Es mag zutreffen, dass einen eine WBK dazu berechtigt eine scharfe Waffe zu besitzen und zu nutzen, aber wann und in welcher Weise das legitim ist, ist doch wohl rechtlich stark eingeschränkt. Noch darf man die Waffe als Privatperson, jemals dauerhaft und geladen bei sich tragen, oder zumindest griffbereit in der Nähe lagern. Oder anders ausgedrückt, sie ist vollkommen nutzlos, wenn sie rund um die Uhr sicher und getrennt von der Munition gelagert werden muss. Und was den Schießstand betrifft, so kann ich das nur bestätigen. Hier im Karlsruher Landkreis gibt es so einige Vereine, doch alle die mir bekannt sind bedienen ausschließlich scharfe Waffen, und erlauben meist nur Pistolen was natürlich auch eine WBK erfordert. Wer also lieber Bogen, Armbrust oder Luftgewehr bevorzugt, wird hier systematisch benachteiligt. Da bleibt nur der eigene Keller übrig oder das Ausland, wenn man nicht gerade über ein großes abgelegenes Anwesen verfügt. Leider mangelt es hier auch an großen Plätzen, um dem Bogensport im freien legal nachgehen zu können
Mit würde es im Traum nicht einfallen, beim Einbruch zur Waffe zu greifen, in diesem Land wird Notwehr teilweise sehr merkwürdig ausgelegt, ich musste dafür auch schon bezahlen und dass obwohl ich mit einem Messer angegriffen wurde.
Viele scheinen sich die Dinger nur zu holen, in der falschen Hoffnung, dass sie im Ernstfall eingesetzt werden können, das wird aber in einem funktionierenden Deutschen Staat, Mal richtig Knast geben.
Glaubt ihr, dass sich ein Ernstfall ankündigt? Es passiert meistens dann, wenn gerade nix zur Hand ist.
Ich hab einfach Spass daran, weil es endlich Mal interessantes Zeug gibt, welches ich frei erwerben kann, ohne mir im Schützenverein von alten Männern erzählen lassen zu müssen welche Flinte für mich richtig und wichtig ist.
Mich würde aber Mal interessieren, wie groß ein Grundstück sein muss, damit ich dort legal mit der Armbrust schießen dürfte, meins ist zwar groß, aber wenn ich 45 Grad nach oben schieße verlässt der Pfeil auf jeden Fall unsern Boden.