Prima Statement * von Jörg Sprave. * !!! Die wollen mich fertig machen! Nicht mit mir.

  • ... Das bedeutet, ich kann sehr wohl eine "Sondergenehmigung" erhalten ...

    Diese "Sondergenehmigung" zum Besitz nennt sich WBK.


    Und falls Du den Transport meinst: Du brauchst dann keine Genehmigung, wenn Du die Waffe zwischen zwei Orten transportierst, an denen Du keine Erlaubnis benötigst, also z.B. vom Verkäufer zu Deiner Wohnung. Allerdings, und das ist der von Jörg angesprochene Knackpunkt: Nur in einem verschlossenen Behältnis, und nicht zugriffsbereit.


    JoMo, eijn wirklich nicht bös' gemeinter Rat: Waffenrecht bzw. Recht überhaupt ist eine Gebiet, in dass Du Dich nicht einlesen kannst. Du brauchst dafür eine fundierte Ausbildung, die es Dir gestattet den Gesetzestext zu lesen, Verknüpfungen mir anderen Rechtsnormen selbständig herzustellen, die gerade gültigen Interpretationen auswendig zu lernen, und auch zu erkennen, wo Recht "contra legem", also genau entgegengesetzt dem Gesetzestext ausgelegt wird. Dieser Weg nennt sich "Jura- Studium". Für kleine, abgegrenzte Bereiche (WaffG) reicht es ggf. auch eine Art Fachkunde zu erwerben (hier also mind. die Waffenhandelsgenehmigung).


    Versuche, wenn es Dich genug interessiert, eine dieser beiden, oder ggf. auch eine nicht explizit erwähnte "Fachausbildung" (nicht Sachkunde) zum Waffenrecht zu erhalten, und >erst dann< beginne DIr eigene Gedanken zu machen.


    Und zum "Eigene Waffe vorstellen": Dir ist klar, wenn Du eine Waffe einreichst, bevor diese die nötige "F" Abnahme hat, oder bevor Du eine WBK hierfür hast, begehst Du eine Straftat. Nämlich "Illegaler Waffenbesitz". Das ist sogar dann der Fall, wenn Du das "F" bekommen solltest. Einzige Ausnahme wäre: Waffe hat < 0.5J.

    Und selbst wenn Du eine WBK dafür hättest, und die Waffe dann auf <7.5J modifizierst, wäre das illegal ("Bearbeitung").


    Du benötigst ZUERST eine Waffenhandelserlaubnis (oder Herstellungserlaubnis), dann kannst Du dort was vorstellen, ohne zugleich Deine Zuverlässigkeit zu verlieren.


    All das lernst Du wenn Du einen der oben beschriebenen Wege einschlägst.


    Dieses Forum hier ist nicht nur der völlig falsche Platz für einen derart umfangreichen WIssenstransfer, es hat hier auch kaum jemand die nötige Kompetenz (auch ich nicht), um Dir alles beizubringen, was Du dafür benötigst. Ausser vielleicht den beiden Jörg's und ggf. hier mitlesende Juristen mit Fachgebiet Waffenrecht.


    Das war's jetzt auch, was ich dazu schreiben werde, denn "Thematisch falsches Forum" gilt natürlich auch für mich.

    2 Mal editiert, zuletzt von Andre ()

  • Ausnahmen bestätigen die Regel:

    Waffen, die vor dem 01.01.1970 beziehungsweise vor dem 02.04.1991 in der DDR hergestellt wurden, sind auch ohne die „F“-Kennzeichnung weiterhin frei ab 18 Jahren. Erlaubnisfreie Waffen unterliegen dem Führverbot, solange keine waffenrechtliche Erlaubnis.


    Eine „Sondergenehmigung“ für den unverschlossenen Transport - was nichts anderes als öffentliches Führen darstellt - eines Luftgewehres wird dieser vermeintliche Investigativ-Journalist mit Sicherheit nicht erhalten haben. Dieser Typ hatte schlichtweg nicht die geringste Ahnung, dass er in dieser Situation eine Straftat begeht.
    Und über den Melonen-Gutachter muss man wohl keine Worte mehr verlieren, er wird wohl für Umbauten die nötigen Qualifikationen und Berechtigungen haben - allerdings hätte er im Shop auch ballistische Gelatine kaufen können, dann hätten die interessierten Zuschauer auch noch einen besseren Überblick über den Wundkanal bekommen.

  • JoMo es heißt Leshiy2, und man bekommt sie bei Airghandi in 2 Versionen Kal. 4,5 oder 5;5 mit F Kennzeichen oder direkt im span. Edgun Leshiy Shop, wo es die nächsten 5 Tage 10% Rabatt gibt, also rund 300€ günstiger. In Spanien allerdings ohne F-Kennzeichen, wird allerdings nach Deutschland nur in der 7,5J Version ausgeliefert, es gibt 4 Kaliber 4,5; 5,5; 6,35; 7,62mm und 4 verschiedene Lauflängen 250mm, 350mm, 450mm und 600mm. Mal zur Technik, ein Gewehr mit 7,5J und mehr als ein Kaliber 4,5 (0.177) ist absoluter Quatsch, das funktioniert einfach nicht. Natürlich kann man sich bei dem Spanier offene Pucks bestellen ...

    2 Mal editiert, zuletzt von uhaase ()

    • Offizieller Beitrag

    Wenn das Paket nicht von Oma - sondern von einem Waffenhändler kommt, wird der Zoll aber gegebenenfalls einen Blick rein werfen. Wenn dann eine Waffe über 0,5 Joule hat und kein

    zu sehen ist... hat man (und gegebenenfalls der Shop in Spanien) sicherlich ein Problem. EU hin oder her. =O

  • Danke für die vielen Informationen.


    Das allermeiste davon wusste ich jedoch schon. Es ist fast etwas langweilig, geht auch an der Kernfrage bisserl vorbei.

    Andre Ich sehe sehr wohl, du meinst es nur gut. Meinungen gehen auseinander, ich finde es nicht so schwer, man kann alles lernen. Aber ist ok und ich will es auch nicht mehr vertiefen. Lassen wir es so stehen.

    uhaase Diese Details sind mir wohlbekannt. Dennoch danke. Es gibt immer noch Hintergründe und Motive und leicht abweichende bzw. weitergehende Meinungen. Auch hier.. ich lasse es mal so stehen.



    Was bleibt ist die Frage, warum ich vom Beschussamt eine andere Auskunft erhielt, als des nach BeschG vorgesehen ist.



    Dieser Widerspruch bleibt offensichtlich... da hilft nur weiter nachfragen und vielleicht bekommt man hier von GoGun und Co doch noch einmal einen Hinweis, was genau von euch denn vorgelegt werden musste, und wie das aussah.


    Und zu der "Oma"... soweit war ich auch schon, alles schon durchdacht, alle rechtlichen Möglichkeiten schon betrachtet...

    Was bleibt... die "Oma" wäre in dem Falle das Versand-Ziel... nämlich das Beschussamt selbst... Kaufen in dem Land, welches das Angebot vorrätig hat, die Version <7,5J bestellen...und liefern lassen zum Beschussamt.

    Dort den Termin richtig timen, selbst dabei sein und mit der Zertifizierung nach Hause fahren... das ist letzter Stand.


    Hängt nur daran, was denn genau das Amt haben möchte. Ich warte noch etwas, vielleicht kommt noch was wirklich passendes, hilfreiches...

  • Wenn das Paket nicht von Oma - sondern von einem Waffenhändler kommt, wird der Zoll aber gegebenenfalls einen Blick rein werfen. Wenn dann eine Waffe über 0,5 Joule hat und kein

    zu sehen ist... hat man (und gegebenenfalls der Shop in Spanien) sicherlich ein Problem. EU hin oder her. =O

    Im Schengenraum...welcher Zoll?

  • Ich weiß nicht, was Du willst, eine F Waffe, die von Jabolo innerhalb einer Woche geliefert werden kann, Problem erledigt, oder eine Sonderanfertigung nach Maß, die man dann zur Genehmigung vorlegt, geht auch, bedarf aber einiger gedanklicher Klimmzüge ... oder eine offene AEA HP Max ...

  • ... und noch was, ein Gewehr mit 7,5J ; da prallt selbst ein 5,5mm Geschoß am Gelantineblock ab, zu wenig Energie, warum wohl sieht man solche Videos nicht auf YT, weil die deprimierend und verkaufsschädigend wären.

    3 Mal editiert, zuletzt von uhaase ()

  • uhaase was machst du dir einen Kopf, was genau ich kaufen möchte ?

    Gemäß der in D geltenden Bestimmungen kaufe ich, was erlaubt ist, bzw. erlaubt werden kann. Der Weg dahin soll auch ganz den gesetzlichen Bestimmungen folgen.


    Es gibt Modelle, die (noch) nicht in einer F-Version vorliegen. Dennoch gibt es herstellerseitig die Möglichkeit, eine auf <7,5J eingestellte Versionen zu liefern.

    Ich möchte nur das machen, was HÄndler auch machen, ein solches Modell mit F-Kennzeichnung versehen lassen um es legal zu halten. Und ich möchte Sinn oder Unsinn nicht weiter erläutert bekommen, nicht darüber diskutieren... das ist ein völlig anderes Thema.


    Fragst du dich auch (noch), warum Jörg Sprave Modelle mit nicht nur 5,5mm sondern 9mm Geschossen anbietet, bei nur erlaubter Energie von max 7,5 J ?

    Die Antwort sollte allen bereits bekannt sein. Es macht auch Spaß, damit zu schießen,.... jedem das Seine....


    WElches Modell, welches Cal. ...völlig wurst... einfach gleicher Weg, wie Jörg Sprave und AirGhandi und andere ihn auch gegangen sind.


    Und dabei stieß ich auf die Antwort vom Beschussamt, die eine Hürde darstellte... diese Hürde hätten auch alle anderen gehabt...wenn die Auskunft denn zutreffend gewesen ist... war sie aber offensichtlich nicht.

    Somit noch offenes Thema...warten wir ab...

  • ... einfach gleicher Weg, wie Jörg Sprave und AirGhandi und andere ihn auch gegangen sind ...


    Das wäre dann der Weg: Fachkunde Lehrgang besuchen - Waffenhandelslizenzprüfung ablegen - Waffenhandelslizenz beantragen und auch erhalten - Waffe von einem Berechtigten (oder im Ausland) fertigen lassen (selber darfst Du das dann noch immer nicht) - 5 Muster importieren - Alle 5 Muster der PTB vorlegen (nicht dem Beschussamt) und prüfen lassen - Positiven "F" Bescheid abwarten - Alle 5 Muster (auf ewig?) aufbewahren und nicht mehr antasten - ERSTE nutzbare Waffe bei Hersteller produzieren lassen - Importieren - Nutzen. Mindestabnahme beim Hersteller? - Ein Problem. Mit Geld lösbar.


    Das Schwierigste daran: Die Prüfung für die Waffenhandelslizenz. Die ist wirklich nicht ohne. Die umfasst auch Bereiche, in denen Du weder tätig werden willst noch darfst. z.B. Jagdrecht, Sprengstoffrecht,...


    Zweites Problem: Die nötige Zeit. Bis Du nach x Jahren "Studium" der Materie, Prüfung und Vorbereitung der Muster soweit bist, diese Muster vorzulegen, ist angefangen von "PCP" über "PTB im Kreis" Waffen (Schreckschuss) bis "Blasrohr" und Steinschleuder längst alles verboten.

    • Offizieller Beitrag

    Im Schengenraum...welcher Zoll?

    Na... der Deutsche Zoll:

    • Unter den Voraussetzungen der §§ 5 und 10 des Zollverwaltungsgesetzes dürfen auch innerhalb der EU beförderte Sendungen kontrolliert werden.
    • Dazu darf der Zoll die Sendungen öffnen lassen und prüfen ob in der Sendung Waren enthalten sind, die Verboten oder Beschränkungen unterliegen oder ob in der Sendung Waren enthalten sind, die einer Verbrauchssteuer unterliegen.
    • Das Brief- und Postgeheimnis (Art. 10 Grundgesetz) ist in dieser Hinsicht eingeschränkt.
    • Erhärten sich Anhaltspunkte für eine Straftat, so ist der Zoll befugt, die betroffenen Waren der Staatsanwaltschaft zur weiteren Strafverfolgung und Entscheidung über eine Beschlagnahme der Sendung (§ 99 Strafprozessordnung) vorzulegen.

    Wenn die Post- oder Zustelldienst-Mitarbeiter ihren Job also korrekt machen...

    (1) Sofern Postsendungen nicht bereits nach Maßgabe des Zollkodex der Union und sonstiger unionsrechtlicher Vorschriften zu gestellen sind, haben Postdienstleister, die Postdienstleistungen im Sinne des § 4 Nummer 1 des Postgesetzes erbringen, Postsendungen der zuständigen Zollstelle spätestens am nächsten Werktag anzuzeigen und auf Verlangen zur Nachprüfung vorzulegen, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit ihnen

    1. Waren unter Verstoß gegen Einfuhr-, Durchfuhr- oder Ausfuhrverbote in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden,

    Anhaltspunkte sind bei einem Waffenhändler Absender also entsprechend mehr vorhanden als bei der Oma. Probieren kann man alles... aber das kann dann auch in einen Verstoß gegen das Waffengesetz durch Import illegaler, WBK-pflichtiger Waffen in die Bundesrepublik Deutschland hinauslaufen. Das kann dann erst mal richtig teuer werden (Waffe weg, Geld weg + Strafe) und die Behörden haben einen dann (vermutlich) für längere Zeit sehr genau im Auge. 8|


    Die S.H.I.E.L.D. Agency e.U. administriert und moderiert das Forum als externer Dienstleister der GoGun GmbH. Das Forum dient dem gemeinsamen Austausch von Informationen, Wissen und Tipps+Tricks zu Produkten der GoGun GmbH - von Kunden für Kunden. Die Beiträge werden nicht von Mitarbeitern der GoGun GmbH aktiv gelesen oder beantwortet. Es findet keine rechtsverbindliche Beratung statt.

  • Das "Amt" selbst verlangt die zur PTB-Zertifizierung vorgeschriebene "Anleitung" zum Rückbau der Waffe :!:

    3. Zu der schriftlichen Anzeige sind ggf. weitere Prüfungsunterlagen als Anlage einzureichen und im Antrag entsprechend zu vermerken.

    • Erklärung zu einer möglichen Leistungssteigerung oder Änderung der Schussfolge
      Der Erklärungspflichtige muss darlegen, ob derjenige, der die Schusswaffe anwendet, deren Leistung steigern und/oder die Schussfolge verändern kann. Trifft dies zu, hat er weiter zu erläutern, auf welche Weise der Anwender dies erreichen kann.

    Die Angaben zu diesen Punkten sind Pflicht.

    Jeder Hersteller muss also bei umbau-fähigen Waffen für das

    -Zeichen auch die Umbauanleitung zur Zertifizierung beilegen. :evil: :saint:8|

    Forum Moderation ich habe etwas Zeit gebraucht, zu verstehen...aber mir wird nun klar, das wir offensichtlich aneinander vorbeischreiben.


    Dein Zitat betrifft FEUER-Waffen. Nicht Schusswaffen für bzw.mit klaten Gasen !

    Korriegiere mich gerne, wenn ich da was übersehen habe, ichbin auch nicht unfehlbar.

    Aber für mich stellt sich somit gar nicht die Frage nach Unterlagen vom Hersteller, die "auf welche Weise der Anwender" einen Umbau, Rückbau möglicher Leistungsveränderungen erreichen kann.

    Ich will keine (Serie) von Schusswaffen einführen, vor allem nichts gewerbliches.




    Andre vielleicht habe ich mich nicht ordentlich ausgedrückt, wenn ich sage, "wie es Jörg Sprave oder Andreas Hoffmann auch gemacht haben". Ich meinte nicht deren gewerbliche Aktivitäten.

    Gemeint war der Weg zum Beschussamt. Ich wusste nicht, daß die gewerbliche Einführung ein abweichender Aufwand ist.



    Ich ging davon aus, baut ein Büchsenmacher eine Waffe um oder kaufe ich eine < 7,5 J Schusswaffe ohne F-Zeichen, können diese beim Beschussamt vorgestellt werden und gepfrüft und einzeln (keine Serie ! ) vom Amt mit dem Prüfzeichen legalisiert werden. Dieser Weg ist demnach wohl möglich. Dazu bedarf es dann der mir vom Beschussamt mitgeteilten Dokumentation.

    Die hat erstmal nix mit dem oben beschriebenen Verfahren gem. §9 BeschG zu tun, weil keine Feuerwaffe und zudem nicht gewerblich (keinen Einfuhr für gewerblich).


    Also ist der vermeintliche Widerspruch zu den Forderungen vom Beschussamt und dem BeschG zunächst aufgelöst.



    Wie ich aber die geforderte Hersteller-"Garantie", daß Umbau nicht geht, bringen soll... vielleicht ist gemeint, nicht mit Haushaltsmitteln und von jedem x-.beliebigen Anwender?

    Das gilt es jetzt noch zu erfragen.


    Somit war der obige Dialog und das meiste der Beiträge doch ein Stück weit am Thema vorbei...vielleicht weil ich mich in Ermangelung von Hintergrundwissen zum gewerblichen Einführen nicht klar ausgedrückt hatte. Und der Unterschied, Feuerwaffe und Schusswaffe mit kalten Gasen... scheint auch noch von Belang zu sein.


    Was bleibt, ist ... wie kann der Weg eines privaten Käufers zum F-Zeichen aussehen?

    Wenn die vorliegende Schusswaffe <7,5J ist, nach 1970 hergestellt und noch nicht in meinem Besitz. Oder aber in Besitz eines WBKlers, der sie mir, der ich (noch) keine WBK habe, verkaufen möchte. Das muss doch irgenwie möglich sein.



    Und zum Hauptthema dieses Threads:


    GunSchwurbler

    Im übrigen ist nach meinem Verständnis das Waffengesezt nicht pauschaul ("nur") zur Unterdrückung der Bürger... es dient doch tatsächlich in vielerlei Hinsicht deren Schutz, oder möchte irgendjemand in der Fußgängerzone von pöbelnden Jugendlichen von einem Shuriken an Oberschenkel oder gar Kopf getroffen werden, nur weil die mal grad Randale machen und über die Distanz weniger Hemmngen haben als im Nahkampf ?


    Zumindest sollte ein Gesetz dort etwas regeln und es unter Strafe stellen. Sonst wären Anarchie Tür und Tor geöffnet.

    Einiges mag wirklich blödsinnig sein, in den Statuten... vielleicht sogar vieles...darüber brauchen wir kaum weiter diskutieren,

    aber ohne ein regelndes Gesetz hätten wir sicherlich viel viel mehr Gefahr.


    Klar gibt es immer auch jenseits des Gesetzes illegales Handeln... aber irgendwie fühle ich mich sicherer, wenn es zumindest klare Regeln (und zu deren Funktionieren auch die Abschreckung durch Folgen) gibt.


    Es kann nicht alles geprüft werden... ich kann dir da auch von Dingen erzählen... was ich von sog. "Sportschützen" für Aussagen und Handlungen kenne.


    Aber wir schaffen doch auch nicht die Verkehrsregeln ab, weil Freiheit den Vorrang haben soll mit der Folge, der stärkere (Autofahrer) kommt stets schneller ans Ziel und egal, wer dabei auf der Strecke bleibt? :/

  • Hier mal ein paar Punkte zur Klarstellung.

    1. Ein Druckluftgewehr ist NUR erlaubnisfrei, wenn es unter 7,5 Joule hat UND das F-Zeichen im Fünfeck trägt.
    2. Die "Spanien-Importe" sind WBK-pflichtig, auch WENN sie unter 7,5 Joule leisten (da kein F-Zeichen).

    3. Das Beschussamt ist in keiner Weise für Druckluftwaffen zuständig. Solche Waffen unterliegen keiner Beschusspflicht, auch nicht bei 2.000 Joule oder mehr.

    4. Wer erlaubnisfreie Druckluftwaffen in Deutschland in den Verkehr bringen möchte, der muss jedes Modell der PTB zur Prüfung vorlegen.

    5. Der Testwaffe muss eine Erklärung beiliegen, die beschreibt, auf welche Weise man die Waffe auf eine höhere Leistung bringen kann.

    6. Dabei ist es EGAL, wie einfach der Umbau ist. Eine technische Hürde schreibt das Gesetz nicht vor.

    7. Solche Hürden gibt es anderswo im Waffengesetz, zum Beispiel bei den <0,5 Joule Waffen. Diese dürfen NICHT mit haushaltsüblichen Mitteln "aufgebohrt" werden können.

    8. Einige Waffen - zum Beispiel die HDS68 von Umarex - können NUR mit einem Schraubendreher auf 16 Joule gebracht werden (Ausbau eines "Korkens" aus der Druckkammer).

    9. Alle von GoGun angebotenen Druckluftwaffen sind selbstverständlich durch die PTB zugelassen und es liegen natürlich auch alle Dokumente bzgl. des "Umbaus" vor.

  • Danke Jörg,


    ich wäre jetzt begeistert, über die übersichtliche Darstellung... wenn da nicht... seht selbst:


    Dienstleistung_F-Zeichen_Beschussamt.jpg




    Und dann noch der Text dazu

    Dienstleistung_F-Zeichen_Beschussamt_Text.jpg


    und der Link dorthin...


    Einzelabnahme Sonderbeschuss -F- Zulassung einer Freien Waffe durch das Beschussamt
    Der GsPAirsoft-Beschuss-Service: Viele Airsoft Spieler und Sammler sind sich der Tatsache bewusst, dass es auf dem deutschen Markt nicht immer das…
    gsp-airsoft-shop.de


    Und wie ist das nun? Beschussamt macht keine Druckluftwaffen ? Beschussamt oder doch PTB ?

    Im übrigen nicht der einzige Anbieter... und meine Frage an das Beschussamt war eindeutig...ich fragte nach der Prüfung eines beabsichtigten privaten Kaufs eines Luftdruckgewehrs mit garantierten <7,5J und ohne F-Kennzeichnung. Stellt sich immer noch die Frage, was für Herstellerangaben sind tatsächlich nötig... offensichtlich herrschen hierrüber widersprüchliche Meinungen.


    Frage weiterhin offen...bzw. es zeichnet sich ab... die Herstellerbescheinigung wird ...zumindest bei dem oben beschriebenen Dienstleistungsangebot nicht benötigt...

  • Das ist im Prinzip eine reine Dienstleistung des Beschussamts. Die PTB ist nur für Serienwaffen zuständig. Jeder Büchsenmacher darf Einzelumbauten vornehmen, er haftet dann aber auch für diese Änderungen. Ein Büchsenmacher darf auch das F-Zeichen aufbringen. Wenn man das Beschussamt entsprechend beauftragt (so wie man auch den TÜV mit Beratungen beauftragen kann), dann ist zumindest der ordnungsgemäße Zustand der Waffe dokumentiert und der Büchsenmacher kann besser schlafen. Aber wie gesagt, nötig ist das nicht.

    Das Zulassungsverfahren bei der PTB ermöglicht es den Herstellern bzw. Importeuren, NICHT jede Waffe einzeln testen zu lassen. Es müssen nur fünf Stück getestet werden und dann kann die Serienfertigung beginnen.

  • < Das Waffengesetz dient NUR der Unterdrückung der Bürger >

    Keineswegs, es ist nicht so das sich jemand hingesetzt hat um zu sagen "Na Heute unterdrücken wir die Bürger mal! Her mit dem Waffengesetz!". Das Problem ist das es einfach in der Natur der Regulation liegt, es kommt eben eine Sache die man verbieten will zur nächsten und wird über die Jahrzehnte immer schlimmer.

    Jetzt haben wir ein Waffengesetz das teilweise so verwurstet ist das der Sinn der einzelnen Anweisungen nicht mehr zu verstehen ist, weil sie sich gegenseitig ausschließen oder widersprechen.


    Ich sage mal so, es bräuchte eine dicke Reform das alles aufzuräumen was da in den letzten 70 Jahren nach und nach zusammen fabuliert wurde. Die wird aber nicht kommen, mit Reform macht man sich halt selten Freunde, weil es Arbeit bedeutet.


    Ich für meinen Teil zucke die Schultern, es ist was es ist, du kommst nicht dagegen an. Ist halt so.

  • Zitat

    Ich für meinen Teil zucke die Schultern, es ist was es ist, du kommst nicht dagegen an. Ist halt so

    Und genau deswegen haben wir hier so ziemlich das höchste Renteneintrittsalter, die höchsten Energiekosten usw in Europa. In Ländern wie zB Frankreich gehen die Menschen auf die Straße um dagegen zu protestieren/zu streiken anstatt mit den Schultern zu zucken und die nächste "Kröte" zu schlucken...und oh Wunder, das funktioniert dort sogar.

  • Je mehr Gesetze es gibt desto mehr Ungerechtigkeiten existieren , dass wussten schon die alten Griechen vor 300 Jahren


    Also weg mit 90 % ALLER Gesetze !




    rundübel war und ist und wird es immer sein das Schuldgeldsystem !

    Wenn es keine Schulden mehr gibt, dann gibt es KEIN Geld mehr.

    Geld entsteht NICHT durch Arbeit, sondern durch Schulden

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