Beiträge von JoMo

    Sicherlich bestehen Unterschiede in den Kulturen. In D wurde schon immer mehr "geschluckt" als in anderen Ländern. Die Mentalität der Franzosen ist tatsälich anders.

    Aber ob damit auch immer andere Verhältnisse zu erreichen sind, ist fraglich. In Sachen Repressionen gegen Impfunwillige haben die Proteste weder in F noch in Kanada etwas erreicht.

    Staatliche Repressionen werden, wenn der Staat es tatsächlich für wichtig erachtet stets durchges... na, besser schreib ich durchgeprügelt. Wir konnten es beobachten.

    Andre die "Lösung" von Außen und gewaltsam, erzwungen, usw... ist aber doch wohl nicht dein ernst... ?

    Ich sehe sehr wohl, im Moment läuft vieles darauf hinaus, es zeichnet sich so einiges in dieser Richtung ab.

    Dennoch sollten Bürger so nicht denken, es gibt noch eine Vielzahl von anderen Möglichkeiten.


    Ich gehe mal ein paar Schritte zurück...näher ans Thema.

    Was haben Schweiz und USA gemeinsam? Was unterscheide sie dennoch?


    Liberales Waffengesetz, so wie wir es uns wünschen.

    Was aber sehen wir in USA, was in der Schweiz, was die Statistiken der "Unfälle" mit Schußwaffen anbelangt?

    Und warum ist es so unterschiedlich? An dieser Frage bzw. der Antwort könnten wir uns ausrichten, etwas lernen.

    Aber da kann ich dann doch weider Andre beipflichten... vielleicht ist es zu spät. Das ist in derSChweiz kulturhistorisch gewachsen und diesen Weg,diese Abzweigung haben wir in D längst verpasst.

    Aber vielleicht gibt es dochnoch einen Weg zurück auf den Pfad des eidgenössischen Zusammenhalts. Obwohl, so schön eitel Sonnenschein herrscht in der Schweiz auch nicht wirklich. Dennoch ist da irgendetwas, was die Bürger mit mehr Verantwortung erscheinen läßt, daß solche liberalen Zustände keine Bedrohung für den Staat darstellen.

    Nach der Nummer rund um die sog. Reichsbürger (sage und schreibe knapp 100 gefundene "Waffen", wobei sogar Spielzeuge jetzt schon dazuzählen) wird jede Verschräfung in Sachen Waffengesetzt zu erwarten sein, keine wirkliche Erleichterung, Verbesserung für verantwortungvolle Bürger. Wir müssen ausbaden, was solche Spacken anrichten, bzw. wie sehr sich die Regierungen davon bedroht glauben.

    Wie hätten diese handvoll reichen Bürger mit den paar ach so gefährlichen Waffen irgendwas anrichten können. Absurder Gedanke, aber willkommen, um sich erneut und verstärkt aufzuspielen und Repressialien durchzusetzen... ich habe fertig...vorläufig.

    Danke Jörg,


    ich wäre jetzt begeistert, über die übersichtliche Darstellung... wenn da nicht... seht selbst:


    Dienstleistung_F-Zeichen_Beschussamt.jpg




    Und dann noch der Text dazu

    Dienstleistung_F-Zeichen_Beschussamt_Text.jpg


    und der Link dorthin...


    Einzelabnahme Sonderbeschuss -F- Zulassung einer Freien Waffe durch das Beschussamt
    Der GsPAirsoft-Beschuss-Service: Viele Airsoft Spieler und Sammler sind sich der Tatsache bewusst, dass es auf dem deutschen Markt nicht immer das…
    gsp-airsoft-shop.de


    Und wie ist das nun? Beschussamt macht keine Druckluftwaffen ? Beschussamt oder doch PTB ?

    Im übrigen nicht der einzige Anbieter... und meine Frage an das Beschussamt war eindeutig...ich fragte nach der Prüfung eines beabsichtigten privaten Kaufs eines Luftdruckgewehrs mit garantierten <7,5J und ohne F-Kennzeichnung. Stellt sich immer noch die Frage, was für Herstellerangaben sind tatsächlich nötig... offensichtlich herrschen hierrüber widersprüchliche Meinungen.


    Frage weiterhin offen...bzw. es zeichnet sich ab... die Herstellerbescheinigung wird ...zumindest bei dem oben beschriebenen Dienstleistungsangebot nicht benötigt...

    Das "Amt" selbst verlangt die zur PTB-Zertifizierung vorgeschriebene "Anleitung" zum Rückbau der Waffe :!:

    3. Zu der schriftlichen Anzeige sind ggf. weitere Prüfungsunterlagen als Anlage einzureichen und im Antrag entsprechend zu vermerken.

    • Erklärung zu einer möglichen Leistungssteigerung oder Änderung der Schussfolge
      Der Erklärungspflichtige muss darlegen, ob derjenige, der die Schusswaffe anwendet, deren Leistung steigern und/oder die Schussfolge verändern kann. Trifft dies zu, hat er weiter zu erläutern, auf welche Weise der Anwender dies erreichen kann.

    Die Angaben zu diesen Punkten sind Pflicht.

    Jeder Hersteller muss also bei umbau-fähigen Waffen für das

    -Zeichen auch die Umbauanleitung zur Zertifizierung beilegen. :evil: :saint:8|

    Forum Moderation ich habe etwas Zeit gebraucht, zu verstehen...aber mir wird nun klar, das wir offensichtlich aneinander vorbeischreiben.


    Dein Zitat betrifft FEUER-Waffen. Nicht Schusswaffen für bzw.mit klaten Gasen !

    Korriegiere mich gerne, wenn ich da was übersehen habe, ichbin auch nicht unfehlbar.

    Aber für mich stellt sich somit gar nicht die Frage nach Unterlagen vom Hersteller, die "auf welche Weise der Anwender" einen Umbau, Rückbau möglicher Leistungsveränderungen erreichen kann.

    Ich will keine (Serie) von Schusswaffen einführen, vor allem nichts gewerbliches.




    Andre vielleicht habe ich mich nicht ordentlich ausgedrückt, wenn ich sage, "wie es Jörg Sprave oder Andreas Hoffmann auch gemacht haben". Ich meinte nicht deren gewerbliche Aktivitäten.

    Gemeint war der Weg zum Beschussamt. Ich wusste nicht, daß die gewerbliche Einführung ein abweichender Aufwand ist.



    Ich ging davon aus, baut ein Büchsenmacher eine Waffe um oder kaufe ich eine < 7,5 J Schusswaffe ohne F-Zeichen, können diese beim Beschussamt vorgestellt werden und gepfrüft und einzeln (keine Serie ! ) vom Amt mit dem Prüfzeichen legalisiert werden. Dieser Weg ist demnach wohl möglich. Dazu bedarf es dann der mir vom Beschussamt mitgeteilten Dokumentation.

    Die hat erstmal nix mit dem oben beschriebenen Verfahren gem. §9 BeschG zu tun, weil keine Feuerwaffe und zudem nicht gewerblich (keinen Einfuhr für gewerblich).


    Also ist der vermeintliche Widerspruch zu den Forderungen vom Beschussamt und dem BeschG zunächst aufgelöst.



    Wie ich aber die geforderte Hersteller-"Garantie", daß Umbau nicht geht, bringen soll... vielleicht ist gemeint, nicht mit Haushaltsmitteln und von jedem x-.beliebigen Anwender?

    Das gilt es jetzt noch zu erfragen.


    Somit war der obige Dialog und das meiste der Beiträge doch ein Stück weit am Thema vorbei...vielleicht weil ich mich in Ermangelung von Hintergrundwissen zum gewerblichen Einführen nicht klar ausgedrückt hatte. Und der Unterschied, Feuerwaffe und Schusswaffe mit kalten Gasen... scheint auch noch von Belang zu sein.


    Was bleibt, ist ... wie kann der Weg eines privaten Käufers zum F-Zeichen aussehen?

    Wenn die vorliegende Schusswaffe <7,5J ist, nach 1970 hergestellt und noch nicht in meinem Besitz. Oder aber in Besitz eines WBKlers, der sie mir, der ich (noch) keine WBK habe, verkaufen möchte. Das muss doch irgenwie möglich sein.



    Und zum Hauptthema dieses Threads:


    GunSchwurbler

    Im übrigen ist nach meinem Verständnis das Waffengesezt nicht pauschaul ("nur") zur Unterdrückung der Bürger... es dient doch tatsächlich in vielerlei Hinsicht deren Schutz, oder möchte irgendjemand in der Fußgängerzone von pöbelnden Jugendlichen von einem Shuriken an Oberschenkel oder gar Kopf getroffen werden, nur weil die mal grad Randale machen und über die Distanz weniger Hemmngen haben als im Nahkampf ?


    Zumindest sollte ein Gesetz dort etwas regeln und es unter Strafe stellen. Sonst wären Anarchie Tür und Tor geöffnet.

    Einiges mag wirklich blödsinnig sein, in den Statuten... vielleicht sogar vieles...darüber brauchen wir kaum weiter diskutieren,

    aber ohne ein regelndes Gesetz hätten wir sicherlich viel viel mehr Gefahr.


    Klar gibt es immer auch jenseits des Gesetzes illegales Handeln... aber irgendwie fühle ich mich sicherer, wenn es zumindest klare Regeln (und zu deren Funktionieren auch die Abschreckung durch Folgen) gibt.


    Es kann nicht alles geprüft werden... ich kann dir da auch von Dingen erzählen... was ich von sog. "Sportschützen" für Aussagen und Handlungen kenne.


    Aber wir schaffen doch auch nicht die Verkehrsregeln ab, weil Freiheit den Vorrang haben soll mit der Folge, der stärkere (Autofahrer) kommt stets schneller ans Ziel und egal, wer dabei auf der Strecke bleibt? :/

    uhaase was machst du dir einen Kopf, was genau ich kaufen möchte ?

    Gemäß der in D geltenden Bestimmungen kaufe ich, was erlaubt ist, bzw. erlaubt werden kann. Der Weg dahin soll auch ganz den gesetzlichen Bestimmungen folgen.


    Es gibt Modelle, die (noch) nicht in einer F-Version vorliegen. Dennoch gibt es herstellerseitig die Möglichkeit, eine auf <7,5J eingestellte Versionen zu liefern.

    Ich möchte nur das machen, was HÄndler auch machen, ein solches Modell mit F-Kennzeichnung versehen lassen um es legal zu halten. Und ich möchte Sinn oder Unsinn nicht weiter erläutert bekommen, nicht darüber diskutieren... das ist ein völlig anderes Thema.


    Fragst du dich auch (noch), warum Jörg Sprave Modelle mit nicht nur 5,5mm sondern 9mm Geschossen anbietet, bei nur erlaubter Energie von max 7,5 J ?

    Die Antwort sollte allen bereits bekannt sein. Es macht auch Spaß, damit zu schießen,.... jedem das Seine....


    WElches Modell, welches Cal. ...völlig wurst... einfach gleicher Weg, wie Jörg Sprave und AirGhandi und andere ihn auch gegangen sind.


    Und dabei stieß ich auf die Antwort vom Beschussamt, die eine Hürde darstellte... diese Hürde hätten auch alle anderen gehabt...wenn die Auskunft denn zutreffend gewesen ist... war sie aber offensichtlich nicht.

    Somit noch offenes Thema...warten wir ab...

    Danke für die vielen Informationen.


    Das allermeiste davon wusste ich jedoch schon. Es ist fast etwas langweilig, geht auch an der Kernfrage bisserl vorbei.

    Andre Ich sehe sehr wohl, du meinst es nur gut. Meinungen gehen auseinander, ich finde es nicht so schwer, man kann alles lernen. Aber ist ok und ich will es auch nicht mehr vertiefen. Lassen wir es so stehen.

    uhaase Diese Details sind mir wohlbekannt. Dennoch danke. Es gibt immer noch Hintergründe und Motive und leicht abweichende bzw. weitergehende Meinungen. Auch hier.. ich lasse es mal so stehen.



    Was bleibt ist die Frage, warum ich vom Beschussamt eine andere Auskunft erhielt, als des nach BeschG vorgesehen ist.



    Dieser Widerspruch bleibt offensichtlich... da hilft nur weiter nachfragen und vielleicht bekommt man hier von GoGun und Co doch noch einmal einen Hinweis, was genau von euch denn vorgelegt werden musste, und wie das aussah.


    Und zu der "Oma"... soweit war ich auch schon, alles schon durchdacht, alle rechtlichen Möglichkeiten schon betrachtet...

    Was bleibt... die "Oma" wäre in dem Falle das Versand-Ziel... nämlich das Beschussamt selbst... Kaufen in dem Land, welches das Angebot vorrätig hat, die Version <7,5J bestellen...und liefern lassen zum Beschussamt.

    Dort den Termin richtig timen, selbst dabei sein und mit der Zertifizierung nach Hause fahren... das ist letzter Stand.


    Hängt nur daran, was denn genau das Amt haben möchte. Ich warte noch etwas, vielleicht kommt noch was wirklich passendes, hilfreiches...

    Ok, dann hier noch eine Zusatzinfo, die das o.g. Beschussamt auch dazu gepackt hat:


    "Ein Luftgewehr ohne das Kennzeichen nach Anlage II Nr. 10 der Beschussverordnung (F im Fünfeck) ist eine erwerbscheinpflichtige Schusswaffe nach Waffengesetz.

    Der Besitz, Transport und ähnliches ist an Genehmigungen geknüpft, die von der zuständigen Kreispolizeibehörde genehmigt werden müssen."


    Das bedeutet, ich kann sehr wohl eine "Sondergenehmigung" erhalten, die den (sicherlich nur vorübergehenden) Besitz, Transport und Ähnliches legalisiert.

    Dies sei erwähnt in Bezug auf die von diesem Journalisten durchgeführten Recherchen... er bzw. der sog. Gutachter könnten sich für alle Handlungen auch Erlaubnisse eingeholt haben; wissen wirs?


    Ich lese gerne in Gesetzen, Verordungen usw... oben, das BeschG und hier noch die Beschussverordnung... darin lesen hilft, besser selbst nachlesen, statt auf "Meinungen" zu hören

    ... auf der nächsten Nachtschicht vertiefe ich mich dann darin weiter... aber jeder neue Hinweis von Forumsmitgliedern ist sehr willkommen.

    Ok, danke,

    demnach ist die Auskunft, die ich vom

    "Fachbereichsleiter Beschussamt" beim

    "Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW

    Betriebsstelle Eichamt Köln

    Dienstgebäude und Lieferanschrift

    Hugo-Eckener-Str. 14

    50829 Köln"

    erhalten habe, wonach " eine Erklärung des Herstellers darüber, dass der Anwender die Leistung nicht erhöhen und die Funktion der Waffe nicht verändern kann ( Vollautomaten sind verboten!)," verlangt wird, nicht konform mit dem, was im "BeschG" (man lernt immer wieder neue Gesetze kennen) steht.


    Es sei denn, es wird ein Unterschied gemacht, ob ein Hersteller selbst sein Produkt vorstellt, oder ob du als Privatperson eine/deine Waffe beschießen lassen möchtest.


    Es bleibt dennoch rätselhaft, was denn genau die Kriterien (leicht, schwer, geht gar nicht, ...) sind, und wie herum es denn nun betrachtet wird (Rückbau oder Leistung steigern).


    Wenn ich mich ganz eng an dem Zitat §9 Abs. 2 Nr. 1 BeschG orientiere, dann hat bei AEA Max und Huben K1 jeweils der Hersteller erläutert, auf welche Weise der Anwender den Umbau erreichen kann.

    Nichts desto trotz und nicht erst im Zusammenhang von mitgelieferten Teilen und/oder Anleitung dazu hätte dem Beschussamt klar sein müssen, dass ein Umbau easy ist. Und daraufhin wurden die hier zur Diskussion stehenden Modelle zertifiziert... also kein Hindernis für die Zertifizierung, auch wenn es leicht geht, die wollen nur mitgeliefert haben, wie es geht ?


    Oder kannst du uns etwas über die tatsächlichen Schwellen sagen, die dort festgelegt sind ?


    Warum das rauchende Teufelsköpfchen ? Warum macht dich an meiner Frage oder meiner Interpretation irgend etwas wütend ?


    Ich möchte einfach das Verfahren verstehen, damit ich es auch für andere Modelle anwenden kann.


    Mit dem Gesetzestext (§9) müsste ich eine ganz andere Vorgehensweise anstreben, kein Nachweis, dass der Anwender die Leistung nicht erhöhen kann, sondern der Nachweis, wie es geht.


    Das ist etwas völlig anderes.


    Ersteres geht ja nicht, weil es geht ?( , zweiteres ist dann auch irgendwie gaga, weil mit einer Anleitung, die ich dann kenne, geht es um so einfacher, auch wenns dem Anwender nicht (ohne weiteres) möglich, bzw. leicht gemacht werden darf. Oder ist es dem Beschussamt letzlich egal, sie wollen nur sehen, dass kein Hebel oder Schalter vorhanden ist, der während der Benutzung auf die andere Betriebsart switcht, quasi wie von Einzelschuss auf Dauerfeuer (und eben dies auch selbst nicht möglich ist, hier gilt dann tatsächlich "gar nicht möglich").


    Ich finde diese Details ganz allgemein spannend, aber mir vor allem wichtig, weil ich tatsächlich drauf und dran bin, meine eigene Waffe dort vorzustellen, um eine legale Version zu besitzen und dann eben keinen Stress mit möglichen Straftaten zu haben.

    Isch abe gar keine Auto... nicht mal Führerschein...

    Deine Anmerkungen, Zerberus, mögen für sich genommen zutreffend sein, sicher auch ein Thema...aber mit meinem Thema, bzw. der Frage hat das nun nichts zu tun.


    Und um es aufzulösen, warum es mich interessiert... nein, eins noch vorweg...

    Ich frag einfach mal ganz direkt. Bist du von der Presse oder Ähnliches?

    Ohhhh Gottttt... wenn ich das wäre, könnt ich dir/euch nun jede Geschichte erzählen die alle glauben ließen, es wäre anders.


    Also mach ich es mal anders... Jow... ich bin von der Presse, oder war doch ein V-Mann vom BND? Kommt drauf an, wer mich besser bezahlt, also beides.



    Hey, ernst bleiben, ich habe selbst ein Huben K1 vor einem Jahr erworben. Es trägt eine F-Kennzeichnung.

    Morgen geh ich damit erstmals auf einen Schießstand und werde sehen, was die "Brüder"

    (ich mag das Wort "Kameraden" nicht verwenden, obschon es in dem Umfeld gerne benutzt wird) dazu sagen.


    Und ich möchte mir eine Leyshi 2 kaufen, weil die lieferbar ist, im Gegensatz zum AEA Max.

    Leider trägt die Leyshi keine F-Kennzeichnung, aber man kann sie in der für Germany zugelassenen <7,5J erhalten.

    Und das man die Waffe dem Amt vorlegen kann und für 100Euronen den Beschuss und Stempelung erhält, wenn alles ok ist, weiß man ja....

    Nur verlangt das Amt diese Herstellererklärung. Also, wie haben dies GoGun, AirGhandi und Co bekommen?

    Diese "Garantie" ist das, was das Beschussamt zur Erteilung der F-Kennzeichnung aber einfordert.

    Und ich frage mich, wie denn die Händler, Jörg Sprave inclusive, es gibt ja noch andere... das denn hinbekommen.

    Ich hab es so verstanden, dass unsere Händler vom Hersteller Versionen beziehen, bzw. verhandeln, dass <7,5J Versionen hergerichtet werden, um sie am deutschen Markt verkaufen zu können.

    Dazu muss das für den deutschen Markt bestimmte Modell vom Beschussamt "zertifiziert" werden. Wie geht das, wenn die Version dennoch relativ einfach umbaubar ist, ?

    Das die Teile für den Umbau beiliegen mag nach Waffengesetzt keinen Verstoß darstellen. Alles legal im Sinne des Waffengesetzes.

    Nur wie erklärt man zur Prüfung, dass es nicht möglich ist, umzubauen, wenn es doch geht ?

    Wie wird diese Hürde genommen? Es müsste demnach eine Erklärung vom Hersteller geben... der garantiert quasi die Unmöglichkeit des Umbaus entgegen besseren Wissens.

    Und das Beschussamt glaubt dem dann auch noch... obwohl die es doch auch besser wissen müssten... Das kapieri ch nicht, meiner Ansicht nach liegt hier der Hund begraben.

    Bitte erklär mir das jemand... Joerg Sprave , kannst du es auflösen ?

    Joerg Sprave

    Moin... ich wollte dir eigentlich in allem beipflichten....aaaber... heute erhielt ich eine Information, die mich nachdenklich macht.


    Um eine Schusswaffe beim Beschussamt prüfen zu lassen, wird von dort u.a. verlangt, dass

    "

    • eine Erklärung des Herstellers darüber, dass der Anwender die Leistung nicht erhöhen und die Funktion der Waffe nicht verändern kann ( Vollautomaten sind verboten!),"

    Somit entsteht bei mir eine Unsicherheit, inwieweit die Zulassung der angebotenen Varianten überhaupt je hätte erteilt werden können.

    Ob die zugelassene Schusswaffe so verkauft werden darf bzw. ich sie so erwerben kann, mit allem nötigen Mitteln und Know-How zum Umbau ist eine andere Sache...wenn hier das Waffengesetz nichts vorschreibt, dann mags ok sein...aber wie konnte die Waffe beim Amt ihr F-Kennzeichen erhalten ? Wie konnte der Hersteller diese Bedingung garantieren, wenn sie offensichtlich doch verändert (und sogar leicht) werden kann ?!?


    Hab ich da irgenetwas übersehen, falsch verstanden?


    Gleiches gilt doch auch offensichtlich für die Leyshi 2 sowie auch Huben K1, deren Umbau doch ebenso simple ist. Wie hat AirGhandi die Leyshi beim Beschussamt vorstellen können ?


    Lieben Gruß

    JoMo