Wo man im Web Waffen verkaufen darf

  • Ebay

    Gogun Gruppe Facebook

    Ebay und FB fallen m.W. aus, die verbieten den Handel mit Waffen (ausser Softair?)


    Problem ist m.W., dass nach deutschem Recht der Vermittler (Angebotsplattform) eine Waffenhandelslizenz benötigt, auch wenn er selbst nicht direkt am Geschäft teilnimmt. Das betrifft auch kostenlose Vermittlung. Zumindest war es bis vor ein paar Jahren so, ich habe nicht gehört, dass sich das je geändert hätte. Gab da vor Jahrzehnten mal ein Problem mit EGun, weil die damals diese Lizenz noch nicht hatten. Heute natürlich schon.


    Hier im Forum ist das wohl nur deshalb kein Problem, weil das Forum offiziell auf GoGun läuft, die ebendiese Lizenz ja besitzen. Dafür trifft GoGun aber auch eine gewisse Überwachungspflicht. Sollte z.B. WBK- pflichtiges Material angeboten werden, so wäre das nur nach den offiziellen Regeln dafür zulässig (Hinweis auf EWB, u.s.w.).

  • Also ich verkaufe dort seid Monaten ganz fröhlich vor mir her ..

    Der einzige Unterschied ist das ich Schalldämpfer verkaufe, wahrscheinlich ist das auch der punkt .

    Aber in der Facebook Gruppe gogun und zwei weiteren großen Gruppen verkaufen auch alle ihre Waffen .

    Was ebay betrifft würde ich dir zustimmen aber Facebook scheint wohl ok zu sein zumindest ist das dort regelmäßig der Fall.


    Wie schaut es denn dann mit dem Privatverkauf aus ?


    Jandabi@proton.me

  • Wie schaut es denn dann mit dem Privatverkauf aus ?

    FB: Entweder weil sie es übersehen, oder weil Facebook diese Angebote fälschlicherweise unter "GoGun" subsumiert. Und zusätzlich weil für FB deutsches Recht möglicherweise nicht maßgeblich ist, da es keine in Deutschland registrierte Seite ist. Das gälte zwar dann theoretisch für Ebay.com auch, aber irgendwer sieht da halt irgendwas anders. Und wenn es nur die Firmenpolitik ist.


    Zitat:

    "Sowohl der Kauf und Verkauf von Schusswaffen, Munition und Sprengstoff als auch deren Handel zwischen Privatpersonen ist auf Facebook nicht gestattet...... Geschäfte und Online-Händler, die Schusswaffen verkaufen, dürfen auf Facebook kommerzielle Aktivitäten im Zusammenhang mit Schusswaffen und Munition betreiben"


    EInige internationale Portale machen auch einen Unterschied aus welchem Land der Thread Ersteller? kommt, und machen davon abhängig, was in der Gruppe genau angeboten oder diskutiert werden darf.


    Privatverkauf ansich: Ich nehme mal an, dass diese WHE Pflicht nur "geschäftsmäßige" Mittler betrifft. Sonst dürfte der Bekannte eines Jägers ja nicht mal einen anderen ihm bekannten Jäger darauf hinweisen, dass der erste Jäger seine Büchse verkaufen will.


    Aber ich gebe zu, so gut kenne ich mich in dem gewerblichen Verkausbereich nicht aus. Ich erinnere mich nur an den Egun Vorfall, und seitdem besitzt Egun auch diese WHE (siehe Impressum von Egun)

  • Neee alles gut ...Ich hab davon selber überhaupt keine Ahnung.

    Mich verwundert es auch das die auf Facebook ihre Sachen verkaufen .

    Ich nehme mal an das man sich mit einer Klausel auf den Privatverkauf beziehen kann.

    Der gewerbliche Handel muss jedenfalls mit lizens erfolgen . Selbige hab ich ja auch machen müssen.,

    Was ich noch anmerken muss ist das du mich diesmal enttäuscht denn wenn ich es nicht wusste warst du immer jemand der eine Antwort hatte.

    Was ein Dilemma :P

  • "Waffen" einfach (legal naddürlich) online zu verkoofen, is net mehr so einfach wie früher.

    Von Social Media á la FB hab' ich eh keine Ahnung, kann daher nur zu den 'normalen' Plattformen was sagen:

    'Frei ab 18' wurde unheimlich eingeschränkt: eBay (& 'Kleinanzeigen') geht da net mehr, alles, was iwie als (komplette) frei-ab-18 Waffe identifiziert wird, fliegt raus und du bekommst 'ne Abmahnung (Beispiel Armbrust: wenn man in Titel & Beschreibung klarstellt, dass es ne Kinder Gummipfeil-AB is, gehts noch OK, isses aber ne Stinger o.ä., wird das Angebot schnell rausfliegen). Einzelne Komponenten können OK gehn (zB. 'n Wurfarm, Sehne, Schalli o.ä.), aber eben nix 'komplettes'. Schon bei Messern wird das schnell kritisch, allerdings --tadaa, wieder mal-- wenn man sein' Kram eben auf eBay Deutschland einstellt -- international scheints mit 'primitiv-Waffen' kein Problem zu geben: Armbrust & Luftdruck auf 'eBay.com', kein Problem, auf eBay.de -- direkt n Verstoß! 🙄

    [drolliges --echtes!-- Beispiel mit eBay: kaufte dort mal so'n 'Kaninchenbetäuber' (kein Problem, weil eben nur 'Werkzeug'), musste ihn zum Glück net benutzen, also wieder bei eBay eingestellt -- zack: deren Computeralgorithmen 'analysierten' mei Fotos als 'waffenähnlichen Gegenstand' -- flog raus + Abmahnung!]...


    Leider hat inzw. auch 'DHD24' den 'frei-ab-18-Bann' durchgeführt, auch dort sind jetzt Druckluft & Co. tabu.

    Bei 'Hood' is frei-ab-18 noch OK, aaaaber: die ham' nun so'n 'Abo-Modell': wollte man sich dort anmelden zum Verkaufen, muss man MONATLICHE Gebühren zahlen, Frechheit!


    Bleibt für 'Oldschool'-Leute (kein Social Media) am end halt nur eGun (bin da seit 2004; kost' leider Einstell- & Provisionsgebühren (Verkaufsprovision zuletzt 4%)), oder --jetzt neu-- 'Gunfinder'. Bei letzterem hat mich bisher abgeschreckt, dass man (will man verkaufen, auch wenn's nur privat is), für die Erstanmeldung (bzw. Freischaltung zum Verkaufen) so'n Gedönse veranstalten muss: du musst im 'live-Chat' dein Ausweis in eine 'hochauflösende Kamera' halten und dich auch selber präsentieren -- sowas HASS ich, schön "lieb in die Kamera grinsen" müssen!

    Werd's wohl aber iwann machen müssen, weil: denkt an diese neue 2000€-Regelung (online-Plattformen-verkaufs-wasweißich-Gesetz): verkaufst du --auch privat-- bei eGun & Co. Kram für über-2000-im-Jahr (is SCHNELL erreicht, zB. Dreamline/HP Max), kannste dich nachher mit ner Anfrage vom Finanzamt rumärgern... (deswegen immer nach Möglichkeit verschiedene Plattformen gleichzeitig nutzen).


    Jo, also: die letzten 2 (eGun & Gunfinder) sind am end das 'praktikabelste' was überbleibt, wenn man regelmäßig (als Privatperson) sein Schießkram legal loswerden will, egal ob frei-ab-18 oder WBK)...

    • Offizieller Beitrag

    Oder halt eine kostenlose Müll-Mail Adresse anlegen, im Forum bekannt geben was man los werden und dafür haben will - und die Müll-eMail alle paar Tage abfragen. :saint:


    Werden "Biete" Themen als erledigt markiert oder geschrieben, dass das Teil verkauft ist - ist das Thema weg und die Sache erledigt. :thumbup:

    Die S.H.I.E.L.D. Agency e.U. administriert und moderiert das Forum als externer Dienstleister der GoGun GmbH. Das Forum dient dem gemeinsamen Austausch von Informationen, Wissen und Tipps+Tricks zu Produkten der GoGun GmbH - von Kunden für Kunden. Die Beiträge werden nicht von Mitarbeitern der GoGun GmbH aktiv gelesen oder beantwortet. Es findet keine rechtsverbindliche Beratung statt.

  • > okay, könnte sein dass er noch Teenager ist, ich muss nach dem Ausweis fragen, oder okay, der ist dem Aussehen nach mindestens 40 Jahre. Oder muss man immer den Ausweis verlangen?

    M.E. reicht eine sichere Sichtprüfung. Wenn da ein 90jähriger daherkommt, geht das wohl klar. Beim geringsten Zweifel: Amtliche ID.


    Kennst Du die Person persönlich (Klassenkamerad vor 30 Jahren): Auch ohne ID.


    Bei Frauen würde ich immer den Ausweis verlangen, wegen Zweifel an Volljährigkeit. Du wirst ein freundliches Grinsen erhalten und möglicherweise ihren Tag retten :)


    Allerdings tut bei PTB Waffen der Hinweis auf die Kleine-Waffenschein- Pflicht beim Führen Not. Und "F" Waffen dürfen ja eh nur mit "großem" Waffenschein geführt werden. Der Hinweis ist (zumindest bei PTB im Kreis und Händlern) Pflicht, es sei denn derjenige hat klar erkennbar bereits so eine Lizenz.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!