Verliert GK1 DE Zulassung durch Anflexen der Schraube?

  • Dazu müsstest Du einen Büchsenmacher ansprechen. Dieser hat nicht nur eine Waffenhandelserlaubnis (so wie wir), sondern auch eine Waffenherstellungserlaubnis. Nur die letztere ermächtigt zur "Erzeugung" einer erlaubnispflichtigen Waffe nebst dem obligatorischen Eintrag in das NWR. Der Büma kann Dir dann danach die Waffe übergeben, ggf. nach Voreintrag (wenn dieser bei Deiner WBK erforderlich ist).

  • Eigentlich geht das nur über den Jagdschein und auch nur für die K1 (Langwaffe). Da brauchst Du für eine Langwaffe keinen Voreintrag und musst kein Bedürfnis nachweisen. Einfach kaufen und binnen 14 Tagen bei der Waffenbehörde einen Stempel draufmachen lassen.

    Bei einer Kurzwaffe sehe ich schwarz, es gibt KEINE Disziplin, für die eine offene GK1 zugelassen wäre. In Frage kommt aber natürlich die Waffenhandelserlaubnis. Dazu musst Du ein Gewerbe anmelden, die Waffenbehörde von der Ernsthaftigkeit der Sache überzeugen und dann die Fachkundeprüfung vor der IHK ablegen. Die ist nicht ohne, wesentlich schwieriger als die Waffensachkundeprüfung.

  • Verein finden in der Du mit einer offenen Druckluftwaffe schiessen darfst, und der Verein einem Verband angehört, der eine vom "Reichssportministerium" (BMI) zugelassene Disziplin anbietet, in der mit Druckluft- Kurzwaffen über 7.5J geschossen wird.


    Falls es so etwas gibt (ich kenne keine Disziplin für 40J Druckluftkurzwaffen, aber das muß nichts heißen), dann 1-2 Jahre Mitgliedschaft im Verein, Bedürfnisbestätigung vom Verband, Sachkundelehrgang mit Prüfung, WBK + Voreintrag. Eine Waffe nie wieder "Knifte" nennen.


    Wenn es keine Disziplin für Kurzwaffen- Druckluft > 7.5J gibt, bleibt noch (Alternativen):

    - Büchsenmachermeister werden

    - Waffenhandelslizenz (incl. Prüfung) -> ziemlich schwierig wenn man nicht tief in der Materie steckt.

    - Waffensachverständiger werden (über geeignetes Studium oder BüMa + ???? bzw. wirklich nachgewiesene besondere Kenntnisse aufgrund jahrelanger Tätigkeit/Erfahrung in einschlägigen Bereichen)

    - ins "freie" Ausland ziehen (sollte der schnellste, billigste und einfachste Weg sein, wenn keine Disziplin dafür existiert)


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    Nachtrag:

    Hat sich mit Joerg Sprave 's Antwort überschnitten. Sorry

  • Völlig in Ordnung. Nur hat m4ko der Diskussion grundlos den Hahn zugedreht, wenngleich ihm nicht ganz klar war, dass das eine technische Auseinandersetzung ist, und keine Beschwerde. Denke er kommt einfach nicht aus der Technik.


    Immer schön danke sagen ist aber sehr brav. Ja.

    Sorry falls ich dir da auf den Fuß getreten / deine Gefühle verletzt habe das war nicht meine Absicht ❤️


    Welche offenen Fragen hast du denn noch? Es hält dich niemand auf weiter zu diskutieren oder Fragen zu stellen. Erst wenn die Moderation nen Thema schließt ist "Ende" 👌



    Und zum Thema schleimen ... das Jörg sich das ganze Gebrabbel überhaupt durchliest und uns Fakten / Gründe liefert weshalb Dinge auf die ein oder andere Art gemacht werden finde ich halt gut. Welcher Händler macht sowas schon für seine Kunden? Tatsache ist doch: Ohne diese Infos wäre das eine Diskussion mit offenem Ende gewesen wo man nur hätte mutmaßen können warum/wieso/weshalb. So haben wir zumindest mal Infos aus erster Hand.

  • Ja ich bin ein hochsensibles Wesen und danke dir für diese versöhnlichen Worte. <3 :thumbup:


    Alles gut mein Lieber, die Spitze ging nicht gegen dich. Evtl. habe ich es auch missverstanden.

    Jedenfalls fand ich deine Beiträge dazu sehr erhellend und finde technische Auseinandersetzungen, Backwardengineering und weitere Ideen einfach spannend.


    Da empfand ich so ein "es ist jetzt einfach so wie es ist" jetzt nicht ganz treffend.


    Fragen werden sicherlicch noch so einige auftauchen. Spätestens Mitte/Ende März. 8o :thumbup:

  • ... das Jörg sich das ganze Gebrabbel überhaupt durchliest und uns Fakten / Gründe liefert weshalb Dinge auf die ein oder andere Art gemacht werden finde ich halt gut. Welcher Händler macht sowas schon für seine Kunden?

    Ja, seit er seine "Bude" abgefackelt hat, hat er sichtlich mehr Zeit für's Forum. Aber wer "erfindet", testet und "entwickelt" jetzt? Entsteht da am Ende eine Innovationslücke und zumindest die Stammuser hier müssen uns ein neues Hobby suchen? Wäre dem so, würde ich zum "Aktivisten" avancieren und der GG Klebertruppe beitreten. Oder dem WIederaufbaukommando?! Mhhm.. wenn es noch wärmer wird vielleicht.


    ( Joerg Sprave 's: Bitte nicht "krumm" nehmen wenn ich aus Deinem Schaden etwas nützliches ableite) Du hast in der kurzen Zeit seit du hier verstärkt auftrittst, mehr Fragen gelöst, als ich je zu stellen wagte..

  • Schon bald ist meine Werkstatt wieder fertig, es geht gut voran. Aber ich werde trotzdem versuchen, hier öfters reinzuschauen. Bin sehr froh über den Erfolg des Forums! Das entlastet die Kollegen in Essen schon sehr.

  • Die FX-Waffen haben zwar einen extern justierbaren Regulator, aber OHNE Veränderung des Hammergewichts SINKT die Leistung beim Hochdrehen - weil dann das Ventil gar nicht mehr geöffnet wird, der Gegendruck ist zu stark. Deshalb müssen wir diese Regelschraube nicht fixieren.


    Bei der GK1 ist das anders und bei der K1 auch. In der K1 mussten wir auch die Regulatorschraube fixieren (verklebt und Einsatz eines Stahlstücks in den Inbus).

    Die Rechtslage ist klar: Muss ein Teil eingebaut oder gewechselt werden, dann ist das in Ordnung. Muss lediglich eine Justage vorgenommen werden, dann ist das NICHT OK

    Hab' übrigens vielen Dank für diese Erklärung. Die bringt zum ersten Mal etwas Logik in das Wirrwarr (in meinem Kopf zumindest) der PTB Anpassungen. "Gefallen" finde ich an der "Verflexung" der Huben's jedoch noch immer nicht. Bei der GK1 wäre es vielleicht eine Idee, wenn ihr die Abzugsbügeleinheit (Teil 92 -Trigger Guard- der internationalen Version) für ein paar Euro extra mit beilegen würdet. Dann gäbe es auch keine Probleme mit Hin- und Herflexen, wenn das Ding mal zurück zu Euch muß.


    Im Ausland: Trigger Guard austauschen, zurück nach DE: verflexte Abzugseinheit wieder einbauen. Man müsste ausnahmsweise beim Rückbau nicht einmal mit einem Chrony kontrollieren, die Justierschraube wird beim Wechsel des "PTB Trigger Guards" ja gar nicht angetastet.


    Das entlastet die Kollegen in Essen schon sehr.

    Wir könnten Essen umso mehr entlasten, je wehr wir wüssten. Schon alleine gegenüber Facebook werden wir hier doch häufig ziemlich an der kurzen Leine gehalten. ;) Zum Glück hat der Admin manchmal erbarmen, und stellt einiges hier ein. Aber wie man an den Infos der letzten Tage sieht: Wir haben hier trotzdem ein Informationsdefizit.


    Wobei wir beim nächsten Thema wären (ich nutze es jetzt schamlos aus, dass Du Dich zur Zeit hier tummelst): Kannst Du was dazu sagen, was aus Deiner "Geborene LEP" Idee geworden? Ich fand die Idee nicht schlecht.

  • Wäre es nicht das einfachste mittels Heisskleber ein Stück mit Innensechskant oder Schlitz \Kreuzschlitz aufzukleben, so würde man nichts an der verbauten Schraube verändern.

    Und der Heisskleber müsste sich problemlos rückstandsfrei wieder entfernen lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von DerTobi ()

  • Hallo Jörg,


    wenn man nur die obere (zusätzliche) Export-Madenschraube einsetzte, ohne die andere im Griff auszutauschen, was dürfte man dann erwarten?

    Hattet ihr das vielleicht auch (im Ausland) getestet? Für die Waffe wäre das gefahrlos, nehme ich an?


    Danke und Grüße

  • Habe ich nicht getestet, aber sehr viel bringt es nicht glaube ich.

    Und wenn man nur die Schraube im Griff aufdreht und die kleine Madenschraube unverändert läßt? Geht das, oder fliegt einem dann die Pistole auseinander, weil der Druck nicht durch die kleine Öffnung passt?

  • Joerg Sprave

    "Ist an der Waffe offensichtlich "gefummelt" worden, ist allerdings die Chance hoch, dass die Waffe sichergestellt wird. Ergibt die Prüfung dann max. 7.5 Joule, dann hat das keine Folgen. Wann und ob man die Waffe wiedersieht ist aber fraglich."


    wäre es echt möglich, selbst wenn bei einer Kontrolle bei der GK1 nur 7.5 Joule festgestellt werden, aber die verstellschraube wieder hergestellt wurde. Man zwar Straffrei ausgeht, aber die GK1 einfach einbehalten werden kann? So hört sich dein Satz an.

  • Warface2k


    In welcher Situation sollte das denn passieren? Das die Waffe für sich genommen - noch dazu eine ge-F-te - um ihrer selbst wegen in den Fokus gerät, halte ich für unwahrscheinlich. Zumindest nicht bei sachgerechter Aufbewahrung/Handhabung/Nutzung.


    Angenommen, es gibt eine fragwürdige Situation, in der ein fragwürdiger Kandidat mit einer Waffe herumhantiert die eine Gefahrensituation auslöst wobei dann fragwürdige Bearbeitungsspuren festgestellt werden, ja. Definitiv. Dann ist die Rückgabe nahezu ausgeschlossen.


    Man lässt einfach alles Fragwürdige und transportiert so wie vorgeschrieben, dann sehe ich kaum Schwierigkeiten.


    Schickt man zum Händler, warum auch immer, wird der Ursprungszustand wieder hergestellt. Sind jetzt nicht unbedingt Feinmechanik oder 2-stellige Beträge dafür nötig.

  • wäre es echt möglich, selbst wenn bei einer Kontrolle bei der GK1 nur 7.5 Joule festgestellt werden, aber die verstellschraube wieder hergestellt wurde. Man zwar Straffrei ausgeht, aber die GK1 einfach einbehalten werden kann? So hört sich dein Satz an.

    Sichergestellt wird die sowieso erst einmal. Ob Sie noch brauchbar ist, nach der "Behandlung/Aufbwahrung" in der Asservatenkammer (Luftfeuchtigkeit, Temperaur, Kondesnwasser.....) ist nicht vorhersagbar. Neuwertig aussehen wird sie jedenfalls nicht mehr.


    Ansonst eine Frage wie Du Dich "aufstellst". Hat man Pellets gefunden, die mit defintítiv über 7.5J abgefeuert wurden? Kann man nachweisen, dass Du die Änderung in D (ohne BüMa) selbst durchgeführt hast? Ist da noch irgendwas anderes, was man Dir anlastet, aber nicht beweisen kann?


    Wie gut ist Dein Anwalt, und ist er Dir ein mehrfaches des GK1 Wertes "wert"?


    Davon hängt ab, ob Du nach 1.? Jahren Dein Eigentum je wiedersiehst. Oder nur einen Einziehungsbeschluss.


    Bei "Waffen" (ob "F"; "PTB" oder echt) können die alles. Denn Du hast bei Polizei, StA, RIchter >KEINEN< AUF Deiner (oder neutraler) Seite.


    Theoretisch sollte bei "F" Kennzeichnung und unter 7.5 Joule alles auf eine Rückgabe rauslaufen. Nur wenn sie so gar nichts finden, müssen sie auch den Schaden der Durchsuchung, die Kratzer an den Waffen u.s.w. zahlen soweit ich weiß.


    Daher habe ich noch NIE davon gehört, dass sie am Ende gar nichts gefunden haben. Egal aus welchem Deliktsbereich. Und wenn Du es darauf anlegst, dauert das Verfahren noch länger. Mit nur etwas Pech wird Dein Eigentum dann doch irgendwann freigegeben, aber ist inwzischen durch's WaffG verboten.


    Und wenn sie Dir strafrechtlich wirklich nichts können, aber Du die scharfe Replika eines Dolches an der Wand hängen hattest, kann auch noch die Keule mit dem "Waffenbesitzverbot" kommen. Das war's das für dieses Hobby, in diesem Land, dür dieses Leben. Der Glaube an Reinkarnation (ohne Belastung durch Erbsünde) hilft vielleicht.

  • Es ging mir nur darum ob sie theoretisch das Recht haben die Waffe einzubehalten Wenn die Schraube wiederhergestellt wäre aber die Waffe zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung auf unter 7.5 Joule eingestellt war Zb. in dem Fall der Jenige kommt in eine Verkehrskontrolle und die Waffe ist nicht Ordnungsgemäß verschlossen und wird einkassiert. All diese Sachen werden bei mir niemals vorkommen. Es geht mir rein um "könnten Sie" die Waffe behalten wenn sie unter 7.5 Joule hat, aber technisch verändert wurde. Wegen eben der Aussage "unter 7.5 Joule und F Zeichen = Safe"

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