Prima Statement * von Jörg Sprave. * !!! Die wollen mich fertig machen! Nicht mit mir.

  • Prima Statement * von Jörg Sprave. * !!!


    Die wollen mich fertig machen! Nicht mit mir. JoergSprave


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  • Bescheidenheit ist eine Zier...?


    Zitat: "...ich darf mich ... kurz vorstellen: ... Deutschlands größter Waffen-Influencer..."


    Transport Strafbefehl: dazu müßte dem Journ. nachgewiesen werden, dass sich in dem Karton tatsächlich die HP MAX befunden hat. Könnte ja auch nur für den Film leere Kartons herumgetragen und die Waffenteile davor schon in einem verschlossenen Behältnis deponiert haben.


    Zweitmarktpreise: liegt auch an der laaaaaangsamen Auslieferung des lagernden(!) HP MAX Bestandes. Knappheit wird so verstärkt. Könnte GoGun evet. durch kurzfr. Einstellung von Mitarbeitern beheben? Begehrt war auch die "Fettecke" von Beuys.


    Umbau: 30sek google? https://malcher-akademie.de/in…p/akademie/thomas-malcher dort: Herstellungslizenz?


    Tödlich: Der Malcher hat leider keinen Joule-Test (vorher/nachher) gemacht.


    Panikmache: aber auf mögl. Krisenszenarien weist Jörg Sprave schon regelmäßig hin, oder? auch hier "im Fall einens Kollapses bin ich nicht wehrlos"


    Kunden: hier gilt eigentl. grds. Unschuldsvermutung

  • Grds. bin ich auf Deiner (und auf meiner auch, denn ich bin PRO legale Waffen) "Seite", Jörg, aber Dein Antwort Video war mAn. etwas übereilt angefertigt worden.


    Ob Du jetzt "größter" (wie bspw in Körpergröße), weitreichenstärkster oder lautester Influencer bist, weiß ich nicht, will ich auch nicht beurteilen / bestreiten und habe ich auch nicht.

    Hätte ich persönl. nur nicht in dem Schreiben/Email erwähnt. Aber um das Sprichwort zu vervollständigen: "... weiter kommt man ohne ihr". Und Dein Erfolg gibt Dir ja Recht.


    Auch mMn war der Beitrag für ein(!) Jahr Recherche ziemlich dürftig. Hat der Journ. bis auf "Leerschüsse" (oder war es nur vorsichtiges Streicheln des Abzuges?) im Büro/Wohnung auch mal selbst geschossen?

    • Offizieller Beitrag

    auf mögl. Krisenszenarien weist Jörg Sprave schon regelmäßig hin, oder?

    Der Zivilschutzverband sagt jedenfalls: "Vorsorgen schützt vor Sorgen."  :evil:

    Die S.H.I.E.L.D. Agency e.U. administriert und moderiert das Forum als externer Dienstleister der GoGun GmbH. Das Forum dient dem gemeinsamen Austausch von Informationen, Wissen und Tipps+Tricks zu Produkten der GoGun GmbH - von Kunden für Kunden. Die Beiträge werden nicht von Mitarbeitern der GoGun GmbH aktiv gelesen oder beantwortet. Es findet keine rechtsverbindliche Beratung statt.

  • Ich erschrecke mich gerade. Komischerweise konnte ich alles davon lesen Agent 47:D

    Das Toben der Elemente ist für ihre Opfer der Herold ewiger Ruhe, und Die welche mich schreiten hören, schaudern thörichter Weise über das Nahen des Friedens.

  • Joerg Sprave

    Moin... ich wollte dir eigentlich in allem beipflichten....aaaber... heute erhielt ich eine Information, die mich nachdenklich macht.


    Um eine Schusswaffe beim Beschussamt prüfen zu lassen, wird von dort u.a. verlangt, dass

    "

    • eine Erklärung des Herstellers darüber, dass der Anwender die Leistung nicht erhöhen und die Funktion der Waffe nicht verändern kann ( Vollautomaten sind verboten!),"

    Somit entsteht bei mir eine Unsicherheit, inwieweit die Zulassung der angebotenen Varianten überhaupt je hätte erteilt werden können.

    Ob die zugelassene Schusswaffe so verkauft werden darf bzw. ich sie so erwerben kann, mit allem nötigen Mitteln und Know-How zum Umbau ist eine andere Sache...wenn hier das Waffengesetz nichts vorschreibt, dann mags ok sein...aber wie konnte die Waffe beim Amt ihr F-Kennzeichen erhalten ? Wie konnte der Hersteller diese Bedingung garantieren, wenn sie offensichtlich doch verändert (und sogar leicht) werden kann ?!?


    Hab ich da irgenetwas übersehen, falsch verstanden?


    Gleiches gilt doch auch offensichtlich für die Leyshi 2 sowie auch Huben K1, deren Umbau doch ebenso simple ist. Wie hat AirGhandi die Leyshi beim Beschussamt vorstellen können ?


    Lieben Gruß

    JoMo

  • Diese "Garantie" ist das, was das Beschussamt zur Erteilung der F-Kennzeichnung aber einfordert.

    Und ich frage mich, wie denn die Händler, Jörg Sprave inclusive, es gibt ja noch andere... das denn hinbekommen.

    Ich hab es so verstanden, dass unsere Händler vom Hersteller Versionen beziehen, bzw. verhandeln, dass <7,5J Versionen hergerichtet werden, um sie am deutschen Markt verkaufen zu können.

    Dazu muss das für den deutschen Markt bestimmte Modell vom Beschussamt "zertifiziert" werden. Wie geht das, wenn die Version dennoch relativ einfach umbaubar ist, ?

    Das die Teile für den Umbau beiliegen mag nach Waffengesetzt keinen Verstoß darstellen. Alles legal im Sinne des Waffengesetzes.

    Nur wie erklärt man zur Prüfung, dass es nicht möglich ist, umzubauen, wenn es doch geht ?

    Wie wird diese Hürde genommen? Es müsste demnach eine Erklärung vom Hersteller geben... der garantiert quasi die Unmöglichkeit des Umbaus entgegen besseren Wissens.

    Und das Beschussamt glaubt dem dann auch noch... obwohl die es doch auch besser wissen müssten... Das kapieri ch nicht, meiner Ansicht nach liegt hier der Hund begraben.

    Bitte erklär mir das jemand... Joerg Sprave , kannst du es auflösen ?

  • Macht Dich auch ein Autokauf nachdenklich und unsicher?


    Immerhin erfährt man ja aus Presse, Politik & Medien, dass der Klimawandel uns kurzfristig umbringt und es gibt strenge Gesetze, was den CO2 Ausstoß der Autos betrifft.


    Da müsstest Du Deiner Auffassung und Logik nach den Hersteller mit der Unsicherheit konfrontieren, weshalb der TÜV denn z.B. Leistungssteigerungen von irgendwelchen Tunern zuläßt und einträgt, die u.U. zu deutlich höherem CO2 Ausstoß führen und folglich zu schnellerem Ableben von uns allen.


    Und nicht nur das. Angesichts der Amokfahrten diverser Irrer in den letzten Jahren, müsste man sich fragen, weshalb Kraftfahrzeuge und LKW überhaupt noch zugelassen werden dürfen. Sicherheitshalber müsste auch der Altbestand sofort aus dem Verkehr gezogen werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Forum Moderation () aus folgendem Grund: unnötiges 1:1 Zitat entfernt

  • Isch abe gar keine Auto... nicht mal Führerschein...

    Deine Anmerkungen, Zerberus, mögen für sich genommen zutreffend sein, sicher auch ein Thema...aber mit meinem Thema, bzw. der Frage hat das nun nichts zu tun.


    Und um es aufzulösen, warum es mich interessiert... nein, eins noch vorweg...

    Ich frag einfach mal ganz direkt. Bist du von der Presse oder Ähnliches?

    Ohhhh Gottttt... wenn ich das wäre, könnt ich dir/euch nun jede Geschichte erzählen die alle glauben ließen, es wäre anders.


    Also mach ich es mal anders... Jow... ich bin von der Presse, oder war doch ein V-Mann vom BND? Kommt drauf an, wer mich besser bezahlt, also beides.



    Hey, ernst bleiben, ich habe selbst ein Huben K1 vor einem Jahr erworben. Es trägt eine F-Kennzeichnung.

    Morgen geh ich damit erstmals auf einen Schießstand und werde sehen, was die "Brüder"

    (ich mag das Wort "Kameraden" nicht verwenden, obschon es in dem Umfeld gerne benutzt wird) dazu sagen.


    Und ich möchte mir eine Leyshi 2 kaufen, weil die lieferbar ist, im Gegensatz zum AEA Max.

    Leider trägt die Leyshi keine F-Kennzeichnung, aber man kann sie in der für Germany zugelassenen <7,5J erhalten.

    Und das man die Waffe dem Amt vorlegen kann und für 100Euronen den Beschuss und Stempelung erhält, wenn alles ok ist, weiß man ja....

    Nur verlangt das Amt diese Herstellererklärung. Also, wie haben dies GoGun, AirGhandi und Co bekommen?

    • Offizieller Beitrag

    Das "Amt" selbst verlangt die zur PTB-Zertifizierung vorgeschriebene "Anleitung" zum Rückbau der Waffe :!:

    3. Zu der schriftlichen Anzeige sind ggf. weitere Prüfungsunterlagen als Anlage einzureichen und im Antrag entsprechend zu vermerken.

    • Erklärung zu einer möglichen Leistungssteigerung oder Änderung der Schussfolge
      Der Erklärungspflichtige muss darlegen, ob derjenige, der die Schusswaffe anwendet, deren Leistung steigern und/oder die Schussfolge verändern kann. Trifft dies zu, hat er weiter zu erläutern, auf welche Weise der Anwender dies erreichen kann.

    Die Angaben zu diesen Punkten sind Pflicht.

    Jeder Hersteller muss also bei umbau-fähigen Waffen für das

    -Zeichen auch die Umbauanleitung zur Zertifizierung beilegen. :evil: :saint:8|

  • Ok, danke,

    demnach ist die Auskunft, die ich vom

    "Fachbereichsleiter Beschussamt" beim

    "Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW

    Betriebsstelle Eichamt Köln

    Dienstgebäude und Lieferanschrift

    Hugo-Eckener-Str. 14

    50829 Köln"

    erhalten habe, wonach " eine Erklärung des Herstellers darüber, dass der Anwender die Leistung nicht erhöhen und die Funktion der Waffe nicht verändern kann ( Vollautomaten sind verboten!)," verlangt wird, nicht konform mit dem, was im "BeschG" (man lernt immer wieder neue Gesetze kennen) steht.


    Es sei denn, es wird ein Unterschied gemacht, ob ein Hersteller selbst sein Produkt vorstellt, oder ob du als Privatperson eine/deine Waffe beschießen lassen möchtest.


    Es bleibt dennoch rätselhaft, was denn genau die Kriterien (leicht, schwer, geht gar nicht, ...) sind, und wie herum es denn nun betrachtet wird (Rückbau oder Leistung steigern).


    Wenn ich mich ganz eng an dem Zitat §9 Abs. 2 Nr. 1 BeschG orientiere, dann hat bei AEA Max und Huben K1 jeweils der Hersteller erläutert, auf welche Weise der Anwender den Umbau erreichen kann.

    Nichts desto trotz und nicht erst im Zusammenhang von mitgelieferten Teilen und/oder Anleitung dazu hätte dem Beschussamt klar sein müssen, dass ein Umbau easy ist. Und daraufhin wurden die hier zur Diskussion stehenden Modelle zertifiziert... also kein Hindernis für die Zertifizierung, auch wenn es leicht geht, die wollen nur mitgeliefert haben, wie es geht ?


    Oder kannst du uns etwas über die tatsächlichen Schwellen sagen, die dort festgelegt sind ?


    Warum das rauchende Teufelsköpfchen ? Warum macht dich an meiner Frage oder meiner Interpretation irgend etwas wütend ?


    Ich möchte einfach das Verfahren verstehen, damit ich es auch für andere Modelle anwenden kann.


    Mit dem Gesetzestext (§9) müsste ich eine ganz andere Vorgehensweise anstreben, kein Nachweis, dass der Anwender die Leistung nicht erhöhen kann, sondern der Nachweis, wie es geht.


    Das ist etwas völlig anderes.


    Ersteres geht ja nicht, weil es geht ?( , zweiteres ist dann auch irgendwie gaga, weil mit einer Anleitung, die ich dann kenne, geht es um so einfacher, auch wenns dem Anwender nicht (ohne weiteres) möglich, bzw. leicht gemacht werden darf. Oder ist es dem Beschussamt letzlich egal, sie wollen nur sehen, dass kein Hebel oder Schalter vorhanden ist, der während der Benutzung auf die andere Betriebsart switcht, quasi wie von Einzelschuss auf Dauerfeuer (und eben dies auch selbst nicht möglich ist, hier gilt dann tatsächlich "gar nicht möglich").


    Ich finde diese Details ganz allgemein spannend, aber mir vor allem wichtig, weil ich tatsächlich drauf und dran bin, meine eigene Waffe dort vorzustellen, um eine legale Version zu besitzen und dann eben keinen Stress mit möglichen Straftaten zu haben.

    • Offizieller Beitrag

    Das Teufelchen lächelt doch! Habe jetzt aber noch weitere Smileys ergänzt und klar zu stellen, dass ich den Text auch spannend / lustig finde. :) Details kenne ich jedoch auch nicht... hab nur im Web gesucht. :thumbup:

  • ...Diese "Garantie" ist das, was das Beschussamt zur Erteilung der F-Kennzeichnung aber einfordert ...

    1) Jede <7.5J Waffe kann auf > 7.5J gebracht werden. Manchmal leichter, manchmal schwerer.


    2) Daher fordert die PTB keine "Garantie" wie Du es nennst, sondern eine Beschreibung wie das bewerkstelligt werden kann. Das ist das selbe Dokument, das GoGun veröffentlicht hat, und von manchen als "Anleitung zum illegalen Umbau" verstanden wird. Vielmehr ist es eben genau die Beschreibung, die die PTB fordert.


    2) Jede Semi- Automatik kann zu eine Vollautomaik gemacht werden. Manchmal leichter, manchmal schwerer (zumindest bei scharfen Schusswaffen, vermutlich auch bei PCP).


    3) Nur etwas dass einmal Vollautomatik war, ist so zu verändern, dass es nicht wieder Vollautomatik werden kann. Eine Glock 17 "darf" also verändert werden können, bei einem theoretischen Umbau einer Glock 18 VA, zu einer Glock 18 in Semi- Auto, darf das nicht mehr möglich sein. (Austausch oder Neubau von Teilen zählt nicht, das geht natürlich immer. Jemand der solche Maschinen besitzt, kann sich auch eine Vulcan selber bauen)


    Zurück zu >7.5J

    Soweit ich weiß heißt es in den genaueren Ausführungen des BeschG dazu, dass diese Leistungssteigerung nicht mit frei gebräuchlichem (haushaltsüblichem) Werkzeug durchgeführt werden können.


    Das ist bei der HPmax, also auch der Challenger aus Sicht der PTB gegeben.


    Denn zur Steigerung ist der Austausch von Teilen nötig, die nicht mit haushaltsüblichem Werkzeug alleine hergestellt werden können.


    Das kann man anders sehen, aber das ist nunmal das Ergebnis der offiziellen Prüfung, so wie es die rechtliche Lage gerade vorsieht. Bzw. so wie diese Normen gerade ausgelegt werden.


    Doch all diese Fragen stellen sich m.E. gar nicht.


    DIe PTB Zulassung wird m.E. nicht entzogen. Denn das würde ja auf einen Fehler bei der PTB hindeuten.


    VIelmehr wird vom Gestzgeber eine neue "Klasse" von Gegenständen "entdeckt" werden, die mehr Schaden anrichten, als man das dem Bürger zugesteht.


    So sind z.B. auch die Armstützen von den Zwillen verschwunden. (Ironischerweise wurden diese Zwillen mit Armstütze von denen eingesetzt, die jetzt im Bundestag sitzen -bzw. aus Altergründen nicht mehr im Bundestag sitzen. Man könnte sagen: Der Gesetzgeber hat die Begründung für das Verbot nicht nur selbst herbeigeführt, sondern auch gleich umgesetzt. Woanders nennt man das im weitesten Sinne "False- Flag Operation".


    Nachdem diese neue Gefährdung erkannt ist, muß man diese Gegenstände nur noch unter den richtigen Spiegelstrich im WaffG setzen.


    Fall erledigt. Genauso schon dutzendfach erfolgt.

  • Ok, dann hier noch eine Zusatzinfo, die das o.g. Beschussamt auch dazu gepackt hat:


    "Ein Luftgewehr ohne das Kennzeichen nach Anlage II Nr. 10 der Beschussverordnung (F im Fünfeck) ist eine erwerbscheinpflichtige Schusswaffe nach Waffengesetz.

    Der Besitz, Transport und ähnliches ist an Genehmigungen geknüpft, die von der zuständigen Kreispolizeibehörde genehmigt werden müssen."


    Das bedeutet, ich kann sehr wohl eine "Sondergenehmigung" erhalten, die den (sicherlich nur vorübergehenden) Besitz, Transport und Ähnliches legalisiert.

    Dies sei erwähnt in Bezug auf die von diesem Journalisten durchgeführten Recherchen... er bzw. der sog. Gutachter könnten sich für alle Handlungen auch Erlaubnisse eingeholt haben; wissen wirs?


    Ich lese gerne in Gesetzen, Verordungen usw... oben, das BeschG und hier noch die Beschussverordnung... darin lesen hilft, besser selbst nachlesen, statt auf "Meinungen" zu hören

    ... auf der nächsten Nachtschicht vertiefe ich mich dann darin weiter... aber jeder neue Hinweis von Forumsmitgliedern ist sehr willkommen.

  • Ich lese gerne in Gesetzen, Verordungen usw...

    Man merkt's :D

    Das Toben der Elemente ist für ihre Opfer der Herold ewiger Ruhe, und Die welche mich schreiten hören, schaudern thörichter Weise über das Nahen des Friedens.

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