Huben K1 zwischen "F" und "offen" regelmäßig hin und herswitchen

  • @Joerg Sprave:


    Ich fasse mal kurz ein paar Aussagen von Dir zur HPmax zusammen, um Ähnlichkeiten zur Huben K1 herauszuarbeiten:


    1) Solange die Waffe nicht in "D" bearbeitet wird, sondern im (erlaubten) Ausland, liegt kein Vergehen vor. Weder in D, noch im Ausland (Niederlande).

    2) Jemand der bei einer HPmax dauerhaft die "offene" Nadel einbaut, und den Regulatordruck dauerhaft auf 20bar einstellt, bleibt bei <7.5 Joule. Das ist zwar technisch nicht zu empfehlen (Hammer/Nadel), aber aus deutscher Sicht legal. Aus Niederländischer Sicht sowieso.

    3) Eine auf die Weise umgebaute Waffe entspricht zwar nicht mehr dem PTB- Muster, aber das ist auch gar nicht nötig, da das BeschG nur den "Inverkehrbringer" bindet die ausgelieferten Waffen genau so auszuliefern, wie der PTB vorgelegt. Nicht ans BeschG gebunden ist allerdings der Kunde selbst.

    4) Für den Kunden ist nur wichtig, dass die Waffe das offizielle "F", sowie den Schriftzug "GoGun" trägt, und ≤ 7.5 Joule liefert. Das darf auch mit andere Methoden erreicht werden als bei der PTB Prüfung, eben z.B. durch die oben beschriebenen Maßnahmen.


    Nun kommen wir zur Huben K1:

    1) Dort befindet sich einerseits eine fix eingestellte und eingeklebte Regulatorschraube, in der ein abgeflexter Inbusschlüssel steckt. Der Regulatordruck ist so nicht länger modifizierbar.

    2) Ebenso wurde die Außen- Sechskantschraube für die Justierung der Federspannung für das Abzugsventil auf einen fixen Wert eingestellt, der Sechskantkopf abgeflext und die Schraube verklebt, so ist auch diese Einstellung für Laien nicht mehr änderbar.

    3) Durch diese zwei Fixierungen wird ein E0 Wert von nicht über 7.5 Joule erzwungen.

    4) Durch Einfräsen eines Schlitzes in den "Stummel" des eingeklebten Inbusschlüssels bzw. die ehem. Außensechskantschraube kann/darf man im "berechtigten" Ausland die Klebeverbindung lösen, und die Waffe wieder "öffnen".

    5) Ist die Klebeverbindung erst einmal gelöst, so geht jedes weitere Verstellen von <7.5 J zu >7.5 J (und vice versa) ohne Kraftanstrengung, nur mit Hilfe eines Schraubendrehers.

    6) Vor der Rückkehr nach Deutschland muß mit Hilfe eines Chronys wieder der ≤7.5 Joule Zustand hergestellt werden.

    7) Dabei ist es egal, dass Bearbeitungsspuren für einen Gutachter sichtbar sind, schließlich fanden diese im Ausland legal statt. Wichtig ist wieder nur das "F" auf dem Rahmen, sowie eine Leistung ≤7.5 Joule.


    Jetzt wird's interessant:

    Wie verhält es sich nun, wenn ich die Waffe im Ausland wieder in den >internationalen< (offenen) Originalzustand versetze (also nicht mit geschlitzen Schrauben, sondern mit den original Sechskant- Teilen)?


    1) Man baut die mitgelieferte 6- Kantschraube beim Abzugsventil wieder ein, tauscht die "Mutter" mit Innensechskant beim Regulator aus, sodass ein normaler Inbus wieder zur Verstellung ausreicht, und zwar auf die von Huben vorgesehene Art & Weise: Durch die Löcher im Schaft, nicht durch Öffnen des Schaftes selbst.

    Das Gewehr steht (bis auf das "F" und den GoGun Schriftzug) danach technisch genauso da, wie eine werksmäßige, für den internationalen Markt produzierte, offene Huben K1.


    2) In diesem Zustand wird der Schaft wieder befestigt, und die mitgelieferte Raster- Scheibe für die Verstellung der Federspannung des Abzugsventils im hinteren Teil des Schaftes eingeschraubt und mit der neu eingebauten Aussen- Sechskantschraube des Abzugsventils verbunden..


    Nun hat man eine (aus Werkssicht) völlig normale Huben K1 mit xx Joule.


    3) Jetzt geht man her und stellt Regulator & Abzugsventilfeder mit Hilfe eines Chronys wieder auf die für Deutschland legalen Werte von ≤ 7.5 Joule ein.


    Der Unterschied besteht nun nur noch darin, dass die Leistungs- beeinflussenden, ehemals festgeklebten Bauteile (Feder b. Abzug + Regulator) nun wieder gängig gemacht wurden, und von aussen zugängig sind.


    4) Nun geht's zurück nach Deutschland.


    Frage: Ist der Besitz des Gewehres (innerhalb Deutschlands) ohne WBK jetzt illegal aus Deiner Sicht?

    Das "F" ist ja noch auf der Waffe, und die ≤7.5 Joule werden wieder stabil eingehalten. Genau wie bei der HPmax mit 20bar und offener "Nadeldüse".


    Eigentlich sind nur die Justiermöglichkeiten wieder von innen nach außen gewandert.


    Man würde sich dadurch den ständigen Hin- und Herbau beim Grenzübertritt sparen. Der macht die Waffe auch nicht besser.


    Ich hoffe Du findest die Zeit die Frage zu beantworten.

    3 Mal editiert, zuletzt von Andre ()

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  • Andre

    Hat den Titel des Themas von „Huben K1 zwischen "F" und "offen" hin und herbauen“ zu „Huben K1 zwischen "F" und "offen" regelmäßig hin und herswitchen“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Bobby

    Joerg Sprave liest hier nur sporadisch mit und ist vermutlich aktuell mit #Faesergate ziemlich beschäftigt. :/

    Die S.H.I.E.L.D. Agency e.U. administriert und moderiert das Forum als externer Dienstleister der GoGun GmbH. Das Forum dient dem gemeinsamen Austausch von Informationen, Wissen und Tipps+Tricks zu Produkten der GoGun GmbH - von Kunden für Kunden. Die Beiträge werden nicht von Mitarbeitern der GoGun GmbH aktiv gelesen oder beantwortet. Es findet keine rechtsverbindliche Beratung statt.

  • Hallo Andre,


    Ich gehe davon aus, dass der „Rückbau“ auf FAC Niveau bzw. das Wiederherstellen der Funktion des Powerwheel dann das Problem ist. Ich meine Jörg sagte mal sowas wie: es darf mit einfachen Mitteln umbaubar sein, aber nicht einfach ohne Werkzeug gehen.


    Wie du schon schreibst, die Justierbarkeit wandert von innen nach außen. Und ich glaube das ist das Problem. Dann wäre es ja so, als würdest du sie offen kaufen, der Händler sagt dir aber: „Du darfst sie ohne WBK nur auf der kleinsten Stufe schiessen“

    versteh mich nicht falsch, ich fänd das auch ganz nice, sehe das aber nicht so recht.


    Ich frage mich auch, ob man die abgeflexte Sechskantschraube durch eine Intakte ersetzen darf, die dann nicht mit dem Powerwheel verbunden ist - also sprich ebenfalls nicht von außen/ohne Umbau einstellbar. Das schöne daran wäre, dass man „nur“ die gesamte Einheit des Powerwheels tauschen müsste und wäre wieder einstellbar.

    Ich denke der Regulator und sein Druck sind das kleinste Problem. So lange die Energie der gewählten Einstellungen unter 7,5Joule liegt ist glaube ich alles in Butter. Ob der Regulator nun auf 120, 150 oder 180Bar steht ist dann egal. Ich hab hier z.B. nen Huma Regulator liegen, den würde ich auf 150Bar einstellen und dann is das schon gut. Ich meine bei 150Bar haben JSB Hades so um die 70Joule auf voller Stufe, du erreichst aber auch völlig Problemlos und stabil so 7,2 Joule im unteren Bereich.


    Gruß Nils

  • 1) Klar ist m.E, dass diese Arbeiten ein "Bearbeiten" i.S. des WaffG sind (Spanabtragend an zur Funktion wesentlichen Teilen). Damit dürfen diese Arbeiten in D nur von BüMa's bzw. Personen mit Erlaubnis hierfür ausgeführt werden, In NL aber auch von Dir selbst oder Opa's Nanny. Und wenn Du nach D wieder einreist, ist sie ja wieder auf 7.5J, nur halt mit anderen Schrauben.


    2) Ja, aber ich finde keine Stelle im WaffG oder sonstwo, die das verbietet. Daher habe ich die Frage in den Raum geworfen.


    3) Der "Inverkehrbringer" darf Dir die Waffe natürlich nicht so leicht justierbar übergeben, da hier BeschG und BeschV hinzukommen, und die PTB das Ding so nie abnehmen würde. Also kein "F". Das BeschG/BeschV bindet aber nicht den Benutzer, sondern nur den "Inverkehrbringer". Sonst wäre ja der Umbau der HPmax auf 20bar unzulässig.

  • Wollen wir mal sammeln und einen Anwalt dazu befragen? Wir verbrennen hier ziemlich viel Nashornpulver und versuchen, aus den Rauchkringeln die Zukunft zu lesen ;)


    Liest hier vielleicht ein Jurist mit, der dazu 'ne Ansagen machen kann?

  • Wollen wir mal sammeln und einen Anwalt dazu befragen?

    Ich halt nicht viel von Aussagen von Anwälten. Klar, wenn der sagen würde "erlaubt", könnte man sich auf "Verbotsirrtum" hreausreden.


    Aber der wird eher sagen "Es könnte sein dass ... erlaubt .... wenn unter den Umständen .... Jedoch sagt das Amtsgericht xxxx genau gegenteiliges in seinem Beschluß vom ....., was aber keine allgemeinbindende WIrkung .... falscher Bezirk .... noch kein Urteil des BGH bekannt, .... Grauzone.... Bitte 700.- für die Auskunft."


    Dann hat man zwei Meinungen von ein und dem selben Anwalt.

  • Bobby

    Joerg Sprave liest hier nur sporadisch mit und ist vermutlich aktuell mit #Faesergate ziemlich beschäftigt. :/

    Solange es keinen solchen Fall gibt, der vor Gericht gelandet ist und zu einem entsprechenden Urteil gekommen ist, wird dir mit Sicherheit niemand sagen, dass das ok und völlig legal ist. So dumm ist keiner und das ginge auch schon in Richtung Rechtsberatung.


    Fakt ist, du darfst an den wesentlichen, an der Schussabgabe beteiligten Teile nichts modifizieren. Ich kratze mich schon vor Ratlosigkeit am Kopf, wenn Leute denken, das wäre ok, wenn sie das im Ausland machen. Als deutscher Staatsbürger gelten für dich deutsche Gesetze. Spätestens beim Grenzübertritt während der Rückreise bist du Importeur der Waffe und machst dich strafbar, wenn die modifiziert wurde. Wo im WaffG steht, man darf an einer freien Waffe rumschrauben, solange sie unter 7,5J bleibt? Nirgends.


    Fragt bei sowas doch einfach die örtliche Waffenbehörde. Das ist rechtssicher und wenn die fälschlicherweise sagen "legal", hat man später bei einem Streitfall auch etwas Entlastendes in der Hand.

  • ... Als deutscher Staatsbürger gelten für dich deutsche Gesetze ...


    Und "Plonk", raus bist Du...


    mirg: Soooo wertlos ist es nicht, wenn Du Dir meinen ersten Beitrag zu diesem Thema ansiehst.

    2 Mal editiert, zuletzt von Andre () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Andre mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • § 26 WaffG - Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung


    (1) 1Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. 2Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein.




    8.2



    wird eine Schusswaffe bearbeitet, wenn



    8.2.1



    sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse anderer



    Kaliber aus ihr verschossen werden können (Umbau),



    8.2.2



    wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden, sofern nicht



    Nummer 8.1 zutrifft,

  • jede von Andre genannte Modifikation dürfte erlaubnispflichtig sein, selbst wenn es nicht gewerblich erfolgt, da eine Schusswaffe bearbeitet wird.


    Durch die höhere Leistung kann nämlich "andere Munition und Geschosse" verschossen werden bzw. es werden bei der Huben "wesentliche Teile" im Vergleich zur zertifizierten "F"-Waffe nachgearbeitet.

  • PlumBum: Die Änderungen durchzuführen sehe ich ja selbst als erlaubnispflichtig an, aber wenn die Waffe irgendwie berechtigterweise geändert, und berechtigterweise wieder auf 7.5 Joule zurückgeändert wurde, ist das Ergebnis m.E. wieder legal. Und derjenige der die Erlaubnis zur Änderung hat, kann aus technischen Gründen ja gar nicht die selben Teile, die er verändert hat, wieder hernehmen. Die wurden ja bei der Änderung zerstört. Er wird/muß also andere Teile einsetzen. Die Frage ist: Gibt es irgendeine Beschränkung welche Teile er zur Wiederherstellung der "Legalität aus deutscher Sicht" verwenden darf/muß/kann/soll oder halt auch nicht verwenden darf. Und eine solche Regelung finde ich nirgends. Was lt. Gesetzestext verpflichtend ist ("F" und ≤7.5J) ist ja wieder gegeben.

    Einmal editiert, zuletzt von Andre ()

  • ich denke, dass die Waffe durch legalen Umbau im Ausland dann bei Wiedereinfuhr nach D illegal wird, auch wenn sie die Leistungsgrenze noch einhält.

    Es ist nicht die zertifizierte Waffe. Das "F"-Zeichen dürfte für die modifizierte Waffe nicht gelten. Speziell für die Huben würde ich auf § 7 Abs.3 Nr. 2 BeschG verweisen.

    Um das sicher zu sagen, bräuchte ich aber mehr Zeit.


    Das ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.

  • ich denke, dass die Waffe durch legalen Umbau im Ausland dann bei Wiedereinfuhr nach D illegal wird, auch wenn sie die Leistungsgrenze noch einhält.

    Es ist nicht die zertifizierte Waffe. Das "F"-Zeichen dürfte für die modifizierte Waffe nicht gelten. Speziell für die Huben würde ich auf § 7 Abs.3 Nr. 2 BeschG verweisen.

    Um das sicher zu sagen, bräuchte ich aber mehr Zeit.


    Das ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.

    Das mit dem Gesetz klingt natürlich völlig nach einem K.O. Kriterium. Wenn ich richtig informiert bin bzw. korrekt interpretiere, so gilt das für die "Inverkehrbringer".
    Ich will es jetzt nicht irgendwie so drehen wie es mir gefällt, aber mal ein Exkurs:

    Darf ich mir ein Huma Regulator kaufen und meine HW100 grundlegend verändern (tausch eben des Regulators), wenn ich sie peinlich genau auf 7,4Joule kalibriere? Muss das ein BüMa machen, wahrscheinlich schon. Da wird es ja schon schwer, ich müsste die Rechnung dafür als Nachweis ja hüten wie Gold. Jetzt steigern wir das ganze mal, ich kaufe eine so optimierte HW100 gebraucht bei egun. Sie ist 15Jahre alt, hat unter 7,5J alles prima - denke ich. Wenn das nun irgendwann jemand kontrolliert (egal warum und wieso), wo stehe ich jetzt? Ich kann ja weder beweisen, dass ich das nicht modifiziert habe, noch weiß ich, ob der Vorbesitzer das gemacht hat, sein Vereinskollege, Opas Nanny in NL, oder ein BüMa...? Die oben thematisierte Umbaurechnung als Nachweis müsste ja bei jedem Verkauf mitwandern da die Waffe sonst illegal wäre bzw. wird?!?


    Meine Huben ist noch völlig original, ich hab aber auch noch den Huma Regulator hier liegen. Also genau so relevant für diesen Thread ohne die Auslandsintention.
    Thema Ausland, wenn die Waffe D verlässt (in NL umgebaut und komplett zurückgebaut wird) und ich sie wieder zurück bringe, so bin ich ja nicht der Importeur wie irgendwer schrieb.

    Weitergehender, entschärfter Gedanke zu Andres Ansatz: Ich bau (oder lasse) mir den Huma Reg ein, die Sechskantschraube ersetze ich durch eine nicht abgeflexte. Um eine Einstellbarkeit zu verhindern modifiziere ich aber das "Dynamic Power Tube Housing" dahingehend, dass ich mir eins drehe, dass den Schaft befestigt, aber gar kein Powerwheel mehr vorhanden ist. Ohne die demontage des Schaftes komme ich an die Sechskantschraube nicht mehr ran. Illegal oder nicht? (vermute illegal)
    Ich habe die eine oder andere Tippmann TipX die eine simple Innensechskantschraube (aussen!) zur Einstellung der Leistung hat. Diese ist im Neuzustand lediglich zugeklebt, so dass man kein Werkzeug einsetzen kann. Vermutlich müsste die Sechskantschraube der Huben aus meiner obigen Ausführung ebenso einfach gegen das "Ansetzen eines Werkzeuges" gesichert sein...

    Gruß Nils

    P.S. ich begrüße die konstruktie Art mit der hier diskutiert wird.

  • [...]
    Darf ich mir ein Huma Regulator kaufen und meine HW100 grundlegend verändern (tausch eben des Regulators), wenn ich sie peinlich genau auf 7,4Joule kalibriere? Muss das ein BüMa machen, wahrscheinlich schon. Da wird es ja schon schwer, ich müsste die Rechnung dafür als Nachweis ja hüten wie Gold. Jetzt steigern wir das ganze mal, ich kaufe eine so optimierte HW100 gebraucht bei egun. Sie ist 15Jahre alt, hat unter 7,5J alles prima - denke ich. Wenn das nun irgendwann jemand kontrolliert (egal warum und wieso), wo stehe ich jetzt? Ich kann ja weder beweisen, dass ich das nicht modifiziert habe, noch weiß ich, ob der Vorbesitzer das gemacht hat, sein Vereinskollege, Opas Nanny in NL, oder ein BüMa...? Die oben thematisierte Umbaurechnung als Nachweis müsste ja bei jedem Verkauf mitwandern da die Waffe sonst illegal wäre bzw. wird?!?

    [...]

    Huhu Thunderbolt150 – Das mit dem "ich muss den Zettel aufbewahren" ist ja bei bestimmten Tuning-Umbauten bzw. Anbauteilen bei Fahrzeugen auch so, oder? Die ABE musste ja auch mitführen.

  • Das mit dem "ich muss den Zettel aufbewahren" ist ja bei bestimmten Tuning-Umbauten bzw. Anbauteilen bei Fahrzeugen auch so, oder? Die ABE musste ja auch mitführen.

    Hier aber nicht. Du mußt im KfZ Bereich die ABE, Abnahmegutachten, Teilegutachten.... mitführen, um nachzuweisen dass das Fz. mit diesen Teilen nicht seine Betriebserlaubnis verliert, und dass der Umbau ordnungsgemäß durchgeführt wurde (Abnahmegutachten). Das ist also ein nachweispflichtiger Dauerzustand.


    Beim Umbau der Huben, lassen wir mal in den Raum gestellt mit welchen Teile, ist nur der Umbau selbst BüMa pflichtig in D. Aber halt nur in D. Sobald Du in den NL bist ist der Umbau "Pillepalle".


    Solange Du bei einer Kontrolle nicht sagst:


    V1: "Jooo, " 'ab isch mit Schraubschtogg und Fleggs von Bau gemascht säälbst"


    ***Um mir kein Ausländerbashing vorzuwerfen, hier nochmal: ***


    V2: "Jo mei, da hob' I ma hoit mei' Flex vom Traktor ghoit' und de deppade Schraub'n selba gstutzt'.***


    Somit können die Prüfer nur dokumentieren:


    "Nicht mehr im Originalzustand", 7.5J eingehalten und "F" vorhanden.


    Und Du musst nicht beweisen dass das ordnungsgemäß war, denn hier spielt nur der Endzustand eine Rolle. Beim Kfz u.U. eben auch die fachmännische Umsetzung der Arbeiten. Siehe bisherige EInlassungen von Jörg zu diesem Thema

    Einmal editiert, zuletzt von Andre ()

  • Die ABE musste ja auch mitführen.

    jap, da ist das so...


    Wenn du nun auf deinen Golf GTi, den du mit Winterrädern gebraucht gekauft hast, die originalen größeren Felgen nachkaufst und sie mit den richtigen Reifen montierst, so bist du jedoch im legalen Bereich. Kaufst du für eine Diana Stormrider oder Bandit nun einen originalen Regulator (ab Werk keiner verbaut) und baust den ein - stellt das dann einen Verstoß dar? Die Leistung kann nur durch den Regulator nicht beeinflusst werden, es ist trotzdem ein wesentlicher Eingriff in das System...

    Gehst du nun hin und verbaust den internationalen Transferport und stellst den Regulator so ein, dass du unter 7,5Joule bleibst, ist die Waffe nicht von aussen einstellbar (muss erst komplett drucklos gemacht werden). Den Anforderungen für die Inverkehrbringung könnte es genügen, allerdings darf solch ein Umbau wieder niemand ausser Opas Nanny machen.

    Passiert jedoch zigfach und juckt niemanden (wie ich es so in anderen Foren lese). Es heisst immer "Achte penibel darauf, dass du auf unter 7,5J einstellst". Dass der Umbau schon verwerflich ist wissen die wenigsten.


    Will sagen, alles schon ganz schön heikel - selbst wenn man die Waffe nicht leistungssteigern will.

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