Geschäftsidee für lizensierte Waffenhändler - "echte" Pumpaction/Schrotflinte frei ab 18 - ...hey Jörg ;-)

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    Wieder ne Lücke im WaffG?


    Wäre ich ein Unternehmer mit Waffenhandelserlaubnis, würde ich Tactical Dads Idee prüfen und ggf hier vertreiben. Da ich aber nur Waffennarr vom Dienst bin, warte ich ab und lang dann zu, wenns jmd anbietet ;)


    Wohl mit Plastikschrot in "extra"Kaliber möglich. Wenns das Kaliber erst gibt und Nachfrage besteht, könnte das Ausland, ggf Wiederlader auch Blei-oder Stahlschrot anbieten und der Bundesbürge dort dann Spaß haben (sofern rechtlich kompatibel).

    Ansonsten lass ich auch im Garten ne Drohne starten und hol die mit Plastekügelchen runter ;)


    Die ersten beiden spontanen zusätzlichen Ideen zum "usecase" in der BRD :)

    sapere aude

  • krasser Schei ...

    Hr. Sprave übernehmen Sie:


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  • Beitrag von OPERIBUS CREDITE ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • Jörg hat das doch auf seinem Kanal ausgeführt und der tactical Dad mit rechtlicher Einordnung und Bestätigung reagiert. so wie ich Jörg im Video verstehe klopft er beim BKA schon auf den Busch.

  • Wäre ich ein Unternehmer mit Waffenhandelserlaubnis, würde ich Tactical Dads Idee prüfen und ggf hier vertreiben.

    Also wenn es keine Waffe nach dem WaffG ist, und auch sonst nicht verboten oder reglementiert, wieso soll dann eine Waffenhandelserlaubnis nötig sein? Täte es da nicht der Gewerbeschein eines Alarmanlagenverkäufers, eines Baumarktes- oder einen Spielzeugladens, der ebenfalls Dronen verkauft? Und wieso nicht Kaliber 12/30, dann würde jede gewerbliche cal. 12 Mun auch nicht passen, aber es gäbe Optionen (und es müsste keine völlig neue Produktionlinie für die Mun aufgebaut werden). Da fällt mit ein: Jörg hatte auch mal eine Idee mit "geborenen LEP", die bis auf die Druckluftpatronen und den kleineren Patronelagerabmesser identisch zu sinen scharfen Vorbildern sind. Und "geborene" LEP's sind noch immer frei ab 18J. Was wurde daraus? Ich sehe: An Ideen mangelt es nicht, nur wird kaum etwas (ausserhalb Druckluft) davon umgesetzt. Leider.

  • Beitrag von OPERIBUS CREDITE ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • Im "Schnelldurchgang" ändert sich das WaffG hier nicht, erst recht nicht unter der "Ampel". Die Pfeilgewehre sind 2012 auf die Liste der Gesetzesänderungen gekommen, als die Fa. Gehmann (damals noch FX Airguns Importeur) den Feststellungsantrag gestellt hat. Das Gesetz trat dann 2020 in Kraft, 8 Jahre später.


    Die "Patronenidee" habe ich aus technischen Gründen verwerfen müssen. Ich habe trotz intensiver Bemühungen keine Zünder finden können, die gleichmäßig zwischen 5 und 7 Joule bringen. Da sind immer wieder Ausreißer in beide Richtungen dabei.

    Die Idee mit dem "Anti-Drohnen-Gewehr" habe ich zusammen mit Tactical Dad in langen WhatsApp-Diskussionen entwickelt. Er hat Recht, das würde wohl auch mit einer ganz neuen "echten" Patrone gehen. Aber solche Patronen müssen zugelassen werden (CIP etc.), was Jahre dauert und erhebliche Investitionen nach sich zieht. Die Waffen müssen ja "geboren" sein als Anti-Drohnen-Gerät, sonst greift die Ausnahme nicht. Einfach nur eine vorhandene Knarre umbauen ist nicht möglich.

    Druckluft macht alles einfacher. Am leichtesten ist das auf Basis des "Ashingers" - hier kann AEA leicht eine Spezialversion machen, auch mit längeren Kartuschen (300 Joule). Schießt man beide Läufe gleichzeitig, dann hat man 600 Joule. Besonders bei Verwendung von Flintenlauf-Geschossen ist das schon ganz ordentlich, und nicht teuer in der Herstellung.

  • Beitrag von OPERIBUS CREDITE ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • Finde ich echt traumhaft wie Tactical Dad und Jörg Sprave sich die Gesetzeslücken genau angucken und überlegen, was man damit anfangen kann. 😎

    Erstaunlich finde ich Jörg Spraves aktuelle Aussage, dass "Druckluft alles leichter macht". Ich kann mich da an andere Aussagen erinnern und habe die Suche bemüht. Noch am 9.3.2024 hatte er geschrieben:

    "... Wenn man eine Druckluftwaffe tödlich machen will, dann nimmt man Pfeile statt Bleigeschosse. Wenn man eine Druckluftwaffe nutzlos machen will, dann nimmt man Schrot statt Gleigeschosse..."

    und

    "...die Leute wollen WIRKUNGSVOLLE Waffen. Schrot mit 600 Joule ist NICHT wirkungsvoll...".

    Ich kann mich daran erinnern, dass er das mit der Aufteilung der Energie auf die einzelnen Geschosse begründet hat.

    Wenn seine Aussagen immer noch bestand haben, dann geht das ja eigentlich nur, wenn er die Anzahl der Schrotkugeln deutlich reduziert.

    Ich bin gespannt auf seine technische Lösung.👌

    Geil bei dem Konzept ist, dass dann ja kein Umbau von 7,5J auf XXJ notwendig ist, sondern das Drohnenabwehrgerät so an der Wand hängen darf wie es auf dem Markt kommen würde.

    Die oben formulierte Idee cal.68 zu nehmen, hat natürlich auch was, da man dann auch a anderes Laden könnte als das eigens dafür zu entwickelnde Kaliber.

    Bin auch gespannt, ob jetzt die ganzen Home Defence RAM Firmen auf die Idee kommen ihre RAM als "Drohnenabwehrgerät" zu markieren (wie bei zb bei dem Tierabwehrsprays und Waffen). 😂

    Thema bleibt spannend.

    Danke Tactical Dad und Jörg Sprave 🙂👍👌

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Die beiden Themen wurden zusammengelegt, was die Reihenfolge der Beiträge bzw. Antworten eventuell unpassend macht. Dies ist technisch aber nicht anders lösbar.

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  • Die Argumentation, daß ein Angriff auf eine Drohne zur Verteidigung vom eigenen Grundstück und/oder Sonntagsruhe nicht unter die Begriffe Angriff/Verteidigung fallen soll,

    nur weil die Zweckbestimmung anders lautet, ist schon skurril.

    So oder so würde jemand, der mit einer solchen Waffe dann im wahrsten Sinn des Wortes kreuz und quer in alle Himmelsrichtungen rumballert, beim Versuch eine unberechtigt in "seinen" Luftraum eindringende Drohne abzuschießen, sich entsprechend verantworten müssen, denn das wäre definitiv fahrlässiger Umgang (wo landen die Geschosse am Ende ihrer ballistischen Flugbahn?),

    und so jemanden würde sogar ich direkt anzeigen, Gesetzeslücke hinsichtlich Erwerb/Besitz hin oder her.

  • Die Argumentation, daß ein Angriff auf eine Drohne zur Verteidigung vom eigenen Grundstück und/oder Sonntagsruhe nicht unter die Begriffe Angriff/Verteidigung fallen soll,

    nur weil die Zweckbestimmung anders lautet, ist schon skurril.

    So oder so würde jemand, der mit einer solchen Waffe dann im wahrsten Sinn des Wortes kreuz und quer in alle Himmelsrichtungen rumballert, beim Versuch eine unberechtigt in "seinen" Luftraum eindringende Drohne abzuschießen, sich entsprechend verantworten müssen, denn das wäre definitiv fahrlässiger Umgang (wo landen die Geschosse am Ende ihrer ballistischen Flugbahn?),

    und so jemanden würde sogar ich direkt anzeigen, Gesetzeslücke hinsichtlich Erwerb/Besitz hin oder her.

    Genau da ist das Problem. Es muß immer sichergestellt sein, das kein Geschoß die Grundstücksgrenze überqueren kann! Ist das nicht unter allen Umständen garantiert, macht man sich strafbar, wenn man trotzdem schießt.


    Und ein in den letzten Jahren immer "gefährlicherer" Aspekt ( für den Schützen/Waffenbesetzer ) :( : Angeblich reicht das Sehen der Waffe, um andere zu erschrecken, zu nötigen oder das die sich bedroht fühlen. Die Polizei drängt Zeugen dahingehend immer zur Anzeige. Damit wird meistens ein fettes Strafgeld, immer die Beschlagnahmung wirklich aller Waffen und oft ein Waffenumgangsverbot verhängt!


    Daher sehe ich die legale und straffreie Möglichkeit auf seinem eigenen Grund und Boden in der BRD mit irgend etwas Waffenähnlichen herumzulaufen oder gar zu schiessen, bei vorhandener Nachbarschaft oder frequentierter Straße am Grundstück, für nicht mehr gegeben.


    Trotzdem wäre eine legale frei ab 18 zu erwerbende Pumpe in einem vernünftigen Kaliber erstrebenswert. Einfach ein Nice to have und im Krisenfall ein Must have.

  • Grundstücksgrenze: Ihr hängt immer noch im WaffG fest. Außerdem: Was ist mit Jägern? Die müssen sich auch überlegen wo die Kugel hinfliegt, wenn das Wild durchschlagen oder verfehlt wird. Klar seid ihr füt Fehlschüsse verantwortlich, die jemanden verletzen oder etwas zerstören, aber halt "nur" tatsächlich, nicht über eine 7.5J Regelung, die auch greift, wenn niemand/nichts geschädigt wird.


    Wobei ich im Gegensatz zu den zwei prominenten Fürsprechern der Auslegung "Dronenabwehr = keine Verteidigung" hier nicht so sicher bin. Hier wird ein individuelles Rechtsgut (allg. Persönlichkeitsrecht, Ehre, ggf. §201a (1) Nr. 1 StGB... verteidigt, nur so eine Argumentation kann den Eingriff/Zerstörung fremden Eigentums rechtfertigen. Das kann man nicht einmal als Rechtfertigung zur Zerstörung dieses fremden Eigentums heranziehen, aber gleichzeitig sagen "dient nicht der Verteidigung, also nicht vom WaffG erfasst". Das ist aber nur meine pers. Meinung, ohne wirklich viel Gehirnschmalz in das Thema gesteckt zu haben.

  • Die Argumentation, daß ein Angriff auf eine Drohne zur Verteidigung vom eigenen Grundstück und/oder Sonntagsruhe nicht unter die Begriffe Angriff/Verteidigung fallen soll,

    nur weil die Zweckbestimmung anders lautet, ist schon skurril.

    So oder so würde jemand, der mit einer solchen Waffe dann im wahrsten Sinn des Wortes kreuz und quer in alle Himmelsrichtungen rumballert, beim Versuch eine unberechtigt in "seinen" Luftraum eindringende Drohne abzuschießen, sich entsprechend verantworten müssen, denn das wäre definitiv fahrlässiger Umgang (wo landen die Geschosse am Ende ihrer ballistischen Flugbahn?),

    und so jemanden würde sogar ich direkt anzeigen, Gesetzeslücke hinsichtlich Erwerb/Besitz hin oder her.

    tja, ich hab paar Drohnen von DJI. Dieses Thema gibt es seit Jahren,ich hab extra den kleinen u. grossen Führerschein beim Luftfahrtbundesamt gemacht (alle 5 Jahre). Es gibt verschiedene Arten (Gewehrähnlich) um die Drohnis runter zuholen,aber egal welche Art,die sind nicht für Privat,sondern für Flughäfen,Atomkraftwerke,Gefängnisse,grosse Konzerne z.b. BASF,wegen Spionage.u.s.w.

    mfg.

    der Duke

    :evil:

  • Die Argumentation, daß ein Angriff auf eine Drohne zur Verteidigung vom eigenen Grundstück und/oder Sonntagsruhe nicht unter die Begriffe Angriff/Verteidigung fallen soll,

    nur weil die Zweckbestimmung anders lautet, ist schon skurril.

    So oder so würde jemand, der mit einer solchen Waffe dann im wahrsten Sinn des Wortes kreuz und quer in alle Himmelsrichtungen rumballert, beim Versuch eine unberechtigt in "seinen" Luftraum eindringende Drohne abzuschießen, sich entsprechend verantworten müssen, denn das wäre definitiv fahrlässiger Umgang (wo landen die Geschosse am Ende ihrer ballistischen Flugbahn?),

    und so jemanden würde sogar ich direkt anzeigen, Gesetzeslücke hinsichtlich Erwerb/Besitz hin oder her.


    Das die Plastikkugeln aus dem Drohnenabwehrgerät von Tactical Dad jemanden ernsthaft verletzen ist unwahrscheinlich und nur eine abstrakte Gefahr.

    Der Angriff der Drohne auf mein Persönlichkeitsrecht ist akut. Daher kann die geringe Gefahr in Kauf genommen werden.

  • der Artikel ist über 5 jahre alt, und das geht immer vor Gericht. viel Spaß ^^

    mfg.

    der Duke

    :evil:

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