>>> Katana oder ähnliches, sollte man als letztes Mittel grundsätzlich am Mann halten
Ich würde eher sagen: Katana oder ähnliches, sollte man als letztes Mittel grundsätzlich im Schrank lassen.
Erstens schneide ich mich bei meinem Katana regelmäßig, wenn ich nur die monatl. "Wartung" vornehme. Der Kohlenstoffstahl ist wirklich zickig was Rost betrifft. Und das Handling, innerhalb einer bebauten Wohnung, ist für ungeübte (wie mich) schlicht unmöglich. Ich hätte mir schon längst selbst ein paar Gliedmaßen abgeschnitten, bevor ich dazu käme mich gegen irgendwas zu wehren. Das Ding mag gut sein wenn man es unter freiem Himmel nutzt, aber nicht wenn irgendwas in der Nähe rumsteht, was man nicht schnetzeln will. Jedenfalls ist das bei mir so.
>>> Auch bei meiner Harpune, der Arcus Harpoon, darf keine gefüllte CO2 Patrone geöffnet im Griff sein, wenn ein Pfeil über den Lauf geschoben ist.
Da haben die Besitzer der besagten K1 auch mit einem besonderen "Schmankerl" zu kämpfen. Sobald die K1 geladen ist, kann man sie nicht mehr entladen, ausser durch abfeuern. Wer also beim Schießen unterbrochen wird, wird durch die Technik selbst zum Gesetzesbrecher. Oder anders formuliert: Deutsches Waffenrecht und Realität stehen diamentral entgegengesetzt zueinander. Der Gesetzgeber muß folglich zwingend die Realität anpassen.