LG Luftdruckwaffen Gesetze

  • Überlege dir, was besser aussieht:


    Drei Pakete und in die Luft starren und pfeifen wie der Dorftro.ttel, oder versteckte Waffenteile im Wohnwagen entdeckt zu bekommen.


    Da nutzt dann pfeifen und in die Luft starren auch nichts mehr, weil die böse Absicht zu offensichtlich ist... 😉


    Ansonsten sind doppelte Böden und abgemauerte Erker immer eine gute Idee wenn man ländlich wohnt.


    Um seinen Reisepass und das Gesparte vor Einbrechern zu verstecken, versteht sich. ☝️


    Aber dann auch mit Blei auskleiden. Wenn die es ernst nehmen dann röntgen die. 😂😎

  • Luftdruckwaffen sind doch in Frankreich und Spanien legal? Verstehe das Problem nicht...

    Meines Wissens auch und7,5 Joule und F-Zeichen wäre gegeben aber in Österreich gibts ne Regelung mit ner Kaliber Beschränkung,und ich hätte gerne die Challenger Kal.50 dabei,außerdem muss ich 11112222 auch teilweise recht geben! Soon dicken Prügel musst erst mal versteckt bringen,und dann übersteht der nur ne oberflächliche Prüfung aber wenn versteckt dann im ganzen und“ VÖLLIG ÜBERRASCHT THEATER AUFFÜHRUNG „bei Entdecken😇Schließlich bin ich ja ein Pflichtbewusster deutscher Staatsbürger😇

    • Offizieller Beitrag

    Opa 1963 - Österreich hat da eine interessante Regelung

    Für Schusswaffen der Kategorie C und D (dazu gehören die meisten Jagdgewehre!) bestehen aus Nicht-EU-Staaten (ausgenommen Schweiz und Liechtenstein) keine Einfuhr- oder Durchfuhrbeschränkungen.

    ABER:

    Für die Mitnahme einer Schusswaffe und dafür vorgesehener Munition aus EU-Staaten, der Schweiz, Liechtenstein oder Nordirland nach Österreich oder umgekehrt benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass, in dem die Schusswaffe eingetragen ist, sowie eine Bewilligung für die Mitnahme dieser Waffe.

    Wobei Luftdruckwaffen >6mm genauso behandelt werden, wie scharfe Waffen (die man ab 18 frei kaufen darf und nur durch den Waffenhändler im zentralen Register eingetragen werden).


    Der genannte Feuerwaffenpass wäre wohl in Österreich um ein paar Euro zu haben - in Deutschland ist der aber für erlaubnisfreie Waffen wohl nicht vorgesehen. Ich empfehle daher die für den Wohnort zuständige Waffenbehörde zu kontaktieren. Die ist für den Feuerwaffenpass zuständig. Kann der auch für die Waffen ausgestellt werden - wäre das Problem "billig" und sicher gelöst.

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  • Luftdruckwaffen sind doch in Frankreich und Spanien legal? Verstehe das Problem nicht...

    Lgal ja, aber genauso begrenzt wie bei uns nur mit anderen Werten.

    In Spanien meine ich, 24 Joule... 🤔


    "Offen" das heißt volle Leistung darf man nur in Holland.

  • Das Problem hat mehrere Ursachen:


    - Wenn die Waffe am Abreise- und Ankunftsort "frei"ist, ist die Mitnahme grundsätzlich mal legal.

    - Nicht jedes Transitland kategorisiert die Waffe aber identisch. Sollte in einem Transitland der Gegenstand als erlaubnispflichtig eingestuft werden: Problem

    - Nachweis der Energie: In den umliegenden Ländern wissen die meisten Beamten (verpflichtet sind sie aber nicht zu diesem "Wissen"), dass das F im Pentagon bedeutet: unter 7.5J und von DE freigegeben. Das wird überwiegend akzeptiert. Ob aber z.B. der Beamte in Lettland das deutsche "F" kennt, wage ich mal zu bezweifeln. Üblicherweise gibt es keine Kennzeichnung von Schußwaffen unter 7.5J. Sowas wie die PTB- "F"- Pflicht für freie Druckluftgewehre leistet sich m.W. in der EU nur DE. In den meisten Ländern ist man zur EInhaltung (innerhalb der vom Gesetzgeber erlaubten Grenzen) selbst verantwortlich. Ersichtlich ist das für einen Kontrolleur aber nicht.

    - Einen europäischen Feuerwaffenpass gab es (Stand ca. 2012) nur für erlaubnispflichtige Schusswaffen. Zusätzlich musste bei der Einreise im Zielland der Grund des Transportes nachgewiesen werden. Die geschah z.B. in Form einer schriftlichen EInladung zu einer Jagd- oder Schießveranstaltung. Vermute das ist noch immer so.


    Und je nachdem auf was für einen Beamten man trifft, darf man entweder weiterfahren oder halt auch nicht.


    Beim Versand hat man das Problem, dass DHL JEDES Paket ins Ausland durchleuchtet. Zwar aus anderen Gründen, aber sie machen es. Und die DHL Paket AGB's verbieten bei Auslandsversand jeglichen Transport von Waffen (§2 Abs.2 Nr. 11 der AGB).


    Es gibt m.W. bei DHL "Sonderservices", die den Versand von Waffen dann doch gestatten. Ich habe jedoch einmal gehört, dass der nur Unternehmen zur Verfügung steht. Nach den allg. AGB's für normale Auslandspakete ist es jedenfalls ausgeschlossen.


    Was funktioniert, leider mit ziemlichem Aufwand: Man fragt bei jedem Ziel- und Transitland bei der jeweilige Botschaft in DE an, ob man die betreffende Waffe (genau beschreiben) in oder durch das jeweilige Land mitnehmen darf. Wenn jedes dieser Länder sein "O.K." gibt, ist der Weg frei. Habe noch nie gehört, dass deren Antwort, im Falle einer Kontrolle, nicht akzeptiert würde. Das allerdings hat noch immer nichts mit DHL, AGBs, Mitnahme als Aufgabegepäck im Flugverkehr, ggf. Regeln zum "Führen" von Waffen (auch im Kofferraum) u.s.w. zu tun. So gilt in DE noch immer "verschlossen", und in einem anderen Land vielleicht die Regelung "nur zerlegt und auf verschiedene Behältnisse aufgeteilt" (Beispiel, muß nicht zutreffen). Letzteres Beispiel kann aber z.B. in DE wiederrum zu Problemen führen, weil der Kontrolleur auf die Idee kommen könnte, dass die Teile nicht nur "vorübergehend getrennt" sind, womit z.B. der Lauf wieder in die Kategorie "Erlaubnispflichtig" fällt.


    Wenn die Praxis, dass nur für erlaubnispflichtige Waffen ein europäischer Feuerwaffenpass ausgestellt wird, nach wie vor Bestand hat (was ich mal vermute), bleibt nur der Weg über Ein- und Ausfuhrgenehmigung bei allen betroffenen Ländern. Das ist neben teuer auch noch "ergebnisoffen" und ziemlich komplex. Und u.U. sogar unmöglich.


    In der Praxis funktioniert dann nur noch Versand mit Anbietern, die das auch gestatten. Hier braucht man, wenn die Waffe auf beiden Seiten "frei" ist, m.W. gar nichts.


    Was auch zu Problemen führt, ist das Zubehör. So kann ein Österreicher zwar eine ge"F"te 5.5mm Druckluftwaffe mit nach DE nehmen, aber nicht sein Nachtsichtgerät oder den Ziellaser. Und ein Deutscher der nach Griechenland reist, wird m.W. Probleme mit seinem (auch. in der Waffe integrierten) Schalldämpfer, und seinem Scope bekommen. Zumindest bis vor wenigen Jahren hat Griechenland alle ZF's unter Erlaubnisvorbehalt/Verbot gestellt. Habe nie gehört, dass sich das geändert hat.


    Was auch passieren kann (mir z.B.:) Man versendet (war zumindest damals legal) eine komplette Waffe, über UPS, von einem Land in ein anderes. Mit Genehmigung in beiden Staaten. UPS nimmt eines seiner eigenene Flugzeuge zum Transport. Das Paket wird kontrolliert. Die Optik (ein EoTech EXPS in der NV Variante) wird von den Kontolleuren einbehalten. Obwohl der Flugweg weder von noch in die USA war, und die Maschine auch nicht in den USA zwischengelandet ist. Das Flugzeug war aber in den USA registriert. Somit befand sich Waffe & Optik, rechtlich gesehen, während des Transportes, in den USA. Und die sagten damals (heute m.W. auch noch): Bestimmte Optiken fallen unter die I.T.A.R. Regelung (International Traffic in Arms Regulations) der USA, und der Export ist genehmigungspflichtig & nur mit Endverbleibserklärung möglich. Und letzteres musste ich abgeben. Dann wurde das HoloSight freigegeben und weiterversendet. Teurer Spaß.


    Soweit ich weiß gilt in Spanien eine Obergrenze von 24 Joule.

    In Spanien meine ich, 24 Joule... 🤔

    Ich bilde mir ein mal gelesen zu haben, dass die aktuellen 24J nicht in allen (autonomen) Provinzen gelten. Kann mehr oder auch weniger sein. Info ist allerdings aus den frühen 2020er Jahren.

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  • L.M.a.A. Bei soviel Gevettel soll der Neukontakt nach D. Kommen und wir ballern mit7,5 im Garten alles andere zu viel Aufwand oder zu teuer 🙉😖 Danke an alle👍🙋‍♂️

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