Lauflänge FX Dreamline 7,62mm mit F-Kennzeichen

  • "Versuche" ... äh... im Ausland *hüstl* haben ganz deutlich ergeben, dass längere Läufe bei gewissen Waffen definitiv eine Leistungssteigerung bewirken, da das Projektil mit den Gasen länger beschleunigt werden kann und so zu höherer Geschwindigkeit kommt, bevor es den Lauf verlässt und die Gase sich verflüchtigen.

    Das trifft wohl im Wesentlichen bei "echten" Feuerwaffen bzw. Patronenmunition zu,

    da dort ein Treibsatz gezündet wird, und durch die explosive Reaktion dessen dann die Heißgase - sich noch immer weiter expandierend - durch den Lauf getrieben werden,

    und dabei das Geschoss vor sich her treiben.


    Mit Druckluftwaffen ist das in der Form nicht gegeben.

    Der Druck und die Ventilöffnungszeit bestimmen über die auf das Geschoss übertragene Energie.

    Die durch das Ventil durchgelassene Luftmenge expandiert dann ja im Weiteren in sich nicht noch mehr, sondern will quasi nur nach vorne raus.

    Ja, sicher, expandiert schon noch weiter, aber eben abnehmend mit steigendem eingenommenem Volumen innerhalb der Waffe, da sich immer weiter dem Atmosphärendruck annähernd.

    Von daher wird die Lauflänge bei PCP eine vergleichsweise untergeordnete Rolle spielen...und bei 7,5J im Grunde dann tendenziell sogar eher wieder bremsen,

    da sich auch die "Reibungsstrecke" für das Geschoss verlängert.

  • Vielen Dank für deine Mühe!


    Ich wollte es nicht extra noch mal schreiben, danke, dass du das übernommen hast.👍


    Ich bin mit der Leistung, so, wie ich meine FX jetzt getunt habe, also 160 Joule, voll auf zufrieden! Und damit habe ich noch nicht mal die schweren Geschosse versucht, das könnte auch noch mal fünf bis zehn Joule ausmachen.


    Auf jeden Fall ist mein 10 cm längerer Lauf nicht dafür verantwortlich.

    Ich hatte den 500er Lauf zu kurz auf dem Gewehr, um mich richtig zu erinnern, aber sie ist halt unglaublich präzise!


    Damit kann man wirklich "Loch in Loch" schießen, auch auf 50 m, und damit meine ich, wie ich schon mal woanders geschrieben habe, keinen Flatschen in den Ringen zehn und neun, sondern ein 10 mm großes Loch.


    Das schafft man allerdings nur mit einer speziellen Halterung, als alter Tattergreis freihändig würde ich mir das nicht mehr zutrauen.😂😖

    Einmal editiert, zuletzt von 11112222 ()

  • Das trifft wohl im Wesentlichen bei "echten" Feuerwaffen bzw. Patronenmunition zu,

    Das war vielleicht früher mal der Fall, wo Lauflänge = Visierlänge war.


    Heutzutage ist die Lauflänge nicht mehr wirklich relevant, was die Präzision betrifft. Die Herstellungsmethode ist genau genug einen 10" Lauf (M4 Kurz) auf die selbe (oder höhere) Präzision zu bringen wie eine M16A1 mit 20" Lauf.


    Das Problem bei zu kurzen Läufen für durchstandardisierte Munition ist die Verbrennungsgeschwindigkeit. Wenn 10" nötig sind um das Pulver komplett verbrennen zu lassen, wird ein Lauf von 8" zu einer geringeren E0 / V0 führen. Und zu einem Mündungsbltz, den keiner (ausserhalb von Hollywood) will.


    Sportschützen können das leicht umgehen, indem sie ihren Munition mit offensiverem Pulver selber laden. Aber beim Militär ist Abbrandgeschwindigkeit u.s.w. halt zwischen mehreren Nation abgesprochen und standardisiert.


    Zur Einflüssen auf die Präzission bei PCP Waffen kann ich nichts sagen, zu wenig Erfahrung in dem Bereich. Aber die Lauflänge spielt bei PCP eine ganz wesentliche Rolle was die Energie betrifft. Das bekäme man möglicherweise durch andere "Abzugs"- bzw. "Druckfreigabesysteme" etwas in den Griff, aber so wie es jetzt ist, ist die Lauflänge ziemlich relevant, was die Energie betrifft.


    Es muß aber natürlich waffenseitig dann auch genügend Luft zur Verfügung stehen. Gut ausbalancierte Waffen führen dem Projektil gerade genug Druck zu, bis es aus dem Lauf ist. Das sind diejenigen PCP Waffen, die allg. als leiser gelten. Andere öffnen ein Ventil, und leeren 1/4 des Tanks, auch noch nachdem das Projektil längst 50m weiter ist. Diese Dinger machen dann mehr Krach als eine scharfe Waffe selber Energie.


    Kann ja jeder in NL gerne mal probieren: Lauf mittig absägen, vorher und hinterher Energie messen.

  • Gerne.

    Am besten kann man das bei Druckluftwaffen im Grunde mit einer "Zwille" vergleichen.

    Je länger das Gummiband, desto länger wird das Geschoss beschleunigt, aber eben mit immer weiter abnehmender Kraft, da sich das Gummi immer weiter entspannt, und eben weniger Rückstellkraft hat über den Weg gesehen.

    Bei Druckluftwaffen kommt eben noch die Laufreibung hinzu.

    Und ein großkalibriges Gewehr wie die HPMax, in 7,5J, das ist dann ungefähr so, als würde man eine Zwille unter Wasser "abfeuern" ^^

  • Kann man jetzt eigentlich zusammenfassen, dass es legal ist, sich in Deutschland den 600 Lauf für die FX Dreamline bei Huma Air zu bestellen? Oder wird da das Paket ggf. vom Zoll abgefangen und sie kommen zu Besuch zu Hause vorbei? 😳

  • Beschaffen/Besitz müsse legal sein.


    Wenn Du ihn allerdings an der Waffe anbringst, dann dürfte das rechtlich als Waffenherstellung einzuordnen sein:


    Auszug WaffG Anhang Begriffsbestimmungen:

    8.1
    werden Waffen oder Munition hergestellt, wenn aus Rohteilen oder Materialien ein Endprodukt oder wesentliche Teile eines Endproduktes erzeugt werden oder bei einer Waffe das führende wesentliche Teil durch ein Teil, das noch nicht in einer Waffe verbaut war, ersetzt wird; eine Schusswaffe ist hergestellt, wenn sie weißfertig im Sinne von § 2 Absatz 5 des Beschussgesetzes ist oder der Austausch des führenden wesentlichen Teils abgeschlossen ist;


    Der Lauf ist der führende wesentliche Teil einer Waffe.

    Wesentliche Teile sind
    1.3.1.1
    der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt;


    Insofern, wenn Du keine Waffenherstellungserlaubnis hast...ist sich einen Lauf zu beschaffen, natürlich schon irgendwie ein Negativ-Eintrag in Dein behördliches Poesiealbum :)  

  • durch ein Teil, das noch nicht in einer Waffe verbaut war

    Also dann entweder im Ausland umbauen (es ist auf Deutschem Boden nur der Umbau verboten, nicht der Besitz einer modifizierten Waffe) oder Huma nach einem "gebrauchten" Teil fragen. Liest sich so als wäre es dann legal wenn "ein Teil" mal 5 Sekunden an einer anderen Waffe verbaut war.

  • Liest sich so als wäre es dann legal wenn "ein Teil" mal 5 Sekunden an einer anderen Waffe verbaut war.

    Ja klar! :D


    Und der part hier:

    [...] oder bei einer Waffe das führende wesentliche Teil [...]

    liest sich ja so, als wenn es nur im Falle einer (einzigen) Waffe zutrifft,

    und insofern ab zwei oder mehr dann wieder ok ist.

    :D:D:D



    ... :rolleyes:

  • Läufe sollten generell verboten werden!


    Sie gehören genau wie Messer und Spazierstöcke zu den gefährlichen Schlag- und Stichwaffen.

    Auch Werkzeug sollten nur limitiert ausgegeben werden und die Besitzer allesamt registriert.

    Wer weiß schon , was manch ein Heimwerker so alles bastelt?


    Auch sollten Luftgewehre auf 0,5 Joule begrenzt werden. Bei Softair reicht das ja auch!

    Generell sollte eigentlich auch Spaß verboten werden. Wer Spaß hat, arbeitet meistens nicht, und zahlt deswegen weniger Steuern!

    Steuern allerdings sollten auf keinen Fall verboten werden, denn von irgendwas müssen ja Manche leben...

    Einmal editiert, zuletzt von 11112222 ()

  • >>> Auch sollten Luftgewehre auf 0,5 Joule begrenzt werden.

    >>> ??? Das BMI arbeitet doch schon an einer Begrenzung auf 3.x Joule habe ich gehört. Und das ist sicher nur ein Zwischenritt. Im nächsten werden nochmal 4 Joule abgezogen. Das was dann übrig bleibt wird als Schlaginstrument verboten bzw. weil es keine genehmigte Sportordnung dafür gibt.


    Und das ist nicht sarkastisch gemeint.

  • Und von mir jetzt auch mal ernsthaft:


    Wir steuern auf eine Gesellschaft zu, die absolut Waffen- und wehrlos gemacht wird.

    Also nehme ich an, dass solche "Spaßgeräte" wie Luftgewehre und Armbrüste bzw Zwillen auch irgendwann ganz verboten werden.


    Je "beliebter" sich die Spitze macht, und das zeigt die Geschichte immer wieder, desto wehrloser und in Angst wird das Volk gehalten.


    Staatliche Jäger mögen dann die Ausnahme sein, allerdings nehme ich an, dass die Hürden, ein solcher zu sein dann sehr sehr viel höher liegen werden.


    Tja, und dann gibt es nur noch Diejenigen, die sich sowieso nicht an Gesetzte halten.

    Denen ist das sch.eißegal.

    Aber auch das war immer schon so.


    Für uns, als harmlose, begeisterte Luftgewehrschützen, bleibt da nicht mehr viel Platz....


    Aber lassen wir die blöde Politik wieder aussen vor!


    LUFTGEWEHRE! 😉 😍

    Einmal editiert, zuletzt von 11112222 ()

  • Hinsichtlich des "führenden wesentlichen Teils einer Waffe" muss ich meine vorigen Beiträge korrigieren.

    Bisher bin ich davon ausgegangen, daß der Begriff "führender Teil" sich aus dem sinngemäßen "dem Geschoss Führung verleihenden Teil" ergibt (was im gleichen Satz ja auch als Vokabel fällt).


    Das ist aber falsch, die Definition "führender Teil" ist nochmal gesondert beschrieben:

    1.3.2
    Führendes wesentliches Teil ist das Gehäuse; wenn dieses aus Gehäuseober- und Gehäuseunterteil zusammengesetzt ist, das Gehäuseunterteil (Griffstück bei Kurzwaffen); wenn kein Gehäuse vorhanden ist, ist der Verschluss führendes wesentliches Teil; wenn kein Verschluss vorhanden ist, ist der Lauf führendes wesentliches Teil.

    Hat also überhaupt nichts mit "Führung für das Geschoss", zu tun, sondern ist eher im Sinne "wesentlichster Hauptbestandteil" gemeint.


    Demnach ist der Lauf also nur dann per Definition der führende wesentliche Teil, wenn weder Gehäuse noch Verschluss vorhanden ist.

    Da die Dreamline ja aber definitiv ein Gehäuse hat, ist es in dem Fall eben dieses, und nicht der Lauf.

    Ergo darf man bei einer Waffe mit Gehäuse einen anderen Lauf dranschrauben, ohne daß es als "Waffenherstellung" zu definieren wäre.


    Puh, rechtsdeutsch ungleich normaldeutsch mal wieder... <X



    Allerdings an der Stelle trotzdem nochmal Vorsicht,

    weil natürlich trotzdem irgendwie in Frage zu stellen sein könnte, ob eine "F"-Dreamline mit anderem Lauf dann in der neuen "Konfiguration" noch immer als die geprüfte/freigegebene/eingetragene Version durchgeht, oder ob man ggf. nachweisen müsste, daß das noch das gleiche ist/bringt.


    Und solange nicht erwiesen, ist im Zweifel dann vermutlich doch wieder die "Unschuldsvermutung" kein Argument. :/

    ...wär ja wie mit dem Auto zur Führerscheinprüfung fahren :D


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