Kontrolliert der Zoll oder Zustellunternehmen Lieferungen von Verkäufern wie z.B. Huma Air (Absenderadresse erkenntlicher Waffenhändler in NL) Tuningteile die leistungsteigernd sind ?
Also z.B. eine Lieferung mit Hammerfeder, Hammer, langer Lauf, Transferport u.s.w..
In Summe deuten die Teile ja deutlich auf die Leistungssteigerung einer F-Waffe hin.
Wäre es unproblematischer solche Teile einzeln liefern zu lassen ?
Es wäre wohl sinnlos für einen Verkäufer im Ausland die Teile in Deutschland anzubieten wenn solche Kontrollen die Regel wären
weil dann unzählige Besteller / Käufer Besuch von geeigneten Beamten zuhause hätten.
In Folge würden die Bestellungen einbrechen weil viele in der JVA wohnen würden, oder dieses vermeiden möchten.
Andererseits kann ja weder Zoll noch Zusteller wissen ob er Besteller / Käufer nicht durch Besitz von WBK o.a. berechtigt ist zu diesem Kauf und Betrieb der Waffe
oder wer die Waffen dann verändert. Also im zulässigem Fall ein Büchsenmacher aufgrund vorgelegter WBK.
Ich weis jetzt nicht ob alle leistungssteigernden Tuningteile solcher Hersteller / Anbieter auch bei Wiederverkäufern in Deutschland erhältich sind.
In Folge dann auch die Frage ob diese Tuningteile auch von einem deutschen Händler an deutsche Käufer unproblematisch geliefert werden können ?
Zumindest erhält man z.B. für eine Diana Stormrider 3 verschiedene Transferports als Leistungssteigerung bis über 30 J.
Was für Erfahrungen und haltbare Infos hat man dazu ?