Beiträge von TT.ransporter

    Vermutlich weil man dann das Unterwassersportgerät zum FIschen von fliegenden Fischen, über Wasser, bewerben müsste, was es aber dann mglw. zu einem erlaubnispflichtigen Fischfanggerät macht. Oder weil die Leute unsicher sind, ob man ihnen das Ding nicht in ein paar Monaten abnimmt, weil sich irgendeine Bewertung/Ansicht/Definition geändert hat.

    Ich meine mich zu erinnern, dass einige Hersteller von Druckluft- Pellets ihre Geschosse, wegen des Huben- Hypes, an die Huben's leicht angepasst haben. Ist also eine Frage der Charge bzw. wann die Pellets erworben wurden.

    Meine Idee ist es nun, eine Art Sammel- oder Übersichtsthread zu machen mit den verschiedenen Geschossen, ggf. den Bezugsquellen und zumindest einigen Informationen dazu.

    Such' doch mal nach älteren Beiträgen von Opa 1963. Der hat glaube ich mal angefangen Trefferbild, Gewicht, Joule u.ä. mit verschiedenen Geschoßen zu dokumentieren. Allerdings ohne Bezugsquelle, aber das ließe sich ja anhand der Projektilbezeichnungen nachtragen. Wird sich sicher noch irgendwo im Forum finden. Weiß leider nicht mehr in welchen Kalibern.

    Moin.


    Ich meine, hey, ~315€ plus Zoll im Vergleich zu >650€, warum nicht. Da leg ich auch nochmal 20€ Aufwandsentschädigung drauf :D . Aber unangenehm wurde es, als der Händler eine Mindestabnahme von 5 Stück verlangt.

    Es gibt auch in CN Händler/Hersteller, die verkaufen Dir auch nur ein Stück, als "Example". Ich habe vor Jahren, als es noch keine GX Kompressoren in Europa gab, einen CS4I direkt beim Hersteller gekauft (Alibaba wäre auch möglich gewesen). Preis war -ohne alles- (wenn ich nicht irre) auch 315 €uro. Dazu UPS, Zoll, Mwst und ich war bei um die 560 Euro.


    Und das natürlich ohne jede Garantie auf das Gerät (läuft aber bis heute).


    Das lohnt nicht. Wieder auf brauchbares Amazon Angebot warten.


    Man darf auch nicht vergessen, dass ein für Waffen bestimmter Kompressor, bei Versand mit UPS, sich kurzfristig (im Flugzeug) auf U.S. Hoheitsgebiet befindet, was bei mir eine zusätzliche Endverbleibserkärung nötig machte.


    Damals war dieser Weg nötig, heute gibt es bessere Angeote, it Garantie (Amazon).


    Also tu' was Du nicht lassen kannst.

    [...] Baut Ihr die Waffe um tragt Ihr ein Risiko. [...]

    Nicht nur dann. Ich würde soweit gehen zu sagen, dass jeder der eine (auch unveränderte, legale) "F" Waffe besitzt, mit einem Bein schon in einem Strafverfahren steckt.


    Einerseits ändern sich Waffengesetze schneller, als man die Kommentare oder Verwaltungsvorschriften dafür schreiben kann. Man muß ständig aktiv auf dem laufenden bleiben, sonst stellt sich der Kauf einer völlig legalen, freien "F" Waffe, bereits wenige Monate nach dem Kauf, als EWB pflichtig, oder gar verboten heraus. Auch das "F" selbst bietet keine Sicherheit mehr. Es gibt seit Jahrzehnten einst legal ge"F"te Waffen, die heute allesamt der EWB Pflicht unterliegen. Ohne dass das "F" je wiederrufen worden wäre. (gekorene DLP/LEP Waffen, einige Einsteckläufe oder Reduzierpatronen)


    Andererseits kann es vorkommen, dass einige Monate nach der "F" Zulassung ein erfinderischer Geist ein Projektil auf den Markt bringt, das bis zur doppelten Leistung erbringt, als das, welches für die Zulassung verwendet wurde.


    Wer heute unbedarft derartige Pellets kauft, ohne sich vorab aufs genaueste zu informieren (was in dem Fall wirklich schwer ist, weil Leistungsdaten nicht offiziell publiziert werden), hat schnell eine völlig originale "F"- Waffe mit weit über 8 Joule.


    Ich persönlich gehe davon aus, dass letzteres nicht (im strafrechtlichen Sinne) vorwerfbar ist, wenn sich die Waffe im absoluten Originalzustand befindet (also ohne Umbau auf NL und Rückbau auf F"). Das werden aber wohl einige StA und Richter anders sehen. Auch abhängig davon, ob sich der Besitzer der Waffe zugleich im Besitz der leistungsoptimierten Pellets befindet.


    Wie "Staat" das rausfinden will? Durch Kommissar "Zufall". Oder einer HD beim Vertreiber dieser neuen Pellets, wenn dabei Kundendaten beschlagnahmt werden + einem übereifrigen StA/Richter.

    Da beißen sich die Regeln gegenseitig. Zumindest früher (aktueller Stand ist mir unbekannt) durften Solid- Kurzwaffenprojektile (also Vollmaterial) in DE nicht geCIPt werden, wegen teils PVB schädlicher Ballistik. (Umweg war über die CIP Prüfung im Ausland). Aber nur Mun mit CIP darf über normale WBK erworben werden. Wenn man jetzt Blei aus den Projektilen streicht, was für schweres Füllmaterial kommt dann zum Einsatz? WC ist verboten und unbezahlbar, Zinn viel zu teuer- außerdem, durch seine Härte, beißt es sich mit einigen Laufinnenprofilen. Da muß ja gewaltig was verformt werden. Zudem verändert sich die Zielwirkung. Nicht jeder befürwortet Tiefenpenetration, zumindest nicht wenn man Standbetreiber ist. Für Verteidigungszwecke ist zu große Tiefenwirkung normalerweise auch unerwünscht. Sportschützen benötigen recht hohe Volumina an Munition, Jäger recht geringe. Wenn die Patrone 3 Euro kostet, macht das zwischen beiden Zielgruppen einen gewaltigen Unterschied. Und z.B. die .22 Randfeuer sind für weiche Projektile entwickelt worden. Da jetz ein Zinnprojektil zu verwenden ändert den Gasdruckverlauf, damit Nachladefunktion, Flugbahnballistik u.s.w. Eine Patrone die bislang sowohl in automatischen Kurz- wie Langwaffen sauber läuft, und auch trifft, wird dann leicht zum Spezialprodukt für eine bestimmte Sorte KK- Waffen.

    .22 Subsonic verliert dann noch mehr Energie als eh' schon. Eine theoretisch mögliche Verlängerung des Projektils, in die Hülse hinein, kollidiert mit CIP und Erwerbsberechtigung nach deutschem Waffenrecht. Solche KK Mun darf seit Jahrzehnten nur noch an Jäger verkauft werden, auch wenn sie für .22 (5.6x16,3) lfB bestimmt ist. (Beispiel CCI Stinger mit 17,83 mm Hülsenlänge, aber bestimmt für besagte 5.6x16,3. Läuft dort auch reibungslos ohne kritische Druckspitzen. Dennoch: Für Otto- Normal-Schützen in DE ein "böses Pfui".


    Außerdem muß man auch mal die Kirche im Dorf lassen. Bleitetraethyl Ende der 80er zu verbieten machte durchaus Sinn, mit der Menge hat man ganze Innenstädte vergiftet. Aber wer ist denn das Opfer von bleihaltiger Munition? Die Umwelt? Wo darf man denn noch Blei auf wirklich offenen Schießständen schießen? Der Zielfang wird sowieso alle x Monate gereinigt, und das Metall darin wiederverwertet. Im Krieg? Da sterben die Leute nicht an Bleivergiftung, auch nicht als Spätfolge.


    Der Schütze? Erstens schießt der freiwillig, und zweitens muß der schon sehr aktiv sein, um überhaupt nachweisbare Mengen an Blei irgendwie in den Körper zu bekommen. Wenn man sich da Sorgen macht, muß man das Hobby halt einstellen. Ein Bergsteiger mit Höhenangst kann auch nicht erwarten dass man ihm zuliebe nur noch Wege zulässt, bei dem ihm nicht schwindlig wird.


    Das meiste Blei das normale Feuerwaffenschützen früher abbekamen war durch die Zündhütchen (Bleiazid). Bleifreie Zündhütchen (z.B. mit Quecksilberfulminat - ob es das besser macht?) gibt es aber schon seit Ewigkeiten. Jeder der darf kann aber auch komplett schwermetallfreie Zündhütchen/Patronen kaufen. Das Bleiazid in den Zündhütchen noch Standard ist, hat gute Gründe (Zuverlässigkeit, Dauerhaftigkeitsverhalten, kaum EInfluß der Umgebungstemperatur auf die Umsetzungsgeschwindigkeit). Diese Gründe bleiben auch bei einem Verbot bestehen. Ein anderer Teil ist der offene Bleiboden bei VM Projektilen, Auch das nimmt mehr und mehr ab, oft wird Munition heute von vorne befüllt oder es handelt sich gleich um Solidprojektile. Für Druckluftschützen gab es die meisten dieses Kontaminationsgefahren nie- und es gibt sie bis heute nicht. Und der schwarze Abrieb, den man beim Handling von Diabolos an den Fingern hat, ist an den Fingern solange ungefährlich, bis man sich die Finger abschleckt bzw. eher absichtlich inhaliert. Handschuhe und Handhygiene schützen auch hier.

    .... verursacht erhebliche "Beschwerden".

    Mir kommt gerade eine Bauweise in den Sinn, die den Wirkstoff im Effektor selbst enthält, und mit einem kleinen Gasgenerator am Boden ausgerüstet ist. Der Wirkstoff wird also aktiv injiziert. Da das ohne kleinen pyrotechnischen Satz nur schwer darstellbar ist, wäre ggf. eine schwere Kugel als kinetischer Verdichter eine Idee,

    Injector.png

    Meine Idee: Repetier Ashinger würde sich vielleicht schlecht als Harpune verkaufen, aber falls dieser Bescheid kommt, dann könnte man ja auf Ashinger-Basis was neues rausbringen. Man könnte zwei weitere Starterrohre unten anbringen, so das diese durch eine drehung wieder oben einrasten, so müsste man nur zwei neue Kartsuchen einführen, und nicht noch extra 2 Bolzen.

    Wieso nicht gleich eine Gatling - Ashinger? Mit Dreibein. Dann wäre man auch diesen dämlichen §1 (2) Nr.2 WaffG "tragbare Gegenstände....." los.

    Mal anders gefragt : Macht der Scuba Ringer 2 Sinn im Vergleich zum Ashinger ?

    Wenn Du weißt wofür Du sowas nutzen willst, also in welcher Umgebung, kann eigentlich nur eine der Beiden ernsthaft in Betracht kommen. Es macht einen gewaltigen Unterschied ob Du auf offener See auf Thunfischjagd gehst, oder im beengten Gartenteich einen Karpfen erlegen willst.

    Alle Filterelemente absolut trocken und sauber.

    Der Baumwollfilter kann leider gebundene Feuchtigkeit weder abfiltrieren noch anzeigen. Wenn der CS4 bereits die ausgefällte Feuchtigkeit abführt, bleibt diese Art Filter natürlich trocken. In der Waffe aber kondensiert die molekular gebundene Feuchtigkeit bei der Dekompression. Am einfachsten könnte man das demonstrieren, wenn Du eine Flasche mit dem CS4 + Baumwollfilter befüllst - und dann das Ventil so schnell als möglich vollständig öffnest. Du wirst sehen, dass das Ventil (an der Innenseite der Ausströmöffnung) vereist. Daher befüllt man Scuba Flaschen auch immer mit MolSieb. Bei kaltem Wasser könnte Ventil/Druckminderer sonst im Einsatz vereisen, was für den Taucher dann eine atemberaubende Erfahrung wäre.


    Das Gleiche geschieht natürlich auch in einer Waffe, bei hohem Luftdurchsatz. Das kann man sogar bei einer 7.5J GK1 sehen, wenn man den Trigger so hält, dass die Waffe (leer) Dauer"feuer" schießt.

    Filter für den CS4:


    Der CS4 hat von sich aus schon einen recht brauchbaren Wasserabscheider. Einen externen Filter halte ich dennoch für sehr sinnvoll.


    Der Tuxing mit den drei Filtermedien ist vom Volumen her (beim CS4 oder dem AEA) eigentlich ein Overshoot, aber bei dem Tuxing Filter kann ich aus Erfahrung sagen, dass der (zumindest bei mir) 400bar, mit einem GX-E-CS4I, ohne Probleme und irgebdwelchen Dehungen mitmacht. Außerdem filtert er nahezu jedes Wasser (ausgefälltes wie gebundenes) aus der Pressluft, ebenso nahezu sämtliche Gerüche. Das Ergebnis ist also atembare Pressluft ohne Geschmack und Geruch. Aber er benötigt halt immer wieder mal einen neuen Satz Silica, MolSieb und Aktivkohle. Je nach Kompressorbauart mehr oder weniger häufig. DIe ersten drei Füllungen liegen bei, danach kann man auf Amazon günstig das Granulat als Schüttgut nachkaufen. Ich würde aber sowieso empfehlen das original Silica mit etwas nachgekauften (orangen) SIlica mit Farbumschlag zu mischen. So kannst Du erkennen wann das Filtermaterial verbraucht ist.


    Der GX Filter setzt m.W. auf der Prinzip der Wasserausfällung durch hohen Druck. Er gibt die Pressluft ausgangsseitig erst ab ??? Bar weiter, bis dahin ist der überwiegende Teil des Wassers ausgeschieden. Er filtert keine Gerüche, Öldämpfe oder sonstwas. Für eine PCP Waffe dürfte er dennoch reichen. Bei Verwendung von ölgeschmierten Kompressoren bin ich allerdings nicht sicher. Bei meinem 1.800W Gerät würde der GX Filter wohl schon des Öls wegen absaufen. Und Kompressoröl gehört einfach nicht in eine PCP Waffe. Das verklebt die Ventile.

    Noch eine Frage am Rande, die Carbon Flaschen, z.Bsp. 3 Liter, sind ja sicher bis 400 Bar. Wäre es mit dem AEA bzw. CS4 möglich eine dieser Flaschen bis 350 Bar zu befüllen?

    Du kannst eine Flasche grundsätzlich so weit befüllen, bis entweder der Kompressor oder die Flasche schlapp macht. Der Spaß liegt darin herauszufinden was das ist, und zu hoffen daß es sich dabei nicht um die Flasche handelt.

    Dann wollte ich eine 3 Liter Flasche befüllen, diese war noch mit 170 Bar befüllt. Es ging dann nicht weiter als 200 Bar, er ist weiter gelaufen, aber Manometer an der Flasche sowie am Kompressor hat sich nicht mehr bewegt.

    Verwende zuerst mal einen Blindstopfen, und schau' ob Du über die 170bar kommst. (Ich meine sowas: Outdoor Guy Paintball Anschluss Sechskant (Affiliate-Link) .)


    Fall ja: Überprüfe mal mit Spüli oder einem Lecksuchspray sämtliche Verbindungen vom Kompressor zur Waffe

    Falls nein: dann innerhalb des Kompressors prüfen.


    Sehr oft werden Verbindungen erst überhalb eines bestimmten Drucks undicht. Die muß man dann stärker anziehen oder Dichtung tauschen bzw. zusätzlich Dichtmittel dort einfügen. Auch Druckablaßschrauben können schonmal undicht sein, manche davon muß man echt anknallen.


    Zum Thema neuer Kompressor: Wenn für Dich Befüllung über 400bar perspektivisch nicht in Frage kommt, 3L Flaschen aber befüllt werden, würde ich den GX-E-CS4 oder GX-E-CS4I über Amazon (und nur von dort) empfehlen.

    Ich hab doch in genau diesem Theread, erst vor einp paar Tagen, einen Link zu einem Rechentool dafür reingestellt. Hier. Tool: hier.


    Das ist ja nun nicht soooooo schwer zu bedienen. Wem "van-der-Waals" zu ungenau ist, der muß halt versuchen entweder die veröffentlichten NIST Experimentaldaten oder das zur Zeit genaueste, mir bekannte Berechnungsverfahren (Helmholtz-Gleichungen), als Formel einzufügen. Mir reicht vdW um zu erkennen das es bei 300bar Waffen nichts bringt. Eine KI kann das vermutlich recht leicht bwerkstelligen. Die Bestimmung des Kartuschenvolumens der Waffe bleibt einem dabei so oder so nicht erstpart.

    Hast du irgendeinen beispielfall wo mal ein Verbotsirrtum raus kam, weil das Gericht dem Feststellungsbescheid nicht gefolgt ist?

    Das war meine Antwort auf Deine Aussage :


    "Ich weiß nicht, was die Leute immer mit der Wirksamkeit von Feststellungsbescheiden haben. Der Feststellungsbescheid ändert die Rechtslage nicht, er stellt sie nur fest".


    Beispiele: Zum Vorbotsirrtum nicht, aber ein Beispiel bei dem das BVerwG nicht den BKA Bescheiden gefolgt ist. Urteil vom 24.06.2009 - BVerwG 6 C 21.08


    Mit dem SR I oder SR II hat das natürlich nichts zu tun, dazu gibt es ja noch keinen gültigen FB.


    Aber lassen wirs jetzt gut sein, wir schweifen ab.

    Der Feststellungsbescheid (sofern er positiv ist) macht den Unterschied zwischen Vorsatz und Verbotsirrtum. Der Bürger darf auf einen Feststellungsbescheid vertrauen. Erkennt ein Gericht, abweichend vom Feststellungsbescheid, dennoch eine strafbare Handlung, so geht der Beschuldigte straffrei aus., wenn der Irrtum nicht vermeidbar war (wovon man bei einem Feststellungsbescheid ausgehen kann).


    Das gilt sowohl für Verkäufer, Importeur, wie Endkunde.


    Es macht also wohl einen Unterschied aus, und zwar den zwischen Vorstrafe und *nichts*.


    §17 StGB