Bei der Max oder Megalodon einfach ein paar Ersatzkartuschen mitbringen.
Eine behördliche Anerkennung wird es nicht geben, weil es dafür keine Prozedur gibt. Aber auf welcher rechtlichen Grundlage sollte man belangt werden können?
Ja, bei den neueren PCP ist einiges viel einfacher. Umbau, Ersatzkartuschen u.s.w....
Mit "Anerkennung" meine ich: Es nutzt nichts im Recht zu sein, also buchstabengetreu dem WaffG zu folgen, wenn die Behörden (Polizei/StA - die sind alle weisungsgebunden) das anders sehen, und Dir Ärger machen ohne Ende (HD, Sicherstellung, die ganzen Kosten für die Anwälte u.s.w.). Schau Dir an wie Bayern jetzt wegen der THC "Freigabe" rumzappelt. Man hat den Eindruck die wollen jetzt repressiver dagegen vorgehen als vorher.
Die ersten, die in der Sache neutral sein dürfen, sind die Richter. Aber auch das ist am Ende nur Theorie. Mein Vertrauen darauf dass sich Behörden an Gesetze und rechtskräftige Urteile halten, ist vor einigen Jahren auf "Null" gesunken.