Laser / LED Taschenlampe als Zielvorrichtung?

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  • > machen laser sinn ?

    >> und da wir in deutschland sind - ist das legal ?

    > selten. Du warnst das Ziel bei sichtbaren Lasen. IR Laser + Nachtsicht kann sinnvoll sein, aber auch die kann ein Gegner, mit einem einfachen Nachtsichtfernglas sehen. Und Deine Position auf den mm genau orten.

    Zum Drohen ohne schädliche Wirkung machen sie ggf. Sinn.


    Beim Schießen auf Luftballons, oder auf alles, was nicht wegrennen oder Rückschlüsse aus dem Lichtpunkt ziehen kann, würde ein Laser, der stark genug ist (~5mW) das Zielen schon erleichtern. Würde, wenn nicht ein 5mw Laserpointer ansich in D einem Verkaufsverbot unterliegen würde (egal für welchen Zweck), und .... (siehe >>)


    >> Das fragst Du nicht wirklich, oder? Vergessen?: Alles was man verbieten kann, sogar das was man eig. nicht verbieten kann, ist längst verboten. So kamen Laser schon sehr früh, in den 70ern, auf die Verbotsliste.


    Ich frage mich nur ob es irgendwann mal soweit kommt, dass Verbote verboten werden. Oh,.. ich träume wieder.


    Nur auf allem was keine Waffe nach dem WaffG ist, sind schwächste Laser (kaum tageslichttauglich ~1mW) erlaubt. Bogen z.B.

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    • Offizieller Beitrag

    Abschnitt 1: Verbotene Waffen

    Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

    • 1.2.4 für Schusswaffen bestimmte
      • 1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
      • 1.2.4.2 Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;

    Abschnitt 1: Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen

    • 4. Sonstige Vorrichtungen für Schusswaffen
      • 4.1 Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten. Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Licht sichtbar oder unsichtbar (z. B. infrarot) ist und ob der Schütze weitere Hilfsmittel für die Zielerkennung benötigt.
      • 4.2 Laser oder Zielpunktprojektoren sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel markieren. Ein Ziel wird markiert, wenn auf diesem für den Schützen erkennbar ein Zielpunkt projiziert wird.
      • 4.3 Nachtsichtgeräte oder Nachtzielgeräte sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die eine elektronische Verstärkung oder einen Bildwandler und eine Montageeinrichtung für Schusswaffen besitzen. Zu Nachtzielgeräten zählen auch Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (Zielfernrohre).

    Die S.H.I.E.L.D. Agency e.U. administriert und moderiert das Forum als externer Dienstleister der GoGun GmbH. Das Forum dient dem gemeinsamen Austausch von Informationen, Wissen und Tipps+Tricks zu Produkten der GoGun GmbH - von Kunden für Kunden. Die Beiträge werden nicht von Mitarbeitern der GoGun GmbH aktiv gelesen oder beantwortet. Es findet keine rechtsverbindliche Beratung statt.

  • Inzwischen sind m.W. ja sogar Vorrichtungen, die das Ziel nicht markieren verboten!!!!


    Kein Scherz.


    Nimm eine Lampe/Laser, die in der Mitte einen Dark Spot hat, also kein Licht dort hinstrahlt. Nur aussenrum. Nun rate mal ob diese Art der Nicht- Ziel- Markierung evtl. legal sein könnte. Du hast einen Versuch...

    • Offizieller Beitrag

    Naja, 4.1 oben besagt ja auch: "Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird."

    Damit genügt es schon "in die Nähe" des Ziels zu leuchten bzw. dort das Umgebungslicht zu verstärken und so eine "indirekte" Beleuchtung zu schaffen. Es muss kein Lichtstrahl das Ziel direkt treffen um es "erkennbar" zu machen. :saint:

  • also auch wieder was für die schublade im falle der zombie apokalypse

    Nimm eher ein RedDot oder ein ZF mit beleuchtetem inneren Fadenkreuz (z.B. das von mir mehrfach erwähnte "WHT 3-12x44 FFP" oder ähnliche aus der selben Serie, halt mit anderer Vergrößerung. Das kommt einem RedDot mit Vergrößerung schon recht nahe. Der einzige Nachteil den die Dinger haben, ist dass Du nicht aus der Hüfte heraus schiessen kannst. Aber mal ernsthaft, wer macht das? PCP haben viel zu wenig Schuß, und wilder Westen ist vorbei. Ausser vielleicht die Besitzer einer Challenger oder Zeus, weil sie das Teil nicht höher raufwuchten können.


    Zum Drohen, also wenn Du Deinem Gegenüber klar machen willst, dass er jetzt besser Leine zieht, Du durchaus bewaffnet wärst, ihm aber gerade "sein Leben schenkst", macht ein Laser m.E. durchaus Sinn. Ersetzt sozusagen den Warnschuß ins Knie/Zombiehirn und ist nebenbei auch noch lautlos. Aber Warnen ohne Schuß ist in D wohl nicht sozialadäquat genug.

  • Naja, 4.1 oben besagt ja auch: "Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird."

    Damit genügt es schon "in die Nähe" des Ziels zu leuchten bzw. dort das Umgebungslicht zu verstärken und so eine "indirekte" Beleuchtung zu schaffen. Es muss kein Lichtstrahl das Ziel direkt treffen um es "erkennbar" zu machen. :saint:

    Ja, aber indirekte Beleuchtung (Streulicht) meinte ich nicht. Wenn Du in finsterer Nacht rundherum um das Ziel mit einem Laser "beleuchtest", gibt es nur wenig Streulicht. Weder das menschliche Auge, noch ein normales Nachtischtgerät sieht was sich im Zentrum, also im Dark Spot befindet. Kontrastunterschiede zu hoch. Du siehst ja auch mit bloßem Auge normalerweise keinen Planetentransit vor der Sonne, wenn Du diese nicht abdunkelst. Aber genau diese Nicht- Markierung, dieses- Nicht Beleuchten zählt in DE m.W. inzwischen als Markierung.

    • Offizieller Beitrag

    TT.ransporter - Dem widerspricht aber eigentlich der obige Punkt 4.2: "Ein Ziel wird markiert, wenn auf diesem für den Schützen erkennbar ein Zielpunkt projiziert wird."


    Theoretisch könnte man natürlich mit dem "Bat-Signal" irgendwo hin leuchten und dann auf alles schießen, was sich im "Dark-Spot" befindet. Ich finde derartiges aber nicht in den Gesetzen, Verordnungen und Erlässen... und auch nicht wenn ich mit Google oder Bing das Web danach durchsuche. Falls es dafür irgend eine Quelle gibt, wäre das hilfreich. <3

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  • TT.ransporter - Dem widerspricht aber eigentlich der obige Punkt 4.2: "Ein Ziel wird markiert, wenn auf diesem für den Schützen erkennbar ein Zielpunkt projiziert wird."


    Theoretisch könnte man natürlich mit dem "Bat-Signal" irgendwo hin leuchten und dann auf alles schießen, was sich im "Dark-Spot" befindet. Ich finde derartiges aber nicht in den Gesetzen, Verordnungen und Erlässen... und auch nicht wenn ich mit Google oder Bing das Web danach durchsuche. Falls es dafür irgend eine Quelle gibt, wäre das hilfreich. <3

    Eine zitierfähige Quelle habe ich leider nicht. Ich glaube mich zu erinnern, dass es aus einem Feststellungsbescheid stammt, aber ich hab nicht mehr in Erinnerung was und wann genau..... tut mir leid.


    Daher schrieb ich im ursprünglichen Beitrag auch "Inzwischen sind m.W..........."


    Also stufe es mal als "Gerücht" ein. Früher oder später wird schon ein Fall bekannt werden.

  • Ich weiß zumindest noch, dass selbst an Armbrüsten Laser verboten sind.


    An "Schusswaffen", wie z.B unseren Luftgewehren, ist das mit Sicherheit nicht anders!

  • Soweit ich weiß, ist in D bereits der Besitz solcher Teile strafbar, auch wenn sie nicht angebaut sind. Fällt irgendwie alles unter das Kriegswaffenkontrollrecht. Also nix Schublade und erst in NL anbauen… kann böse enden.

  • M.W nix Kriegswaffenkontrollgesetz. Angeblich soll es bei der Jagd das Wild schützen. Im Sinne anblenden,Tier bleibt stehen und so.

    Dann dürfte man ja keine Taschenlampe im Haus benutzen oder haben.

  • > M.W nix Kriegswaffenkontrollgesetz.

    Korrekt. Steht in der Anlage zum WaffG


    >>Angeblich soll es bei der Jagd das Wild schützen. Im Sinne anblenden,Tier bleibt stehen und so.

    >> Dann dürfte man ja keine Taschenlampe im Haus benutzen oder haben.

    BItte sag sowas nie wieder laut! Solange die Politik glaubt, dass Tiere nur auf an Waffen montierte Lampen reagieren, lässt man uns wenigstens noch unsere normalen Taschenlampen. Wenn die rausfinden, dass..... ich möchte es mir gar nicht vorstellen. Dann bleibt uns nicht mal die LED im Handy.

    2 Mal editiert, zuletzt von Forum Moderation () aus folgendem Grund: Text aus Zitat verschoben

  • Eigentlich völlig egal ob legal oder illegal- zum Betrieb brauch man ja auch auf Batterien gezogenen Strom und dieser dürfte, dank der bundesdeutschen Traumtänzerpolitik, demnächst entweder ausgehen oder unbezahlbar werden ;)


    Aber ob so ein Laser "Sinn" macht bzw machen würde? Also in einer Verteidigungssituation, die üblicherweise auf kurzer Distanz stattfindet, fände ich das schon gut und effektiv. Richtig justiert geht das Projektil in etwa dorthin, wo der Punkt ist. Heißt: vergesst Kimme, Korn oder einen gescheiten Anschlag. Einfach aus der Hüfte oder um die Ecke gehalten mit dem Punkt das Ziel erfasst und gib dem Zombie Saures :evil: Da würde sogar meine pazifistische Mutti ohne tiefgreifende Schießkenntnisse ihre Haut verteidigen können. "Mutter, drückst du den kleinen Knopf, geht der rote Punkt an, den richtest du auf das Böse und dann drückst du den Abzug immer wieder und so lange bis es nicht mehr knallt" 8)  :thumbup:

    Soweit ich weiß, ist in D bereits der Besitz solcher Teile strafbar, auch wenn sie nicht angebaut sind. ...

    Soweit ich weiß ist dies korrekt, auch wenn man den ganzen Krams problemlos zB über Ebay oder Amazon beziehen kann und der Kladderadatsch sogar oftmals in der BRD lagert, von dort aus versendet wird und innerhalb v 3 Werktagen im Briefkasten liegt. Hat mir zumindest ein geschwätziges Vöglein gezwitschert ;)


    Eine Lampe hat neben dem Effekt, dass man im Dunkeln das Ziel überhaupt sehen kann, auch eine Blendwirkung für den Gegner. Ein Stroboskop-Modus verursacht nochmals stärkere Desorientierung beim Opfer der Notwehr :whistling: Selbstverständlich rede ich hier stets über den direkten, unmittelbaren Feindkontakt im Nahbereich.

  • Eigentlich völlig egal ob legal oder illegal- zum Betrieb brauch man ja auch auf Batterien gezogenen Strom und dieser dürfte, dank der bundesdeutschen Traumtänzerpolitik, demnächst entweder ausgehen oder unbezahlbar werden

    Für kritische Anwendungen gibt es Batterien aller Größe die 20J - 40J (geladen) haltbar sind, danach noch eingesetzt werden können, und max. 10% Kapazität verloren haben. Auch KfZ Blei Batterien kann man Jahrhunderte (versiegelt) geladen vorhalten. Sie werden in der Fabrik geladen, die Säure entfernt, der Akku versiegelt, und die Säure in Flaschen verfüllt wieder beigefügt (war in den 70ern noch der Standard bei Bleiakkus). Schwieriger wird es bei 12V/24V NiCd KfZ Batterien für extreme Winterfestigkeit. Bei Knopfzellen oder Batterien geringer Größe gibt es auf dem freien Markt spezielle- Lithium- Metall- Batterien. Für stärkere Batterien gibt es ebenfalls Lithium Einweg- Batterien, die allerdings m.W. nicht auf dem Endkundenmarkt verfügbar sind. So wurden z.B. in den 80ern einige recht kleine, aber reichweitenstarke Militär- Funkgeräte mit diesen Batterien (versiegelt) ausgestattet, und "hinterlegt". Diese Geräte kann man noch heute problemlos, ohne nennenswerten Leistungsverlust in Betrieb nehmen. Allerdings.... sind die Wellenformen/Geräte aus heutiger Sicht überholt und lebensgefährlich. Ich rede hier übrigens nicht von Lithium- Akkus, sondern von Lithium- Einwegbatterien mit extrem hoher Lagerfähigkeit und Kältetauglichkeit.


    Laser: Der größte Nachteil ist die (unerwünschte) Warnwirkung auf Mensch und Tier, und dass der Gewarnte weiß von wo aus er genau bedroht wird. IR Laser mindern den Effekt etwas, aber man benötigt halt IR fähige Sichtgeräte, um den Zielpunkt wieder aufzunehmen. Und wenn der Gegner ebenso ein IR Sichtgerät besitzt, sieht er den Ursprungsort des Laserstrahles jetzt noch deutlicher als bei sichtbarem Licht. Da muss er selbst noch gar nicht als Ziel aufgenommen worden sein, der Strahlausgang leuchtet wie ein Halogenstrahler in dunkler Nacht. Und Tiere nehmen den IR Ausgangspunkt, nach meiner Erfahrung, bis mind. 850nm ausreichend gut war, um gewarnt zu sein. Manchmal bin ich mir sogar bei 940nm nicht sicher, ob das Ziel der Beobachtung (Tier) nicht auch hier noch irgendetwas erkennen kann. Vielleicht nicht den Strahl selbst, aber irgendetwas, was im Laser selbst (unterhalb 940nm) leuchtet. Kann jeder mit ganz legalen IR Nachtsichtgeräten selbst überprüfen (Beispiel: ATN Hunting Binoculars Rangefinder Compass (Affiliate-Link))

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