Dazu eine kleine Zitate Sammlung, welche zur HP MAX entstanden ist.
Alles anzeigenDas Waffengesetz sagt eindeutig: Wenn die Waffe das F-Zeichen trägt UND maximal 7.5 Joule leistet ist sie erlaubnisfrei. Das Gesetz stellt NICHT darauf ab, ob die Waffe dem PTB-Zustand entspricht oder nicht. F-Zeichen und unter 7,5 Joule, fertig, keine Straftat.
Wir (als Inverkehrbringer) dürfen die Waffen nur so in den Umlauf bringen wie wir sie bei der PTB angezeigt und hinterlegt haben, so will es das Beschussgesetz. Das bindet aber NICHT den Besitzer der Waffe, nur uns als GoGun GmbH. Wir dürften eben NICHT eine andere Düse einbauen und den Regulator entsprechend justieren, das würde eine neue Zulassung bei der PTB erfordern. Der Kunde dagegen ist an diese Regeln nicht gebunden.
Fraglich ist, ob ein "Tuning" der Waffe (also das Justieren des Regulators bzw. der Austausch der Düse) bereits als erlaubnispflichtige Bearbeitung im Sinne des WaffG gilt. Allerdings sind bei diesen Arbeiten die Voraussetzungen der Anlage 1 Abs. 8 Nr. 2 des WaffG hier nicht erfüllt, da der Austausch der Düse keine Nacharbeiten erfordert und die Justage des Regulators erst recht nicht. Abgesehen davon müsste erst einmal festgestellt werden, WER den Umbau durchgeführt hat - das könnte jeder gewesen sein, auch ein Büchsenmacher.
Solange man die 7.5 Joule Grenze beachtet sind auch Tuningarbeiten an einem freien Luftgewehr zulässig. Kritisch wird es nur, wenn die Waffe MEHR als 7.5 Joule hat.
Für viele freie Luftdruckwaffen werden umfangreiche Tuningteile angeboten. Alternative Regulatoren, Magazine, Moderatoren und und und. Solange die 7.5 Joule Grenze eingehalten wird droht keine Gefahr.
Die gute Nachricht: Bei behördlich angeordneten Tests (also bei einer Sicherstellung durch die Polizei o.ä.) sind die erlaubten Abweichungen nach oben viel höher als bei der Zertifizierung.
Aus der Beschussverordnung: "Wird die Prüfung der Bewegungsenergie der Geschosse von Amts wegen an einem Einzelstück durchgeführt, so gilt der Wert von 7,5 J als nicht überschritten, wenn der aus zehn Messungen resultierende Mittelwert E(tief)10 nicht über 8,0 J und die obere Toleranzgrenze für 90% der Grundgesamtheit mit einer statistischen Sicherheit von 95% nicht über 8,5 J liegt (E(tief)10 + k(tief)3, (tief)10 x s(tief)10 <= 8,5 J)."
Also kann man im Grunde die Waffe ruhigen Gewissens auf 7,5 Joule einstellen. Sie wird dann auch bei anderen Messgeräten im Schnitt nicht über 8 Joule landen, wobei Ausreißer sogar höher liegen dürfen.
wenn keine erlaubnispflichtige Nacharbeit (Tausch des Laufs etc.) vorgenommen wird, darf man sein Luftgewehr durchaus tunen. Nur darf man eben NICHT über die 7,5 Joule Grenze gehen.
Wir als Importeur dürfen die Waffe nur so ausliefern wie hinterlegt. Den Kunden bindet das Beschussgesetz dagegen nicht, für ihn gilt nur das WaffG. Und das sagt: F-Zeichen vorhanden und unter 7.5 Joule, alles gut.