Z-valve mit Regulator Legal in deutschland?

  • Hallo Leute,


    ich besitze die PP750 und würde gerne eine größere Druckluftflasche anschrauben. Jedoch müsste ich zuerst ein Z-Valve (siehe Bild) oder Ähnliches montieren, damit genug Platz für die Flasche ist. Nach einiger Recherche bin ich oft auf Z-Valves gestoßen, die auch als Regulator dienen und meist von außen eingestellt werden können. Wie sieht es rechtlich in Deutschland aus? Wo genau ist die Grenze dessen, was ich an der Waffe verändern darf, um nicht gegen das Waffengesetz zu verstoßen?


    Viele Grüße



    • Offizieller Beitrag

    bobogaba - Kein Wechsel des Kalibers - und egal was man ohne Werkzeug einstellen kann, muss das Teil in Deutschland <7,5 Joule bleiben :!:

    Hier finden sich weitere Infos:

    Die S.H.I.E.L.D. Agency e.U. administriert und moderiert das Forum als externer Dienstleister der GoGun GmbH. Das Forum dient dem gemeinsamen Austausch von Informationen, Wissen und Tipps+Tricks zu Produkten der GoGun GmbH - von Kunden für Kunden. Die Beiträge werden nicht von Mitarbeitern der GoGun GmbH aktiv gelesen oder beantwortet. Es findet keine rechtsverbindliche Beratung statt.

  • bobogaba - Kein Wechsel des Kalibers - und egal was man ohne Werkzeug einstellen kann, muss das Teil in Deutschland <7,5 Joule bleiben :!:

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    Danke für deine Antwort. Also, dass das Kaliber nicht verändert werden darf, habe ich auch herausgefunden. Wenn ich nun alles, was ich sonst in Erfahrung bringen konnte, kombiniere, finde ich nichts, was dagegen sprechen würde, eine Z-Valve mit einem Regulator, der von außen verändert werden kann, einzubauen. Dennoch kann ich mir das nicht wirklich vorstellen, hört sich einfach Illegal an ^^.

  • So weit es legale F-Luftgewehre gibt, die von außen schnell mal einstellbar sind, dann haben die immer unter 7.5J. (Ich glaube, es gibt ein oder zwei Ausnahmen, die wurden aber so zugelassen.) Ich denke, es geht auch darum, dass Du nicht mit mehr als 7.5J rumballerst und wenn eine Kontrolle um die Ecke kommt, schnell mal runterdrehst und Dir keiner nachweisen kann, mit welcher Leistung Du geschossen hast.

    • Offizieller Beitrag

    finde ich nichts, was dagegen sprechen würde, eine Z-Valve mit einem Regulator, der von außen verändert werden kann, einzubauen.

    Ich finde aber in den zwei PTB Listen keine Z-Valve für die Zulassung. :/

    https://www.ptb.de/cms/fileadmin/internet/fachabteilungen/abteilung_1/1.3_kinematik/1.33/Anzeigeliste.pdf

    https://www.ptb.de/cms/fileadmin/internet/fachabteilungen/abteilung_1/1.3_kinematik/1.33/Paragraf9/___9_BeschG_-_Anzeigeliste_ab_6100.pdf


    Und die ist aktuell. Da ist selbst die AEA Zeus schon gelistet. :thumbup:


    Also Zulassung und egal mit welcher (ohne Werkzeug) verstellbaren Einstellung <7,5 Joule :?:

  • Also wenn die Anforderung ist, dass die Valve ein F-Zeichen braucht, dann kann ich das wohl vergessen mit der Bottle. Die Valves die ich im Internet finden konnte, kommen natürlich alle aus dem Ausland und da interessiert keinen ein F. Der Büchsenmacher ist bei einem 250€ Luftgewehr auch keine Option, falls dieser in dem Fall überhaupt helfen kann.

  • So weit es legale F-Luftgewehre gibt, die von außen schnell mal einstellbar sind, dann haben die immer unter 7.5J. (Ich glaube, es gibt ein oder zwei Ausnahmen, die wurden aber so zugelassen.) Ich denke, es geht auch darum, dass Du nicht mit mehr als 7.5J rumballerst und wenn eine Kontrolle um die Ecke kommt, schnell mal runterdrehst und Dir keiner nachweisen kann, mit welcher Leistung Du geschossen hast.

    Die Airmax pp750 hat standardmäßig jedoch keinen Regulator, den man von außen verstellen könnte. Soweit ich weiß kann die Leistung bei der pp750 in der F-Version durch das hochdrehen des Regulators auch ein gutes stück erhöht werden. Würde bedeuten, ich kann mit der Valve ganz einfach zwischen <7,5 Joule und >7,5 Joule wechseln.

  • Ich habe mir nun einige Gesetzestexte durchgelesen, und wenn man diesen folgt, fällt auf, dass nicht explizit von wesentlichen Teilen von Luftgewehren gesprochen wird. Damit meine ich, dass Teile wie ein Regulator oder sonstige Anbauten an die Pressluftflasche nicht erwähnt werden. Daraus schließe ich, dass hier jegliche Umbauten erlaubt sind, solange diese nicht die 7,5 Joule überschreiten. Den Regulator von außen verändern zu können, fühlt sich zwar illegal an, aber da es sich um kein wesentliches Teil zu handeln scheint (zumindest konnte ich nichts dazu finden), scheint es wohl erlaubt zu sein, einen solchen einzubauen.

    Würde der Regulator nicht in der Pressluftkartusche liegen, sondern im unteren- oder oberen Waffengehäuse, dann könnte die Sache schon wieder anders aussehen.

    • Offizieller Beitrag

    Damit die Waffe erlaubnisfrei ist, braucht die ein Kennzeichen - was es nur nach Zulassung durch die PTB gibt, wie oben verlinkt :!:

    (2) Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird, müssen eine Typenbezeichnung sowie das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen.

    Ohne darf das Teil <0,5 Joule haben und wird dann als Spielzeug eingestuft :!:

  • Damit die Waffe erlaubnisfrei ist, braucht die ein

    Kennzeichen - was es nur nach Zulassung durch die PTB gibt, wie oben verlinkt :!:

    (2) Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird, müssen eine Typenbezeichnung sowie das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen.

    Ohne

    darf das Teil <0,5 Joule haben und wird dann als Spielzeug eingestuft :!:

    Es geht doch nicht um die Waffe; die Waffe habe ich schon lange, und sie hat auch ein F-Zeichen. Die Frage ist doch, ob es nun erlaubt ist, die originale Pressluftkartusche abzuschrauben (in dieser befindet sich auch der Regulator) und anstelle dieser eine Flasche mit einer Z-Valve zu verwenden, welche in der Regel auch schon einen Regulator verbaut haben. Diese sind auch oft von außen bedienbar.


    F-Zeichen werden nur für Waffen vergeben, aber nicht für Regulatoren. Zumindest passiert das nicht bei den Regulatoren für Paintball-Markierer.


    Da ich im Waffengesetz keine Regulatorien zu Regulatoren finden kann, muss ich davon ausgehen, dass dieser Umbau legal ist, da hier keine Relevanten Waffenteile angefasst werden.

    • Offizieller Beitrag

    Oh, da hatte ich mich wohl bei der PTB-Suche vertippt, ja die hat ein :

    • 6228 PP750 German Sport Guns GmbH 4,5 mm Diabolo F-Zeichen 17.06.2022

    Würde man mit dem Regulator (ohne Werkzeug) >7,5 Joule einstellen "können" - müsste das aber entfernt werden :!:

    Bleibt die Waffe mit jeder von außen zugänglichen Einstellung (ohne Werkzeug) <7,5 Joule - hat man kein Problem. :thumbup:

  • Oh, da hatte ich mich wohl bei der PTB-Suche vertippt, ja die hat ein

    :

    • 6228 PP750 German Sport Guns GmbH 4,5 mm Diabolo F-Zeichen 17.06.2022

    Würde man mit dem Regulator (ohne Werkzeug) >7,5 Joule einstellen "können" - müsste das

    aber entfernt werden :!:

    Bleibt die Waffe mit jeder von außen zugänglichen Einstellung (ohne Werkzeug) <7,5 Joule - hat man kein Problem. :thumbup:

    Danke dir, das klingt zumindest schlüssig. Danach sind nur Regulatoren erlaubt, die zum Beispiel erst von der Waffe abgeschraubt werden müssen, um den Regulator zu verstellen.


    Unter welchem Paragraphen im Waffengesetz (oder anderes) finde ich die von dir getätigte Aussage?

    • Offizieller Beitrag

    (5) Wer eine Schusswaffe umbaut, hat auf allen wesentlichen Teilen, die beim Umbau verändert wurden, die Angaben nach § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Waffengesetzes anzubringen. Bereits vorhandene Angaben müssen weiterhin lesbar bleiben. Hat der Umbau zur Folge, dass die Bewegungsenergie der Geschosse 7,5 Joule überschreitet, so sind alle wesentlichen Teile entsprechend Absatz 1 zu kennzeichnen. Das Kennzeichen nach § 24 Absatz 2 des Waffengesetzes ist zu entfernen. Auf dem führenden wesentlichen Teil ist der Buchstabe „U“ anzubringen.

    Also weg - und "U" dran, wenn das Teil >7,5 Joule kann, egal wie der Regulator eingestellt ist. Im Gesetz gibt es keinen Regulator.

    Die S.H.I.E.L.D. Agency e.U. administriert und moderiert das Forum als externer Dienstleister der GoGun GmbH. Das Forum dient dem gemeinsamen Austausch von Informationen, Wissen und Tipps+Tricks zu Produkten der GoGun GmbH - von Kunden für Kunden. Die Beiträge werden nicht von Mitarbeitern der GoGun GmbH aktiv gelesen oder beantwortet. Es findet keine rechtsverbindliche Beratung statt.

  • (5) Wer eine Schusswaffe umbaut, hat auf allen wesentlichen Teilen, die beim Umbau verändert wurden, die Angaben nach § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Waffengesetzes anzubringen. Bereits vorhandene Angaben müssen weiterhin lesbar bleiben. Hat der Umbau zur Folge, dass die Bewegungsenergie der Geschosse 7,5 Joule überschreitet, so sind alle wesentlichen Teile entsprechend Absatz 1 zu kennzeichnen. Das Kennzeichen nach § 24 Absatz 2 des Waffengesetzes ist zu entfernen. Auf dem führenden wesentlichen Teil ist der Buchstabe „U“ anzubringen.

    Also

    weg - und "U" dran, wenn das Teil >7,5 Joule kann, egal wie der Regulator eingestellt ist. Im Gesetz gibt es keinen Regulator.

    Wenn man rein nach dem Waffengesetz geht, dann dürfte ich alle nicht wesentlichen Teile (also auch den Regulator) verändern, wie ich möchte, solange die Bewegungsenergie unter 7,5 Joule bleibt. Selbst wenn der Regulator ohne Werkzeug von außen verändert werden kann, müsste dieser erlaubt sein, da es sich hierbei nicht um ein wesentliches Teil nach dem WaffG handelt. Somit könnte man nicht einmal argumentieren, dass ein Umbau den Einsatz von Werkzeug voraussetzt.

  • Und jetzt müsste man eine Justiz-KI damit füttern und diese spuckt verbindlich aus - alles klar oder illegal. Aber so weit sind wir noch nicht, statt dessen hängt es von Glück und einem Haufen Umständen ab, ob im Streitfall der Richter das auch so sieht.

  • Und jetzt müsste man eine Justiz-KI damit füttern und diese spuckt verbindlich aus - alles klar oder illegal. Aber so weit sind wir noch nicht, statt dessen hängt es von Glück und einem Haufen Umständen ab, ob im Streitfall der Richter das auch so sieht.

    Je mehr ich mich mit dem deutschen Waffengesetz beschäftige, desto mehr Ungereimtheiten, Lücken und somit Spielraum für Interpretationen fallen einem auf. Das ist sehr unangenehm, vor allem weil Verstöße gegen das Waffengesetz hier schnell mal böse enden können. Um 100 % sicher zu gehen, sollte man in Deutschland am besten nicht einmal daran denken, eine Pressluftwaffe zu kaufen :D .

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