Urlaub in Österreich

    1. Die HPM fällt in Österreich in Kategorie C, egal mit wieviel Energie, weil Durchmesser Diabolos > 6mm.
    2. Deutschland ist aus Sicht Österreichs kein Drittland sondern EU, dadurch gelten Einfuhrbestimmungen.

    Was folgt für jemanden ohne festen Wohnsitz in Österreich daraus, wenn er seine HPM in Österreich-Urlaub mitnehmen will? Beim Grenzübergang wäre die HPM jeweils <7,5 j stark. In Österreich dann offen.


    Wenn mich nicht alles täuscht, würden da eine ganze Reihe Regularien greifen, die es mächtig in sich haben und das ganze mindestens mal sehr sehr aufwendig machen.


    Ich weiß, dass das hier kein Juristenforum ist und mir geht's auch nicht um die privaten Ansichten oder Geschichten der Mit-Foristen hier. Also bitte nicht antworten "fahre immer einfach rüber, bisher ist alles gut gegangen".


    Vielleicht hat sich jemand damit mal beschäftigt und kann offizielle Quellen verlinken, aus der das zweifelsfrei hervor geht.

  • Ich denke wenn Österreich für mich interessant wäre, würde ich einfach (zB per Mail) bei der dortigen Behörde mein Vorhaben abklären und hätte dann (falls alles legal) gleich bei etwaigen Problemen ein (Mail) Schriftstück v d Behörde als Beleg für mein dann legales Agieren. Nur so ne Idee, um auf "Nummer-Ganz-Sicher" zu gehen.


    ...übrigens hab ich mal von einem gehört, der einfach immer rüber fährt und bei dem ist bisher alles gut gegangen :D 8o;)8) *Spass* ;)

    sapere aude

    • Offizieller Beitrag

    Das wären dann diese Seiten:

    +

    https://www.oesterreich.gv.at/…nrecht/Seite.2450700.html (weil Kategorie C >6mm)


    Liest sich auf die Schnelle nach viel Aufwand. :/ Wobei der Erwerb von Kategorie C Waffen in Österreicher für Österreicher relativ stressfrei ist:

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  • Bekommt man überhaupt für eine erlaubnisfreie "F" Waffe, in Deutschland, einen Europäischen Feuerwaffenpass ausgestellt?


    Ich befürchte nämlich schon das wird nicht möglich sein. Dann erübrigt sich auch alles weitere.

  • Ich besitze selbst einen EU Waffenpass in den Waffen der Gelben und Grünen WBK (also scharfe Feuerwaffen) eingetragen werden. Freie Waffen werden dort nicht eingetragen aber eine Genehmigung benötigt man trotzdem von den örtlichen Behörden am Urlaubsort z.B. das man an einem sportlichen Ereignis teilnehmen möchte etc.

    Bei mir z.B. unser Verein ist Partner eines Niederländischen Polizeischützen Verein.

  • >>> aber eine Genehmigung benötigt man trotzdem von den örtlichen Behörden am Urlaubsort z.B. das man an einem sportlichen Ereignis teilnehmen möchte.

    Bei mir z.B. unser Verein ist Partner eines Niederländischen Polizeischützen Verein.

    Du willst also sagen, dass man mit einem in D freien Luftgewehr, das auch in NL frei ist, trotzdem eine Einladung benötigen soll?

  • Zumindest erleichtert es die Diskussion mit dem Dich kontrollierenden Beamten doch erheblich,

    wenn man eine solche Einladung dabei hat, im Gegensatz zur Begründung "hab ich einfach nur so dabei, ich baller halt im Urlaub gerne ein bißchen rum"

    ^^

  • >>> aber eine Genehmigung benötigt man trotzdem von den örtlichen Behörden am Urlaubsort z.B. das man an einem sportlichen Ereignis teilnehmen möchte.

    Bei mir z.B. unser Verein ist Partner eines Niederländischen Polizeischützen Verein.

    Du willst also sagen, dass man mit einem in D freien Luftgewehr, das auch in NL frei ist, trotzdem eine Einladung benötigen soll?

    Es ist auf jeden Fall ratsam, denn wenn bei einer Grenzkontrolle die Waffe gefunden wird ist es besser wenn man eine Erklärungen für das Mitführen dieser Waffe hat. Wir hatten allerdings scharfe Waffen im Auto.

    • Offizieller Beitrag
    • Eine 9mm HP Max wird in Österreich (weil >6mm) genauso wie eine normale Schusswaffe der Kategorie C behandelt :!:
    • Mit Papieren kein Problem - ohne aber "illegaler Waffenbesitz" (Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen). 8|
    • Eine 9mm HP Max wird in Österreich (weil >6mm) genauso wie eine normale Schusswaffe der Kategorie C behandelt :!:
    • Mit Papieren kein Problem - ohne aber "illegaler Waffenbesitz" (Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen). 8|

    Wobei man einige Wochen Zeit zur Anmeldung der "C" Waffe hat. Man muß also nicht vor Erwerb oder am Tag des Erwerbs gleich anmelden (obwohl das sinnvoll ist, da das der Waffenhändler übernehmen kann - sofern man dort dort kauft).


    Womit ich keinesfalls gesagt haben will, dass das Grenzübertritt nach AT, samt "C" Waffe damit legalisiert wird. Da wird vermutlich eine Verbringungserlaubnis (vorab) nötig sein. Vermute ich....

    • Offizieller Beitrag

    Waffe Kat. C in Österreich kaufen ist für Österreicher kein Problem. Aber beim Transport aus dem Ausland müssen die Hinweise von oben beachtet werden:

  • Waffe Kat. C in Österreich kaufen ist für Österreicher kein Problem. Aber beim Transport aus dem Ausland müssen die Hinweise von oben beachtet werden:

    Ich spiele mit dem Gedanken einer HP MAX oder FX Dreamline Tactical . Bisher dachte ich, dass der Erwerb dieser F Varianten in Österreich kein Problem ist, aber ich habe gesehen dass GoGun nur nach DE liefert. stimmt das?

    • Offizieller Beitrag

    Firesteal

    Eine 9mm HP Max wird in Österreich (weil >6mm) genauso wie eine normale Schusswaffe der Kategorie C behandelt :!:

    Die FX Modelle mit 4,5mm werden gemäß den Produktseiten ganz normal nach Österreich geliefert. :thumbup:

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  • Das schon, aber was will man mit 4,5mm....


    Wenn dann wäre eben die großen interessant


    Habe aber übersehen, dass bei uns scheinbar da das kaliber greift . Schon merkwürdig , man darf bei uns mit 5,5mm mit bis zu 42 joule schießen, aber bei euch mit größeren batzen nur 7,5...

  • ...das ist nicht ganz richtig. Wir haben KEINE Joule-Beschränkung! Dafür aber das Kaliber.
    Das ist der Grund, warum man hier kleine HP Max bekommt und warum GoGun sie auch nicht nach Ö. liefert... leider.
    Siehe: "Das WaffG ordnet Druckluftwaffen mit einem Kaliber von 6 mm und mehr der Kategorie C zu (§ 2). Solche Waffen sind waffenpass-, Jagdkarten- und meldepflichtig, jedoch nicht genehmigungspflichtig."
    Man dürfte also z.B. eine FX King mit 111J und Cal.22 (5.5mm) haben. Das ist so das Stärkste, was ich gefunden habe.
    Dennoch, was bringen dir die Joule bei diesem Minikaliber? Zombies wirst damit vermutlich keine stoppen können.

    Zur eigentlichen Frage: Ich kann nur davon abraten deine HP Max nach Ö. mitzubringen, es sei denn du erfüllst die Voraussetzungen eine Waffe der Kategorie C zu tragen (WBK, WP, Jagtkarte, whatever,...), dann hättest du aber vermutlich keine HP Max sondern eine Feuerwaffe, somit erübrigt sich das Thema

    Abgesehen davon, wo willst denn überhaupt damit schießen? Schießstand hat Waffen zum mieten und egal, welche Bescheinigung du hast, schießen im öffentlichen Raum (Wald, Steinbruch,... wo auch immer) ist strengstens Verboten. Das Ding ist laut und wo immer du bist, du bist nicht alleine. Irgendjemand hört dich und macht sich wichtig. (Schalldämpfer sind in Ö verboten...)

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