Jede Menge ärgerliche Garantiefälle?

  • Gehört das nicht zu Pflege und Wartung?

    Ja. Für einen Büchsenmacher. ;)


    Entgraten, Bohren, Fräsen, Drehen sind die "Paradebeispiele" im WaffR für den Begriff "spanabhebend". Und das wiederrum ist das Paradebeispiel für den Begriff "Bearbeiten".


    Zum Glück gibt's NL, wo man jederzeit, sogar mit Schleifpapier, so hochkriminelle Arbeiten erledigen kann, wie zum Beispiel Rost vom Lauf abzuschleifen, damit man besser nachbrünieren kann. Oder halt entgraten.


    Ich wiederhole hier gerne was René Goscinny und Albert Uderzo, schon vor Jahrzehnten, als Vorlage für ihre weltberühmte FIgur Asterix verwendet haben: "Die spinnen, die Deutschen....."

    • Offizieller Beitrag

    Entgraten, Bohren, Fräsen, Drehen sind die "Paradebeispiele" im WaffR für den Begriff "spanabhebend". Und das wiederrum ist das Paradebeispiel für den Begriff "Bearbeiten".

    Ein Link dorthin wäre nett. Ich finde diese Bezeichnung in aktuellen Texten von

    • Waffengesetz (WaffG)
    • Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
    • Beschussgesetz (BeschG)
    • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

    nicht (mehr). Hier die aktuellen Fassungen:

    Zu § 21: Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel

    • Eine Schusswaffe wird bearbeitet, wenn ihre Funktionsweise geändert wird (z.B. Umarbeitung einer Schreckschusswaffe in eine Waffe für Patronenmunition, einer Repetierwaffe in eine halbautomatische Waffe, einer Schusswaffe für Einzelfeuer in eine für Dauerfeuer), wenn wesentliche Teile der Waffe (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3) ausgetauscht, geändert oder in ihrer Haltbarkeit beeinträchtigt werden (z.B. Verkürzung des Laufs, Änderung des Patronenlagers) oder wenn das Aussehen der Waffe wesentlich geändert wird (z.B. Abänderung einer Langwaffe in eine Kurzwaffe durch Verkürzung des Schaftes, Montieren von Kühlrippen, Anbringung eines Zielfernrohrs durch mechanische Veränderung an der Waffe). Auch das Umarbeiten erlaubnispflichtiger Schusswaffen in Zier- oder Sammlerwaffen bzw. Schnittmodelle ist ein Bearbeiten. Keine Bearbeitung ist es, einen Einsteck- oder Austauschlauf einzusetzen.
    • ....
    • Die Verschönerung oder Verzierung der Waffe oder die Anbringung oder Veränderung von Teilen, die für die Funktionsfähigkeit, die Funktionsweise oder die Haltbarkeit der Waffe nicht wesentlich sind, sind kein „Herstellen“ im Sinne des WaffG und unterliegen daher nicht der Erlaubnispflicht. Dies gilt auch für geringfügige Änderungen am Schaft oder an der Visiereinrichtung.

    Dass man da lose Späne oder einen Grat der irgendwo nicht hin gehört nicht entfernen dürfte - oder dazu Büchsenmacher sein müsste, finde ich nicht. Wer das in aktuellen Texten findet - gerne mit dem Link melden :!:<3:saint:

  • Ich hatte hier kürzlich von meinem Schaft berichtet und ein Foto von dem fehlenden Stützsteg gemacht.

    Bin ich hier der einzige bei dem das so aussieht?

    Wäre nett wenn sich einige von euch dazu melden könnten, überlege ob ich das reklamiere oder nicht.

  • Ein Link dorthin wäre nett.

    Ich finde leider aktuell keine Links, die das definieren. Ich weiß aber, dass bis incl. 2020 das so bei WHE und auch im Rahmen von Sachkunde und BüMa Fachkunde so vermittelt wurde. (lt. einem Bekannten aus der Prüfungskommission)


    Es läuft, wenn ich mich recht erinnere, über die Definition von Bearbeiten und "Werkzeug". Also z.B. dass ein Schraubendreher kein Werkzeug ist, ein Bohrer, Fräser, Dremel u.s.w. aber schon. Da kommt dann irgendwo auch der Begriff "Spanabhebend" vor.


    Es wäre natürlich tatsächlich denkbar, dass eine Änderung im WaffG/BeschG/BeschVO/AWAffV,.... diese Norm aufgehoben hat.


    Nur: WIr sind in Deutschland! Seit wann wurde / wird im WaffR je etwas erleichtert?


    Falls Du mal mit Jörg S. / Jörg R. Kontakt hast, frag ihn doch kurz. Er muss es wissen, zumindest kann er es bestätigen oder als Humbug abtun. Und ein "Richtig oder Falsch" tut es ja schon.


    Ich hatte aber erst vor wenigen Jahren so einen Fall beim Austausch eines M4 (AR 15) Laufes, da waren "Nacharbeiten" mit spanabhebendem Werkzeug nötig um ihn einzubauen. Und damit wurde der Lauf nicht einfach auf WBK übergeben, sondern erst nachdem der Büma die Anpassungen durchgeführt hatte. Jetzt dürfte die Waffe samt neuem Lauf, genauso wie altem Lauf, einfach an WBK Inhaber verkauft werden.


    Hinweis: Grundsätzlich kann man bei einer Langwaffe, Typ AR15, den Lauf nach Lösen der Laufmutter einfach herausziehen und tauschen. Visierung abnehmen und auf den neuen aufsetzen. Dazu muß aber manchmal die Gasbohrung angepasst werden. Oder/und die Visierung durch einen Haltedorn fixiert werden. Und wenn nur eines von beidem zutrifft, dann ist es BüMA Arbeit. Ist aber nicht bei jedem Laufwechsel so, kommt auf Typ und Hersteller des Austauschlaufes an, sowie Art der vorderen Visierung.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe jedenfalls keine spezifischen (aktuellen) Gesetze oder Verordnungen gefunden, in denen der Begriff "spanabhebend" im Zusammenhang mit Waffen verwendet wird. Der Begriff "spanabhebend" wird üblicherweise in der Metallverarbeitung verwendet und bezieht sich auf Verfahren, bei denen Material von einem Werkstück abgetragen wird, um eine bestimmte Form zu erzielen.


    Im Waffenrecht werden bei den oben genannten Punkten häufig Begriffe wie "Bearbeitung", "Änderung" oder "Umbau" verwendet, um den Umgang mit Waffen zu regeln. Allerdings gibt es keine explizite Definition dessen, was als Bearbeitung oder Umbau einer Waffe gilt. Es finden sich nur die obigen Auszüge - die aber eigentlich recht eindeutig sind.

  • Ich habe jedenfalls keine spezifischen (aktuellen) Gesetze oder Verordnungen gefunden, in denen der Begriff "spanabhebend" im Zusammenhang mit Waffen verwendet wird.

    Ich kenne ihn primär aus diversen eigenen Schulungen im Bereich des WaffR und einigen, für die Betroffenen sehr ungünstig ausgegangenen) Vorkommnissen. Die waren aber allesamt vor 2020.


    Zitat aus "Pirsch", auch wenn eine Zeitschrift sicher nicht die Liste vertrauenswürdiger Referenzen anführen kann:


    "Grundlegend gilt, dass Veränderungen an den wesentlichen Teilen einer Schusswaffe nur von Personen mit einer Waffenherstellungserlaubnis, in der Regel Büchsenmachermeister, durchgeführt werden dürfen. Den Lauf meiner Büchse kürzen und ein Gewinde schneiden, darf ich also selbst nicht durchführen. Auch darf ich keine Bohrungen für die Montage von Basen oder einer offenen Visierung vornehmen. Schließlich zählt das Bohren und Schneiden eines Gewindes für die Schrauben auch zur Veränderung der wesentlichen Teile einer Schusswaffe."


    Mir ist persönlich auch ein Fall bekannt (ca. 2010), da hat das eigenständige Gravieren des eigenen Nameszuges, auf dem System einer K98, zu einem Strafverfahren, mit Entzug der WBK geführt.


    Möglicherweise kommt der Begriff im WaffR so auch nicht (mehr) vor, weil heute viel von dem, was früher "spanabhebend" gemacht wurde, nun von Lasern übernommen wird. Was aber vermutlich immer noch einem BüMa vorbehalten ist.


    Aber sei es drum', vielleicht äußert sich ja mal jemand mit der nötigen Fachkunde Dir gegenüber dazu. Dann kannst Du es weitergeben. Wenn ich falsch liege bzw. sich das geändert hat, lasse ich mich gerne korrigieren - und werde dann umgehend ein Gewinde in den Lauf meiner künftige GK1 schneiden, damit es nachts nicht wieder so einsam wird.

  • Was genau wurde denn repariert und was hat sie jetzt???

    Es wurden alle relevanten Teile bei der 1. Reparatur ausgetauscht.

    Jetzt laut GG Support: " ... es scheint als hätte sich Ihre Ventilnadel im Sitz verkantet "

    Teile werden mir zugesendet.

    Die Ersatzteile (Nadel, Hülse, Verschlussschraube und Feder) waren nach eine Woche bei mir. Habe alles getauscht und nun geht dat Ding.

    Auf dem Bild ist das Problem gut zu sehen. Links NEU und rechts das fehlerhafte Teil - musste ich mit einer Zange herausziehen.

    Warum das ausgerechnet nach ca. 100 Schuß fest geht ist nicht logisch. Hitze kanns ja nicht sein. Also tippe ich mal auf Qualitätsprobleme.

  • Ich habe jetzt die Explosivzeichnung nicht hier, aber der kleine weisse innen-Oring kann es auch sein.


    Auch bei mir hat das Ding nach ca 200 oder 300 Schuss gehangen.


    Ich habe dann halt den Nadelsitz poliert, bis er leichtgängig hinein ging und den O-Ring ersetzt. Danach war es gut und kam nie wieder vor

  • Ich habe jetzt die Explosivzeichnung nicht hier, aber der kleine weisse innen-Oring kann es auch sein.


    Auch bei mir hat das Ding nach ca 200 oder 300 Schuss gehangen.


    Ich habe dann halt den Nadelsitz poliert, bis er leichtgängig hinein ging und den O-Ring ersetzt. Danach war es gut und kam nie wieder vor

    Muss ich mal schauen. Wenn ich das Teil wieder flott kriege habe ich Ersatz für den Notfall.

    • Offizieller Beitrag

    Mir ist persönlich auch ein Fall bekannt (ca. 2010), da hat das eigenständige Gravieren des eigenen Nameszuges, auf dem System einer K98, zu einem Strafverfahren, mit Entzug der WBK geführt.

    Das würde heute mit den doch eindeutigen Angaben im Waffengesetz (wie oben grün) dann wohl nicht mehr vorkommen. Wobei ja in dieser Diskussion auch nicht vom Bohren irgendwelcher Löcher in Lauf oder Gehäuse die Rede war, sondern um das eventuell nötige entfernen von Spänen, die frei rumfliegen oder einfach weggeschliffen werden können. Ein überschüssiger Span ist ja kein Bestandteil der Waffe. Solange Optik und Funktion der üblichen Serienausstattung und Zertifizierung entsprechen, lese ich aus dem Gesetzestext nichts heraus - das sowas verbieten würde. Und diejenigen die sowieso mit dem Export-Kit im Ausland offen schießen, die können das auch im Ausland machen, wo das Deutsche Gesetz keine Gültigkeit hat.

  • Warum das ausgerechnet nach ca. 100 Schuß fest geht ist nicht logisch. Hitze kanns ja nicht sein. Also tippe ich mal auf Qualitätsprobleme.

    Wenn man davon ausgeht, dass die Hammerfeder bei 150Bar zu kräftig die Nadel gegen die Schraube schlägt, ist es schon logisch, dass das Loch der Schraube irgendwann zugedengelt ist. Wenn die Nadel dazu noch etwas zu lang ist, dann geht's schneller.

    Kannst ja mal die reine Nadellänge, also nur der Stahlstift, der beiden messen. Ich hoffe, die neue Nadel ist kürzer.


    Entgraten, Bohren, Fräsen, Drehen sind die "Paradebeispiele" im WaffR für den Begriff "spanabhebend". Und das wiederrum ist das Paradebeispiel für den Begriff "Bearbeiten".

    Aber mal praktisch gedacht: das Entfernen eines Grates wird schwierig zu beweisen sein, ein zusätzliches Loch oder von mir aus ein gefräster Name ist aber schon eine klare Ansage. Ein nicht vorhandener Grat, den eh nicht jeder hat, wird wohl wirklich nicht zur Anklage genügen. Keinen Rost auf der Nadel auch nicht, aber eine Brünierung ließe sich schon als zusätzliches Merkmal erkennen.

    Interessant zum Thema Leistung ist, dass kalibrierte oder wieder verwendete Diabolos sehr wohl eine höhere Leistung bringen können. Das spielt z.B. bei den selbstgemachten Diabolos von Big Bore Mike mit hinein.

    Einmal editiert, zuletzt von Forum Moderation () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Maxe mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • 1 >>> Wobei ja in dieser Diskussion auch nicht vom Bohren irgendwelcher Löcher in Lauf oder Gehäuse die Rede war, sondern um das eventuell nötige entfernen von Spänen, die frei rumfliegen oder einfach weggeschliffen werden können.


    2 >>>Aber mal praktisch gedacht: das Entfernen eines Grates wird schwierig zu beweisen sein

    1) Das mit dem Bohren von Löchern oder Schneiden von Gewinde beruhte halt auf der (damaligen?) Definition "spanabhebende Arbeiten" wären immer "Bearbeiten". Was, wie gesagt, das immer und überall genannte Paradebeispiel für "Bearbeitung i.S. des WaffG" war.


    Dass Späne kein Bestandteil der Waffe sind (oder sein sollten), ist aber natürlich ein tragfähiges Argument, das möglicherweise den Ausschlag gibt.


    Frei rumfliegende Späne wären sowieso schon immer unkritisch gewesen, aber welche die man mit einem Entgrater beseitigt??? - Mir ist zu Entgratern leider keine definitive Aussage in Erinnerung, falls diese überhaupt erwähnt wurden.


    Der Einsatz von Bohrer oder Dremel wurde allerdings nie auch nur als als "grenzwertig" betitelt, das war "Bearbeitung". Sogar Schmirgeln des Laufes (vor Neubrünierung) soll schon zur Pflicht des Neubeschusses geführt haben, was im Umkehrschluss bedeutet, dass vorher ein "Bearbeiten" stattfand (Sonst keine Neubeschuss).


    2) Ausser man gibt es öffentlich zu! Und darum ging es mir eigentlich. Nicht zu genau schreiben was man wie gemacht hat, es sei denn man ist 100%ig sicher, dass das unproblematisch ist. Nenne mich ruhig Paranoid.


    Aber ich möchte nochmals auf Jörg S. und Jörg R. verweisen. Beim nächsten Gespräch mit einem von beiden kurz nachfragen, und die Aussage ist verifiziert - oder widerlegt. Nur ein Vorschlag....

  • Wie kommen wir eigentlich auf das schmale Brett, zu denken, Gesetze wären für alle gleich gemacht und hätten auch dieselbe Relevanz?


    Haben wir nicht zu andere Zeit schon erleben dürfen, wie Gesetze ausgelegt werden, wenn es dem Gesetzgeber nicht passt?


    Der Eine, wohlwollend in unsere freiheitlich demokratische Grundordnung involviert, dürfte da mit einem milden Urteil rechnen.


    Der Andere, vielleicht durch aufmüpfige Aussagen oder ähnliches aufgefallen, eher nicht.

    Das ist das Problem, wenn Ideologen am Werke sind, und keine wirklichen "Volksvertreter".

    Oder hat hier noch jemand das Gefühl, souverän zu sein?😉🤢

    • Offizieller Beitrag

    Beim nächsten Gespräch mit einem von beiden kurz nachfragen, und die Aussage ist verifiziert - oder widerlegt.

    Also ob hier im Forum "...hat gesagt..." ein höheres Gewicht hat, als die 1:1 Auszüge aus dem Gesetzestext bzw. der Verordnung, muss ich leider in Frage stellen.

    Im Fall der Fälle zu argumentieren "...habe ich im Forum gelesen, dass das jemand so gesagt hat..." - wird weniger "ziehen" als auf den entsprechenden Paragraphen zu vermeiden. Genau genommen hat ja schon der Umbau der Düse ein "Bearbeiten" Fragezeichen dahinter... wie in den Zitaten von Jörg Sprave hier zu lesen:

    forum-gogun.de/index.php?thread/590/

    Recht viel aussagekräftiger wird es also hier nicht werden. Denn eine verbindliche Rechtsberatung kann hier ohnehin nicht stattfinden. Wenn Gesetze und Verordnungen Spielraum für Interpretationen bieten - dann kann das jeder Staatsanwalt und Richter ohnehin in diesem Rahmen sehen wie er möchte.

  • als die 1:1 Auszüge aus dem Gesetzestext bzw. der Verordnung, muss ich leider in Frage stellen.

    Du hast halt, wenn ich recht vermute, leider keinen Zugang zu den horrend teueren Kommentierungen zu dem ganzen WaffR Komplex in seinen unendlichen Weiten. Sehr viel wird erst in Kommentierungen zu den jeweiligen Gesetzen/Verordnungen definiert, oder über Dienstanweisungen (die zwar erstmal nur Behördenintern gelten, aber am Ende dann doch dem Bürger auf die Füsse fallen). Auf einschlägigen Schulungen werden diese Auslegungen aber wohl diskutiert, sonst würde ich sie nicht kennen.


    Und die beiden angesprochenen Personen müssen das ja wissen. Ein WHE ist allemal ausführlich genug, dass sowas behandelt wird. Und die Wissen auch, dass der Gesetzestext nur der EInstieg in die Materie ist. Wäre das Gesetz alles was man lernen müsste, wäre die WHE nicht so schwer zu bestehen.


    Es ist genau wie beim "Bearbeiten". Egal was Du da im Gesetzt suchst, es ist zu ungenau, um da am Ende draus schlau zu werden.


    Und auch StA und RIchter werfen zuerst einen Blick in die Kommentierungen, und entscheiden dann, je nach Grad der Gehirnwäsche, so wie es darin begründet wird, oder sie denken sich was aus, womit sie dem Bürger eines reinwürgen können. Die können da sehr kreativ werden- und verdrehen gerne mal das Gesetz ins genaue Gegenteil.

  • DAS ist es, was ich meine.


    Und haben wir das nicht gesehen, bei den" Corona-Leugnern "und jetzt bei den" Klimaklebern"?


    Was Recht ist und was nicht, bestimmt der jeweilige Machthaber.


    Oh, gerade eine E-Mail von Gogun bekommen:

    Challenger versandt.

    Auch gut.

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