Huben K1 zwischen "F" und "offen" regelmäßig hin und herswitchen

  • Bin bei allem deiner Meinung. Ich glaube nur, dass es eine Grenze des "nicht mehr im Originalzustand" gibt, die tolleriert werden muss. Ist sie z.B. ohne Aufwand von aussen einstellbar (Powerwheel in Funktion) so denke ich "klickt die acht" wenn du weisst was ich meine :D

  • Ich glaube nur, dass es eine Grenze des "nicht mehr im Originalzustand" gibt, die tolleriert werden muss. Ist sie z.B. ohne Aufwand von aussen einstellbar (Powerwheel in Funktion) so denke ich "klickt die acht" wenn du weisst was ich meine

    Das ist der Punkt. Ich finde in den einschlägigen Normen halt für kalte Schusswaffen <7.5 Joule nur keine derartige Einschränkung. Daher habe ich ja um die Meinung des "Meisters" selbst gebeten.

  • Ich glaube nur, dass es eine Grenze des "nicht mehr im Originalzustand" gibt, die tolleriert werden muss. Ist sie z.B. ohne Aufwand von aussen einstellbar (Powerwheel in Funktion) so denke ich "klickt die acht" wenn du weisst was ich meine

    Das ist der Punkt. Ich finde in den einschlägigen Normen halt für kalte Schusswaffen <7.5 Joule nur keine derartige Einschränkung. Daher habe ich ja um die Meinung des "Meisters" selbst gebeten.

    Ja eine Meinung des Godfather of Gesetzeslückenfinden wäre natürlich nice. Ich glaube aber mehr als eine Meinung/Einschätzung kann dazu keiner abgeben.

    • Offizieller Beitrag

    Aber die war doch oben schon verlinkt auf genau die wesentliche Stelle:

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  • Aber die war doch oben schon verlinkt auf genau die wesentliche Stelle:

    Da geht es nur um den Punkt "Wer darf den Umbau machen". Das war nicht das Anliegen meines EIngangsposts. Das sehe ich so wie Jörg, hier gibt es m.E.! auch keine Unklarheiten.


    Mir geht es darum die Huben anstatt mit den nun angefrästen Schrauben auf 7.5 Joule einzustellen, die Originalen, nicht gefrästen Schrauben zu nehmen, und diese wieder auf die 7.5 Joule einzustellen. Damit wandert aber die Regulator+ Ventil- Justiermöglichkeit wieder nach aussen.

    (Eigentlich wandert sie auch mit den angefrästen Teilen nach aussen, aber dann muß man zur EInstellung von Außen einen langen Schraubendreher verwenden, mit den original Teilen ginge das jedoch wieder mit dem EInstellrädchen am Schaft.) Nur ein kleiner Unterschied. Der ist aber so "dreist", dass ich gerne die Meinung von Jörg dazu hätte.


    Im Prinzip hat man daraufhin eine offene Huben, die halt der Besitzer auf 7.5 Joule eingestellt hat. Mit einer Drehung am Rädchen hat er wieder 100 Joule. Dreht er zurück, sind's wieder 7.5J. Genau wie bei der internationalen Version.

  • Was Jörg da erzählt ist ja extrem spannend.

    Vielleicht widme ich mich der Frage doch noch mal näher, wenn ich Zeit habe.


    "Inverkehrbringen" kann aber u.U. jede Abgabe an Dritte sein, also auch das Überlassen auf dem Schiessstand.

    • Offizieller Beitrag

    Im Prinzip hat man daraufhin eine offene Huben, die halt der Besitzer auf 7.5 Joule eingestellt hat. Mit einer Drehung am Rädchen hat er wieder 100 Joule.

    Jörg Sprave hatte dazu irgendwann und irgendwo jedenfalls schon einmal angegeben, dass eine simple Umschaltung zwischen legal und illegal nicht möglich sein darf. Es muss dazu schon ein Umbau mit Werkzeug nötig sein :!:

    "Inverkehrbringen" kann aber u.U. jede Abgabe an Dritte sein, also auch das Überlassen auf dem Schiessstand.

    Als "Inverkehrbringer" wird derjenige Händler bezeichnet, welcher ein Produkt erstmalig im jeweiligen Land "in Verkehr" bringt. Also beim Verkauf vom Importeur/Hersteller an Händler oder Endkunden. Wenn ein Produkt dann bereits einmal "im Verkehr" war, kann man das auch verborgen, ohne dass dieses wieder erstmalig "in Verkehr" gebracht wird. ;)

  • Jörg Sprave hatte dazu irgendwann und irgendwo jedenfalls schon einmal angegeben, dass eine simple Umschaltung zwischen legal und illegal nicht möglich sein darf. Es muss dazu schon ein Umbau mit Werkzeug nötig sein :!:

    O.K., in welchem Gesetz findet sich das? Und kann es sein, dass das wieder nur für den Inverkehrbringer gilt? Ähnlich wie die Umbauten beim HPmax, bei denen die Waffe unter 7.5 J bleibt? Daran ist lt. Jörg ja auch nur GoGun gebunden, nicht der Kunde.


    Aber Du bist schon auf der richtigen Spur. Genau darum geht es mir, um nichts anderes.

    Einmal editiert, zuletzt von Andre ()

  • die Waffe darf ja "bauartbedingt" nicht mehr als 7,5 J bringen. Wenn du sie umschalten kannst, hat sie bauartbedingt mehr Leistung.

    Gilt das auch für die HPmax??? Die bringt auch die Leistung die Du einstellst. Und das Wort "bauartbedingt" findet sich im WaffG nur was das Schiessen zu Hause betrifft (und im Bereich der "Bestimmung". EIne Waffe die bauartbedingt <7.5J bringt darf zu Hause geschossen werden. Eine Waffe deren Munition einfach nur unter 7.5 Joule entwickelt, die aber mehr bringen könnte, darf nicht zu Hause geschossen werden (z.B. bestimmte Trainingsmunition für die 9x19 hat unter 7.5J. Trotzdem kein Hometraining erlaubt.). Das bedeutet also für die PCP Waffen: Die Regulatoreinstellung zählt schon als "bauartbedingt". Sonst dürfte ja niemand mit seiner HPmax im Keller rumschiessen. Woanders kenne ich den Begriff "Bauartbedingt" nicht im WaffG.


    Also irrelevant hier.

    Einmal editiert, zuletzt von Andre ()

  • wie gesagt, ich finde das Thema hochinteressant, kann mich damit gerade zeitmässig aber nicht in allen Tiefen beschäftigen.


    Das mit dem Regulator bei der HP Max ist auch so ein Thema.


    Nur weil etwas im Handel erhältlich ist heisst nicht, dass es zwingend gesetzeskonform ist. Das Waffenrecht ist so gaga, dass selbst die Behörden da nicht immer durchsehen. Vor Jahren gab es bei grossen deutschen Versandhändlern mal eine Vorderladerpistole zu kaufen. Einschüssig, Perkussion ... kein Problem? Nach Jahren fiel dann mal auf, dass es ein Fantasiemodell war und kein Modell, dass vor 1871 entwickelt worden ist. Damit war das Teil also illegal und WBK-pflichtig. Ob Otto und Co. deshalb in den Knast gekommen sind, weiss ich nicht.


    Im Zweifel gilt Vorsicht vor Nachsicht. Wir wissen ja, dass beim Thema Waffen in Deutschland die Hysterieauslegung gilt.

  • So,Freunde der Ballerei

    Dieser ganze Thread geht mir sowas von auf die Nüsse, diese Übervorsichtigen, die Ihre Gören zur Schule fahren und die Halbjuristen, die bloß nix gegen das Gesetz machen wollen, ALLE wollen die K1 umbauen,warum nur? Für Fun und um zu sehen, ob die wirklich so gut ist, IST SIE,könnt Ihr mir glauben, aber gegen einen Russen auf 100m braucht man mehr,vor allem Intelligenz hinterm Gewehr, ansonsten gilt immer noch: machen und nich labern, wo kein Kläger-da kein Richter, 7.5Joule ,bedeutet Energie, n Joghurt hat mehr

  • Leute, bei aller Analyse der Gesetzestexte: Vergesst nicht den großen Spielraum eines Richters.

    Grundsätzlich gilt: Wenn man bei Euch eine F-Waffe sicherstellt und die Behörden zur Ansicht kommen, dass diese überprüft werden muss, dann wird dies in der Regel durch das LKA passieren. Die schauen sich die Waffe an jagen ein paar Schüsse durch das Chrony. Ist die Leistung OK (7,5 Joule max) und findet man keine Anzeichen einer Manipulation (aktive Leistungsregler), dann war es das wahrscheinlich.

    Hat man Zweifel an der "Sauberkeit" der Waffe, dann geht sie zur PTB. Diese wird dann die Waffe mit dem hinterlegten Muster vergleichen und Manipulationen dokumentieren. Es liegt dann am Staatsanwalt, der eine mögliche Anklage einleitet oder auch nicht. Vor Gericht jedenfalls wird der Richter abwägen, was hier eigentlich passiert ist. Es ist unmöglich, eine Prognose zu erstellen.

    Ich kann nur jedem empfehlen: Stellt VOR der Rückkehr nach Deutschland den Original-F-Zustand so perfekt wie möglich wieder her. NUR dann seit Ihr einigermaßen sicher.

  • Andre

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • keine "aktiven Leistungsregler" geben. Was immer das genau bedeutet.

    Man dürfte die Dreamline nicht so umbauen, dass diese zwar <7,5 Joule hat, aber einfach per Drehrad (Low->High) die Leistung zu steigern wäre - was im Ausland ggfs. erlaubt wäre.

    Ich war jetzt mal so unverschämt und habe dies hier einfach in den Huben Thread 'verschoben', weil es mir für die FX zu OffTopic erschien. Kannst es gerne wieder in den FX Thread verschieben, wenn Du willst.


    Wenn ich Jörg recht verstehe, darf es keine von außen zugängliche Leistungsverstellung geben, mit der über 7.5 Joule einstellbar sind. Was aber mit seinen Aussagen zum Huben- Umbau kollidiert, denn nachdem in der Regulatorschraube ein Schlitz eingefräst wurde, kommt man ja von außen, durch das vorhandene Loch im Schaft, an genau diese Schraube ran, und könnte, einfach mit einem Schlitz- Schraubendreher, jederzeit die Leistung verstellen. Ich sehe da keinen Unterschied zum Einsetzen der original Sechskantschraube. Zumindest beim Regulator.


    Beim Leistungs- Verstellrad ist das anders. Da ändert der Schlitz nichts an der Zugänglichkeit.


    Darauf bezog sich das "Was immer das genau bedeutet."

    • Offizieller Beitrag
    • Auf der einen Seite ist das ein Umbau... Verstellung einer Schraube mit Werkzeug bei einer Huben, was in Deutschland nur ein Büchsenmacher machen dürfte,
    • während es im original-Thema um eine Dreamline geht, bei welcher jeder ohne Umbau die Leistung (je nach Bastelei) mittels Drehrad ohne Werkzeug beeinflussen könnte.
    • Auf der einen Seite ist das ein Umbau... Verstellung einer Schraube mit Werkzeug

    Du stellst slso auf das Erfordernis eines Werkzeuges ab. O.K., das wäre ein weiterer Aspekt bzw. Erklärung.


    Allerdings könnte das dann nur die "F" Varianten betreffen, denn normales Werkzeug darf man sehr wohl an seinen Waffen ansetzen. Ohne Werkzeug bekomme ich keinen AR15 Lauf raus (Laufkranz), ich darf den Lauf allerdings wohl selbst tauschen. Dafür gibt es ja Wechselsätze auf WBK. Ohne Schraubendreher kann ich bei den meisten etwas älteren Waffen die Visierungen nicht tauschen.Und auch an der FX und der K1 ist die Nutzung von Werkzeug (Inbus), zumindest bei der WBK Variante durchaus Teil der normalen Verwendung. Bei beiden sind die Regulatoren über eine Inbusschraube, von aussen zugängig. Und ein Inbusschlüssel stellt für mich die selbe Klasse an Werkzeug dar, wie ein Schraubendreher.


    Nur sobald Nacharbeiten mit Werkzeug anfallen (z.B. beim Lauftausch), was dann primär Feilen, Drehmaschine u.s.w. betrifft, ist auch bei WBK Schluss. Gibt auch für ein und das selbe Waffenmodell Wechselsätze, die man selber tauschen darf, und welche die nur ein Büma einsetzen darf.


    Dennoch könnte es natürlich so sein, dass irgendjemand, irgendwo festgelegt hat, dass es bei "F" keine Leistungsregulierung geben darf, die man einfach so, also ohne absichtlich eine Hürde zu überwinden, nutzen kann (was der Einsatz eines Schraubendrehers möglicherweise wäre), um die 7.5 Joule zu überschreiten. Das wäre aber dann eine Spezialvorschrift für "F" Waffen.

    • Offizieller Beitrag

    Naja... das ist (in Deutschland) die Grundlage um überhaupt ein

    Zeichen zu erhalten... Hätte eine Waffe einen Dreh-Regler mit dem man "mehr als 7,5 Joule" einstellen könnte - gäbe es kein

    Zeichen von der Prüfstelle :!: Ohne dieses wäre es eine WBK pflichtige Waffe und nicht mehr "erlaubnisfrei" :!:

    1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
      1. 1 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen;

    Natürlich könnte man eine Leistungsregulierung auch bei

    zertifizierten Waffen dennoch haben... aber nur wenn die maximalste Leistung <7,5 Joule wäre. Gegen Low=3, Mid=5, High=7 hätte der Gesetzgeber nichts einzuwenden. :saint:


    PS: Früher dürfte das mal klarer formuliert gewesen sein. Da hieß es :

    Zitat

    ALT: "§ 2 Absatz 2 WaffG: ... Schusswaffen, deren Geschossenergie bei bestimmungsgemäßer Verwendung 7,5 Joule nicht übersteigt, sind jedoch erlaubnisfrei, sofern sie nicht durch technische Maßnahmen oder durch sonstige Vorrichtungen im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b auf höhere Geschossenergien gebracht werden können."

    Man kann nur vermuten, dass diese simple Formulierung weggelassen wurde, weil man diese nach auswendig lernen von etlichen Seiten Gesetzestext und Verordnungen ja nicht mehr braucht und sich das ohnehin ergibt. 8o Das Recht auf "einfache Sprache" ist da wohl noch nicht angekommen. <X  :thumbdown:

    Die S.H.I.E.L.D. Agency e.U. administriert und moderiert das Forum als externer Dienstleister der GoGun GmbH. Das Forum dient dem gemeinsamen Austausch von Informationen, Wissen und Tipps+Tricks zu Produkten der GoGun GmbH - von Kunden für Kunden. Die Beiträge werden nicht von Mitarbeitern der GoGun GmbH aktiv gelesen oder beantwortet. Es findet keine rechtsverbindliche Beratung statt.

  • PS: Früher dürfte das mal klarer formuliert gewesen sein. Da hieß es :

    Zitat

    ALT: "§ 2 Absatz 2 WaffG: ... Schusswaffen, deren Geschossenergie bei bestimmungsgemäßer Verwendung 7,5 Joule nicht übersteigt, sind jedoch erlaubnisfrei, sofern sie nicht durch technische Maßnahmen oder durch sonstige Vorrichtungen im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b auf höhere Geschossenergien gebracht werden können."

    Ja, wenn dies noch Geltung hätte, wäre alles klar. Ich gehe dann mal davon aus, diese Regelung hat seinen Weg in irgendwelche nicht- öffentlichen Anordnungen gefunden, und wirkt so weiterhin. Mir ist nur ein Rätsel in welche, und wie etwas, was nicht im BAnz steht, rechtlich gegen jemanden verwendet werden kann.


    Nachtrag:

    Auch zum Zeitpunkt als das noch Geltung hatte, kann es nicht so ganz ernst genommen worden sein. Jede auf 7,5 Joule begrenzte Waffe kann irgendwie auf mehr Leistung gebracht werden. Austausch den Feder bei Federspannern, Modifikation der Munition bei heißen Gasen (PTB im Viereck- Waffen) u.s.w. Das ist aber ein anderes Thema.

  • PS: Früher dürfte das mal klarer formuliert gewesen sein. Da hieß es :

    Ja, wenn dies noch Geltung hätte, wäre alles klar. Ich gehe dann mal davon aus, diese Regelung hat seinen Weg in irgendwelche nicht- öffentlichen Anordnungen gefunden, und wirkt so weiterhin. Mir ist nur ein Rätsel in welche, und wie etwas, was nicht im BAnz steht, rechtlich gegen jemanden verwendet werden kann.

    Unbestimmter Rechtsbegriff – Wikipedia

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