"Wir sind gesetzlich zu dieser Handlungsweise verpflichtet und halten und natürlich an die Gesetze"
Von welchen Verstoß/Verstößen reden wir nun genau? Solange die Waffe weiterhin unter 7,5 Joule hat (und keine offensichtlich Illegalen dinge wie Laser an der Waffe vorhanden sind) sollte doch alles Rechtlich OK sein?
Beiträge von bobogaba
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> und ein anschließendes zurückkehren nach Deutschland eventuell eine Grauzone zulässt, solange die Bewegungsenergie natürlich weiterhin unter 7,5 Joule verbleibt.1) Wieso schreibst Du denn in einer Farbe, die kaum zu lesen ist? Grau auf Grau..... das ist ja wie die österreichische Kriegsflagge. Weißer Adler auf weißem Grund.
2) Jetzt musst Du nur noch Deine Ansicht in den Köpfen der Richter/StA verankern. Dann kann jeder hier mit seiner FX/Huben "F" Waffe in die Niederlande fahren, den Exportsatz einbauen, und vorm zurückfahren mal kurz auf <7.5J einstellen. Ich fände das gut. Gleichwohl bezweifle ich, dass irgendjemand von denen, die das am Ende zu beurteilen haben, Deiner Ansicht folgen werden. Gesetze werden nicht zwingend wörtlich ausgelegt, sondern u.a. auch teleologisch. Und das was Du Dir da vorstellst, war gewiss nicht Hintergrund der entsprechenden Regelungen im WaffG.
Aber sollte ich mich täuschen: Umso besser. (Und gleich weckt mich jemand auf, und holt mich in die deutsche Realität zurück)
Natürlich hast du auch recht.
Letztlich hängt es hier, denke ich, immer sehr stark vom Einzelfall ab. Es kann viel philosophiert werden, aber im Endeffekt weiß niemand, wie hier im Einzelfall geurteilt wird.
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Ist auch eigentlich komplett unsinning darüber auch Gedanken zu verschwenden.
Wenn es dazu kommt das deine Waffe mit richterlicher Anordnung beschlagnahmt wird / ein Straftatsverdacht besteht - und dann mit dem PTB Muster verglichen wird - hat man ganz andere Probleme.
Schaut einfach das eure Waffe < 7,5 J schießt und dann ist gut. Alles andere ist in der Realität irrelevant. Das ist genau so unsinnig wie darüber nachzudenken ob es illegal ist nen Film bei kino.to (r.i.p.) zu gucken oder bei Rot über die Fussgängerampel zu latschen.
Das Einhalten von Gesetzen und Vorschriften ist nicht nur eine Frage der Wahrscheinlichkeit, sonder eine Frage der Verantwortung. Diskussionen über die rechtlichen Aspekte der Waffenmodifikation können unter gewissen Umständen auch für die (eigene/öffentliche) Sicherheit einen Mehrwert bringen.
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Er kann ja behaupten das der Umbau im Ausland geschen ist. Solange das Kaliber nicht gewechselt wurde und die Waffe weiterhin <7,5J schiesst ist es dem deutschen Gesetzgeber dann nämlich egal.
Wenn der Lauf ein anderes Profil oder eine andere Länge hat, verfällt das PTB "F". Es sei denn, dass der Zulassungsinhaber abweichende Lauflängen gleich bei der PTB- Anzeige angemeldet hat, und diese genehmigt wurden. Dann befindet sich aber auch auf den Austausch- Läufen die Kennzeichnung des Anmelders sowie die Typenbezeichnung der Waffe. Ob es bei einer Kontrolle bemerkt wird, ist eine andere Sache. So wird bei einer Untersuchung der Waffe vermutlich kaum auffallen, ob de ein 500mm Lauf 5.5 für Slugs oder eine 500mm Lauf 5.5 für Pellets verbaut ist, sofern es keine Hinweise auf eine Modifikation oder Leistungssteigerung gibt. Fällt es aber auf, ist das Kind "in de Brunnen gefallen".
Wenn der Lauf ein anderes Kaliber hat, ist m.W. eine völlig neues PTB Zulassungsverfahren nötig.
Der theoretische Weg eine Basiswaffe mit zwei Läufen unterschiedlichen Kalibers bei der PTB anzumelden dürfte am Erfordernis der eindeutigen Kennzeichnung auf dem "Systemgehäuse" scheitern. Letzteres vermute ich jedoch nur.
Die Genehmigung der PTB ist, soweit ich das verstanden habe, nur für die Herstellung und das Verbringen von Waffen in Deutschland relevant. Dies bedeutet, dass dieses Zeichen, im Kontext des Waffenumbaus, nur für Entitäten relevant ist, die Waffen hier vertreiben wollen. Die PTB kann an sich nicht erlöschen. Dieses ist lediglich ein Prüfzeichen, das anzeigt, dass eine Schusswaffe oder ein bestimmter Waffentyp die Sicherheitsprüfungen der PTB bestanden hat und den deutschen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Was du danach als Endnutzer mit deiner Waffe machst, ändert nichts mehr daran, dass diese Waffe zum Zeitpunkt des Verkaufs den Anforderungen genügt hat.
Somit würde ich nun auch argumentieren, dass ein Laufwechsel in einem Land in dem dies erlaubt ist und ein anschließendes zurückkehren nach Deutschland eventuell eine Grauzone zulässt, solange die Bewegungsenergie natürlich weiterhin unter 7,5 Joule verbleibt.
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So etwas wie 'kleine Modifikation' ist sowieso nicht im deutschen Waffengesetz definiert. Das meiste ist dort schon genau definiert, jedoch gibt es Interpretationsspielraum, wenn es um Pressluftwaffen geht, da sich diese bautechnisch von 'richtigen Waffen' unterscheiden und einige Bauteile dort nicht definiert sind, wie zum Beispiel das Power Plenum oder ein Regulator und sich diese Teile auch nicht unbedingt im Korpus der tatsächlich 'wesentlichen Waffenteile' befinden muss. Der Lauf hingegen ist als 'wesentliches Waffenteil' definiert und darf (in Deutschland!) nicht angefasst werden, zumindest nicht von Laien.
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Und jetzt müsste man eine Justiz-KI damit füttern und diese spuckt verbindlich aus - alles klar oder illegal. Aber so weit sind wir noch nicht, statt dessen hängt es von Glück und einem Haufen Umständen ab, ob im Streitfall der Richter das auch so sieht.
Je mehr ich mich mit dem deutschen Waffengesetz beschäftige, desto mehr Ungereimtheiten, Lücken und somit Spielraum für Interpretationen fallen einem auf. Das ist sehr unangenehm, vor allem weil Verstöße gegen das Waffengesetz hier schnell mal böse enden können. Um 100 % sicher zu gehen, sollte man in Deutschland am besten nicht einmal daran denken, eine Pressluftwaffe zu kaufen .
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Du kannst ja auch Laser und Taster für Lampen in Deutschland kaufen, darfst sie halt nicht benutzen.
auch nicht allein bei mir im Keller?
Sobald diese angebracht sind, stellt dies leider einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar. Selbst auf eigenem Grundstück machst du dich somit strafbar. Die Frage ist natürlich, ob die Polizei Kameras in deinem Keller hat .
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(5) Wer eine Schusswaffe umbaut, hat auf allen wesentlichen Teilen, die beim Umbau verändert wurden, die Angaben nach § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Waffengesetzes anzubringen. Bereits vorhandene Angaben müssen weiterhin lesbar bleiben. Hat der Umbau zur Folge, dass die Bewegungsenergie der Geschosse 7,5 Joule überschreitet, so sind alle wesentlichen Teile entsprechend Absatz 1 zu kennzeichnen. Das Kennzeichen nach § 24 Absatz 2 des Waffengesetzes ist zu entfernen. Auf dem führenden wesentlichen Teil ist der Buchstabe „U“ anzubringen.
Also
weg - und "U" dran, wenn das Teil >7,5 Joule kann, egal wie der Regulator eingestellt ist. Im Gesetz gibt es keinen Regulator.
Wenn man rein nach dem Waffengesetz geht, dann dürfte ich alle nicht wesentlichen Teile (also auch den Regulator) verändern, wie ich möchte, solange die Bewegungsenergie unter 7,5 Joule bleibt. Selbst wenn der Regulator ohne Werkzeug von außen verändert werden kann, müsste dieser erlaubt sein, da es sich hierbei nicht um ein wesentliches Teil nach dem WaffG handelt. Somit könnte man nicht einmal argumentieren, dass ein Umbau den Einsatz von Werkzeug voraussetzt.
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Oh, da hatte ich mich wohl bei der PTB-Suche vertippt, ja die hat ein
:
- 6228 PP750 German Sport Guns GmbH 4,5 mm Diabolo F-Zeichen 17.06.2022
Würde man mit dem Regulator (ohne Werkzeug) >7,5 Joule einstellen "können" - müsste das
aber entfernt werden
Bleibt die Waffe mit jeder von außen zugänglichen Einstellung (ohne Werkzeug) <7,5 Joule - hat man kein Problem.
Danke dir, das klingt zumindest schlüssig. Danach sind nur Regulatoren erlaubt, die zum Beispiel erst von der Waffe abgeschraubt werden müssen, um den Regulator zu verstellen.
Unter welchem Paragraphen im Waffengesetz (oder anderes) finde ich die von dir getätigte Aussage?
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Damit die Waffe erlaubnisfrei ist, braucht die ein
Kennzeichen - was es nur nach Zulassung durch die PTB gibt, wie oben verlinkt
(2) Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird, müssen eine Typenbezeichnung sowie das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen.Ohne
darf das Teil <0,5 Joule haben und wird dann als Spielzeug eingestuft
Es geht doch nicht um die Waffe; die Waffe habe ich schon lange, und sie hat auch ein F-Zeichen. Die Frage ist doch, ob es nun erlaubt ist, die originale Pressluftkartusche abzuschrauben (in dieser befindet sich auch der Regulator) und anstelle dieser eine Flasche mit einer Z-Valve zu verwenden, welche in der Regel auch schon einen Regulator verbaut haben. Diese sind auch oft von außen bedienbar.
F-Zeichen werden nur für Waffen vergeben, aber nicht für Regulatoren. Zumindest passiert das nicht bei den Regulatoren für Paintball-Markierer.
Da ich im Waffengesetz keine Regulatorien zu Regulatoren finden kann, muss ich davon ausgehen, dass dieser Umbau legal ist, da hier keine Relevanten Waffenteile angefasst werden.
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Ich habe mir nun einige Gesetzestexte durchgelesen, und wenn man diesen folgt, fällt auf, dass nicht explizit von wesentlichen Teilen von Luftgewehren gesprochen wird. Damit meine ich, dass Teile wie ein Regulator oder sonstige Anbauten an die Pressluftflasche nicht erwähnt werden. Daraus schließe ich, dass hier jegliche Umbauten erlaubt sind, solange diese nicht die 7,5 Joule überschreiten. Den Regulator von außen verändern zu können, fühlt sich zwar illegal an, aber da es sich um kein wesentliches Teil zu handeln scheint (zumindest konnte ich nichts dazu finden), scheint es wohl erlaubt zu sein, einen solchen einzubauen.
Würde der Regulator nicht in der Pressluftkartusche liegen, sondern im unteren- oder oberen Waffengehäuse, dann könnte die Sache schon wieder anders aussehen.
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So weit es legale F-Luftgewehre gibt, die von außen schnell mal einstellbar sind, dann haben die immer unter 7.5J. (Ich glaube, es gibt ein oder zwei Ausnahmen, die wurden aber so zugelassen.) Ich denke, es geht auch darum, dass Du nicht mit mehr als 7.5J rumballerst und wenn eine Kontrolle um die Ecke kommt, schnell mal runterdrehst und Dir keiner nachweisen kann, mit welcher Leistung Du geschossen hast.
Die Airmax pp750 hat standardmäßig jedoch keinen Regulator, den man von außen verstellen könnte. Soweit ich weiß kann die Leistung bei der pp750 in der F-Version durch das hochdrehen des Regulators auch ein gutes stück erhöht werden. Würde bedeuten, ich kann mit der Valve ganz einfach zwischen <7,5 Joule und >7,5 Joule wechseln.
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finde ich nichts, was dagegen sprechen würde, eine Z-Valve mit einem Regulator, der von außen verändert werden kann, einzubauen.
Ich finde aber in den zwei PTB Listen keine Z-Valve für die
Zulassung.
https://www.ptb.de/cms/fileadm…tik/1.33/Anzeigeliste.pdf
https://www.ptb.de/cms/fileadm…_Anzeigeliste_ab_6100.pdf
Und die ist aktuell. Da ist selbst die AEA Zeus schon gelistet.
Also
Zulassung und egal mit welcher (ohne Werkzeug) verstellbaren Einstellung <7,5 Joule
Also wenn die Anforderung ist, dass die Valve ein F-Zeichen braucht, dann kann ich das wohl vergessen mit der Bottle. Die Valves die ich im Internet finden konnte, kommen natürlich alle aus dem Ausland und da interessiert keinen ein F. Der Büchsenmacher ist bei einem 250€ Luftgewehr auch keine Option, falls dieser in dem Fall überhaupt helfen kann.
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bobogaba - Kein Wechsel des Kalibers - und egal was man ohne Werkzeug einstellen kann, muss das Teil in Deutschland <7,5 Joule bleiben
Hier finden sich weitere Infos:
Danke für deine Antwort. Also, dass das Kaliber nicht verändert werden darf, habe ich auch herausgefunden. Wenn ich nun alles, was ich sonst in Erfahrung bringen konnte, kombiniere, finde ich nichts, was dagegen sprechen würde, eine Z-Valve mit einem Regulator, der von außen verändert werden kann, einzubauen. Dennoch kann ich mir das nicht wirklich vorstellen, hört sich einfach Illegal an ^^.
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Hallo Leute,
ich besitze die PP750 und würde gerne eine größere Druckluftflasche anschrauben. Jedoch müsste ich zuerst ein Z-Valve (siehe Bild) oder Ähnliches montieren, damit genug Platz für die Flasche ist. Nach einiger Recherche bin ich oft auf Z-Valves gestoßen, die auch als Regulator dienen und meist von außen eingestellt werden können. Wie sieht es rechtlich in Deutschland aus? Wo genau ist die Grenze dessen, was ich an der Waffe verändern darf, um nicht gegen das Waffengesetz zu verstoßen?
Viele Grüße
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War natürlich wieder zu langsam und die sind wieder vergriffen 😂