Wo darf man denn überhaupt mit einer F Waffe schiessen?
Wo darf man in Deutschland schießen?
- Beavis
- Erledigt
-
- Zur hilfreichsten Antwort springen
-
Wo darf man denn überhaupt mit einer F Waffe schiessen?
Bis 7,5 Joule darfst du auf eigenem Grund und Boden schießen, solange die Projektile diesen nicht verlassen können.
-
Und in einem Gartenverein darf man auf eigenem Grundstück auch schiessen?
-
Und in einem Gartenverein darf man auf eigenem Grundstück auch schiessen?
Keine Ahnung, könnte eventuell den Vereinsregeln widersprechen, da würde ich vorher nachfragen.
-
Und in einem Gartenverein darf man auf eigenem Grundstück auch schiessen?
Ist so ein Garten nicht viel kleiner als die mögliche Flugstrecke? Ich könnte mir vorstellen, dass wenn der Schütze tief in dem Gartenhaus steht und auf ein Wand draußen schießt, dass er dann nicht mehr so schießen kann, dass das Diabolo den Garten verlässt. Es darf dabei halt kein Himmel zu sehen sein, dann sollten die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sein.
-
Wo darf man denn überhaupt mit einer F Waffe schiessen?
(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
- durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
- a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können
Wobei es auf das "KÖNNEN" ankommt. Das bedeutet im Grunde, dass - egal was passiert - kein Schuss das eingezäunte Grundstück verlassen darf. Egal ob man beim Schuss von Frau/Kind/Hund angerempelt wird, nießen muss, man wegen irgendwas erschrickt oder sonstwas passiert. Von der Position aus welcher man schießen möchte, muss man im Grunde überall hin zielen können (360° x 360°) und und trotzdem muss das Geschoss - inklusive der Möglichkeit von Querschlägern - am eigenen Grund und Boden bleiben. Dann ist dem Gesetz genüge getan.
- durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
-
Darf man im Wald schießen? Nicht auf Tiere, natürlich.
-
Wobei es auf das "KÖNNEN" ankommt. Das bedeutet im Grunde, dass - egal was passiert - kein Schuss das eingezäunte Grundstück verlassen darf.
Man geht häufig von 200m Radius aus, der befriedet sein muss. Und auch von 200m für "kann die Grundstücksgrenze nicht verlassen). Gilt natürlich nur für 7.5 J. Allerdings: Diese harte Auflage wird fast nirgendwo durchgesetzt. Schaut Euch Jörgs VIdeo's an, und der wird das sicherlich vorher mehrfach abgeklärt haben. Allerdings: Wehe es passiert was. Dann wird's evtl. doch knapp mit der Toleranz der Behörden.
Darf man im Wald schießen? Nicht auf Tiere, natürlich.
Wenn Du einen Waldbesitzer findest, der Dir das gestattet, der Wald befriedet ist (das wird wohl das Hauptproblem sein), und die Kugel halt das eingefriedete Gebiet nicht verlassen kann.
Gibt es aber. Nennt sich "Truppenübungsplatz". Nur mit der Genehmigung sieht's schlecht aus, wenn Du den Platzwart nicht gut kennst.
-
Im deutschen Waffengesetz wird der Begriff "befriedetes Besitztum" nicht explizit definiert. Informationen dazu finden sich aber hier (wobei ich im Strafgesetzbuch dazu auch keine Begriffsdefinition finde) :
ᐅ Befriedetes Besitztum: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.deDer Ausdruck befriedetes Besitztum findet im Strafrecht Anwendung. Nach § 123 Absatz 1 StGB begeht derjenige einen Hausfriedensbruch, wer unter anderem in das…www.juraforum.de -
Auf befriedetdem Grundstück mit Erlaubnis des Grundstück Eigentümers.
Nicht mehr und nicht weniger .
-
Verschoben in in ausgekoppeltes Thema.
-
Im deutschen Waffengesetz wird der Begriff "befriedetes Besitztum" nicht explizit definiert.
Es gibt aber angewendete Verweise auf andere Rechtsnormen.
Hinsichtlich des Begriffs des befriedeten Besitztums lehnt
das WaffG an § 123 StGB an. Besitztum ist dann befriedet,
wenn es von seinem berechtigtem Inhaber in äußerlich
erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren
gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichert ist.
Geschütztes Rechtsgut des §123 StGB ist das Hausrecht.
Berechtigter Inhaber des befriedeten Besitztums ist
insofern der Inhaber des Hausrechts. Hinsichtlich des
Treppenhauses (Transport der Waffe) steht einem jedem einzelnen Mieter das Hausrecht
gemeinsam mit den anderen Mietern (und auch dem Vermieter) zu.- jedoch in alleiniger Entscheidung.
Zum Verständnis: Jeder Mieter darf alleine, ohne seine
Mitbewohner zu konsultieren, Gäste in das Haus lassen,
um z.B. seine Wohnung zu erreichen. Dies könnte auch nicht
anders sinnvoll sein. Folglich steht ihm dort das Hausrecht
in alleiniger Entscheidung, nicht aber auf seine Person begrenzt zu.
Und um eben diese Verfügungsgewalt geht es in §123 StGB -
oder eben durch den Begriff "befriedetes Besitztum" im WaffG.
------------------------------------------------
Nachtrag: Das ist nicht nur meine persönliche Meinung, so sah es auch das OLG Düsseldorf in letzter Instanz?.
AZ 2 Ss 91/03.
Noch ein Nachtrag: Zusätzlich darf bei schießen auf befriedetem Besitztum das Projektil noch immer nicht das Grundstück verlassen> können<. Das wird zwar kaum wo so hat durchgesetzt wie es klingt, aber verlassen kann man sich in diesen Zeiten darauf nicht. Es lässt sich aber durch Abhängen von dicken Decken, 2 Lagen Bettwäsche, Fallschirmseide u.s.w. ein Kanal schaffen, der - selbst beim Fehlschuss gen Himmel, das Projektil vor erreichen der Befriedung stoppt. Es gibt Schußkanäle, Scheunen u.s.w. - "mit etwas" Geld also für 7.5 Joule machbar.
-
Hinsichtlich des Begriffs des befriedeten Besitztums lehnt das WaffG an § 123 StGB an.
Nur dass sich in der gesamten aktuellen Fassung des Deutschen Strafgesetzbuches keine Definition mehr findet. Die Paragraphen 123 und 124 sind die einzigen, welche "Besitztum" überhaupt kennen - es aber eben nicht definieren. In vielen Suchmaschinen findet man das aber noch nicht aktualisiert und bekommt alte Verweise darauf. Aktuell ist:
(Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2146) geändert worden ist)
§ 123 Hausfriedensbruch
- (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
- (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
§ 124 Schwerer Hausfriedensbruch
- Wenn sich eine Menschenmenge öffentlich zusammenrottet und in der Absicht, Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen mit vereinten Kräften zu begehen, in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, so wird jeder, welcher an diesen Handlungen teilnimmt, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wer eine tatsächliche Definition irgendwo anders findet, möge das gerne bekanntgeben.
-
Ich bin mir nicht sicher, dass es je eine Legaldefinition (Definition qua Gesetzestext) von "befriedetem Besitztum" im StGB gab. Es gibt halt eine von den Gerichten erarbeitete Definition des Begriffs, beruhend auf der Intention des StGB (verm. teleologische Auslegung), Und diese Definition wird auch im WaffG herangezogen.
Hinsichtlich der Herkunft der Definition (daher verm. teleologisch) bin ich nicht 100% sicher, aber dass das WaffG auf ebendieser StGB Definition beruht, schon.
-
Darf man im Wald schießen? Nicht auf Tiere, natürlich.
Auf gar keinen Fall! Nicht, wenn du keinen ordnungsgemäß eingetragener Jäger bist und die Erlaubnis des Försters hast!
-
Hinsichtlich des Begriffs des befriedeten Besitztums lehnt das WaffG an § 123 StGB an.
Nur dass sich in der gesamten aktuellen Fassung des Deutschen Strafgesetzbuches keine Definition mehr findet. Die Paragraphen 123 und 124 sind die einzigen, welche "Besitztum" überhaupt kennen - es aber eben nicht definieren. In vielen Suchmaschinen findet man das aber noch nicht aktualisiert und bekommt alte Verweise darauf. Aktuell ist:
(Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2146) geändert worden ist)
§ 123 Hausfriedensbruch
- (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
- (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
§ 124 Schwerer Hausfriedensbruch
- Wenn sich eine Menschenmenge öffentlich zusammenrottet und in der Absicht, Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen mit vereinten Kräften zu begehen, in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, so wird jeder, welcher an diesen Handlungen teilnimmt, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wer eine tatsächliche Definition irgendwo anders findet, möge das gerne bekanntgeben.
Es sei denn, der Besitzer der Räumlichkeiten ist " ausgewiesener Maßen rechts oder rechtsextrem", dann werden solche Taten in der Regel wohlwollend betrachtet und bekommen ein ganz anderes Strafmaß... aber das haben sie bis jetzt vergessen einzutragen, oder?
-
Oh, verdammte rechts-links-Schwäche...
Macht beim Autofahren auch immer Ärger, natürlich meinte ich links.🤦♂️
Grundgütiger, wie konnte ich nur!
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!