Beiträge von TT.ransporter

    Das hatte letztens doch schon mal jemand. Die scheinen echt Murks bei der Charge gemacht zu haben und entweder die Beschreibung passt nicht oder die haben den falschen Kram zu Amazon geliefert.

    Chinesen im Low cost Segement, laß mal überlegen was es davon sein könnte:


    - Die haben echt Murks bei der Charge gemacht

    - die Beschreibung passt nicht

    - die haben den falschen Kram zu Amazon geliefert

    Ich hab meine GK1 am Sonntag zum ersten Mal auf 300bar aufgepumpt. Heute, Donnertsag sind keine 150bar mehr drin.

    So viele Optionen hast Du da nicht.


    - Ticket aufmachen und zur Reparatur einsenden

    - oder selbst mal nachsehen, in beschränktem Rahmen natürlich:


    . Luftablaßschraube unter Loading Gate -die Messingschraube unter dem Plastik- Teil zum Laden-

    . Luftablaßschraube (Torx 15) oben, auf dem Receiver

    . ggf. auch noch das Rückschlagventil an der Kartusche (dazu mußt Du die Schraube, die den Trigger Guard hält, rausschrauben. Also Griff abschrauben, Trigger Guard losschrauben)


    -> damit würde ich beginnen. Das heißt nicht dass Du diese Schrauben sofort öffnen und die Dichtungen überprüfen sollst (besonders die Torx nicht, das ist eine Schraube mit Passung, also ohne Dichtung), sondern dass Du die Waffe nochmal auf 300 bar aufpumpst, und mit irgendeinem Lecksuchspray mal schaust wo's blubbert. Im Idealfalle bekommst Du dann kostenlos eine neue Dichtung vom Support und das war's dann.


    Das geht viel schneller als die ganze Waffe hin- und herzusenden.


    Beispiel für ein Lecksuchspray: Amazon (Link (Affiliate-Link))

    Ohne Garantie: Wenn die Waffe unangetastet ist, also der PTB Zustand nie (nachweisbar) verändert wurde, umfasst die PTB- Preigabe auch die ungewollte Leistungssteigerung > 7.5J. So hat es ein Kundiger mir einmal erklärt. Sobald Du aber z.B. den Regulator von Auslieferungszustand z.B. 5.5J auf legale 7.5J nachjustiert hast (korrekt entsprechend aller PTB- Regeln), obliegt die Einhaltung der 7.5 J wieder Dir. Wenn an der Waffe dann etwas versagt, bist Du dran'. So wurde es mir vor ~15 Jahren beigebracht. (Wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht). >läuft auch wohl wieder auf Verbotsirrtum raus.

    exakt das vermute ich auch.
    ...und dann hätte der Kunde - ohne es zu wollen - eine viel zu starke Waffe, die verboten bzw. zumindest erlaubnispflichtig ist - und nicht mehr unter das "F" fällt.

    Der Waffenhändler trägt da kein echtes Risiko, denn zum Inverkehrbringen braucht er eh' den Segen der PTB. Und was "der PTB Gott gesegnet hat, darf der Mensch nicht anzweifeln."


    Wenn man es selbst macht, ist man für jede Änderung, die die Leistung verändern kann eh' selbst verantwortlich. Ohne Chrony + im Idealfalle Zugriff/Kenntnis auf die PTB Referenzpellets kann man das eh' nicht angehen. >Das gilt übrigens so ähnlich in den meisten EU - Ländern mit Leistungsbegrenzung. Eigenverantwortung, dass die Leistung bei Druckluftwaffen auch tatsächlich im gesetzlichen Rahmen liegt. Ohne behördliche Abnahme (nur bei Druckluft keine Abnahme, Feuerwaffen werden m.W. immer staatl. "abgenommen/beschossen".

    Was willst du pressen? 6 Tonnen, mit Hydraulik, damit presst man eher Kugellager oder so. Für Blei reicht eine Tonne locker aus, damit kannst die Dinger zur Not auch komplett platt machen. Bei der Hydraulik würde mich das mehrfache Pumpen schon nerven. Hebel runter und durch, das flutscht.

    Für .50er Diabolos braucht man bei der 1t Presse von Vevor schon eine ganze Menge Kraft. Die 3to Presse von Vevor kostet über 300.-. Und selbst die 1t Presse kostet mit 100.- schon so viel wie die 6to Hydraulik- Presse. Ideal wäre natürlich starke Kniehebelpressen o.ä. Da liegen aber die Preise, sogar gebraucht, beim 3fachen des oben verlinkten Modells. Daher: Wer den Platz hat, wieso nicht.

    War das nicht so, dass bei den ersten HPmax das Loch nicht durchbohrt war, und bei neueren diese Hülse (zum Verschließen des Lochs), als Zubehör, dem Gewehr beigelegt wurde? Zumindest bei GG. Probleme können so doch nur entstehen, wenn man selber das Loch durchbohrt.


    Jedenfalls meine ich mich an sowas zu erinnern. Ohne Garantie.

    Ich hatte im Thread zur einteiligen ZF-Montage eine Alternative gepostet. Was hältst Du von der?

    Nachdem ich diese Montage nicht kenne, kann ich nur aufgrund des Bildes was dazu sagen:


    - Du brauchst wohl Werkzeug um sie anzubringen oder zu entfernen. Keine Flügelschrauben oder sowas sichtbar.


    - Achte auf den Abstand zwischen den Ringen. Nicht jedes ZF passt in jede einteilige Montage.


    Sonst kann ich nichts dazu sagen, Schwächen oder Stärken bemerkt man meist erst wenn man die Montage versucht anzubringen, und am Ende irgendwas zu groß oder zu klein ist. Das gilt aber für die eine wie die andere Montage.


    Wenn es nicht zu solchen Zufallstreffern kommt, dürfte sie ihren Zweck wohl erfüllen. Beide Montagen sind sowieso nur für Waffen mit mittlerem Rückstoß bestimmt. Also nicht für Zeus II oder eine .50BMG.


    Spricht also auf den ersten Blick nichts dagegen, der Preis aber dafür.


    Links unten? Ich finde ihn leider nicht in den Deinen Links

    In Deiner Frage war ein Zitat von Simon enthalten. Um diese Pumpe ging es , oder?

    Meine Pumpe ist diese hier.

    Und auf dem Angebotsbild ist links unten dieser Adapter erkennbar. Und der mündet anscheinen in einem 8mm Quick Connect Ausgang. Form und Farbe hingegen sind unwesentlich. Nur dass diese Handpumpe lt. Bild mit diesem Quick Connect Ausgang geliefert wird (ist nicht bei allen Handpumpen so. Alle mir bekannten elektrischen Pumpen werden aber m.W. immer mit 8mm Quick Connect geliefert.)

    Danke für Deine wertvollen Tips (nicht nur dieser) 🙂


    Ich habe meine K1 gerade mit 100 bar gefüllt geliefert bekommen. Nach acht Schuss blockiert sie. Um auszuschließen, dass es am niedrigen Druck liegt bestelle ich mir erstmal die vevor Handpumpe.

    Es liegt am Druck. Das Ventilsystem der K1 versagt unterhalb von 100 - 110 bar. Bei jeder K1.

    braucht man einen zusätzlichen Adapter oder passt das direkt auf den Hubenanschluss? In meinem Fall Huben K1

    Wenn der kleine rote Adapter (links unten im verlinkten Angebot) mit dabei ist, sollte alles passen.


    Quick Connect.png


    Wenn Du aber vor hast mit der K1 öfters zu schießen, würde ich keine Handpumpe nehmen. Nach dem Pumpen vergeht Dir nämlich die Lust auf's schießen, oder Du brauchst ein längere Erholungspause.


    Und: Die K1 kann (muß nicht) bis 350 bar befüllt werden, das wird mit einer Handpumpe schwer. Da die K1 einen Regulator beitzt, reicht es aber theoretisch aus auf um die 200bar zu pumpen. Dafür halt dann alle paar Schuß. Aber der Gegendruck ist bei 150 Bar halt viel geringer als bei 300 oder gar 350. Die Schußenergie bleibt, dank des Regulators gleich. Selbst "offen".


    Mein Rat: Nimm einen kleinen, halbwegs günstigen 12V/230V Kompressor.


    Sowas wie VEVOR Mehrzweckkompressor Flüsterkompressor 4500 Atemluftkompressor (Affiliate-Link) oder GX CS 3 oder GX CS 4 (Affiliate-Link). Die würden auch an den Füllanschluß der K1 passen

    Bei der Max oder Megalodon einfach ein paar Ersatzkartuschen mitbringen.

    Eine behördliche Anerkennung wird es nicht geben, weil es dafür keine Prozedur gibt. Aber auf welcher rechtlichen Grundlage sollte man belangt werden können?

    Ja, bei den neueren PCP ist einiges viel einfacher. Umbau, Ersatzkartuschen u.s.w....

    Mit "Anerkennung" meine ich: Es nutzt nichts im Recht zu sein, also buchstabengetreu dem WaffG zu folgen, wenn die Behörden (Polizei/StA - die sind alle weisungsgebunden) das anders sehen, und Dir Ärger machen ohne Ende (HD, Sicherstellung, die ganzen Kosten für die Anwälte u.s.w.). Schau Dir an wie Bayern jetzt wegen der THC "Freigabe" rumzappelt. Man hat den Eindruck die wollen jetzt repressiver dagegen vorgehen als vorher.


    Die ersten, die in der Sache neutral sein dürfen, sind die Richter. Aber auch das ist am Ende nur Theorie. Mein Vertrauen darauf dass sich Behörden an Gesetze und rechtskräftige Urteile halten, ist vor einigen Jahren auf "Null" gesunken.

    ey alter,geh mal weg von der Bahn,jetzt baller ich u. meine MAX hier,kapiert? so meinst du nicht???

    Ich denke primär wird der professionelle Umgang mit Waffen beurteilt werden.

    - Finger nie am Abzug, wenn nicht wirklich gerade geschosssen wird,

    - Lauf immer in eine sichere Richtung

    - u.s.w.


    Eine andere Sache dürfte das Befüllen an sich sein. Feuerwaffenschießstände werden nur selten mit einem Hochdruckbefüllsystem ausgerüstet sein. Man muß also selber vorher, oder zwischendurch beim Auto, oder über Flaschen befüllen. (Wenn man dafür keinen Raum zur Verfügung gestellt bekommt. Was wohl eher nicht der Fall sein wird, deutsche Schießstände sind nicht auf PCP ausgelegt und Platz ist immer Mangelware)


    Befüllen über einen 12V Kompressor beim Kfz darf nur im < 7.5J Zustand durchgeführt werden, schnelles hin und herlaufen ist also nicht. (Weil man dazu den Stand verlassen muß)


    Einige Schießstände untersagen die Verwendung von Bleiprojektilen ohne Mantel. Wegen der Indoor- Luftreinigung, die muß bei Bleistaub stärker ausgelegt sein.


    Des Weiteren: "Erstmal langsam mit den jungen Pferden" Zuerst muß es ein positives Gutachten geben, dann muß das auch von den Behörden anerkannt werden, dann dürfen die Verbände nicht intervenieren (die Vereine sind von den Verbänden abhängig), schließlich muß der Verein sich dazu positionieren, ob sie Personen ohne jegliche nachgewiesene Kenntnis im Umgang mit Schusswaffen, nicht nur dulden, sondern diese sogar in Ihren Räumlichkeiten an Waffen die ständig sowas wie "teilgeladen" sind (unter Druck) rumbasteln lassen.


    Wie positionieren sich dann die Vereine zu 300 Bar Flaschen auf dem Stand,....


    Als Gastschütze eine WBK oder einen Dienstausweis (mit Genehmigung für Schusswaffen) vorzuzeigen hat bislang viele Türen geöffnet, Bedenken zerstreut. Denn damit waren zumindest Kenntnisse über "Sicherheit im Schießbetrieb/Umgang mit Schusswaffen" nachgewiesen.


    Und so einfach eine Sachkunde als Gastschütze machen fällt m.W. aus, die Vereine dürfen die Prüfung m.W. nur für eigene Mitglieder abnehmen. Und wenn man das mal hinter sich hat, lauert nach ein, zwei Jahren sowieso die WBK in Reichweite.

    Schießstände sind normalerweise an die Art der Munition gebuden (Mantel/Blei/Schwarzpulver- Vorderlader, Geräuschemission) sowie max. Schußenergie. Daraus resultiert dann das was erlaubt ist.


    So kann ein 7.62x51 mit Mantelgeschoß (~3500 Joule) unter das Verbot bei diesem Schießstand fallen, eine 7.62 aus eine PCP (200 Joule?) macht dann höchsten wegen Bleistaubemissionen Probleme.


    Aber: Der Umbau auf einer Schießstädte ist immer mit einem gewissen RIsiko behaftet etwas falsch zu machen. Ob die Vereinsoberen, die ja mehrheitlich den alten Verbänden (PCP = Pfui) angehören das unterstützen, Gutachten hin oder her?!

    Ich möchte ja meine Challenger auf Linkshänder umrüsten, dazu muss aber eine Öffnung für die Arretierung des Hebels in den Systemenkasten gefräst werden.

    Wenn das aus rechtlichen Gründen zu aufwendig wird.....

    Wäre es nicht einfacher auf eine Waffe umzusteigen, die beidhändig bedienbar ist? Oder Semiautomatisch?


    Falls der Systemkasten bei einer Druckluftwaffe ein "wesentliches Teil ist", wäre es in der Tat eine rechtliche Herausforderung, wenn der Umbau in DE stattfände. Was anderes wäre es wohl, wenn das Ganze in Holland durchgezogen würde.


    Aber um ganz ehrlich zu sein: Ich bin mir nicht sicher dass bei einer PCP der Receiver und der Verschluß überhaupt wesentliche Teile sind.


    Früher, als die Winter noch kalt, die Sommer verregnet, und VW noch ein Vorzeigeunternehmen war, lernte ich einmal die Definition für Verschluß u. "Receiver". Und wenn diese Definition nicht nachgebessert wurde, sind beide Teile KEIN wesentliches Teil.


    Definition ca. zur Jahrtausendwende:

    Verschluß: Dichtet das Patronenlager nach hinten gasdicht ab. Gegenlager zum Patronenboden.

    Receiver: Dient der Aufnahme des Verschlusses.


    Man beachte "Patronenlager/Patrone". Eine PCP nutzt keine Patronen, hat also kein Patronenlager. Damit keinen Verschluß. Und ohne Verschluß keinen Receiver.


    Es bleibt also nur der Lauf als wesentliches Teil übrig. Seit 2020? vielleicht auch noch das Griffstück, auch wenn es nur aus einen Holzschaft besteht.


    Ich würde mich da aber nicht mal selber drauf' verlassen, dass diese Auslegung stimmt. Ich widerspreche mit hiermit also selber und sage: Einspruch! Hörensagen.


    Vielleicht erhellt uns jemand mit einer "großen" Handelslizenz ja mal die Birne (ähm - LED Lampe) im Kopf und stellt das richtig. Ich möchte jedenfalls nicht der erste sein, der mit dieser Argumentation vor'm Scharfrichter steht, und dann der 2. Insasse des "Aufrührer- Trakts" in Stuttgart- Stammheim wird. Hab gehört die verneinen dort den Anspruch der Insassen auf freie Wahl des Sports, insbesondere dem Schießsport steht man wohl abgeneigt gegenüber.

    Was passiert wenn: Dann wird über dem BMI eine Rauchwolke auftauchen, ein Schrei durch die Stadt hallen, und alle StA -über das Justizministerium- angewiesen dieses Gutachten zu ignorieren. Die Prügelstrafe wird wieder eingeführt, vor jedem Schützenverein eine Polizeiwache installiert, und ein "Lex Sprave" eingeführt, das jede seiner Erfindungen/Auslegungen zu undemokratisch, verfassungsfeindlich und rechtem Gedankengut erklärt. 1000 Beamten werden sein Domizil umstellen, Haus, Garten und Hund "auf Links drehen", und am Ende wird er wegen Umweltverschmutzung (Bleigehalt des Gartens) lebenslang hinter Gittern verschwinden. Die "besondere Schwere der Schuld" wird festgestellt. Alle Verbände (bis auf den VdB) wird "richtig so" Demo's abhalten. U.s.w.......

    Unter About us steht das da


    Comapany: Guangzhou Xunzhun Photoelectric Technology Co., Ltd. Address: No. 107 Jianshe North Road, Xinhua Street, Huadu District, Guangzhou, Guangdong, China Post Code: 510800

    Ja, hast recht. Farblich versteckter Text. Daher unsichtbar gewesen für mich.


    Ich bin dennoch skeptisch.


    - Es ist mir mit zwei verschiedenene Mailadressen nicht gelungen einen Account anzulegen.

    - Wenn man über "Blog", "Archives", "2022" geht, kommen alle bis dato angebotenen Artikel.

    - auch die GK1 V3 Mounting Adapter.

    Letzteren gab es aber 2022 noch gar nicht, es gab nicht einmal die V1 zu diesem Zeitpunkt.


    - Ebenfalls unter "Blog" (direkt links von den Lorem Ipsum) wird ein DIY Set für Glock Griffstücke angezeigt. Das ist in CN definitiv verboten, sogar in den USA haben diese Sets zu hunderten Durchsuchungbeschlüssen für die ATF geführt. Auf die Lage in Europa zu vorgearbeiteten Griffstücken muß ich glaube ich gar nicht erst weiter hinweisen.


    Solange hier niemand schreibt "Hab's probiert, alles i.O.", trau ich denen keinen mm über den Weg.

    ich finde diese Seite hat die besten Mounts für die GK1 mit verschiedenen Paatern

    Ich traue denen aber nicht. Kein Anbietername, keine Hinweise mit wem man wo Geschäfte macht.


    Auf deren Seite ein

    "Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit, sed diam nonummy nibh euismod tincidunt."


    Keine vertrauenswürdigen positiven Berichte im Internet über diese Seite.


    Will man einen Account eröffnen: Keine Mail als Antwort, also auch kein Account.


    Daher habe ich von denen Abstand genommen.