Alles anzeigenDas mit dem "ich muss den Zettel aufbewahren" ist ja bei bestimmten Tuning-Umbauten bzw. Anbauteilen bei Fahrzeugen auch so, oder? Die ABE musste ja auch mitführen.
Hier aber nicht. Du mußt im KfZ Bereich die ABE, Abnahmegutachten, Teilegutachten.... mitführen, um nachzuweisen dass das Fz. mit diesen Teilen nicht seine Betriebserlaubnis verliert, und dass der Umbau ordnungsgemäß durchgeführt wurde (Abnahmegutachten). Das ist also ein nachweispflichtiger Dauerzustand.
Beim Umbau der Huben, lassen wir mal in den Raum gestellt mit welchen Teile, ist nur der Umbau selbst BüMa pflichtig in D. Aber halt nur in D. Sobald Du in den NL bist ist der Umbau "Pillepalle".
Solange Du bei einer Kontrolle nicht sagst "Jooo, " 'ab isch mit Schraubschtogg und Fleggs von Bau gemascht säälbst", können die Prüfer nur dokumentieren: "Nicht mehr im Originalzustand", 7.5J eingehalten und "F" vorhanden. Und Du musst nicht beweisen dass das ordnungsgemäß war, denn hier spielt nur der Endzustand eine Rolle. Beim Kfz u.U. eben auch die fachmännische Umsetzung der Arbeiten. Siehe bisherige EInlassungen von Jörg zu diesem Thema
Bin bei allem deiner Meinung. Ich glaube nur, dass es eine Grenze des "nicht mehr im Originalzustand" gibt, die tolleriert werden muss. Ist sie z.B. ohne Aufwand von aussen einstellbar (Powerwheel in Funktion) so denke ich "klickt die acht" wenn du weisst was ich meine