Was passiert bei Verbot?

  • Die Wahrscheinlichkeit ist ja nun nicht klein daß solche Waffen die leicht umzubauen sind bald verboten werden, zumindest ohne WBK. Hoffen wir es mal nicht, aber was wird dann passieren ? Muss man das Gerät dann abgeben ? Es gab ja unlängst diese Pfeilgewehre wo der Pfeil AUF den Lauf geschoben wurde und es deshalb nicht unter das Waffengesetz fiel. Die wurden dann ja kurzerhand verboten, wenn ich das richtig mitbekommen habe. Durften die Besitzer das Gewehr eigentlich behalten ohne WBK ?

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  • Zitat aus dem Tagesschau Bericht:


    "Auf SWR-Anfrage verweist das Bundesinnenministerium lediglich auf die bestehenden Gesetze. Der Verkauf der Waffen sei legal, auch wenn die Umbauteile beilägen. Für den Umbau und anschließend den Besitz benötige es spezielle Erlaubnisse. Klingt also nicht so, als sehe die Bundesregierung in dem Markt ein Problem."


    Ich denke, kein Grund zur Sorge.

  • Natürlich werden diese Waffen verboten oder unter WBK Vorbehalt gestellt. Es wurden schon viel ungefährlichere Gegenstände unter Totalverbot gestellt. (stumpfe Wurfsterne z.B. - In dem Zusammenhang wundert mich nur, dass kleine Kreissägeblätter noch legal sind. NOCH)


    Allerdings kann kein Mensch sagen, wie das genau ausgestaltet wird. Ich vermute dass es "nur" eine WBK Pflicht geben wird. Wer zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dass dieses Verbot kommt (nicht der Verkündung im BGBl), eine solche Waffe besessen hat, hat theoretisch einen Besitzgrund: "Altbesitz". Theoretisch, ob das auch anerkannt wird steht auf einem anderen Blatt. Siehe Pfeilgewehre. Ähnliches bei Totalverbot. Da bedarf es dann halt einer BKA- Genehmigung. Wer die Bedingungen jedoch nicht erfüllt (irgendein Eintrag im Strafregister, wie z.B. Beleidigung) - der darf das Zeug dann halt kostenpflichtig vernichten lassen.


    Aber beide Varianten bedeuten neben komplettem Wertverlust nur dem bereits ausgegebenen Geld, weiteres hinterherzuschmeissen. Denn nutzen kann man es dann wohl kaum mehr. Schon gar nicht bei Totalverbot- trotz BKA Bescheid.


    Auch weiß keiner, der darüber reden darf, wie das technisch ausgestaltet wird. Also komplettes PCP Verbot, Verbot von PCP mit PTB Prüfung nach xx/xx, umdefinieren von "frei gebräuchlichen Werkzeugen" u.s.w.


    Und natürlich steht offiziell noch gar nichts fest. >Ich< bin jedenfalls davon überzeugt, dass es wahrscheinlicher ist dass in D scharfe Vollautomaten ab 12 J freigegeben werden, als so einen "Anschlag" auf das deutsche WaffG durchgehen zu lassen. WIeso ich zu dieser Meinung komme: Lebenserfahrung.

  • Da die zuständige Ministerin trotz den aktuellen Medienberichten die aktuelle Gesetzeslage aus ausreichend ansieht und man seit etlichen Jahren auch etliche andere Luftdruckgewehre auf höherer Leistung umbauen kann (hier finden sich 25 Umbau-Kits), ist eine Gesetzesänderung in nächster Zeit eigentlich nicht zu erwarten. Außerdem wäre es eher realistisch, dass diese "Export-Kits" nicht mehr in Deutschland verkauft bzw. beigepackt werden dürfen. Würde zumindest mehr Sinn machen als den Verkauf von etlichen bestehenden Luftdruckgewehren einzuschränken.


    Selbst wenn der Gesetzgeber (bei schlimmster Fall-Annahme) per Gerichtsbeschluss die Herausgabe von Käufer-Daten aller möglichen, umbaubaren Luftdruck-Gewehre der letzten 50 Jahre in der ganzen Bundesrepublik in Angriff nehmen würde.... Wer sollte denn das jemals kontrollieren?? Letztens hieß es noch in irgendeinem Video, dass manche Bundesländer bei der aktuellen Rate der WBK Kontrollen schon >50 Jahre brauchen würden, um alle WBK Besitzer echt scharfer Waffen auf korrekte Verwahrung etc. zu prüfen.


    Da wird sich doch keiner den Stress antun und bisher freie Luftgewehre kontrollieren, wo vermutlich 98% der Besitzer von der Möglichkeit zum "Aufmachen" gar nichts wissen und der Rest angibt, das "Export Kit" samt Anleitung gleich entsorgt zu haben, weil man sowieso nie ins Ausland fahren würde. Selbst wenn ein Bürokratie-Ritter sowas verabschieden würde - startet vorher vermutlich noch die Dieser Link von Amazon ist nicht gestattet, bevor die mit den Kontrollen fertig wären.

    • Hilfreichste Antwort

    ... Außerdem wäre es eher realistisch, dass diese "Export-Kits" nicht mehr in Deutschland verkauft bzw. beigepackt werden dürfen ...


    ... Wer sollte denn das jemals kontrollieren? ...


    ... Da die zuständige Ministerin ... die aktuelle Gesetzeslage als ausreichend ansieht ...

    Export- Kits: Nur blöd, wenn das Export- Kit aus der vollständigen Entnahme eines Bauteils,+ ggf. ein paar Beilagscheiben für die Hammerfeder besteht. Selbst ohne andere Nadeldüse kommst Du auf weit > 7.5J. Und wir reden jetzt nur anhand des Beispiels HPmax. Schon bei der Challenger wird es viel, viel einfacher auf volle Leistung zu kommen. Da müsste GoGun gar nichts beilegen, da musst Du nur Teile entnehmen, Dir ein paar Beilagscheiben kaufen - und einen Bohrer. Oder Huben K1. Da muss gar nix beigelegt werden, da brauchste nur irgendwas um einen Schlitz reinzusägen (reinzufeilen)


    Und halbe Sachen machen "die" nicht, was das WaffG betrifft.


    Kontrollieren: Darum geht es nicht. Es geht um's Verbot/WBK Pflicht. Nur weil Dich keiner kontrolliert wenn Du mit falschem Kennzeichen rumfährst, hat es noch immer die selben Konsequenzen, wenn's doch jemand bemerkt.


    Aussage BMI: Trau nie einem Politiker der noch im Amt ist oder noch schlimmer: Es bleiben will. Auch das: Lebenserfahrung.


    Nachtrag aus gegebenem Anlaß: Trau auch nie einer Politikerin, die ihre eigene Amtszeit "reflektiert". Selbiges gilt natürlich für Männer.

    Einmal editiert, zuletzt von Andre () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Wendie

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