AEA Zeus .68 als F-Version

  • Auf der anderen Seite sind starke Compound Armbrüste ja völlig frei ab 18 - und diese Teile sind echt heftig...

    Ja, sie durchschlagen einen Sandsack, wozu ein Druckluftwaffe niemals dazu fähig sein wird, auch nicht eine Schusswaffe .

    Auch durch normale Schutzwesten gehen die durch, wie ein heißes Messer durch Butter .

  • ich habe gestern gedachte ich lese nicht richtig al ich krn Bruef vom LRA aufgemacht habe... da stand drinne das ja alle 3 Jahre meine Zuverlässigkeit überprüft werden muss wegen meinem kleinen Waffenschein... und ich soll doch bitte 38€ Gebühr dafür bezahlen. Hätte ich gewusst, das ich da alle 3 Jahre überprüft werde und jedesmal 38€ zahlen muss, hätte ich den Schrott, nicht gemacht. Für so ne doofe Schreckschuss die garnichts bringt.

  • Für so ne doofe Schreckschuss die garnichts bringt.

    Die sind halt für andere Zwecke gedacht ... wenn ich nachts öfter draußen rumlaufen würde, hätte ich jedenfalls die Walther P22 9mm PAK mit Flashbang und Pfefferpatronen dabei. Oder wenn hier mal jemand vor der Tür rumpöbelt, ist sowas auch nicht verkehrt.

  • ich habe gestern gedachte ich lese nicht richtig al ich krn Bruef vom LRA aufgemacht habe... da stand drinne das ja alle 3 Jahre meine Zuverlässigkeit überprüft werden muss wegen meinem kleinen Waffenschein... und ich soll doch bitte 38€ Gebühr dafür bezahlen. Hätte ich gewusst, das ich da alle 3 Jahre überprüft werde und jedesmal 38€ zahlen muss, hätte ich den Schrott, nicht gemacht. Für so ne doofe Schreckschuss die garnichts bringt.

    Hol Dir lieber eine Armbrust Deiner Wahl, da hast Du im Ernstfall eher etwas davon, alls von einer Schreckschuß-Pistole, die außer einen lauten Knall zu produzieren und ewas Gas verschiesst, sonst nichts kann .

  • ich habe gestern gedachte ich lese nicht richtig al ich krn Bruef vom LRA aufgemacht habe... da stand drinne das ja alle 3 Jahre meine Zuverlässigkeit überprüft werden muss wegen meinem kleinen Waffenschein... und ich soll doch bitte 38€ Gebühr dafür bezahlen. Hätte ich gewusst, das ich da alle 3 Jahre überprüft werde und jedesmal 38€ zahlen muss, hätte ich den Schrott, nicht gemacht. Für so ne doofe Schreckschuss die garnichts bringt.

    Seltsam, habe den Schein (ohne den grad mal rauszusuchen und drauf zu gucken) bestimmt schon 10 oder 15 Jahre und so eine Aufforderung nie bekommen. Damals die einmalige Gebühr und das war´s. :/


    Oder ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?

  • Für so ne doofe Schreckschuss die garnichts bringt.

    Die sind halt für andere Zwecke gedacht ... wenn ich nachts öfter draußen rumlaufen würde, hätte ich jedenfalls die Walther P22 9mm PAK mit Flashbang und Pfefferpatronen dabei. Oder wenn hier mal jemand vor der Tür rumpöbelt, ist sowas auch nicht verkehrt.

    lch halte nicht viel von Schreckschusswaffen zur Selbstverteidigung. Halte es sogar unter Umständen für sehr gefährlich!

    Eine Schreckschusswaffe ist halt ein Blöff ! Ich ziehe bei einer Bedrohung auf 5-10 Meter eine Schreckschsswaffe, der Angreifer fühlt sich jetzt selber angegriffen, hat zufällig ne scharfe Knarre bei und pustet mich um. Game over!

    Anderes Zenario. Ich werde von jemandem angegriffen und ziehe um mich zu verteidigen bei einem Abstand von 5-10 Metern meine mit Pfeffergas gefüllte Schreckschsspistole und schieße. Nun stehe ich aber zufällig im Gegenwind und habe das ganze Gas in meiner eigenen Fresse. Der Angreifer kann mich jetzt, ohne dass er selbst große Gewalt ausüben muss , in aller Ruhe ausrauben. Game over!

    Bei einem aufgesetzten Schuss aus einer Schreckschsspistole kann ich meinen Angreifer wahrscheinlich ausschalten, muss ihn dafür aber viel zu nah an mich heran kommen lassen. Ich möchte den Angreifer aber nicht so nah an mich heran kommen lassen, weil dies zu mindestens 50 Prozent wieder mit einem Game over für mich endet.

    Also, meineserachtens ist eine Schreckschsspistole absolut nicht zur Selbstverteidigung geeignet !

  • Flip ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Manche machen alle 3 Jahre überprüfung und andere wiederum nicht.


    Ich habe den kleinen Waffenscheim halt gemacht nach dem Motto "was man hat das hat man" weil ich davon ausging des es einmal bezahlt für immet gültig ist. Hätte ich gewusst das alle 3 Jahre neu gegprüft wird und ich jedesmal 38€ zahlen muss und in Zukunft noch mehr, dann hätte ich ihn nicht beantragt. Ich werde ihn nun nach den 3 Jahren, nicht mehr verlängern.

  • Das ist mMn eben generell das Problem mit Scheinen, Berechtigungen und Karten. Der fragwürdige Stiefvater Staat kann zudem jederzeit zB "zur Sicherheit der Allgemeinheit" Regeln anpassen und weiß dann auch sehr genau, wer was und wo im Besitz hat.

    Noch heute sollen unzählige Bestandswaffen von vor 1970 in der BRD schlummern, die Waffendichte recht hoch sein. Diese kommen immer mal wieder zum Vorschein, wenn zB Opa Heinrich das Zeitliche segnet und den narrativkonformen Nachkommen beim Fund seiner Schätze aus vergangenen Tagen, das schiere Entsetzen ins Gesicht zaubert =O:D

    sapere aude

  • Noch heute sollen unzählige Bestandswaffen von vor 1970 in der BRD schlummern, die Waffendichte recht hoch sein. Diese kommen immer mal wieder zum Vorschein, wenn zB Opa Heinrich das Zeitliche segnet und den narrativkonformen Nachkommen beim Fund seiner Schätze aus vergangenen Tagen, das schiere Entsetzen ins Gesicht zaubert =O:D

    Waren die vor 1970 nicht registriert? Ich habe ein Kleinkaliber ganz regulär geerbt und auch eine WBK dafür bekommen. Die Behörden haben mich deswegen nach dem Tod meines Vaters angeschrieben, war also registriert. Müsste aus den 1960ern stammen.

  • Man konnte seinerzeit "scharfe" Waffen mWn ab der Volljährigkeit ganz legal zB bei den großen Versandhäusern (Neckermann ua) bestellen. Mit der Registrierung ist es womöglich wie zB mit den Pfeilgewehren- diese werden WBK-pflichtig und der gesetzeskonforme Bürge lässt seine Waffe registrieren. Wer dies "verpennt", hat dann eine illegale Waffe, die er zuvor ganz legal beim Versand bestellt hat. Womöglich findet ein Erbe in 50 Jahren dieses dann illegale Pfeilgewehr im Nachlass ;)

    sapere aude

  • Naja mir ist es lieber, das Teil legal zu besitzen. Kann man mir auch schlecht wegnehmen wegen mangelnden "Bedarfs", ist ja ein Erbstück.


    Darf zwar keine Munition kaufen, aber die wird ja nicht schlecht. ;)

  • Der deutsche Bürokrat würde sich dann nicht für Joule zahlen oder die Art der Gewehre interessieren.


    Der schreibt dann einfach " aufgrund des neuen Paragraphen Rhabarber Absatz Quark neues Waffengesetz sind von nun an alle Waffen verboten die etwas anderes verschießen als Wasser.

    Und selbst der Wasserstrahl darf nicht 7,5 Joule überschreiten!"

  • .... sind von nun an alle Waffen verboten die etwas anderes verschießen als Wasser.

    Und selbst der Wasserstrahl darf nicht 7,5 Joule überschreiten!"

    So was in der Art hatten wir tatsächlich schon. Ich hoffe ich bekomme es noch halbwegs aus dem Gedächtnis hin:


    Um die Jahrtausendwende gab es Softair in 6mm. Soweit so gut, Konnte man ab 14J kaufen. Nun kam jemand auf die Idee Farbe in die Kügelchen zu kippen wie bei den Paintballs, und das zu verkaufen. Im damaligen Waffengesetz stand aber was von Ausnahme für feste Kügelchen. Nun ist eine flüssige Farbe in einer Kunststoffhülle ja nicht wirklich "fest" dachte sich da das Beamten-/Polizistengehirn. Da es nun ja mal diese neuartige Mördermunition gab, waren die Dinger daraufhin ab 18J. Und die Industrie hat, extra für die deutschen Nachwuchsmörderkiller das 5.5mm Kaliber für Softair rausgebracht. Aufgelöst hat sich das Ganze erst mit dem WaffG 2003? So oder so ähnlich....


    Wasserstrahl: Auf die Vorschrift warte ich schon lange. Eine Wasserpistole ist nichts weiter als ein vorgearbeiteter Flammenwerfer, der mit haushaltsüblichen Werkzeugen fertiggestellt werden kann.

  • Das mit dem Wasser ist richtig, wie ich am Wochenende in dem Film " Becky" wieder einmal feststellen konnte. Nur war es kein Wasser... 😏🔥


    Abgesehen davon kommt es nur auf Wasserdruck und Strahlstärke an und schon kann man damit Metall schneiden... soweit ich weiß wird es in der Technik schon praktiziert. Ähnlich wie Licht zu einem Laserstrahl gebündelt werden kann.


    Aber da würden uns allein die technischen Möglichkeiten nicht zur Verfügung stehen... 😂

  • Aber da würden uns allein die technischen Möglichkeiten nicht zur Verfügung stehen... 😂

    JS hat irgendwann so einen Wasserspitzer doch mal getestet. Ich glaube sowas um ca. 20 J/s im Kopf zu haben.


    Außerdem: Es kommt ja nur darauf an wie weit die Dinger "spritzen". 20m wäre schon mal ne Ansage. elektrischer Funkenzünder vor die Austrittsöffnung (z.B. ein Elektroschocker), dessen Auslösemechanismus mit dem der Wasserpistole verbunden ist (dürfte einfacher sein als man denkt, gibt ja inwzwischen auch elektrische Wasserpistolen). Gefüllt mit einer Mischung aus brennbarem Material + etwas Verdicker damit es auch gut auf der Haut klebt. Mal nach Napalm sehen im iNet. Ach ja, man benötigt natürlich, wie meistens, Panzertape.


    Also wenn die Dinger jetzt nicht verboten werden, weiß ich auch nicht.......

  • Rein Objektiv gesehen, brauchst du eigentlich nur als Gesetz, dass du mit keinen Gegenständen/Waffen andere Bedrohen, Verletzen oder töten darfst.

    Letztendlich wird wohl kein Waffengesetz einen Irren davon abhalten, etwas böses zu tun. Nimmst du den Menschen die Schusswaffen, bekriegen sie sich mit Schwertern (Mittelalter), nimmst du ihnen die Schwerter, schlagen sie sich mit Steinen die Köpfe ein. Kaum eine Straftat wird mit legalen Waffen ausgeübt, von dem her bringen weitere Verschärfungen überhaupt nichts. Diese schränken eher die anständigen Legalwaffenbesitzer ein.

  • Sooo genau habe ich das hier extra nicht beschrieben.... 😉


    Nicht, dass wir hier in naher Zukunft die ersten Verbrennungsopfer zu beklagen haben! 😂☠️

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