Eine Waffe ist dann legal, wenn sie das "F"-Zeichen trägt und nicht mehr als 7,5 Joule Energie leistet

  • Lange rede kurzer sinn, ich kann mir nicht vorstellen, dass es verboten sein soll eine Druckluftwaffe von außen zu regeln, sonst hätten einige Markierer kein F-Symbol.

    Das ist ein echtes Thema. Bei manchen soll es legal sein (nur die Möglichkeit von außen zu regulieren), bei anderen verboten. Natürlich darf man in DE nie über 7.5J justieren, aber wieso der Regulator bei einer FX zugänglich sein darf, der einer K1 aber verklebt und abgeflext sein muß, verstehe ich schlicht nicht.

  • Lange rede kurzer sinn, ich kann mir nicht vorstellen, dass es verboten sein soll eine Druckluftwaffe von außen zu regeln, sonst hätten einige Markierer kein F-Symbol.

    Das ist ein echtes Thema. Bei manchen soll es legal sein (nur die Möglichkeit von außen zu regulieren), bei anderen verboten. Natürlich darf man in DE nie über 7.5J justieren, aber wieso der Regulator bei einer FX zugänglich sein darf, der einer K1 aber verklebt und abgeflext sein muß, verstehe ich schlicht nicht.

    Da wird es bestimmt gründe für geben, oder der Hersteller möchte das in der F-Version nicht, aber grundsätzlich verboten kann ich mir nicht vorstellen ;)

  • Da wird es bestimmt gründe für geben, oder der Hersteller möchte das in der F-Version nicht, aber grundsätzlich verboten kann ich mir nicht vorstellen ;)

    Wie gesagt: Darüber wurde hier schon ausgiebig diskutiert, auch mit Jörg Sprave selbst. Allerdings hat das bei mir nicht zum "Aha" Effekt geführt, ich versteh's nach wie vor nicht. Mit dem Hersteller allerdings hat das weniger zu tun, mehr mit dem Muster das bei der PTB eingereicht wurde. Was aber, lt. Jörg, nicht zwangsläufig bindend für Dich als Kunden ist.

  • Leute, das ist doch ganz einfach.

    Wir als Importeur dürfen KEINE Waffen in den Verkehr bringen, die das "F"-Zeichen tragen, aber technisch NICHT der von der PTB zertifizierten Version entsprechen. Das Waffengesetz beinhaltet eben ganze Abschnitte, die NUR für den gewerblichen Waffenhandel gelten und wir SIND gewerblicher Waffenhändler.

    Für die "Verbraucher" gilt: Eine Waffe ist dann legal, wenn sie das "F"-Zeichen trägt und nicht mehr als 7,5 Joule Energie leistet. Wie das F-Zeichen auf die Waffe gekommen ist, das ist für den Endbenutzer egal. Kann er ja nicht wissen.

    Natürlich darf man ohne Waffenherstellungserlaubnis nicht an Waffen beliebig herumbasteln - ob aber das Justieren eines Regulators bereits erlaubnispflichtig ist, darüber kann man geteilter Meinung sein. Im Zweifelsfall müssten die Behörden aber nachweisen, WER nun eine solche Einstellung vorgenommen hat. Könnte ja auch der Vorbesitzer gemacht haben oder auch im Ausland geschehen sein. Aber das Risiko muss jeder selbst abwägen. Wir empfehlen jedenfalls, KEINE technischen Änderungen selbst vorzunehmen, aus rechtlichen und technischen Gründen.

    Auf jeden Fall gilt: 7,5 Joule ist Maximum, sonst drohen empfindliche Strafen.

  • Ich stimme dir zu das man sich ans Gesetz halten muss.


    Die Frage ist aber, warum Druckluftwaffen zb. vom Hersteller Tiberius Arms, Dye, Planet Eclipse, Luxe, Umarex etc. Von anderen Importeuren in Deutschland in Verkehr gebracht werden dürfen, die man im Handumdrehen weit über 7.5J regulieren können und andere es anscheinend nicht dürfen. Trotz F Symbol.


    Wenn der Paintball markierer zum reinigen zerlegt wird, muss im Anschluss der markierer neu gechront werden.


    Weil auch einen Paintballmarkierer kann man je nach Konstruktion mit Slugs oder Stahlkugeln laden.


    Der einzige Unterschied den ich mir hier vorstellen könnte, könnte damit zusammen hängen, dass diese art der Druckluftwaffen einfach zwei Regulatoren haben.


    Einen an der HP Flasche und einen im markierer.

  • Der Bekannte meines Bruders erzählte mal, jede Menge Gesetze und Bestimmungen resultieren nur aus der Tatsache, dass sich bestimmte Bürokraten unendlich langweilen oder als Kind in der Schule gehänselt wurden.


    Ich, als gesetzestreuer Bürger, teile diese Meinung natürlich nicht!

  • die challenger hat soviel bumms, da kommt es auf 50j mehr oder weniger nicht an. An der genauigkeit wirst du aufgrund der schwergängigkeit des abzugs und des gewaltigen "rückstosses" (für ein luftgewehr), was natürlich auch an der feder und ventil liegt, eh nicht mehr raus holen.

    Vernünftige geschosse sind da unerlässlicher.

  • Wäre es möglich, die HPmax nur durch eine ganz schwache Hammerfeder , mit gezogenem Regulator und Exportdüse auf unter 7,5 j zu bringen? Bzw wie sieht die Gesetzeslage aus wenn man aus Holland kommen würde und die Hammerfeder ausbaut und somit die Waffe unbrauchbar macht? Quasi Deko Waffe 😅

  • Nein. Vollkommen unmöglich das Setting!

    Und das mit mal eben "Hammerfeder ausbauen, Deko Waffe" zieht in Deutschland auch nicht.

    Dazu müsste die Waffe völlig unbrauchbar sein.

    Und das heißt in Deutschland: Einmal das Ganze in die Metallmühle geschmissen, das Pulver auf dem Tisch gelegt und gesagt, "das war mein Gewehr".



    Und selbst dann werden sie dir misstrauen und dich für Einen halten, der Sintern kann.. 😂😂


    So, und so muss ich meinen überaus positiven Feierabend Film zu Ende sehen!

  • naja ganz so krass ist es nicht, aber es stimmt schon. Die Waffe darf nicht mal eben im Handumdrehen umbaubar sein. Vor allem wenn das Setting so nicht ausgeliefert wurde bzw. so nicht von der PTB abgenommen wurde.


    Wenn du umbauten an der Waffe durchführst, (welche nur von Büchsenmachermeistern mit Waffenherstellungserlaubnis dürfen) und die Drosseln entfernst, und woanders wieder drosselst, egal in welchem Umfang geht der Gesetzgeber davon aus,dass du versiert genug bist dies auch wieder rückgängig zu machen um die Waffe offen zu nutzen.


    Wirst du erwischt, bringt das Saftige Strafen mit sich.

    • Offizieller Beitrag

    ... sofern nachweisbar ist, dass der Umbau durch einen selbst (und nicht z.B. durch den Vorbesitzer) und überhaupt im Geltungsbereich der Deutschen Gesetzgebung (und nicht im erlaubten Ausland) durchgeführt wurde.

    Dazu empfehle ich:

    Die S.H.I.E.L.D. Agency e.U. administriert und moderiert das Forum als externer Dienstleister der GoGun GmbH. Das Forum dient dem gemeinsamen Austausch von Informationen, Wissen und Tipps+Tricks zu Produkten der GoGun GmbH - von Kunden für Kunden. Die Beiträge werden nicht von Mitarbeitern der GoGun GmbH aktiv gelesen oder beantwortet. Es findet keine rechtsverbindliche Beratung statt.

  • naja ganz so krass ist es nicht, aber es stimmt schon. Die Waffe darf nicht mal eben im Handumdrehen umbaubar sein. Vor allem wenn das Setting so nicht ausgeliefert wurde bzw. so nicht von der PTB abgenommen wurde.


    Wenn du umbauten an der Waffe durchführst, (welche nur von Büchsenmachermeistern mit Waffenherstellungserlaubnis dürfen) und die Drosseln entfernst, und woanders wieder drosselst, egal in welchem Umfang geht der Gesetzgeber davon aus,dass du versiert genug bist dies auch wieder rückgängig zu machen um die Waffe offen zu nutzen.


    Wirst du erwischt, bringt das Saftige Strafen mit sich.

    Im Prinzip ist ja jede HPmax im Handumdrehen umgebaut. Ist nur das Drucklos machen und das wieder aufpumpen, das gemeine an der Sache 😅 und vielleicht dann das Pech daß sie undicht danach ist. Naja, daß es alleine mit Ner schwachen Hammerfeder nicht machbar ist auf 7,5 j zu kommen habe ich mir schon gedacht, sonst hätten die den ganzen Firlefanz nicht eingebaut und sich das gespart 😅wäre ja auch zu einfach gewesen

  • Wenn man es so betrachtet ist es immer noch einfach. Dann könnte jeder von uns ein Büchsenmachermeister sein.


    Oder gibt es bei uns noch "Experten" , die die Düse nicht austauschen können?


    Wir haben uns die Läufe angesehen, den Regulator, die Ventilennadel, den Ventilnadel Sitz, die Düse, die Hammerfeder, den Hammer....


    Was wir machen ist lediglich eine Gratwanderung. Laut Gesetz ist quasi jeder, der nach Holland fährt und die Düse umbaut ein "Büchsenmachermeister".


    Zumindest nach deren Logik.

  • Was wir machen ist lediglich eine Gratwanderung. Laut Gesetz ist quasi jeder, der nach Holland fährt und die Düse umbaut ein "Büchsenmachermeister".


    Zumindest nach deren Logik.

    Ich würde es eher so ausdrücken: Jeder in Deutschland aufgewachsene Biodeutsche wird für zu blöd und unzuverlässig gehalten, selbst einfachste Änderungen an einer Waffe vorzunehmen.


    EU- Ausländer hingegen werden nicht von Amts wegen für DorftrotteI gehalten, daher sind Änderungen von Ausländern, im Ausland bzw. von Inländern im Ausland, sauberer ausgeführt, als vom Otto- Normal- Dummbeutelbürger aus Deutschland. Folglich brauchen andere Länder auch keine PTB, keine Zusatzprüfung für CE Feuerwerkskörper (BAM) u.s.w.

  • Im Endeffekt können wir ja froh sein dass wir so ein geiles Teil, Dank Jörg Sprave,Lob an dieser Stelle 😁auch mal von mir,unser eigen nennen dürfen. Egal wo,wie,wer auch immer, könnte es ja ganz easy zum krassen Teil umbauen (machen wir natürlich nicht !) Gesetze können wir nun mal nicht einfach ändern, muss man sich mit abfinden.


    Wir schweifen glaub ich so langsam von Leistung/Regulator/Druckeinstellungen ab😅

  • Noch mal ganz kurz was Abschweifendes: 😉😂


    Wie viele, meint ihr wohl so prozentsatzweise, geben ihre Maxen ab, wenn es das Gesetz verlangt?


    Ich gehe von 100% aus, wie es sich für einen anständigen Deutschen gehört, wenn von Amts wegen ein Erlass erlassen wird!

    Schließlich wissen Die am besten was gut für uns ist!!

  • Also, bei den Pfeilgewehren lag die "Abgabequote" bei deutlich unter einem Prozent. Ich habe damals an das Ministerium geschrieben und um eine großzügige Altbesitzregelung gebeten, weil ansonsten klar war: Die meisten Waffen würden in die Illegalität gelangen. Aber das BMI ist mir nicht gefolgt, alle "kooperativen" Altbesitzer wurden enteignet.

  • Enteignet...


    Wie hat das in der Praxis stattgefunden? Haben die Kundenlisten abgearbeitet oder woher hatten sie die Daten der Besitzer zum enteignen?


    Wie lange ist die Firma gesetzlich verpflichtet Kundendaten zu archivieren? Und wäre sie in so einem Fall verpflichtet, den Behörden die gesamten Listen auszuhändigen?

    Ich könnte mir das als ganz schöne Sisyphusarbeit vorstellen...


    Der eine Kunde hat sie vielleicht weiterverkauft, der andere hat sie weggeschmissen, weil kaputt gegangen (😉) und der nächste ist damit vielleicht in ein ganz anderes Land gezogen.


    Versteh mich nicht falsch, aber mich würde interessieren, wie so etwas im Fall eines kommenden Verbotes greifen und ausgeführt würde.


    Der ein oder andere Kunde hat der schon einiges an Geld in sein Hobby investiert. Da fällt es dann natürlich schwer, das Gerät abzugeben wenn der Staat es verlangt. Leider verlangt der Staat immer mehr und mehr, je "nervöser" er wird. Möglicherweise hat er allen Grund dazu, ich weiß es nicht... 😇


    Bekomme man in dem Fall eine Entschädigung? Ich denke mal, so wie ich unser Gemeinwesen kenne, nicht.


    Und natürlich erreicht er in unserem Land nur die gesetzestreuen Bürger. Verbote haben Verbrecher z.B noch nie abgeschreckt, die haben in der Regel auch keine Waffenscheine oder ähnliches.


    Wie auch immer, ich frage für einen Freund. 😇

  • 11112222

    Er meinte doch die kooperativen,also diejenigen die sich gemeldet haben (unter 1%) So lese ich das!Die anderen wären dann die unkooperativen ‼️

    Soooh wie du und ich, denen man es aus den kalten Händen rauswerkeln muss 😂🦾

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