Barrel/Zylinderkapazität Dreamline .30 F

  • "Verkauf" international fällt monetär sowieso aus.


    Es hat schon so viele Waffenbesitzer erwischt, die ihre Waffen, nach Jahrzehnten, ggf. sogar Generationen des Besitzes, auf einmal abgeben mussten. Das passiert bei uns schneller als gedacht.


    Und sobald Du Dir eine Straftat auf's Konto schreiben darfst, ist es eh aus. In den meisten Ländern musst Du eine Tat begangen haben, die etwas mit Gewaltkriminalität oder Schusswaffenmissbrauch (Drohen, Verwendung ohne Grund) zu tun haben, damit man Dir die Besitzerlaubnis entzieht. Bei uns reicht ein getunter Auspuff. (Nicht zugelassener Auspuff ohne "E" = Betriebserlaubnis Kfz erlischt, Ohne Betriebserlaubnis keine Versicherung, Rumfahhren ohne Versicherung = Straftat, Straftat = WBK vermutlich weg, je nach Höhe der Strafe). Oder ein Steuervergehen. Hat mit Schusswaffenkriminalität (bzw. einer von demjenigen ausgehenden Gefahr) ja so gar nichts zu tun, aber die Strafe liegt meistens dann doch meist im höheren Bereich. Ebenfalls alles weg.


    Sobald sich das Gesetz ändert, und Du die Waffe nicht behalten kannst/darfst/willst, hast Du ja die Regeln scharfer Schusswaffen zu beachten. Wer bitte in SP, NL u.s.w kauft eine nach deutschem Recht erlaubnispflichtige Waffe, mit all dem Papierkram, und den Kosten für den Papierkram, wenn er sie zu Hause, im Laden, einfach kaufen und mitnehmen kann?!


    Das betraf Salut, LEP (war eh ne deutsche/englische? Sache), "F" im Quadrat, Kurzwaffen unter 6.3mm (nach 1970), aber auch sowas wie Butterflymesser u.s.w.


    Sobald sich das Gesetz ändert, hast Du nur noch Kosten für dieses Zeugs, aber keinen Nutzen mehr. Verkaufswert fast Null. Sogar verschrotten kostet Dich dann was (der BüMa hat schließlich auch Papierkram damit). Wenn Du sie behältst dann kommen Aufbewahrungsvorschriften (Safe mind. Stufe "0"), Kosten für WBK, Regelüberprüfung, Aufbewahrungkontrolle u.s.w. auf Dich zu. Und wehe es wird nicht nur erlaubnispflichtig, sonder verboten. Du kannst DIr gar nicht vorstellen was für Einschränkungen so ein BKA Ausnahmebescheid vorgibt.


    Es gab kurz vor 2008? mal Leute, die kauften sich einen Haufen freie LEP Waffen zusammen, weil sie dachten dass sich die neuen (LEP- WBK) Regelungen nur auf Waffen beziehen wird, die nach 2008 in den Umlauf kommen. Pech gehabt. Verkaufswert "Null", Kosten für Safe's x- tausende Euro.


    Sobald sich sowas ankündigt, sinkt der VK Wert von was auch immer gen "Minus".

  • Danke, mich würde aber immernoch interessieren in welcher Weise die FX F-Teile von der Beschreibung laut Gogun und JS bei Youtube abweichen.

    Vielleicht hilft das hier weiter: Forenbeitrag


    Wenn Du also im Ausland eine FX kaufst, in der GG Konfiguration, dann sollten nur die Änderungen, die JS beschreibt, als Unterscheidungsmerkmal bleiben. Und die Aufschrift mit dem "F" natürlich.

    • Offizieller Beitrag

    captainphilipps - am besten den Vertrieb der GoGun GmbH kontaktieren und den Sachverhalt schildern. Dann können etwaige Fehler im Shop-Text korrigiert und hoffentlich auch eine Lösung gefunden werden.

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