Beiträge von Joerg Sprave
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Der Laser war in keiner Weise eingeschossen. Das wäre nur mit einer justierbaren Montage möglich. Man könnte natürlich eine beliebige Zielvorrichtung verwenden und ich bin sicher, andere YouTuber werden schon bald Videos hinsichtlich der missbräuchlichen Nutzung über Wasser zur Heimverteidigung erstellen. Ich will, darf und werde das jedenfalls nicht machen.
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Wenn man mit Waffen umgeht in Deutschland, dann muss man leider IMMER mit Ärger rechnen.
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Rechtssicherheit hast Du nur nach einer höchstrichterlichen Entscheidung in einer exakt identischen Sache, und auch dann nur bis zu einer Gesetzesänderung.
Ein Rechtsgutachten ist aber durchaus belastbar.
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Bei der Max oder Megalodon einfach ein paar Ersatzkartuschen mitbringen.
Eine behördliche Anerkennung wird es nicht geben, weil es dafür keine Prozedur gibt. Aber auf welcher rechtlichen Grundlage sollte man belangt werden können?
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Eigentlich gibt es recht viele geeignete Stände. Überall da, wo man Langwaffen auf 50 oder 100 Meter schießen darf - wo also auch die Jäger trainieren.
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Passt ein wenig auf mit Geschossen für Feuerwaffen. Die sind oft zu dick für die PCPs und können sich im Lauf verkeilen.
Gegossene Geschosse erreichen zudem in aller Regel nicht die Präzision von gepressten Geschossen. Am besten sind die CNC gedrehten Exemplare.
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Kommt drauf an wie man fragt, würde ich sagen. Ich habe schon mehrfach Erfolg mit solchen Vorhaben gehabt. Vor allem wenn es gerade ruhig ist auf dem Stand.
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Mal angenommen es gibt ein positives Rechtsgutachten. Was passiert dann? Kenne mich nicht aus, würde man mit nem Zettel auf den Schießstand gehen oder wie bekommen die das mit?
Ich würde empfehlen, mit der Aufsichtsperson zu reden, das Gutachten vorzulegen und höflich fragen ob man entsprechend dort schießen darf.
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Das kommt auf die Sorte an. Dummerweise verwendet die PTB die blauen Dinger von RAM24, die sind etwas dicker und auch schneller.
Ist übrigens bei Paintball-Waffen auch so.
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Hier meine Überlegungen zum Thema „Herstellungserlaubnis“. Wir schauen ind Gesetz.
"8.1
werden Waffen oder Munition hergestellt, wenn aus Rohteilen oder Materialien ein Endprodukt oder wesentliche Teile eines Endproduktes erzeugt werden oder bei einer Waffe das führende wesentliche Teil durch ein Teil, das noch nicht in einer Waffe verbaut war, ersetzt wird; eine Schusswaffe ist hergestellt, wenn sie weißfertig im Sinne von § 2 Absatz 5 des Beschussgesetzes ist oder der Austausch des führenden wesentlichen Teils abgeschlossen ist; als Herstellen von Munition gilt auch das Wiederladen von Hülsen,"Der Einbau des Exportkits ist demnach keine Herstellung. Es wurde kein wesentliches Teil ersetzt.
Wird durch den Einbau die Waffe fertiggestellt?
"8.1a
ist eine Waffe fertiggestellt, sobald sie mit dem amtlichen Beschusszeichen nach § 6 des Beschussgesetzes versehen wurde oder, sofern die Waffe nicht der amtlichen Beschussprüfung unterliegt, sobald sie zum Inverkehrbringen bereitgehalten wird,"
Nein. Auch erlaubnispflichtige Druckluftwaffen unterliegen nicht der Beschusspflicht und die Waffe wird nach dem Schießen wieder zurück gebaut.
Hat man durch den Umbau eine Schusswaffe bearbeitet?
"8.2
wird eine Schusswaffe bearbeitet, wenn
8.2.1
sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können (Umbau),
8.2.2
wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden, sofern nicht Nummer 8.1 zutrifft,"
Nein. Die Waffe wird nicht verkürzt, nicht in der Schussfolge geändert und auch nicht bzgl. anderer Geschosse oder Munition umgebaut. Alle wesentlichen Teile (Systemkasten, Lauf, Geschosslager) bleiben unverändertErgo: Der Umbau erfordert KEINE Herstellungserlaubnis. Da der Umgang mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen auf Schießständen erlaubnisFREI ist, verstößt man auch hier nicht gegen das Gesetz.
Geil, oder?
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Leute, ich bin da rechtlich auf eine riesige Gesetzeslücke gestoßen.
Meiner Meinung nach darf man eine Waffe wie die HPM2, die Megalodon oder die Zeus auf einem zugelassenen Schießstand legal „öffnen“ und damit schießen. Danach der Rückbau und legal wieder nach Hause mitnehmen.
Ohne Waffenherstellungserlaubnis und ohne WBK.
Ich lasse meine Meinung jetzt juristisch bestätigen (Rechtsgutachten). Sollte das in meinem Sinne ausgehen, dann wäre das der Hammer, oder?
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Ja sorry, mea culpa. Hatte da wohl ein falsches Verständnis.
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Hast Du einfach mal den Regulator richtig weit geöffnet? Ich muss zugeben: Habe das selbst nicht getestet, aus rechtlichen Gründen.
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Ne, sicher nicht. Ich kümmere mich Null ums Tagesgeschäft. Das macht mein Co-Geschäftsführer.
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Ich dachte wir hätten noch gar keine HPM 2 Waren ausgeliefert - kann mich aber auch getäuscht haben.
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Tut mir immer weh wenn diese Fake Hubenshops Aufträge einsacken. Ich investiere die ganze Arbeit und Wolfiek kassiert auf meinem Rücken ab.
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Ich war jetzt von 90 bar ausgegangen. Aber das macht es ja noch einfacher.
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Das ist doch kein Problem. Man kauft vier Magazine und füllt sie. Wenn sie durch sind ist die Knarre leer und muss an die Pumpe.
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Also meine Max Air braucht in 7,5 J keinen SD. Sowohl das Repetieren als auch das Klatschen im Kugelfang sind lauter als der „Schussknall“.