Darf man eine Armbrust in der Öffentlichkeit offen mit sich führen?

    • Offizieller Beitrag

    Im Prinzip ja.


    Theoretisch auch als "concealed carry", was aber bei einer Armbrust technisch schwierig wird, ausser bei den "Pistolenarmbrüsten"…


    Im deutschen Waffengesetz, Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 ist klargestellt, dass folgende Dinge bei Armbrüsten im Prinzip [das heisst, im Rahmen der ALLGEMEINEN Vorschriften des Waffengesetzes] frei sind


    1.8. Erwerb und Besitz


    3.2. FÜHREN


    4.2. Herstellung und Handel.


    Zu beachten sind aber, wie gesagt, die allgemeinen Vorschriften des Waffengesetzes, wie Verbot der Abgabe an Minderjährige, Mitführen des Personalausweises, und insbesondere § 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen der besagt, dass bei Volksfesten und ähnlichem Waffen im Regelfall verboten sind (d. h. Schützenfeste brauchen eine Sondergenehmigung) die Landesregierungen und von diesen beauftragte (auch untere) Behörden für bestimmte Gebiete ein GENERELLES Waffenverbot aussprechen können, dass dann auch für Armbrüste gilt.


    Überdies gilt auch der § 41, der Behörden im Einzelfall erlaubt, unzuverlässigen Personen den Erwerb und Besitz (und somit implizit das Führen) von Waffen zu untersagen; allerdings ist der § 41 relativ "zahnlos", da er nur den Käufer bestraft, nicht den Verkäufer, zumal es kein Zentralregister solcher Personen gibt.


    Wer eine Waffe sucht, die er überall und jederzeit führen kann, braucht eine, für die der § 42 NICHT gilt


    Diese finden sich in Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 3, Punkt 2 [leicht zu finden, da das die DRITTLETZTE ZEILE im Waffengesetz ist…] und gilt im Prinzip für Blasrohre und Langbögen, der entscheidende Unterschied zur Armbrust ist, dass die Muskelkraft nicht "gespeichert" werden kann.

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  • Zitat

    das bedeutet also das ich z.B. den Fenris ganz legal führen dürfte, da wo es keine Sonderregelungen gibt?


    Gruß, Raupe

    Ja, so ist es :):!:

  • Das heißt also, ich darf zwar eine Armbrust führen (außer in Waffenverbotszonen), aber kein längeres Messer?

    Nur weil ein paar Spacken ihr Gegenüber lieber filetieren als aufspießen? Wie krank ist das denn?

  • nimm nen ashinger oder ringer und Lauf damit ins Stadion 🤣🤣🤣. Ne Lampe gibt es dafür nicht aber eine Menge dummer Gesichter und hausverbot (hausrecht).

  • fetty

    Uffbasse!! das Stadion konnte einen Öffentlichen Raum darstellen an dem ein generelles Verbot besteht,dann gibts wohl nicht nur“ Mecker vom Chef“☝️

    In einem öffentlichen raum sind "sportgeräte" nicht verboten. Ich habe über 10 jahre als einsatzleiter gearbeitet, bei dem heutigen waff.ges. würde ich abkotzen.

    Du darfst keine Pyrotechnik, psychoaktive Substanzen usw. Nicht mit in den " öffentlichen Raum " bringen. Aber niemand redet von von sportgeräten die vom waff.ges. nicht erfasst sind. Ashinger und ringer sind aufgrund der Farbe keine anscheinswaffen 🤣🤣🤣

  • 🤣Ok. Beim nächsten Stadionbesuch nehm ich dann mal meinen Scuba Ringer offen getragen mit, und ne Stoppuhr Zum schauen wie lang es dauert bis sie mich „Vorsichtshalber „ abführen 🤣🙋‍♂️

  • 🤣Ok. Beim nächsten Stadionbesuch nehm ich dann mal meinen Scuba Ringer offen getragen mit, und ne Stoppuhr Zum schauen wie lang es dauert bis sie mich „Vorsichtshalber „ abführen 🤣🙋‍♂️

    Das werden die unwissenden mit Sicherheit machen, eine lampe bekommst du dafür nicht. Zumindest wenn der bereitschafts staatsanwalt seinen job kann 🤣🤣


    Selbst in einer waffenverbotszone sind ringer und ashinger führbar.. Weil sportgerät...und keine anscheinswaffe

  • Moin!


    Ganz ehrlich, ich würde es dennoch nicht tun. Wenn ich jemanden damit (im öffentlichen Raum, Stadion z.B.) rumlaufen sehe, würde ich sofort ne Nr. wählen!

    Zu viele Verrückte inzwischen unterwegs.

    Grundsätzlich aber ist die ganze Verschärfung vollkommen krank und gruselig, weil es ja eh nix bewirkt bei den entsprechenden "Gefährdern".
    Ich möchte für meinen Teil meine Sportgeräte (freie) auch gerne "führen" aber natürlich geeignet verpackt bis zum Ausübungsort. Muss/will ich sowas aufm Rücken geschnallt haben und damit rumlaufen? Im Wald vielleicht um mich toll zu fühlen? Da reicht mein (noch) nach 42a freies batoningfähiges Überlebensdingens.

    Bin ich ein Spießer?

  • Bin ich ein Spießer?

    Ja!!! Wenn du den joke nicht raus gelesen hast. Warum sollte ich mr einen scuba ringer auf den Rücken schnallen?

    Und es ging hier lediglich um die Theorie.

    Einen scuba ringer oder ashinger verschlossen bis zum trainingsort? Das wäre der Teich hinterm Haus oder wie? 🤣🤣

  • scuba ringer

    Ein Harpunenabschussgerät mit durchaus Bumms weit jenseits von 7,5 Joule, das, auch wenn es gelb ist, aussieht, wie eine Pistole - ich würde sehr schwer nach Worten ringen, wenn ich der Rennleitung erklären müsste, warum ich unbedingt so ein Teil z.B. in der Fußgängerzone - geschweige denn auf dem Bahnhof führen muss.


    Mag sein, dass mich ein guter Anwalt am Ende raushaut, aber um den gleichen Kick zu haben, kann ich auch mit nackten Füßen Wasserski auf dem Strand fahren. Dürfte am Ende etwa gleich teuer werden.


    Wir leben nur noch begrenzt in einem Rechtsstaat - sobald man Waffenbesitzer auch nur ansatzweise ist.

  • Die Definition liegt bei SPORTGERÄT und in keiner Weise mit WAFFEN jeglicher Art gleichgestellt. Im Gegensatz zu einer Armbrust, die sehr wohl im waffengesetz auftaucht.

    • Offizieller Beitrag

    AAAAAAAAA - Bitte die entsprechende Stelle im Waffengesetz angeben. :/

  • AAAAAAAAA - Bitte die entsprechende Stelle im Waffengesetz angeben. :/

    Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG

    1.1

    Schusswaffen

    Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.


    ALLERDINGS


    laut Anlage 2 WaffG gilt Folgendes:


    Zitat
    Vom Gesetz mit Ausnahme von § 2 Abs. 1 und § 41 ausgenommene Waffen
    Unterwassersportgeräte, bei denen zum Antrieb der Geschosse keine Munition verwendet wird (Harpunengeräte).


    Einmal editiert, zuletzt von Abrafax ()

  • Ich muss hier mal wieder nachhacken, leidiges Thema.

    Oben wird ja nun explizit aufgeführt, dass Erwerb, Besitz, führung und Herstellung von Ab´s Erlaubnissfrei sind.

    Zum Gebrauch bzw zum schießen hab ich aber bisher nur gefunden, dass man dafür

    a) eine Erlaubnis braucht
    und b) nur auf Schießanlagen/Stätten geschossen werden darf.

    Außnahme für eigenes Grundstück: die Energie darf auch bei Armbrüsten 7,5 Joule nicht überschreiten.

    ist das so in Stein gemeißelt oder hab ich da irgend ne Außnahme überlesen?


    Die Welt ist rund, ich komm auch rückwärts ans Ziel!

  • nicht schoooon wieder. Das Thema wurde schon tausendfach durchgekaut. Abgesehen davon: Eine Armbrust "schießt" nicht nach dem Waffengesetz.

    Einmal editiert, zuletzt von Forum Moderation () aus folgendem Grund: Unnötiges 1:1 Zitat entfernt

  • Ja vielleicht hab ich mich jetzt kirre machen lassen, aber wenn es hier schon explizit nieder gelegt ist, bitte verlinken..


    Die Welt ist rund, ich komm auch rückwärts ans Ziel!


  • ich weiß dass es dazu immer wieder "Besserwisser" gibt die mit irgendwelchen Halbwissen daherkommen, das nervt mittlerweile nur noch

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  • Außnahme für eigenes Grundstück: die Energie darf auch bei Armbrüsten 7,5 Joule nicht überschreiten.

    Irgendsowas in der Art hat wohl irgendein Amtsträger mal irgendwem gegenüber behauptet (ich meine, es könnte der Malte von MAG gewesen sein, jedenfalls erinnere ich mich, irgendsowas in irgendeinem Video von ihm gesagt gehört zu haben), ohne dass diese Einschätzung irgendwie fundiert gewesen wäre. Da es jedoch wohl irgendein Amtsträger war und derjenige, dem gegenüber das behauptet worden war, die Sache nicht gerichtlich klären lassen wollte, hält er sich jetzt wohl daran.


    Fazit: Bloß nicht bei irgendwelchen Ämtern oder Amtsträgern irgendwelche dummen Fragen stellen!

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