Schickt ⚠️auf KEINEN FALL ⛔ Waffen mit eingebautem Exportkit ein ❗

    • Offizieller Beitrag

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  • OK, mag sein, aber wenn ein solches Setup bei GoGun einträfe, hätte es keine rechtlichen Konsequenzen, da keine scharfe Waffen angekommen ist. Das sollte dann unter "Bastelspuren" laufen. Immerhin hat Jörg das so gesagt.

  • Im Text steht "Vor einer Einsendung, prüft, ob die Waffe wirklich im Originalzustand ist."


    Klingt für mich nach einer sehr eindeutigen Aussage.

    Ergibt aber in Zusammenhang mit Jörgs anderen Aussagen "Nur das "F" und ≤ 7.5 Joule zählt, weil nur das im Gesetz steht (und §9 BeschG den Endkunden nicht "bindet"). nicht widerspruchsfrei Sinn.


    Und nicht jede NL- modifizierte Waffe lässt sich wieder in den original Zustand zurückversetzen. Klar, die 7.5 Joule müssen, so man die Waffe nicht inzwischen auf WBK besitzt, auf alle Fälle eingehalten werden. Da gibt es keine Diskussion. Aber gerade bei den Waffen, bei denen Jörg die Öffnung, für den NL- Aufenthalt, via Dremel vorgeführt hat, da wird halt nie wieder eine echte GG Waffe draus. Wohl aber eine ≤ 7.5 Joule mit "F".


    Und ob da im Regluator jetzt ein Schlitz für einen Schraubedreher drin ist, oder eine neue Innensechkantschraube: Die Waffe ist so danach von aussen justierbar. Das Ventil hingegen nur mit Exportsatz, das wäre also kein Problem. Muß man die Regulatorschraube doch wieder irgendwie blockieren? Klebstoff? Einkleben Inbus- Stummel? ....


    Daher habe ich ja schon seit Andre? das erste Mal den K1 NL- Umbau über ein völlig neues Regulatorgehäuse + Ventil (alles mit Innenleben) theoretisiert hat, immer die Meinung vertreten, das wäre die optimale Lösung. Weil der PTB Zustand, bei der Rückkehr nach DE, immer wieder originalgetreu hergestellt werden kann. Ich sah das als Alternative. Aber nach dem Hinweis hier, bin ich inzwischen nicht mehr so sicher, ob es nicht die einzige Möglichkeit ist eine zurückkehrende K1 wieder zu "legalisieren".


    Und ich frage mich auch: Was ist mit den Membern, die die eine oder andere Waffe auf exakt die erlaubten 7.5 Joule justiert haben (unter Verwendung der PTB Referenz- Munition), deren Waffe aber, durch die einfache technische Fortentwicklung der Projektiltechnk/Material selbst (nicht der Waffe!), mit diesen Settings auf einmal mit 20J+ V0 schiesst. Trotz PTB tauglichen Leistungs- Einstellungen.

  • Nein, da im Auslieferungszustand das Exportkit ja nicht verbaut ist.

    OK, mag sein, aber wenn ein solches Setup bei GoGun einträfe, hätte es keine rechtlichen Konsequenzen, da keine scharfe Waffen angekommen ist. Das sollte dann unter "Bastelspuren" laufen. Immerhin hat Jörg das so gesagt.

  • Nein, da im Auslieferungszustand das Exportkit ja nicht verbaut ist.

    Nur das Exportkit selbst führt jas nicht zwangsläufig zu mehr als 7.5 Joule, damit (zumindest wenn man nur das WaffG heranzieht) nicht zur Strafbarkeit. Gegen welches Gesetz soll denn mit dem Einbau des Exportkit in NL verstoßen worden sein,, wenn das Projektil (zurück in DE) doch nur mit 6J vorne aus dem Lauf rausföllt.

  • Nein, da im Auslieferungszustand das Exportkit ja nicht verbaut ist.

    Nur das Exportkit selbst führt jas nicht zwangsläufig zu mehr als 7.5 Joule, damit (zumindest wenn man nur das WaffG heranzieht) nicht zur Strafbarkeit. Gegen welches Gesetz soll denn mit dem Einbau des Exportkit in NL verstoßen worden sein,, wenn das Projektil (zurück in DE) doch nur mit 6J vorne aus dem Lauf rausföllt.

    Nicht zwangsläufig gegen ein Gesetz, aber ich denke GoGun hat entprechende Auflagen bekommen und muss sich halt daran halten. Abgesehen davon ist es ja wohl kein Problem auch unsererseits dieser Aufforderung nachzukommen wenn die Waffen eingeschickt werden.

    Wer es dennoch nicht macht.......bitteschön. (Brauchen wir uns nicht wundern wenn es wieder verschärfungen gibt.)

  • Meine Frage zielte darauf ab, herauszufinden, ob Jörg zu seiner Empfehlung, dass ein low pressure Setup legal sei, auch steht. Er könnte ja sagen: klar, könnt ihr uns schicken, es gibt ja kein Problem damit, nur erwartet keine Garantieleistung.

  • "Wir sind gesetzlich zu dieser Handlungsweise verpflichtet und halten und natürlich an die Gesetze"

    Von welchen Verstoß/Verstößen reden wir nun genau? Solange die Waffe weiterhin unter 7,5 Joule hat (und keine offensichtlich Illegalen dinge wie Laser an der Waffe vorhanden sind) sollte doch alles Rechtlich OK sein?

  • "Wir sind gesetzlich zu dieser Handlungsweise verpflichtet und halten und natürlich an die Gesetze"

    Von welchen Verstoß/Verstößen reden wir nun genau? Solange die Waffe weiterhin unter 7,5 Joule hat (und keine offensichtlich Illegalen dinge wie Laser an der Waffe vorhanden sind) sollte doch alles Rechtlich OK sein?

    Alleine um das Exportkit in Deutschland einbauen zu dürfen, benötigt es einer Waffenherstellungserlaubnis, da du die Eigenschaften der Waffe grundlegend veränderst.

    Das Toben der Elemente ist für ihre Opfer der Herold ewiger Ruhe, und Die welche mich schreiten hören, schaudern thörichter Weise über das Nahen des Friedens.

  • >> da du die Eigenschaften der Waffe grundlegend veränderst.

    Diese Definition kommt genau woher?


    Und wie kommst Du darauf, dass nach Einbau des Exportkits zwangsläufig irgendeine Eigenschaft grundlegend verändert wird? Und welche? Beim 20 bar Setup bliebe ja sogar die Energie gleich.

  • >> da du die Eigenschaften der Waffe grundlegend veränderst.

    Diese Definition kommt genau woher?


    Und wie kommst Du darauf, dass nach Einbau des Exportkits zwangsläufig irgendeine Eigenschaft grundlegend verändert wird? Und welche? Beim 20 bar Setup bliebe ja sogar die Energie gleich.

    Waffengesetz (WaffG)

    § 52 Strafvorschriften


    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer


    ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 Satz 1 eine Schusswaffe herstellt, bearbeitet oder instand setzt

    Zudem: (In diesem Fall für mein Bundesland; https://www.nwr-fl.de/meldeanl…ntlichen-waffenteils.html )


    Die PTB hat das F im Fünfeck für eine HPMax ausgestellt, welche sich in ihrem Auslieferungszustand befindet. Wenn du ein wesentliches Waffenteil (Worunter das Exportkit fällt) aus- oder einbauen bzw. wechseln möchtest, benötigst du dafür eine Waffenherstellungserlaubnis.

    Jörg hierzu:

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    Die Energie ist eine Sache, das Bearbeiten einer Waffe eine Andere.

    Das Toben der Elemente ist für ihre Opfer der Herold ewiger Ruhe, und Die welche mich schreiten hören, schaudern thörichter Weise über das Nahen des Friedens.

    • Offizieller Beitrag

    halunke - Es gibt bei freien Waffen aber keine Aufzeichnungspflicht und wer privat derartige Änderungen im Ausland durchführt, hat damit kein Problem. Deutsche Gesetze gelten auch nur im Bundesgebiet Deutschland.

    Was an Tuning erlaubt sein müsste, ist hier zusammengefasst:


    Ich gehe davon aus, dass die GoGun GmbH das auch so sehen wird. Im Zweifelsfall würde ich aber vor einem Versand anrufen und etwaige Modifikationen abklären. Dann ist man auf der sicheren Seite. :thumbup:

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  • Naja.

    Kurz und gut: wenn ihr die Waffe schon einschicken müsst dann bitte einfach mit F Düse und Regulator, fertig!


    Aus Erfahrung weiss ich, das, wer seine Max einschickt schon vorher alles mögliche selbst probiert hat, daher kann der Einbau der F-düse und des Regulators auch nicht mehr so schlimm sein. 😉

  • > Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 Satz 1 eine Schusswaffe herstellt, bearbeitet oder instand setzt

    >> Die PTB hat das F im Fünfeck für eine HPMax ausgestellt, welche sich in ihrem Auslieferungszustand befindet. Wenn du ein wesentliches Waffenteil (Worunter das Exportkit fällt) aus- oder einbauen bzw. wechseln möchtest, benötigst du dafür eine Waffenherstellungserlaubnis.

    >>> Die Energie ist eine Sache, das Bearbeiten einer Waffe eine Andere.

    > Das sind Vorschriften über Modifikationen, nicht Besitz. Und solche Umbauten finden natürlich immer nur dort statt wo es legal ist. Oder von jemandem der das legal macht. Klar doch, alles andere könnte ja verboten sein. Ausserdem: "Bearbeitung" setzt normalerweise "Nicht allgemeingebräuchliches Werkzeug voraus", oder sehr invasive Arbeiten. Lauf absägen, Dremel, oder sowas. Wieso sollte es auf einmal zum Bearbeiten werden, wenn Du eine andere Düse einsetzt, sich aber an allen weiteren EIgenschaften des Gewehres, insbesondere denen, die die PTB gemessen hat, nicht verändert?!


    >> Beibehaltung Auslieferungszustand: Das ist BeschG. Schau mal in §9 BeschG für wen das gilt.


    >>> Bearbeiten: Siehe Punkt 1: Bearbeitest Du eine Waffe wenn Du die Nadeldüse herausnimmst und reinigst? Oder wenn Du sie wieder einsetzt? Wird die Schußfolge verändert? Wird aus einer Langwaffe eine Kurzwaffe? Wird das Kaliber verändert? WIrd die Leistung verändert (wir bleiben mal beim 20 bar Setup)?


    Zu Deinem Link:

    Wesentliche Teile: Aus was für wesentlichen Teilen besteht denn eine PCP?


    1) Lauf? Ja. Wird nicht verändert und auch nicht bearbeitet.

    2) Verschluß? Legaldefinition Verschluß: "der Verschluss ist die Baugruppe einer Schusswaffe, welche das Patronen- oder Kartuschenlager nach hinten abschließt"

    Eine PCP schiesste weder mit Munition noch Kartuschen. (Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 3, Nr.1 WaffG). Folglich gibt es auch kein Patronen- oder Kartuschenlager. Eine PCP verschiesst Geschoße ((Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 3, Nr.3 WaffG)Daher auch keinen Verschluß im rechtlichen Sinne.

    3) Gehäuse: Das Gehäuse nimmt den Verschluß auf (Legaldefinition: Anlage 1, Abschnitt 1, Nr. 1.3.1.6)...... Und eine Aufteilung nach Upper- und Lower macht ohne Verschluß auch keinen Sinn mehr. Und wird ganz abgesehen davon sowieso nicht modifiziert.

  • Oh, man kann auch jede Sache tot diskutieren.

    Im Prinzip gebe ich Dir ja recht. Aber es gibt halt mehre Waffenmodelle, bei denen es keine "Düsen" zum Rück-Tausch gibt. Auch diese Waffen werden in 7.5 Joule betrieben, aber da der Umbau anders von statten geht, geht läuft auch der Rückbau anders ab. Tuningregulator mit Loch in der Kartusche /trotzdem 7.5 Joule), Powerplenum festgeklebt, u.s.w u.s.w.


    Ganz nebenbei gibt es auch noch Waffendenfekte, die den Rückbau auf die kleine Düse ausschließen, die aber dennoch mit 7.5 Joule betrieben werden. (Durchdrehendes Gewinde/Schraube -> geniale Idee Klebstoff zum Abdichten einzusetzen)


    Und um diese Waffen geht es mir (vorab: Ich habe nichts derart modifiziertes. Keine meiner "F" Waffen ist irgendwie leistungsmäßig modifizert. Aber es interessiert mich was derartige Umbauten für Folgen bei GG auslöst, obwohl die 7.5 Joule eingehalten werden.


    Es wird genügend Kunden geben, die bei einer Reparatur vor genau dieser Frage setehe: Wie und wo reparieren?.

    • Hilfreichste Antwort

    Für den Endkunden ist es einfach: Hat die Waffe nicht mehr als 7,5 Joule und ist das F-Zeichen drauf, ist alles legal. Für den Händler (GoGun etc.) ist das anders. Wir dürfen die Waffe NICHT in den Verkehr bringen, wenn sie nicht dem PTB-Zustand entspricht. Wir dürften sie also so nicht wieder zurückschicken. Genau genommen dürfen wir die Waffe nicht mal anfassen und auch nicht probeschießen, sobald wir erkennen, dass daran manipuliert wurde. Wir rufen dann die Polizei, weil wir das müssen. Diese stellt die Waffe sicher. Wenn die Tests der Behörden ergeben, dass nicht mehr als 7,5 Joule Leistung möglich sind, dann bleibt der Eigentümer straffrei.


    Das bedeutet im Klartext: KEIN TEIL des Exportkits darf eingebaut sein, wenn ihr uns eine Waffe zur Reparatur etc. einschickt.

    Wenn Ihr uns eine demontierte Waffe schickt, dann werden wir sie - natürlich kostenpflichtig - gern wieder in den Auslieferungszustand versetzen. Aber wenn wir erkennen, dass "gebastelt" wurde, dann MÜSSEN wir davon ausgehen, dass die Waffe mehr als 7,5 Joule hat. Denn JEDER Umgang mit einer solchen Waffe - WBK-pflichtig, aber nicht im NWR registriert - stellt eine Straftat dar. Die Überprüfung der Waffe muss dann "von Amts wegen" durch die KTU (LKA) erfolgen. Wie gesagt, wenn sie 7,5 Joule hat ist ja alles gut und die Sache bleibt folgenlos.

    Anders sieht es aus, wenn die Waffe durch einen Büchsenmacher auf volle Leistung gebracht, von diesem BüMa im NWR registriert und dann in eine WBK eingetragen wurde. Dann dürfen wir die Waffe natürlich auch überprüfen, ebenfalls nach Registrierung im NWR. Bloß wäre man dann ohnehin besser beraten, gleich zum selben BüMa zu gehen.

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