Lauflänge ändern legal?

  • Servus miteinander.


    Ist es legal an meinem Luftgewehr einen längeren oder kürzen Lauf zu verbauen? macht ein Luftgewehr mit 7.5 Joule und 500mm Lauf nacher mehr Joule mit 600mm oder 700mm Lauf oder tut sich da bei 7.5 Joule nichts?

  • Wenn es erlaubt ist, möchte ich hier gerne die gleiche Frage für das Power Plenum anhängen, das ja offenkundig sehr viele im Forum verbauen. Nach den rechtlichen Definitionen, die in anderen Threads schon geposted wurden, wäre so ein PP meines Erachtens nach ebenfalls ein leistungsrelevantes Teil und damit in jedem Fall WBK pflichtig - oder nicht?

  • Falls deine Waffe tatsächlich mal kontrolliert und mit dem Testmuster der PTB verglichen wird - ist absolut JEDE Modifikation gegebenenfalls ein Strick mit dem der zuständige Richter potentiell was gegen dich in der Hand hat. Sei es eine andere Feder, ein anderer Tank, ein anderer Lauf, etc.


    Also kann es dir eigentlich egal sein was "legal" / "graubereich" / "verboten" ist. Schau einfach das dein Gewehr < 7,5J bleibt damit du bei einer oberflächlichen Kontrolle erstmal safe bist.


    Wenn sich jemand die Mühe macht eine Beschlagnahmung deines 7,5J Gewehrs zu veranlassen - und dieses bei einem BüMa so gründlich auseinander nimmt und Teile mit dem PTB Muster vergleicht - hast du andere Probleme. Vermutlich hast du ne Murmel durchs Nachbars Fenster oder mitten im Wohngebiet auf Vögel geschossen. Das passiert nicht einfach so.


    Zitat

    macht ein Luftgewehr mit 7.5 Joule und 500mm Lauf nacher mehr Joule mit 600mm oder 700mm Lauf oder tut sich da bei 7.5 Joule nichts?

    Ein längerer Lauf erhöht die Leistung da die Murmel länger angeschoben wird. Du musst also an einer anderen Stelle "runter regeln" damit du unter 7,5J bleibst. Vermutlich. Gemacht und genau so vorher/nachher getestet hat das glaube ich hier noch niemand.

  • Im Bereich HPMax gab es ein Thread mit Aussage von JS, dass bei einer Kontrolle inkl. Beschusstest im Privatbereich nur die F-Zertifizierung (also der Aufdruck9 + die abgegebene Leistung zählt. Die bauliche Einhaltung obliegt nur dem Vertreiber. Inwieweit jetzt rechtlich stimmig ist, kann ich natürlich nicht beurteilen. Ich schau mal, ob ich es wieder finde.


    Edit:

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    Einmal editiert, zuletzt von Pfundsknopp ()

  • Im Bereich HPMax gab es ein Thread mit Aussage von JS, dass bei einer Kontrolle inkl. Beschusstest im Privatbereich nur die F-Zertifizierung (also der Aufdruck9 + die abgegebene Leistung zählt. Die bauliche Einhaltung obliegt nur dem Vertreiber. Inwieweit jetzt rechtlich stimmig ist, kann ich natürlich nicht beurteilen. Ich schau mal, ob ich es wieder finde.


    Edit:

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    Er hat da so einiges "Unterschlagen", was auch noch eine Rolle spielt. Es ging ihm bei der Erklärung "F" und "<7.5 J" um kleinere Modifikationen. Verkürzen auf <60cm, Lauftausch, Umbau zum Vollautomaten, Ausstatten mit Lampen, Lasern, umfräsen der HPmax Dovetail zu einer Picatinny Rail, .... an sowas hat er dabei sicher nicht gedacht.

  • Wahrscheinlich. Interessant wäre zu wissen, wo dann genau die Grenze der "kleinen Modifikation" gezogen wird, was sicherlich auch wieder eine Sache der Auslegung, im schlimmsten Fall vor Gericht, ist. Hatte mir mal vorgenommen, mich in die Gesetzestexte rein zu lesen um Klarheit zu haben, aber das muss man echt wollen 😵

  • So etwas wie 'kleine Modifikation' ist sowieso nicht im deutschen Waffengesetz definiert. Das meiste ist dort schon genau definiert, jedoch gibt es Interpretationsspielraum, wenn es um Pressluftwaffen geht, da sich diese bautechnisch von 'richtigen Waffen' unterscheiden und einige Bauteile dort nicht definiert sind, wie zum Beispiel das Power Plenum oder ein Regulator und sich diese Teile auch nicht unbedingt im Korpus der tatsächlich 'wesentlichen Waffenteile' befinden muss. Der Lauf hingegen ist als 'wesentliches Waffenteil' definiert und darf (in Deutschland!) nicht angefasst werden, zumindest nicht von Laien.

    2 Mal editiert, zuletzt von bobogaba ()

  • Der Lauf hingegen ist als 'wesentliches Waffenteil' definiert und darf nicht angefasst werden, zumindest nicht von Laien.

    Seltsam ist, dass es bei youtube deutsche Besitzer gibt, die stolz ihre Diana Bandit mit langem Lauf präsentieren, halt auf 7.5J gedrosselt. Zum Beispiel dieser auffällige Typ mit vielen Videos:

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  • Seltsam ist, dass es bei youtube deutsche Besitzer gibt, die stolz ihre Diana Bandit mit langem Lauf präsentieren, halt auf 7.5J gedrosselt.

    Es gibt hier auch Forenmitglieder, die Stolz ihre montierten Laser und Lampen präsentieren.


    Außerdem heißt das ja nicht, dass es gar keine Möglichkeit gibt, den Lauf (auch dauerhaft) zu ersetzen (nicht nur im Ausland). Es muß halt nur dem Richtigen übergeben werden, der daraufhin auch ein neues "F" "setzt". Oder es ist jemand mit einer Herstellungserlaubnis. Oder jemand der die richtige WBK dafür hat. Oder oder... nur für Otto- Normal- GG- Foren- User ist das halt nichts, sofern sie sich auch wirklich in DE aufhalten.

  • Zitat

    Seltsam ist, dass es bei youtube deutsche Besitzer gibt, die stolz ihre Diana Bandit mit langem Lauf präsentieren, halt auf 7.5J gedrosselt. Zum Beispiel dieser auffällige Typ mit vielen Videos:



    Er kann ja behaupten das der Umbau im Ausland geschen ist. Solange das Kaliber nicht gewechselt wurde und die Waffe weiterhin <7,5J schiesst ist es dem deutschen Gesetzgeber dann nämlich egal.

  • Er kann ja behaupten das der Umbau im Ausland geschen ist. Solange das Kaliber nicht gewechselt wurde und die Waffe weiterhin <7,5J schiesst ist es dem deutschen Gesetzgeber dann nämlich egal.

    Wenn der Lauf ein anderes Profil oder eine andere Länge hat, verfällt das PTB "F". Es sei denn, dass der Zulassungsinhaber abweichende Lauflängen gleich bei der PTB- Anzeige angemeldet hat, und diese genehmigt wurden. Dann befindet sich aber auch auf den Austausch- Läufen die Kennzeichnung des Anmelders sowie die Typenbezeichnung der Waffe. Ob es bei einer Kontrolle bemerkt wird, ist eine andere Sache. So wird bei einer Untersuchung der Waffe vermutlich kaum auffallen, ob de ein 500mm Lauf 5.5 für Slugs oder eine 500mm Lauf 5.5 für Pellets verbaut ist, sofern es keine Hinweise auf eine Modifikation oder Leistungssteigerung gibt. Fällt es aber auf, ist das Kind "in de Brunnen gefallen".


    Wenn der Lauf ein anderes Kaliber hat, ist m.W. eine völlig neues PTB Zulassungsverfahren nötig.


    Der theoretische Weg eine Basiswaffe mit zwei Läufen unterschiedlichen Kalibers bei der PTB anzumelden dürfte am Erfordernis der eindeutigen Kennzeichnung auf dem "Systemgehäuse" scheitern. Letzteres vermute ich jedoch nur.

  • Ist auch eigentlich komplett unsinning darüber auch Gedanken zu verschwenden.


    Wenn es dazu kommt das deine Waffe mit richterlicher Anordnung beschlagnahmt wird / ein Straftatsverdacht besteht - und dann mit dem PTB Muster verglichen wird - hat man ganz andere Probleme.


    Schaut einfach das eure Waffe < 7,5 J schießt und dann ist gut. Alles andere ist in der Realität irrelevant. Das ist genau so unsinnig wie darüber nachzudenken ob es illegal ist nen Film bei kino.to (r.i.p.) zu gucken oder bei Rot über die Fussgängerampel zu latschen.

  • Die Genehmigung der PTB ist, soweit ich das verstanden habe, nur für die Herstellung und das Verbringen von Waffen in Deutschland relevant. Dies bedeutet, dass dieses Zeichen, im Kontext des Waffenumbaus, nur für Entitäten relevant ist, die Waffen hier vertreiben wollen. Die PTB kann an sich nicht erlöschen. Dieses ist lediglich ein Prüfzeichen, das anzeigt, dass eine Schusswaffe oder ein bestimmter Waffentyp die Sicherheitsprüfungen der PTB bestanden hat und den deutschen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Was du danach als Endnutzer mit deiner Waffe machst, ändert nichts mehr daran, dass diese Waffe zum Zeitpunkt des Verkaufs den Anforderungen genügt hat.


    Somit würde ich nun auch argumentieren, dass ein Laufwechsel in einem Land in dem dies erlaubt ist und ein anschließendes zurückkehren nach Deutschland eventuell eine Grauzone zulässt, solange die Bewegungsenergie natürlich weiterhin unter 7,5 Joule verbleibt.


    Einmal editiert, zuletzt von bobogaba ()

  • Ist auch eigentlich komplett unsinning darüber auch Gedanken zu verschwenden.


    Wenn es dazu kommt das deine Waffe mit richterlicher Anordnung beschlagnahmt wird / ein Straftatsverdacht besteht - und dann mit dem PTB Muster verglichen wird - hat man ganz andere Probleme.


    Schaut einfach das eure Waffe < 7,5 J schießt und dann ist gut. Alles andere ist in der Realität irrelevant. Das ist genau so unsinnig wie darüber nachzudenken ob es illegal ist nen Film bei kino.to (r.i.p.) zu gucken oder bei Rot über die Fussgängerampel zu latschen.

    Das Einhalten von Gesetzen und Vorschriften ist nicht nur eine Frage der Wahrscheinlichkeit, sonder eine Frage der Verantwortung. Diskussionen über die rechtlichen Aspekte der Waffenmodifikation können unter gewissen Umständen auch für die (eigene/öffentliche) Sicherheit einen Mehrwert bringen.


  • > und ein anschließendes zurückkehren nach Deutschland eventuell eine Grauzone zulässt, solange die Bewegungsenergie natürlich weiterhin unter 7,5 Joule verbleibt.

    1) Wieso schreibst Du denn in einer Farbe, die kaum zu lesen ist? Grau auf Grau..... das ist ja wie die österreichische Kriegsflagge. Weißer Adler auf weißem Grund.


    2) Jetzt musst Du nur noch Deine Ansicht in den Köpfen der Richter/StA verankern. Dann kann jeder hier mit seiner FX/Huben "F" Waffe in die Niederlande fahren, den Exportsatz einbauen, und vorm zurückfahren mal kurz auf <7.5J einstellen. Ich fände das gut. Gleichwohl bezweifle ich, dass irgendjemand von denen, die das am Ende zu beurteilen haben, Deiner Ansicht folgen werden. Gesetze werden nicht zwingend wörtlich ausgelegt, sondern u.a. auch teleologisch. Und das was Du Dir da vorstellst, war gewiss nicht Hintergrund der entsprechenden Regelungen im WaffG.


    Aber sollte ich mich täuschen: Umso besser. (Und gleich weckt mich jemand auf, und holt mich in die deutsche Realität zurück)


  • Mal sehen ob der VDB den ganzen Blödsinn evtl etwas ändern kann in Zukunf.

  • Natürlich hast du auch recht.

    Letztlich hängt es hier, denke ich, immer sehr stark vom Einzelfall ab. Es kann viel philosophiert werden, aber im Endeffekt weiß niemand, wie hier im Einzelfall geurteilt wird.

    • Offizieller Beitrag

    Außerdem heißt das ja nicht, dass es gar keine Möglichkeit gibt, den Lauf (auch dauerhaft) zu ersetzen (nicht nur im Ausland). Es muß halt nur dem Richtigen übergeben werden, der daraufhin auch ein neues "F" "setzt".

    Der Lauf hat kein Zeichen. :S Das Kaliber ist aber am Gehäuse eingetragen und dies darf man nicht ändern.

    Die S.H.I.E.L.D. Agency e.U. administriert und moderiert das Forum als externer Dienstleister der GoGun GmbH. Das Forum dient dem gemeinsamen Austausch von Informationen, Wissen und Tipps+Tricks zu Produkten der GoGun GmbH - von Kunden für Kunden. Die Beiträge werden nicht von Mitarbeitern der GoGun GmbH aktiv gelesen oder beantwortet. Es findet keine rechtsverbindliche Beratung statt.

  • Außerdem heißt das ja nicht, dass es gar keine Möglichkeit gibt, den Lauf (auch dauerhaft) zu ersetzen (nicht nur im Ausland). Es muß halt nur dem Richtigen übergeben werden, der daraufhin auch ein neues "F" "setzt".

    Der Lauf hat kein

    Zeichen. :S Das Kaliber ist aber am Gehäuse eingetragen und dies darf man nicht ändern.

    Dieses F meinte ich. Es muß doppelt durchgestichen werden, ebenso der Schriftzug GG, ggf. die PTB No. und das Kaliber, und dann die neuen Daten von einem Berechtigten völlig neu gesetzt werden.


    Auf dem Lauf soll sich lt. PTB normalerweise kein F befinden, auf Austauschläufen das ohne Werkzeug getauscht werden kann aber wohl Herstellerkennzeichnung und Waffenmodell.


    - Soweit ich weiß, hat sich ja gerade erst (Anfang 2023) geändert)

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