jetzt mal außen vor, das regeln meist andere). Liegt das Ding aber funktionsfähig im Schrank, reden wir von Strafbefehl mit sowas wie "einige Monate an Tagessätzen" bei Ersttätern. Entzug der WBK u.s.w.


    Stimmt man dem Einzug der (Fall: Funktionsunfähig aber mit Bauteilen die >7.5 J gestatten) Waffe nicht zu, wird weitergeleitet ans Gericht. Erkennt der/die RichterIn, nach dem "Schweinehundprinzip" einen solchen, wird sich schon etwas finden. Stichwort: Dauerhafte Trennung von Waffenteile. Das führt dazu, dass jedes Teil für sich selbst genommen "bewertet" wird. Und schon haste einen scharfen Lauf, einen scharfen SD u.s.w im Schrank gehabt.


    Im Übrigen: Eine leicht undichte Waffe ist, wenn man sie zusammensetzt, dennoch erstmal funktionsfähig.... mal drüber nachdenken.

    Und auf long range scheint die auch extrem Präzise zu sein (auf YouTube schießen die bis zu 500m damit).


    Schon echt ein tolles Gewehr. < Volle Zustimmung" >

    Dennoch glaube ich nicht an die problemlosen 500 yds Treffer. Der Drop auf cs. 455m, einer 5.5mm / 100 Joule Waffe, liegt bei über 35m, wenn mit 2.07g und 301 m/s geschossen wird.


    Ohne Seitenwind ist es nicht unmöglich hier zu treffen, zumal wenn man Ballistikrechner mit den korrekten Daten füttert.


    Sp enthält meine Asien- Huben ein ZF mit eben so einen Ballistikrechner mit Range Finder, Temperaturwerten, Corioliskraft, Windgeschwindigkeit u.a. verschiedenen ballistischen Koeffizienten. - 500 m habe ich zwecks Aussichtlslosigkeit noch nicht mal versucht. Wenn das jemand schafft: Ich jedenfalls nicht.


    Aber in welchem Szenario kommt denn das zum Tragen? Ein Erst- Schußtreffer, wie bei Jagden oft nötig, wird das niemals. Mit elektronischem ZF und ballistisch korrekten Daten max. ein 2. Schußtreffer. Das Wild ist trotzdem weg.


    Also kann man damit nur noch plinken (oder wo gibt es zivile 500m Scheiben- Schießstände?). Klar, macht Spaß! Der Unterschied aber ist: Ich nehme 100 Schüsse auf Video auf, von denen 3 treffen. Die drei Treffer schneide ich dann zusammen und tue so, als wäre das die Norm. Ich bin schon bei 300 m skeptisch, dass das bei einer Huben (Erst- Schuß) in der Praxis klappt. Halte es aber noch für möglich, wenn der Schütze wirklich gut ist,, sämtliche Wettergötter milde gestimmt sind und mitspielen, hochwertige Komponenten (ZF, Montage, Mun) und Glück mit im Spiel ist. Sowie hunderte Stunden Versuch, Training und Abstimmung + ballistische Daten ermitteln. Und das Wild gerade sehr langsam unterwegs ist. (Frosch Cola- Dose auf Rücken binden, oder Biber an seinen Staudamm anbinden,

    So in etwa dacht ich mir das schon, nachdem in der PTB Liste keine Wolfiek K1 auftauchte.


    Hoffentlich liefern sie noch Ersatzteile nach D, denn da waren/sind sie wirklich fix. Leider hat GoGun bis heute keine Ersatzteilseite, weder für Huben's, die AEA's noch die FX'en. Und so eine Seite mit Bildern der E-teile + Bestellbutton macht den Ersatzteilkauf schon viel angenehmer, als jedes Mal per Mail über den Support von GG gehen zu müssen.

    Jedenfalls Danke für die Info, und dass ihr da im Hintergrund nachgeforscht habt.


    A.


    Übrigens: Das im Link beworbene Teil (Loading Gate) wäre eine echte Bereicherung für Eure Angebote rund um die K1. Ohne dieses Teil macht das Ding nur halb so viel Spaß finde ich. Anregung: legt Euch doch mal ein paar Dutzend zu, und seht wie der Andrang ist. Ich kenne keinen K1 Besitzer, der noch das original Loading Gate verwendet. Und so wie es aussieht, passt das Ding ja sogar noch bei der GK1.

    Ui,


    Der Regulator kostet bei mir nur 118€

    Das ist der Huma- "Tuning" Regulator. Der kann aber nicht von außen eingestellt werden, da musst Du jedes mal die Waffe fast komplett zerlegen um einen anderen Druck einzustellen.


    Im Übrigen ist nicht der komplette Regulator nötig, es reicht das Teil zu kaufen, über das man den Druck regulieren kann. Nur das ist blockiert. (Das komplette Regulatorsystem sieht ja aus wie ein "T", Du brauchst nur das "I". Der eigentliche Regulator kann im Gewehr verbleiben. Damit kannst Du auch einfach das komplette Regulatorsetting " komplett rausschrauben, ohne den "PTB Part" anzutasten.


    Du brauchst also Teil 83 mit Innenleben. (#77, 78, 79, 80, 81, 82, (83), 84, 85, 86 (davon 27??? St. Federteller), 87, 88)


    Und für das Ventil (Teil 22) benötigst Du dessen Innenleben, Teile 23 (das sog. Exportkit v. GG), #(22), 21, 20, 19, 18,


    Die Teile (17, 16, 15) sind optional, eig. brauchst Du die nicht.


    Hier gilt das selbe: Mit diesen Teilen kannst Du das verklebte "PTB" Ventil einfach rausschrauben und durch ein offenes ersetzen.


    Und genauso wieder zurück.


    Regulator (der Teil den Du brauchst)

    Huben K1 - MK II - Regulator 3D.png


    Valve


    Huben K1 - Valve.png

    Ich hoffe dass ich die Info weitergeben darf, sie stammt von Jörg R., GoGun Essen.


    -> Sollte ich mit der Veröffentlichung gegen irgendwelche Regeln verstoßen: Liebe @Forum Moderation: Bitte ohne Rückfrage löschen!


    Thema: SD für die GK1, Datum: 16.08.23:


    "Sehr geehrter Kunde,

    wir sind hier noch mit Huben in Gespräch.

    Wenn der Schalldämpfer mit der GK1 lieferbar ist werden wir ihn auch anbieten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jörg R."

    Bei doppelter Temperatur (in °K) verdoppelt sich das Gasvolumen, wenn der Druck im Anfangs- und Endzustand identisch ist.

    Der eigentliche Gedankenfehler war hier ja, daß 40°C doppelt so viel wie 20°C ist, wenn man 0°C als Ausgangspunkt annimmt.

    Ich habe es aber extra so geschrieben, genau wie es Gay-Lussac formulierte , weil damit u.a. der van-der-Waals-Faktor bei höheren Drücken außer Betracht bleibt- und es so leichter zu verstehen ist. Zwar kann Gay-Lussac schon bei 300 Bar nicht mehr vernachlässigen, beim Druck von Feuerwaffen noch viel weniger. Was anders ausgedrückt bedeutet: Bei 300bar, im Vergleich zu 600bar, befindet sich nicht ansatzweise das doppelte Gasvolumen im System. Mehr wollte ich dazu aber nicht mehr schreiben, da gibt es andere Foren für, da sitzen die wahren Spezialisten für Grenz-/ bzw. überkritische Drücke. Für ein PCP Forum ist nur wichtig, dass sich der Druck mit der Temperatur verändert. In Grenzen allerdings, nicht wie dargestellt +20°C = doppelter Druck.

    Wird ja nen Grund haben warum zB ZAN Slugs (die ja durchaus hochwertig sind) beim .22 Kaliber 0.217, 0.218, 0.219 anbieten.

    Ja, weil jede Waffe anders ist. Sogar innerhalb der K1 "Generationen" gibt es leichte Unterschiede was Lauf/Munition betrifft. Und die K1 MK1 hat sowieso einen ganz anderen Lauf (Lothar Walther) als eine K1 MK2 (Huben- eigener Lauf). Wie oft sich dann bei der offiziellen MK2 (dann minimal etwas geändert hat, das weiß wohl nur Huben. Huben kennt übrigens nur die Versionen MK1 und MK2. Die MK1 wurde bis ca. Ende 2020 gebaut. Alle anderen Bezeichnungen wie MK3, MK4, MK5, ... sind "Erfindungen" der Händler, die möglicherweise minimale Änderungen in irgendwelchen Bauteilen ausgemacht haben.


    Bei Pellets ist die H&N FTT 5.53 bei mir die beste Wahl gewesen, aber Slugs habe ich mit der 7.5J von GoGun noch nicht verschossen.


    Zu Hause (irgendwo in Asien) steht eine andere K1 MK2 (offen), die mag .2189 Slugs am liebsten. Gehen aber schwer ins Magazin. Aber die kommt mit den H&N 5.53 so gar nicht zurecht. Egal wie weit ich sie runterdrehe. Dafür hat dort diese 5.53mm H&N unbeabsichtigt einen Geschwindigkeitsrekord aufgestellt. Versehentlich auf volle Leistung (Ventil) gestellt, ca. 140 bar Regulatordruck, und auf einmal war die leise K1 so gar nicht mehr leise. Überschallknall, 365 m/s. Kann aber auch sein dass da nur noch Bruchstücke des Pellets gemessen wurden (E1), das Projektil kam nie im Ziel an.


    Also bleibt Dir nur von jedem in Frage kommenden Produkt jeweils eine Packung zu kaufen, und es dann dort ausprobieren wo es für Dich erlaubt ist. Da Regulatordruck und Ventilöffnungszeiten eine mindestens ebenso wichtige Rolle spielen, wie das richtige Projektil, kämst Du mit 20 Schuss/Produkt sowieso nicht hin.


    Aus dem Mag gefallen ist mir aber noch nie ein Projektil. Das Magazin ist ja nicht nur ein Magazin, es ist der Beginn des Laufes, bereits mit Zügen & Feldern versehen. Und beim Laden presst Du die Slugs ja damit sowieso schon in die Felder.


    K1 Mag Thread.png

    Verdoppelt sich die Temperatur, dann verdoppelt sich der Druck

    300bar bei 20° werden zu 600bar bei 40°

    In der Sonne kriegen wir aber auch 60° hin…

    Das ist so nicht korrekt. Bei doppelter Temperatur (in °K) verdoppelt sich das Gasvolumen, wenn der Druck im Anfangs- und Endzustand identisch ist.


    Das hat also für PCP kaum Bedeutung (allerhöchstens für eine leichte Erhöhung der E0 im Bereich 1-2 Joule, für Feuerwaffen umso mehr (höheres ΔT)

    Noch ein Hinweis zum Thema Schalldämpfer für die GK1:


    Ein geeigneter symetrischer, runder Dämpfer für die GK 1 sollte max. 26mm Außendurchmesser aufweisen, um die Visierlinie nicht zu blockieren.


    Der Huben GK1 Suppressor hat folgende Abmessungen:


    - Länge: 130mm

    - Durchmesser: 26mm

    - Gewicht: 67g

    - Bauart: Unbekannt

    - Material: Unbekannt


    Denkbar wäre natürlich ein asymetrischer Dämpfer, wie er häufig im Faustfeuerwaffenbereich, bei bereits vom Hersteller zusammengestellten Waffen/Dämpfer Kombinationspaketen angeboten wird.


    Der dürfte in der Herstellung jedoch deutlich teuer werden, da er ungleich schwieriger zu produzieren ist.


    Das mag "schräg" aussehen, bietet aber unschlagbare Vorteile bei Kurzwaffen. Hier spielt schließlich Durchmesser und Gewicht eine tragende Rolle. Ein zu schwerer Dämpfer, ohne Impulsverstärker, würde auf jeder scharfen Kurzwaffe mit üblichem Browning- Verschluß zu Ladehemmungen führen. Und einer mir zu kleinem Volumen (durch den begrenzten Durchmesser) zu unterirdisch schlechten Dämpfungswerten. Ein zu langer wiederum zu Ladehemmung und schlechter Präzision.


    3.png


    3a.png

    3b.png


    Impulsverstärker, Verschlusssystem u.s.w. spielen bei der GK1 natürlich keine Rolle. Die Visierlinie hingegen schon. Und die Lösung um genügend Volumen für einen effektiven Dämpfer zu erhalten, könnte halt aussehen, wie auf den oben gezeigten Feuerwaffen. Wobei das nur eine der möglichen Lösungen ist. So ein modularer Dämpfer, wie er einige Beiträge vorher genannt wird (CMM4), könnte, etwas anders konstruiert, sicherlich auch eine Lösung sein. Jemand (Jandabi?) müsste dafür den Durchmesser von 30mm auf 26mm reduzieren, und ggf. in jede der einzelnen Kammern (Modulbauweise würde ich beibehalten) noch zusätzlich eine Lage aus z.B. Melamin einbringen. Dann dürfte auch diese Konstruktion Werte liefern, die (inhouse) akzeptabel sind.


    Man muss bei 5.5mm, 7.5J - max. 40 Joule kein Hexenwerk betreiben um eine annehmbare Lautstärke zu erreichen. Aber ich befürchte halt, dass der Huben GK1 Standarddämpfer schon noch ordentlich knallt, einfach aufgrund seiner doch sehr begrenzten Größe. Immer mehr Kammern und länger ist bei KW leider keine Lösung. Wegen Gewicht und Hebelgesetz.

    Die Tests hat also das Bayerische LKA durchgeführt?! - Dann wundert mich gar nichts mehr. Die haben seit ein paar Jahren offensichtlich keinen Gutachter mehr, der Oben von Unten unterscheiden kann. Die haben es schon geschafft eine Modelwaffe (Massenwaren- Spielzeug/Kunststoff/nicht schussfähig) als "scharfen Eigenbau" einzustufen.


    Und zum deren Argument dass der Hammer des Scuba Ringers "im Wasser läuft". Die haben sich wohl noch nie eine scharfe Militärwaffe angesehen, die für den Unterwasserschuss freigegeben ist. HK416, M4, Glock 17 (mit maritimem Federteller - ein einfaches Kunststoffteil das getauscht wird). Eigentlich sind die meisten Militärwaffen m.W. inzwischen unterwassertauglich, und bei allen davon läuft Hammer und Schlagbolzen im Wasser.

    Mir sind folgende Standardprojektile der PTB (+LKA BB + BÄ), zur Leistungsermittlung bekannt.


    4.5mm: RWS Meisterkugel, Flachkopf, 0.53g
    5.5mm: RWS Meisterkugel, Flachkopf, 0.91g (nicht 100% gesichert!)

    7.62mm: *unbekannt*

    9mm: JSB Exact, 5.25g

    12,7mm: Umarex 1.06g, T4E Gummi Rundkugel


    Hinweis: Auch die PTB muss mit der Zeit gehen. Also ändern sich die verwendeten Referenzprojektile auch mal, daher keine Gewähr auf irgendwas.

    Ich bin mir nicht sicher, dass es je eine Legaldefinition (Definition qua Gesetzestext) von "befriedetem Besitztum" im StGB gab. Es gibt halt eine von den Gerichten erarbeitete Definition des Begriffs, beruhend auf der Intention des StGB (verm. teleologische Auslegung), Und diese Definition wird auch im WaffG herangezogen.


    Hinsichtlich der Herkunft der Definition (daher verm. teleologisch) bin ich nicht 100% sicher, aber dass das WaffG auf ebendieser StGB Definition beruht, schon.

    Im deutschen Waffengesetz wird der Begriff "befriedetes Besitztum" nicht explizit definiert.

    Es gibt aber angewendete Verweise auf andere Rechtsnormen.


    Hinsichtlich des Begriffs des befriedeten Besitztums lehnt

    das WaffG an § 123 StGB an. Besitztum ist dann befriedet,

    wenn es von seinem berechtigtem Inhaber in äußerlich

    erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren

    gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichert ist.

    Geschütztes Rechtsgut des §123 StGB ist das Hausrecht.

    Berechtigter Inhaber des befriedeten Besitztums ist

    insofern der Inhaber des Hausrechts. Hinsichtlich des

    Treppenhauses (Transport der Waffe) steht einem jedem einzelnen Mieter das Hausrecht

    gemeinsam mit den anderen Mietern (und auch dem Vermieter) zu.- jedoch in alleiniger Entscheidung.


    Zum Verständnis: Jeder Mieter darf alleine, ohne seine

    Mitbewohner zu konsultieren, Gäste in das Haus lassen,

    um z.B. seine Wohnung zu erreichen. Dies könnte auch nicht

    anders sinnvoll sein. Folglich steht ihm dort das Hausrecht

    in alleiniger Entscheidung, nicht aber auf seine Person begrenzt zu.

    Und um eben diese Verfügungsgewalt geht es in §123 StGB -

    oder eben durch den Begriff "befriedetes Besitztum" im WaffG.


    ------------------------------------------------


    Nachtrag: Das ist nicht nur meine persönliche Meinung, so sah es auch das OLG Düsseldorf in letzter Instanz?.

    AZ 2 Ss 91/03.


    Noch ein Nachtrag: Zusätzlich darf bei schießen auf befriedetem Besitztum das Projektil noch immer nicht das Grundstück verlassen> können<. Das wird zwar kaum wo so hat durchgesetzt wie es klingt, aber verlassen kann man sich in diesen Zeiten darauf nicht. Es lässt sich aber durch Abhängen von dicken Decken, 2 Lagen Bettwäsche, Fallschirmseide u.s.w. ein Kanal schaffen, der - selbst beim Fehlschuss gen Himmel, das Projektil vor erreichen der Befriedung stoppt. Es gibt Schußkanäle, Scheunen u.s.w. - "mit etwas" Geld also für 7.5 Joule machbar.

    Warum steht in der beschreibung das man nie mehr als250 bar in die kartusche geben soll wenn anderswo von 300 bar gesprochen wird.?

    Dieser Aspekt ist nicht wesentlich für Deine Belange.


    1) Die Kartusche hält technisch m.W. mind. 310 bar (4500 psi) aus, so ist sie auch gekennzeichnet

    2) Durch den Regulator hast Du eh nur einen viel geringeren Druck im System, egal ob Du auf 250 bar aufpumpst, oder auf 310.

    3) Durch die Wahl der Hammerfeder kann man festlegen, bei welchem Druck die Waffe die höchste Leistung abgibt

    4) Da das manuelle Aufpumpen auf über 250 bar (mit einer Handpumpe) die meisten Menschen, so auch mich, überfordert, hat sich AEA/GoGun entschieden, diesen sog. "Sweet Spot" auf 250 bar festzulegen. Mit Regulator hat es eh keine Konsequenz für den "F" Modus, außer dass Du bei 300bar mehr Luft in der Kartusche hättest, somit mehr Schüsse möglich sind.


    ***Ohne Regulator / gilt nur für die offene Version***


    a) ist der Sweet Spot auf 250 bar festgelegt, ist die max, erzielbare Energie grundsätzlich geringer als bei einer Festlegung auf 300 bar.


    Aber:

    b) bei einem "Sweet Spot" von 250bar, und tatsächlich "nur" 250 bar in der Kartusche, liegt die E0 höher, als bei einem Sweet Spot von 300 bar, und 250bar Systemdruck.


    c) Ebenso verhält es sich anders herum. Liegt der Sweet Spot bei 250bar, der Systemdruck jedoch bei 300 bar, ist die E0 ebenso geringer.


    Das liegt an der kürzeren Öffnungszeit/Öffnungswinkel des Ventils). Sweet Spot und Systemdruck sollten nach Möglichkeit übereinstimmen.


    d) Das "Wie aufpumpen Argument" gilt auch hier.


    e) veränderst Du den Sweet Spot (z.B. durch unterlegen einer Distanzscheide unter die Feder - im Forum danach suchen), steigt dieser an, So kannst Du ihn auf 300 bar bringen.


    f) Mit diesem 300 bar Setting holst Du dann dann das Maximale aus der offenen HPmax raus.


    Fazit: Im "F" Modus ist es für Dich völlig egal ob die Waffe auf 250bar oder 300bar aufgepumpt wird, mit Ausnahme der maximal möglichen Anzahl der Schüsse.