Einstecklauf würde da nicht genügen, es müsste sich um eine feste, unlösbare Verklebung handeln. Der Lauf einer erlaubnispflichtigen Waffe ist "wesentliches Teil" und benötigt auch ohne den Rest der Waffe eine WBK.
Thema
Notwehr
@TT.ransporter
Es mag zutreffen, dass einen eine WBK dazu berechtigt eine scharfe Waffe zu besitzen und zu nutzen, aber wann und in welcher Weise das legitim ist, ist doch wohl rechtlich stark eingeschränkt. Noch darf man die Waffe als Privatperson, jemals dauerhaft und geladen bei sich tragen, oder zumindest griffbereit in der Nähe lagern. Oder anders ausgedrückt, sie ist vollkommen nutzlos, wenn sie rund um die Uhr sicher und getrennt von der Munition gelagert werden muss. Und was den…
Es mag zutreffen, dass einen eine WBK dazu berechtigt eine scharfe Waffe zu besitzen und zu nutzen, aber wann und in welcher Weise das legitim ist, ist doch wohl rechtlich stark eingeschränkt. Noch darf man die Waffe als Privatperson, jemals dauerhaft und geladen bei sich tragen, oder zumindest griffbereit in der Nähe lagern. Oder anders ausgedrückt, sie ist vollkommen nutzlos, wenn sie rund um die Uhr sicher und getrennt von der Munition gelagert werden muss. Und was den…